Archiv:Antragsfabrik Bayern/Verkürzter Name II

80px Dies ist ein eingereichter Satzungsänderungsantrag für den Landesverband Bayern von Dominique Schramm (NetAndroid).

Bitte diskutiere den Antrag und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik Bayern.


Angenommen
Der Antrag wurde am 10.04.2010 auf dem LPT 2010.1 angenommen


Antrag

Dieser Antrag wurde zum 3. Landesparteitag Bayern (2009) eingereicht, dort allerdings nicht behandelt und vertagt. Deshalb darf der Wortlaut des Antragstexts nicht mehr verändert werden. (Die Begründung schon)

Änderungsantrag Nr.
S-15 (2009: 27)
Beantragt von
Dominique Schramm (NetAndroid)
Betrifft
Satzung des Landesverband Bayern / § 1(3) - Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag möge beschließen, dass Satz 2 des §1 (3) der Landesverbandssatzung von ursprünglich:

(3) Untergeordnete Gliederungen des Landesverbandes Bayern der Piratenpartei Deutschland führen den Namen Piratenpartei Deutschland verbunden mit ihrer Organisationsstellung und dem Namen der Gliederung.

um folgenden Wortlaut ergänzt wird:

(3) (..) Den untergeordneten Gliederungen wird die Verkürzung auf "Piratenpartei" in Verbindung mit dem Gliederungsnamen erlaubt.

Begründung

Unter Bezugnahme auf den Antrag von Andreas Popp zur Erlaubnis der Verkürzung des Namens, wird dies analog auch für die untergeordneten Gliederungen beantragt. Als Beispiel ist die Bezeichnung "Piratenpartei Deutschland Bezirksverband Mittelfranken" ebenfalls viel zu lang, so dass dieser Name nicht einmal für einen Überweisungsträger oder ähnliche begrenzte Textfeldeingaben verwendet werden kann. Dieser Antrag gilt ausschliesslich für die Bezirksverbände und darunterliegende Gliederungen und steht nicht in Abhängigkeit mit dem Antrag von Andi Popp.

Diskussion
Diskussion:Satzung_des_Landesverband_Bayern/Änderungsanträge

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. ValiDOM
  2. Anthem
  3. Dominique Schramm
  4. Trias
  5. Thomas Frömer
  6. rxl
  7. --Pirat91093 15:43, 29. Dez. 2009 (CET)
  8. Arnold Schiller
  9. Holger Klatt
  10. Mark (Antragskommission Opf)
  11. Henri (Antragskommission Opf)
  12. Achim (Antragskommission Opf)
  13. Christian Vögl (Antragskommission Opf)
  14. Stefan Körner (Antragskommission Opf)
  15. Oliver (Antragskommission Opf)
  16. Alex (Antragskommission Opf)
  17. Gerd Grüttner
  18. Buxul
  19. Twix 20:34, 15. Jan. 2010 (CET)
  20. Nerdicist
  21. Ninan
  22. Markus H.
  23. Michi
  24. geekblogger_de
  25. icho40 21:51, 3. Apr. 2010 (CEST)
  26. Aleks A
  27. AndiPopp
  28. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Arthur Schibetz
  2. Roland Köhler
  3. Ron
  4. Gerhard
  5. Thomas-BY (widerspricht m.E. §4(2) PartG; PIRATEN BzV/KV... XY ist kurz und zlässig)
  6. Magnum
  7. Burnus
  8. Haide F.S.
  9. ?
  10. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. Johannes Müller
  2. Zwergenpaladin
  3. ?
  4. ...

Diskussion

Eine Diskussion zu diesem Antrag gab es schon für den letzten Landesparteitag. Bitte diese hier fortführen.

  • Res Bezirksverbandorum (ich hoffe, das war jetzt richtig dekliniert) -- Vig 17:30, 22. Dez. 2009 (CET)
    • Ich glaube die Intention von Dominique ist auch es den Bezirksverbänden zu überlassen, aber die jetzige Fassung könnte (böswillig) so ausgelegt werden dass Bezirksverbände das nicht dürfen. (Prinzipiell kann man untergeordneten Gliederungen fast alles vorschreiben) Anthem
  • Wenn, dann sollte beispielsweise "PPI (Piraten Partei International) DE (Deutschland) BY (Bayern) OB (BV Oberbayern)" stehen. -- Roland Köhler
  • Eine solche Regelung widerspräche der Bundessatzung und vermutlich auch §4 PartG Gerhard
§ 4 Name (PartG)
(1) Der Name einer Partei muß sich von dem Namen einer bereits bestehenden Partei deutlich unterscheiden; das gleiche gilt für Kurzbezeichnungen. In der Wahlwerbung und im Wahlverfahren darf nur der satzungsmäßige Name oder dessen Kurzbezeichnung geführt werden; Zusatzbezeichnungen können weggelassen werden.
(2) Gebietsverbände führen den Namen der Partei unter Zusatz ihrer Organisationsstellung. Der Zusatz für Gebietsverbände ist nur an nachfolgender Stelle zulässig. In der allgemeinen Werbung und in der Wahlwerbung kann der Zusatz weggelassen werden.
(3) Gebietsverbände, die aus der Partei ausscheiden, verlieren das Recht, den Namen der Partei weiterzuführen. Ein neu gewählter Name darf nicht in einem bloßen Zusatz zu dem bisherigen Namen bestehen. Entsprechendes gilt für Kurzbezeichnungen.
§ 6 Satzung und Programm (PartG)
(1) Die Partei muß eine schriftliche Satzung und ein schriftliches Programm haben. Die Gebietsverbände regeln ihre Angelegenheiten durch eigene Satzungen, soweit die Satzung des jeweils nächsthöheren Gebietsverbandes hierüber keine Vorschriften enthält.
(2) Die Satzungen müssen Bestimmungen enthalten über
1. Namen sowie Kurzbezeichnung, sofern eine solche verwandt wird, Sitz und Tätigkeitsgebiet der Partei,
(...)
  • das Gesetz sieht einen Namen und eine Kurzbezeichnung vor, eine (weitere) Verkürzung des Namens nicht - der Gebietsverband trägt den Namen der Partei (siehe Bundessatzung) plus Zusatz
  • Argument 3
    • ...
      • ...
    • ...