BW:Antragsfabrik2013/Verteilung Mitgliedsbeiträge

Die Verteilung der Mitgliedsbeiträge soll von LV und Untergliederungen flexibel und unabhängig von der aktuell gültigen Bundessatzung geändert werden.Satzung

80px Dies war ein Satzungsänderungsantrag für den Landesverband Baden-Württemberg von Jonas M..

Er wurde am LPT 2010.1 abgelehnt.


Antrag

Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
Jonas M.
Betrifft
Satzung des Landesverband Baden-Württemberg / B §1
Beantragte Änderungen

Es wird beantragt §1 der Finanzordnung zu ändern.

alter Text

§1 Innerhalb des LV Baden-Württemberg wird der Verteilungsschlüssel auf 10% LV, 10% BzV, 20% KV und 20% OV geändert.

neuer Text

§1 (1) Nach Bundessatzung erhalten der Landesverband Baden-Württemberg und seine Untergliederungen für jeden Piraten einen Anteil seines Mitgliedsbeitrages.

(2) Jede untergeordnete Gliederung des Landesverbandes legt in ihrer Satzung fest welcher Anteils des Beitrags (1) den ihr untergeordneten Gebietsverbänden zustehen.

(3) Für jeden Piraten im Landesverband Baden-Württemberg steht der höchsten Untergeordneten Gliederung ein Anteil des Mitgliedsbeitrages zu. Die Gliederung erhält den folgenden Anteil des Gesamtbetrags, der dem LV und seinen Untergliederungen zusteht:

a) 5 Sechstel, falls es sich um einen Bezirksverband handelt. b) 4 Sechstel, falls es sich um einen Kreisverband handelt. c) 2 Sechstel, falls es sich um einen Ortsverband handelt.

(4) Untergeordnete Gliederungen geben einen angemessenen Teil des Anteils nach (3) an die ihnen untergeordneten Gebietsverbände weiter. a) Ein Bezirksverband gibt, sofern nicht in seiner Satzung anders geregelt, vier Fünftel seines Anteils an Kreisverbände sowie 2 Fünftel seines Anteiles an direkt untergeordnete Ortsverbände weiter. b) Ein Kreisverband gibt, sofern nicht in seiner Satzung anders geregelt, die Hälfte seines Anteils an untergeordnete Ortsverbände weiter.

Begründung

Falls die 40% Beitragsanteil des BV geändert werden sollten, bekommen wir ein Problem. Dieser Änderungsantrag löst dieses Problem und gibt untergeordneten Gliederungen die Möglichkeit frei über die Verteilung innerhalb ihrer eigenen Kreisverbände und Ortsverbände zu entscheiden.

neue Formulierung Ist es nun eindeutig und verständlich?


Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die voraussichtlich FÜR diesen Antrag stimmen

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Piraten, die voraussichtlich GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Monarch 13:12, 11. Apr. 2010 (CEST) - Unnötig, es gibt doch keine Ortsverbände, zu kompliziert
  2. ?
  3. ...

Piraten, die voraussichtlich enthalten

  1. ?
  2. ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

Ahoi, könnte man diesen Antrag ein wenig eindeutiger formulieren... denn es kommt für mich nicht heraus, was damit eigentlich geändert werden soll. Welche Vor- und Nachteile hätte diese Änderung und vor allem, geht es bitte genauer? Nati2010 11:36, 14. Mär. 2010 (CET)

Ja ich werde das in den nächsten Tagen neu formulieren. Es geht darum: (1.) Momentan erhält der LV (und seine Untergliederungen) 60% der Mitgliedsbeiträge. Die genaue Verteilung dieser Gelder zwischen LV, BzV und KV ist 10%, 10% und 40%. Falls der Bundesparteitag die 60% für Landesverbände ändern sollte, haben wir ein Problem mit dieser Verteilung. (2.) Wieso sollten die BzVs nicht selbstständig in ihrer Satzung entscheiden können wie sie das ihnen zustehende Geld mit ihren Kreisverbänden teilen. Jonas M. 02:53, 18. Mär. 2010 (CET)
Wie wäre es mit "Der Anteil des Mitgliedsbeitrags, der laut Bundessatzung dem Landesverband und seinen zuständigen Untergliederungen für ein Mitglied zusteht wird zu 1/6 auf den Landesverband, 1/6 den Bezirksverband, 2/6 den Kreisverband und 2/6 auf den Ortsverband verteilt." Die Regelung für nicht-existenz einer zuständigen Gliederung steht ja in der Bundesfinanzordnung "(7) Sollte im Falle einer Aufteilung nach Abs. 6 kein für das Mitglied zuständiger Ortsverband existieren, fällt der ihm zustehende Anteil an den Kreisverband. Gleiches gilt für einen nicht existierenden zuständigen Kreisverband. " --eckes
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