Archiv:Antragsfabrik Bayern/Verkürzter Name I

80px Dies ist ein eingereichter Satzungsänderungsantrag für den Landesverband Bayern von Andreas Popp (Kreuzritter).

Bitte diskutiere den Antrag und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik Bayern.


Angenommen
Der Antrag wurde am 10.04.2010 auf dem LPT 2010.1 angenommen


Antrag

Dieser Antrag wurde zum 3. Landesparteitag Bayern (2009) eingereicht, dort allerdings nicht behandelt und vertagt. Deshalb darf der Wortlaut des Antragstexts nicht mehr verändert werden. (Die Begründung schon)

Änderungsantrag Nr.
S-14
Beantragt von
Andreas Popp (Kreuzritter)
Betrifft
Satzung des Landesverband Bayern / § 1(2)
Beantragte Änderungen

Der Parteitag möge beschließen nach Satz 2 des §1(2) der Satzung den Satz

"Die Verwendung des verkürzten Namens "Piratenpartei Bayern" ist zulässig"

hinzuzufügen.

Begründung

Die offizielle Bezeichnung "Piratenpartei Deutschland - Landesverband Bayern" ist manchmal etwas zu lang.


Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. ValiDOM
  2. Anthem
  3. Trias
  4. Arthur Schibetz
  5. Franz Rauchfuss
  6. Thomas Frömer
  7. rxl
  8. --Pirat91093 15:46, 29. Dez. 2009 (CET)
  9. Arnold Schiller
  10. Holger Klatt
  11. Mark (Antragskommission Opf)
  12. Henri (Antragskommission Opf)
  13. Achim (Antragskommission Opf)
  14. Christian Vögl (Antragskommission Opf)
  15. Stefan Körner (Antragskommission Opf)
  16. Oliver (Antragskommission Opf)
  17. Alex (Antragskommission Opf)
  18. Thorsten
  19. Markus H.
  20. Michi
  21. Hippy
  22. Gernot Gerlach
  23. Roffl1990
  24. geekblogger_de
  25. Aleks A
  26. AndiPopp
  27. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Benjamin Stöcker
  2. Ron
  3. Michael Renner (wir sind ein LV, die Kurzform wirkt missverständlich)
  4. Twix 19:24, 16. Jan. 2010 (CET) "Piratenpartei LV Bayern" wäre deutlich besser, s. auch Bens Begründung
  5. Gerhard
  6. Thomas-BY (widerspricht m.E. §4(2) PartG; PIRATEN LV Bayern ist kurz und zulässig)
  7. Magnum
  8. Ninan *** Widerspricht der Bundessatzung
  9. Burnus
  10. Haide F.S.
  11. Arie1
  12. icho40 21:55, 3. Apr. 2010 (CEST)
  13. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. Nerdicist
  2. Johannes Müller (eigentlich schon wünschens wert, aber Gegensatz zur Bundessatzung, dunno what 2 do)
  3. Zwergenpaladin
  4. ?

Diskussion

Eine Diskussion zu diesem Antrag gab es schon zum letzten Landesparteitag. Bitte diese hier fortführen.

  • Vielleicht bin ich ja da einsam, aber sollte es wirklich "Piratenpartei Bayern" heißen? Klänge so als wären wir ne eigenen Partei. Sollte es nicht vielleicht "Piraten Bayern" heißen? Benjamin Stöcker
    • Vielleicht noch eine Analogie: Es heißt ja auch SPD Bayern net Sozialdemokratische Partei Bayern. Benjamin Stöcker
      FALSCH!!! es heißt: BayernSPD als Kurzbezeichnung
      • Demnach müsste es PIRATEN Bayern sein. Zufälligerweise steht das genau so auch auf den generischen Visitenkarten. Anthem
        Demnach NICHT! sondern: BayernPIRATEN
        so wie die Visitenkarten sind, sind sie voll OK - die Kurzbezeichnung ist drauf!
      • Ausserdem musst du dich dann auch gegen Antragsfabrik_Bayern/Verkürzter_Name_II eintragen. Anthem
        • Mach ich noch, nach dem ich 2 konkurenzanträge geschreibselt hab :D
  • Eine solche Regelung widerspräche der Bundessatzung und vermutlich auch §4 PartG
§ 4 Name (PartG)
(1) Der Name einer Partei muß sich von dem Namen einer bereits bestehenden Partei deutlich unterscheiden; das gleiche gilt für Kurzbezeichnungen. In der Wahlwerbung und im Wahlverfahren darf nur der satzungsmäßige Name oder dessen Kurzbezeichnung geführt werden; Zusatzbezeichnungen können weggelassen werden.
(2) Gebietsverbände führen den Namen der Partei unter Zusatz ihrer Organisationsstellung. Der Zusatz für Gebietsverbände ist nur an nachfolgender Stelle zulässig. In der allgemeinen Werbung und in der Wahlwerbung kann der Zusatz weggelassen werden.
(3) Gebietsverbände, die aus der Partei ausscheiden, verlieren das Recht, den Namen der Partei weiterzuführen. Ein neu gewählter Name darf nicht in einem bloßen Zusatz zu dem bisherigen Namen bestehen. Entsprechendes gilt für Kurzbezeichnungen.
§ 6 Satzung und Programm (PartG)
(1) Die Partei muß eine schriftliche Satzung und ein schriftliches Programm haben. Die Gebietsverbände regeln ihre Angelegenheiten durch eigene Satzungen, soweit die Satzung des jeweils nächsthöheren Gebietsverbandes hierüber keine Vorschriften enthält.
(2) Die Satzungen müssen Bestimmungen enthalten über
1. Namen sowie Kurzbezeichnung, sofern eine solche verwandt wird, Sitz und Tätigkeitsgebiet der Partei,
(...)
  • das Gesetz sieht einen Namen und eine Kurzbezeichnung vor, eine (weitere) Verkürzung des Namens nicht - der Gebietsverband trägt den Namen der Partei (siehe Bundessatzung) plus Zusatz