BW:Antragsfabrik2013/GO-Sonderrederecht für Antragsteller
Während der Aussprache über einen Antrag soll der Antragsteller jederzeit reden dürfenSonstiges
80px | Dies war ein Sonstiger Antrag für den Landesverband Baden-Württemberg von NineBerry. Er wurde am LPT 2010.2 angenommen. |
Antrag
- Sonstiger Antrag Nr.
- 2010.2-SA-2
- Beantragt von
- NineBerry
- Titel
- Änderung der Geschäftsordnung: Sonderrederecht für Antragsteller
- Antrag
In § 4 der Gechäftsordnung soll folgender neuer Absatz angehängt werden:
Während der Aussprache zu einem Antrag kann die Versammlungsleitung dem Antragsteller oder einem Stellvertreter nach jedem anderen Redebeitrag das Rederecht einräumen, auch wenn die Rednerliste bereits geschlossen ist.
- Begründung
Der Antragsteller sollte die Möglichkeit haben, Fragen zu beantworten und Missverständnisse zu klären. Die Versammlungsleitung entscheidet, ob sie das Rederecht ablehnt, weil keine Stellungsnahme notwendig ist. Sie sollte dabei darauf achten, ob der Antragsteller signalisiert, ob er etwas sagen möchte, und dass nicht zu viel Zeit mit der Aussprache aufgewendet wird.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die voraussichtlich FÜR diesen Antrag stimmen
- NineBerry
- ?
- ...
Piraten, die voraussichtlich GEGEN diesen Antrag stimmen
Halte ich für nicht sinnvoll man müsste dann fairerweise auch dann wiederum die andere Seite zu Wort kommen lassen. ad infinitum Das ganze schafft nur eine neue Möglichkeit über Go Anträge rumzutaktieren von dem Unfug haben wir schon genug.
- Geht vor allem um andere Anträge, also Satzung, Programm, usw --NineBerry 14:53, 14. Jun. 2010 (CEST)
- ?
- ...
Piraten, die sich voraussichtlich enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wider eintragen.
- Argument 1
- Antwort zu 1
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- Antwort zu 1
- Argument 2
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- ...
- ...
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