Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Streichung von §11

80px Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den Bundesverband von Gregory Engels.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Titel = Streichung von §11 - Zulassung von Gästen
Änderungsantrag Nr.
TE107
Beantragt von
Gregory Engels
Betrifft
Bundessatzung / Abschnitt A: §11(1) und (2), §9b (neuer Abschnitt)
Beantragte Änderungen

Der Bundesparteitag möge beschließen in der Satzung den aktuellen Text des §11 durch "(weggefallen)" zu ersetzen und im §9b einen Satz hinzuzufügen mit der nächsten freien Nummer: "Der Bundesparteitag lässt Gäste grundsätzlich zu. "

Begründung

Aktuelle Fassung:

§ 11 - Zulassung von Gästen

(1) Der Bundesparteitag, der Bundesvorstand und die Gründungsversammlung können durch Beschluss Gäste zulassen. (2) Ein Stimmrecht haben die Gäste nicht.

Neue Fassung:

§ 9b - Der Bundesparteitag (...) Der Bundesparteitag lässt Gäste grundsätzlich zu.

§ 11
(weggefallen)

Differenz:

§ 9b - Der Bundesparteitag (...) Der Bundesparteitag lässt Gäste grundsätzlich zu.

§ 11 - Zulassung von Gästen
(1) Der Bundesparteitag, der Bundesvorstand und die Gründungsversammlung können durch Beschluss Gäste zulassen. (2) Ein Stimmrecht haben die Gäste nicht. (weggefallen)

Die Beantragte Änderung spiegelt die Realität wieder, nach der Gäste bisher immer zugelassen worden sind. Durch die grundsätzliche Zulassung der Gäste entsteht die Möglichkeit, Gäste im Vorfeld einzuladen, so dass diese eine Planungssicherheit haben. Außerdem erspart es Zeit per Antrag die Gäste zuzulassen (Zeitgewinn mindestens 1 Minute pro Parteitag = bei 1000 Teilnehmern sind dass über zwei Personentage!).

Das jetzige §11 ist nicht anwendbar, der zweiter Satz (Gäste haben kein Stimmrecht) ist selbstverständlich. Das Stimmrecht ist auch hinreichend an anderen Stellen in der Satzung geregelt. Die Regelungen bezüglich des Bundesvorstandes und der Gründungsversammlung: Die Gründungsversammlung gibt es nicht mehr, und es gibt einen anderen Antrag, der Öffentlichkeit der Vorstandssitzungen fordert. Aber auch wenn es nicht durchkommen sollte, würde sich an der jetzigen Regelungen nichts ändern.

Weiterhin würde auch die Möglichkeit bestehen über einen Antrag zur Geschäftsordnung von einzelnen Punkten der Tagesordnung die Öffentlichkeit auszuschließen.

Achtung Kollisionen


<ul><li>Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:Dichter|Gregory Engels“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Kollisionen“ des Datentyps Seite angegebene Wert „* [[Antragsfabrik/Zulassung von Gästen zum Parteitag“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Begründung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Aktuelle Fassung: § 11 - Zulassung von Gästen (1) Der Bundesparteitag, der Bundesvorstand und die Gründungsversammlung können durch Beschluss Gäste zulassen. (2) Ein Stimmrecht haben die Gäste nicht. Neue Fassung:§ 9b - Der Bundesparteitag (...) Der Bundesparteitag lässt Gäste grundsätzlich zu.§ 11 (weggefallen)Differenz:§ 9b - Der Bundesparteitag (...) Der Bundesparteitag lässt Gäste grundsätzlich zu.§ 11 - Zulassung von Gästen (1) Der Bundesparteitag, der Bundesvorstand und die Gründungsversammlung können durch Beschluss Gäste zulassen. (2) Ein Stimmrecht haben die Gäste nicht. (weggefallen)Die Beantragte Änderung spiegelt die Realität wieder, nach der Gäste bisher immer zugelassen worden sind. Durch die grundsätzliche Zulassung der Gäste entsteht die Möglichkeit, Gäste im Vorfeld einzuladen, so dass diese eine Planungssicherheit haben. Außerdem erspart es Zeit per Antrag die Gäste zuzulassen (Zeitgewinn mindestens 1 Minute pro Parteitag = bei 1000 Teilnehmern sind dass über zwei Personentage!). Das jetzige §11 ist nicht anwendbar, der zweiter Satz (Gäste haben kein Stimmrecht) ist selbstverständlich. Das Stimmrecht ist auch hinreichend an anderen Stellen in der Satzung geregelt.Die Regelungen bezüglich des Bundesvorstandes und der Gründungsversammlung: Die Gründungsversammlung gibt es nicht mehr, und es gibt einen anderen Antrag, der Öffentlichkeit der Vorstandssitzungen fordert. Aber auch wenn es nicht durchkommen sollte, würde sich an der jetzigen Regelungen nichts ändern. Weiterhin würde auch die Möglichkeit bestehen über einen Antrag zur Geschäftsordnung von einzelnen Punkten der Tagesordnung die Öffentlichkeit auszuschließen.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li></ul>




Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Dichter 16:35, 12. Apr. 2010 (CEST)
  2. Korbinian 20:08, 12. Apr. 2010 (CEST)
  3. SteffenO 20:27, 12. Apr. 2010 (CEST)
  4. ZeroMC 09:35, 13. Apr. 2010 (CEST)
  5. Pertain
  6. Crasher
  7. Rainer Sonnabend
  8. Nplhse 17:13, 14. Apr. 2010 (CEST)
  9. Twix 15:23, 16. Apr. 2010 (CEST)
  10. Ans 14:44, 18. Apr. 2010 (CEST)
  11. Hans Immanuel
  12. Sbeyer 16:22, 20. Apr. 2010 (CEST)
  13. Aleks_A
  14. SyneX 15:39, 24. Apr. 2010 (CEST)
  15. Sebastian Pochert Ich bin voll und ganz für diesen Antrag. Der Alternativantrag ist erheblich schlechter.
  16. StopSecret 12:05, 28. Apr. 2010 (CEST)
  17. Unglow
  18. Danebod 22:55, 6. Mai 2010 (CEST)
  19. ThYpHoOn 18:14, 11. Mai 2010 (CEST)
  20. Mtu
  21. Salorta

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Pidder Lütt 19:48, 14. Apr. 2010 (CEST) Kommentar siehe unten.
  2. Trias andere version
  3. icho40 ich bin für den hier
  4. Ans 14:44, 18. Apr. 2010 (CEST) auch ich bin für den hier
  5. Thomas-BY
  6. Andena 09:09, 19. Apr. 2010 (CEST)
  7. Bragi Ein Alternativantrag ist besser
  8. Datenritter 16:54, 24. Apr. 2010 (CEST) Alternativantrag ist (etwas) besser.
  9. Queue 15:16, 25. Apr. 2010 (CEST)
  10. RicoB CB 21:00, 26. Apr. 2010 (CEST) für den Alternativantrag
  11. zora
  12. Jan Würde Probleme dabei bereiten, Gäste auszuschließen, wenn es nötig wird (Platzmangel, Störer, ...)
  13. Aratec 08:04, 29. Apr. 2010 (CEST)
  14. rxl
  15. OliverNiebuhr Sorry aber der Alternativantrag ist kurz gehalten und vollkommen ausreichend.
  16. zero-udo für TE076
  17. MichaelG 19:54, 3. Mai 2010 (CEST) Alternative besser
  18. DeBaernd 22:08, 3. Mai 2010 (CEST)
  19. Käptn Blaubär
  20. Nicole.Staubus 10:46, 4. Mai 2010 (CEST) bin für TE076
  21. Zwergenpaladin
  22. Magnum
  23. Tramp 18:30, 9. Mai 2010 (CEST) ziehe TE076 vor.
  24. Christian Specht 14:55, 11. Mai 2010 (CEST)
  25. Kaddi
  26. Christian 20:17, 13. Mai 2010 (CEST)
  27. Sven423 08:46, 14. Mai 2010 (CEST)

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. ?
  2. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

"Grundsätzlich" erfordert geregelte Ausnahmen

Ich begrüße die neue Formulierung. Mit fehlen lediglich Definitionen der Ausnahmen, die das Wort "grundsätzlich" im Gegensatz zu "immer" erforderlich macht.--Thomas-BY ->talk2me 19:33, 12. Apr. 2010 (CEST)

Grundsätzlich heißt "im Algemeinfall" - den Speziellfall kann man dann durch einen einfachen Beschluss ändern. Wenn da "immer" stünde, dann würde es einer SÄA bedürfen, um z.B. einzelne Tagesordnungspunkte ohne Öffentlichkeit zu verhandeln (also ohne Presse, etc.) Wenn aber kein solcher Speziellfall per GO-Beschluss oder ähnliches herbeigerufen ist, gilt eben der "grundsätzlicher" Fall, dass Gäste zugelassen sind.
Schon klar, was grundsätzlich und was immer bedeutet. Aber dann nehm das doch bitte auch rein, wann der Spezialfall gegeben ist.;-) --Thomas-BY ->talk2me 21:40, 12. Apr. 2010 (CEST)

Umformulierung

"Zum Bundesparteitag sind bis zu einem anderweitigen Beschluss Gäste zugelassen." fänd ich etwas schöner Benjamin Stöcker

Das ist aber doch selbstverständlich, dass der Parteitag jederzeit Beschlüsse fassen kann. In deinem Vorschlag ist es jedoch mehrdeutig, wer den anderweitigen Beschluss fällen kann und wann. Also dass z.B. der Bundesvorstand vor dem Parteitag diesen Beschluss fassen könnte, oder dass wenn der Parteitag das tut, es ab diesem Moment nicht mehr gelten soll... So richtig missverständlich finde ich meine Formulierung jetzt auch nicht (oder unschön...) -- Dichter 19:03, 14. Apr. 2010 (CEST)
Zum Beispiel, oder "Der Bundesparteitag (...) Der Bundesparteitag lässt Gäste grundsätzlich zu, insofern durch die Versammlung für den begründeten Einzelfall nichts anderes beschlossen wird."--Thomas-BY ->talk2me 21:48, 13. Apr. 2010 (CEST)
Dann muss jetzt noch einer definieren, wie die Begründung passieren soll ;-)

Kommentar User:Pidder Lütt

Die explizite Abstimmung über die Zulassung von Gästen erfolgt normalerweise recht zügig und kann auch als eine Art Begrüßung gewertet werden. Ich kann mir aber auch den Besuch von unerwünschten Gästen vorstellen und habe da eine reiche Phantasie, die hoffentlich nie Wirklichkeit wird, wer das alles sein könnte. Letzteres auch insbesondere, wenn jemand Gäste eingeladen hat. Pidder Lütt 20:00, 14. Apr. 2010 (CEST)

Es kann ja im Moment niemand verbindlich die Gäste Einladen! -- Dichter 20:56, 14. Apr. 2010 (CEST)