AG Familie/Themen/Wechselmodell
Grundsatzfindung: zum Thema Doppelresidenzmodell
Motivation
Zum Doppelresidenzmodell gibt es keine gesetzliche Regelung. So darf beispielsweise das Kind melderechtlich nur einen Hauptwohnsitz eintragen lassen, obwohl es zwei hat. Das Kindergeld ist ebenfalls unteilbar an einen Elternteil auszuzahlen, einen Anspruch auf anteiliges Kindergeld für beide Elternteile wie im Unterhaltsrecht zum Residenzmodell gibt es beim Doppelresidenzmodell nicht. Auch die Fragen nach dem Bestehen und der Höhe von Kindesunterhalt sind durch kein Gesetz geregelt.
Diskussion und Zeitleiste
Das Thema soll in mehreren (zeitlich begrenzten) Schritten bearbeitet werden:
- Diskussion zum Thema in einer Mumble-Sitzung
- Eingrenzung des Themas auf Schwerpunkte
- Ausarbeitung und Planung des Programmänderungsantrag für BPT
- Festlegung des Piraten welcher den PÄA auf dem BPT vorstellt
An der Ausarbeitung beteiligte Mitglieder
- Norman von Sternberg
- CaptainFlint
- Dieter
Programm Änderungs Antrag
Das sogenannte Wechselmodell oder Doppelresidenzmodell, welches bereits in vielen Ländern Gesetz ist, sollte auch in Deutschland neben dem üblichen Residenzmodell, bei dem sich das Kind überwiegend bei einem Elternteil aufhält, gesetzlich geregelt werden.
"Kinder haben das Recht auf beide leiblichen Eltern. Leben die Eltern getrennt, haben Kinder das Recht auf einen gleichwertigen Umgang!"
Die Änderungen des Sorge- und Umgangsrechts in vielen anderen Ländern (Frankreich, Belgien, Australien uvm.) hin zum sogenannten Wechselmodell, die freiwillige gleichberechtigte Betreuung der Kinder durch die leiblichen, getrennt lebenden Eltern in Deutschland, sowie mehrere Studien seitens verschiedener anerkannter Familientherapeuten sprechen eindeutig für die gesetztliche Verankerung des Wechselmodells als eine alternative, von Staat und Eltern zu fördernde Nachtrennungsumgangsform.
Darüber hinaus wird das sogenannte Wechselmodell bereits in vielen Familien mit der Trennung, unabhängig von staatlichen Einrichtungen usw., freiwillig durchgeführt.
Eine entsprechende Gesetzesänderung gibt Kindern und dem getrennt lebenden Elternteil eine Chance, auch nach der Trennung der Eltern eine Familie zu bilden.
Ziele & Ergebnisse
Ziel ist es, eine breite Diskussion zum Thema Wechselmodell im Rahmen der AG Familie zu initiieren und auf dessen Basis einen grundsätzlichen Konsens zu finden, welcher dann als PPA (Programm-Änderungs-Antrag) im BPT (sofern möglich noch 2010) vorgeschlagen werden soll.
Die Diskussion und Konsens-Findung wird darüber hinaus weiter vorgesetzt und regelmäßig verfeinert.
Dokumente und Links
- Wechselmodell (Wikipedia)
- Psychologie im Familienrecht
- Das Alter und die gleichmäßige Beherbergung (Unterbringung) (paPPa.com)