BW:Antragsfabrik2013/Neufassung von §9b (7)
Antrag
- Änderungsantrag Nr.
- SÄA015
- Beantragt von
- Branleb
- Betrifft
- Satzung des Landesverband Baden-Württemberg / §9b (7)
- Beantragte Änderungen
Der bisherige Text
Der Landesparteitag wählt einmal im Jahr mindestens zwei Rechnungsprüfer, die den finanziellen Teil des Tätigkeitsberichtes des Vorstandes vor der Beschlussfassung über ihn prüfen. Das Ergebnis der Prüfung wird dem nächsten wählenden Landesparteitag verkündet und zu Protokoll genommen. Danach sind die Rechnungsprüfer aus ihrer Funktion entlassen.
soll wie folgt neugefasst werden:
Wählt der Landesparteitag den Landesvorstand neu, sind ebenfalls mindestens zwei Rechnungsprüfer, die den finanziellen Teil des Tätigkeitsberichtes des Vorstandes vor der Beschlussfassung über ihn prüfen. Das Ergebnis der Prüfung wird dem entlastenden Landesparteitag verkündet und zu Protokoll genommen. Danach sind die Rechnungsprüfer aus ihrer Funktion entlassen.
- Begründung
Diese Änderung wird notwendig, wenn die Änderung zu § 9b (2) verabschiedet wird. Zudem wird die Regelung klarer.
Siehe Protokoll der Satzungsklausur
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die voraussichtlich FÜR diesen Antrag stimmen
- Monarch 23:09, 15. Feb. 2012 (CET)
- Jorge 11:34, 16. Feb. 2012 (CET)
- Stefan K
- Jonas M.
- Hora 16:15, 2. Feb. 2013 (CET)
- ...
Piraten, die voraussichtlich GEGEN diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die voraussichtlich enthalten
- --Simosh 22:13, 26. Feb. 2012 (CET)
- --Tomcat 22:40, 29. Feb. 2012 (CET)
- --MC Priester
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wider eintragen.
- „Wählt der Landesparteitag den Landesvorstand neu, sind ebenfalls mindestens zwei Rechnungsprüfer, die den finanziellen Teil des Tätigkeitsberichtes des Vorstandes vor der Beschlussfassung über ihn prüfen.”??? Was ist das für ein Satz? Und der darf nicht mehr geändert werden! Zurückziehen und neu einreichen!? minimalist
- Antwort zu 1
- Antwort zu 1.1
- noch eine Antwort zu 1
- Antwort zu 1
- Argument 2
- ...
- ...
- ...
- ...