BW:Antragsfabrik2013/Neufassung §2 (1)

Vorlage:BW Satzungsänderungsantrag2013

Antrag

Änderungsantrag Nr.
SÄA020
Beantragt von
Branleb
Betrifft
Satzung des Landesverband Baden-Württemberg / §2
Beantragte Änderungen

§2 (1) soll wie folgt neugefasst werden:

Mitglied  des Landesverbandes ist jedes Mitglied der Piratenpartei
Deutschland im  Tätigkeitsgebiet. Ausnahmen regelt die Bundessatzung.

Aktuell lautet der Paragraph so:

Mitglied des Landesverbandes ist jedes Mitglied der Piratenpartei Deutschland
mit angezeigten Wohnsitz in Baden-Württemberg.
Begründung

Die Regelung der Mitgliedschaft aufgrund des Wohnsitzes schließt derzeit auch weitere Wohnsitze neben dem Hauptwohnsitz ein. Zudem gibt es aktuell einen Konflikt mit der Bundessatzung.

Siehe Protokoll der Satzungsklausur


Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die voraussichtlich FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Toka 21:43, 15. Feb. 2012 (CET)
  2. Monarch 23:24, 15. Feb. 2012 (CET)
  3. Jorge 11:28, 16. Feb. 2012 (CET)
  4. Stefan K
  5. Elzoido 21:14, 17. Feb. 2012 (CET)
  6. Hora 16:52, 2. Feb. 2013 (CET)
  7. Julian Beier
  8. ...

Piraten, die voraussichtlich GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. --NineBerry 11:49, 16. Feb. 2012 (CET)
  2. Michael 'Bayaman' Schwiebert 10:31, 28. Jul. 2012 (CEST)
  3. Martin Bartsch
  4. MC Priester
  5. Viktor
  6. Peter @kpeterlbw Laskowski
  7. ...

Piraten, die voraussichtlich enthalten

  1. --Tomcat 22:42, 29. Feb. 2012 (CET)
  2. ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

  • Wo Unterschied? „Sein” kann man rechtzeitig zu LPTs überall, Wohnsitze hat man nicht so viele. Was ist der Zweck? Darf man nur in einem LV Mitglied sein? Wenn ja, warum?
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