2010-07-22 - Politikforum
Im Rahmen des Politikforums möchte der Vorstand politischen Austausch betreiben. Vorstandsentschlüsse können bei diesen Treffen nicht gefällt werden, sondern müssen auf einer ordentlichen Vorstandssitzung beschlossen werden.
Die Politikforen sind öffentlich:
- Mumble NRW -"Bund" > "Vorstandssitzung" (für das Betreten des Raumes "Vorstand" bitte registrieren und beim Admin melden.
- Uhrzeit 19:30 CET oder CEST
Zuhörer sind im Raum "Vorstandssitzung" automatisch stumm geschaltet. Zum Sprechen bitte Raum "Sprecher" betreten.
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Achtung: Das Politikforum des Bundesvorstandes wird gestreamt und aufgezeichnet. Der Bundesvorstand behält sich ebenfalls vor diese Aufzeichnungen ganz oder in Teilen nachträglich im Internet zu veröffentlichen!
Vorbereitung
Wer will, kann hier bereits Argumente, Links, Punkte, Ideen einbringen, damit Andere sich darauf vorbereiten können.
Auf der Diskussionsseite sind Fragen, Anmerkungen und Argumente aus der Diskussion der letzten Tage den entsprechenden Punkten zugeordnet [1], auch die nachfolgenden Anmerkungen. Miriam
[Wirelessoptical, Lv RLP, Stammtisch Donnersbergkreis, 20.07.2010, 13:27]
Ahoi, ich habe folgende Punkte/Anregungen/Meinungen zuvor auf der ML PP-RLP gepostet. Also, es geht los..
Zu Nutzungsbedingungen LQFB:
zu 2.3: ...kein Anspruch auf Annahme und Umsetzung... da würde mich mal interessieren, wie die Regelungen aussehen bzw. Verfahren aussehen sollen, um Anträge auf den PTs in Antragsbücher umzusetzen (ich gehe mal davon aus, das LQFB nicht nur ein Meinungsbildungstool ist, sondern durch die Abstimmungen rechtsverbindliche Verfahren benötigen, diese Anträge auch in die Antragsbücher zu platzieren, ansonsten macht das doch gar keinen Sinn, LQFB zu betreiben).
zu 5.1.1 Es ist die Rede von "Veröffentlichung". Bitte genauer definieren, da es sich so anhört bzw. der Eindruck entsteht, als ob die Inhalte die geschlossene Plattform verlassen und an die Öffentlichkeit gelangen -> hierzu bitte detailiertere Beschreibung bzw. mein Vorschlag dazu, nur die Ergebnisse von Abstimmungen in Form von offenen Zustands-/ Status-Seiten zu veröffentlichen. (siehe auch die Aussage von BurkhardtHH Punkt 6.)
zu 5.1.3 Die Datenbank sollte da verbleiben, wo sie hingehört, nämlich auf den geschützten Servern. Ein Download muss unterbleiben, sonst landet es irgenwann in der Öffentlichkeit, das ist ein absolutes NO-GO! (siehe ELENA etc.)
zu 5.2.1 Was bedeutet wissenschaftliche Nutzung, von Wem was warum. Einen generellen Vorbehalt durch die Betreiber, dies zu entscheiden, finde ich nicht i. O., bzw. erklärungsbedürftig.
zu 5.2.2 Wird hier die Copyright-Regelung ausgesetzt? Transparenz und OA gut und schön, aber hier geht es ja nicht um unbedeutende und beliebige Text/ Verfasser-Paare. Also bitte, wenn ein Text von mir rezitiert wird, möchte ich, das hierbei mein Name/Pseudonym verwendet wird (Quellennennung). Das gehört schon mal zum guten Stil dazu!
zu 5.3.1 Und nochmal: Bitte dringend den Begriff "Veröffentlichung" genau definieren!
zu 5.3.2 und nochmal: KEINE Veröffentlichung ausserhalb der internen Plattform ohne Zustimmung, Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Germany-Lizenz, das ist doch das genaue Gegenteil von einer nur für Mitglieder der Partei zugänglichen Plattform, in der nicht-öffentliche Inhalte erzeugt werden. Die Inhalte dürfen die Plattform nicht verlassen. Ich möchte auch nicht auf das Recht zugunsten der Betreiber der Plattform verzichten. Transparenz ok, aber bitte nur für Ergebnisse (statistische Daten zu Abstimmungen z. B.). LQFB ist ja nicht zu vergleichen mit dem Parteien-Wiki oder den Mailinglisten, auf denen sich jeder, auch Nicht-Mitglieder, registrieren und "mitmachen" kann. Das geht so nicht und lädt zum Missbrauch geradezu ein. Wenn jemand bei uns mitmachen will, muss er auch der Satzung zustimmen und ordentliches Mitglied werden.
Zu Datenschutzerklärung LQFB:
zu 3.5 APIs => es muss wirkungsvoll verhindert werden, das Inhalte aus der internen Plattform ungeprüft bzw. unwissend auf irgendwelchen BLOGs oder sonstigen Inhaltsplattformen Dritter veröffentlicht werden. Das LQFB System ist ein exklusives Tool für die Piratenpartei! Außer es gibt entsprechende Beschlüsse, die von allen Mitgliedern mitgetragen werden (Nachweis?). Daher bin ich strikt gegen die APIs!
zu 4.3: Beschränkte Löschbarkeit-> also, das ist doch technisch gesehen kein Problem, da ja alle Inhalte in Paarungen Inhalt/Nutzer in einer Datenbank hinterlegt sind. Insofern dürfte es kein Problem sein, diese Paarungen "auszuschwärzen", um die Konsistenz der Entscheidungsfindungs- bzw. Abstimmungsprozesse nicht zu gefährden. Als Hinweistext genügt ja schon ein entsprechender Tag. Also, das müsste auf jeden Fall noch umgesetzt werden.
Und generell:
Ja ich bin für Transparenz! Trotzdem bleiben alle meine verbrieften Rechte hiervon unberührt, ein Zwang, auf diese Rechte zu verzichten, da man ansonsten nicht am Meinungsbildungprozess teilnehmen kann/darf widerspricht den Kernthemen der Partei und dem GG. Eine differenziertere Betrachtung und Konzeption der Software ist absolut angebracht. Ich weiss ja, es ist wirklich sehr komplex, aber wir dürfen uns die Sache nicht zu einfach machen, ansonsten ist es mit der Glaubwürdigkeit dahin und lässt sich auch nicht mehr genesen. Ich finde, eine abgestufte Transparenz wäre hier eine gute Möglichkeit. Z. B. erst ab einer gewissen Reife der Prozesse der Meinungsfindung eine Veröffentlichung in Betracht zu ziehen. Und wie schon angesprochen, für die interessierte Öffentlichkeit eine Art Status-/Zustandsseite zu entwerfen, das würde dem Tranzparenzgedanken sehr nahe kommen. Komplette Transparenz wird und darf es nicht geben, das würde einem politischen/gesellschaftlichen System gleichkommen, in dem jeder Bürger/Mitglied komplett gläsern ist, das geht nicht und das unterstütze ich nicht.
Desweiteren habe ich große Bedenken, alle diese Daten aus LQFB wissenschaftlichen, nicht der Partei angehörigen Institutionen zu überlassen. Jedenfalls nicht generell und nur durch den kompletten Verzicht auf persönliche und verbriefte Rechte. Insofern würde ich es eher unterstützen, Anfragen von Institutionen unter Abstimmungszwang und nur für bestimmte Bereiche, zu setzen, und persönliche Zustimmungen jedes Einzelnen hiervon unberührt zu lassen.
Zusatz von der ML RR-RLP (Antwort auf Kais Reaktion):
Mit dem Abstufen möchte ich auch noch einmal auf meine Hereingabe hier in der ML hinweisen, in der ich mich mit der Kommunikation Partei/Öffentlichkeit auseinandergesetzt habe. Der Vorschlag ist, einen internen, geschlossenen und geschützten Raum mit einem öffentlichen, moderierten Raum zu kombinieren. Das ist ein guter Kompromiss zu Transparenz und Datenschutz. Innerhalb der Kommunikationsstrukturen soll es teil-automatisierte Regeln (Direktiven) geben, die ab einem bestimmten Reifegrad-Prozess bzw. einer Bedingungsentscheidung oder auch in Bezug auf eine Kurzabstimmung in einem Teilbereich der GO, die Restriktionen schrittweise zurücknimmt. Das kann dann dazu führen, das Initiativen auch im öffentlichen Raum diskutiert oder beobachtet werden können. Diese können dann im ö. R. auch diskutiert werden, und, was ich persönlich am wirkungsvollsten halte, können auch Änderungen/Anträge aus dem ö. R. in die offizielle Kommunikation einfließen, also auch Nichtmitglieder/Unterstützer bekommen ein eingeschränktes Mitsprache-Recht (natürlich im Rahmen einer Gruppe). Das kann manchmal zu sehr interessanten Eingaben führen, und das Interesse der Bevölkerung stark ansprechen.
Zudem finde ich, das für noch nicht in LQFB integrierte bzw. entwickelte Funktionsbausteine auch keine Nutzungsbedingungen definiert werden sollten. Eine Blankovollmacht möchte ich nicht unterschreiben.
Ein Alles oder Nichts darf es nicht geben.
[weiter...]
IMHO sehe ich LQFB nicht nur als ein weiteres Tool der Meinungsbildung, sondern die Chance all die Vorteile der anderen Tools ohne deren Nachteile unter einem Dach zu vereinen. Es bietet sich die Chance, etwas wirklich bedeutsames zu verwirklichen, da sollte man sich schon mal konzeptionell darauf einstellen und nicht nur auf den kleinsten oder grössten gemeinsamen Nenner fokussieren (Harmonisierung).
Bmstettin 22:39, 21. Jul. 2010 (CEST)
NB 5.1.3
Der Sinn von dieser Art der Verifizierung erschließt sich mir persönlich nicht. Eine Möglichkeit, per Webinterface in die Db zu schauen, hätte wohl auch gereicht, der Download ist an sich eine Einladung zum Missbrauch, da im Nachhinein nicht verifiziert werden kann, welcher User die Datenbank in Umlauf gebracht hat.
NB 5.2.1 Weitergabe an wissenschaftliche Stellen ok, wenn es denn sein muss. Von einem verantwortungsbewussten Piraten hätte ich an dieser Stelle allerdings erwartet, den Passus "in anonymisierter Form" finden zu können.
Datenschutz 4.3 Der Versuch den User zu zwingen, auf seine Datenschutzrechte zu verzichten, (insbesondere bei einem Austritt) wirft bei mir die Frage auf, ob da einige zu lange an Deck in der Sonne gelegen haben. Die Nachvollziehbarkeit ist auch dann möglich, wenn die Daten des Users anonymisiert wurden. Die Anonymisierung von Pseudonymen beinträchtigt nicht die externen Kontrollmöglichkeiten für Schiedsgerichte, da für die Revisionssicherheit die Datenbank-Backups vorgehalten werden. (Genauso ist die Historie der Nutzerdaten nicht mehr notwendig).
Wenn die NB und DSE so verabschiedet werden würden, käme das einer politischen Bankrotterklärung gleich. Wir hätten dann gegen eines unserer Kernziele verstoßen.
Der Bundesvorstand möge sich überlegen, ob er mit Hilfe von Rechtsanwälten NB und DSE haben will, die einfach nur ein zweifelhaftes System möglichst rechtssicher erscheinen lassen, oder ein System, in dem der Datenschutz erhalten bleibt und das als vorbildlich bezeichnet werden kann.
Aus dem, was ich mitbekommen habe, stelle ich fest, dass von Seiten der Entwickler, wenn sie etwas nicht wollen, das Ganze gerne mal als technisch unmöglich hingestellt wird. Der mangelnde Respekt gegenüber Userwünschen wird in diesen NB und DSE deutlich.
Kann ja auch sein, dass ich als Nicht-Jurist falsch deute, aber ich bekomme die DSE nicht in Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz:
§ 6 Rechte des Betroffenen
(1) Die Rechte des Betroffenen auf Auskunft (§§ 19, 34) und auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung (§§ 20, 35) können nicht durch Rechtsgeschäft ausgeschlossen oder beschränkt werden.
zu 4.2. Sicherung der Nachvollziehbarkeit der Meinungsbildungsprozesse (Aloa5)
Hier wird als Primärzweck nicht nur die Meinungsabgabe/-Aufzeichnung angegeben (wie bei einer Wahl) bzw. betriebsnotwendige Dinge wie die Validität. Hier wird angegeben, das man den Meinungsbildungs-prozess jedes Einzelnen (und nicht etwa der Partei, denn für diese muss man keine pers. Daten haben) überwachen, archivieren und sogar auswerten können will. Eine Kontrolle des Meinungsbildungsprozesses von Einzelpersonen ist perfide und Big Brother in Reinkultur. Es kann dazu genutzt werden, gezielt Meinung zu steuern, zu überwachen und auch Personen zu bestrafen. Ob das die Absicht ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Nicht zuletzt die Aktion gegen Stephan Urbach hat gezeigt, wie so etwas enden kann. Um das einführen solcher Mittel und Methoden zu verhindern, sind wir als Partei früher einmal an- und dafür eingetreten.
Man kann keinen Staat von Exhibitionisten und Aktivisten voraussetzen oder gar verlangen. Eine Demokratie und ein demokratisches Wahlsystem zeichnet sich insbesondere dadurch aus, das diejenigen, welche nicht diese Art "Rückgrat" besitzen oder sich dieses nicht leisten können auch wählen dürfen - anonym, frei, nachvollziehbar, gleich. Wir sind - sollte die Trennung bei Jemandem in Vergessenheit geraten sein - für Transparenz des Staates und nicht Transparenz der Einzelmeinungen von Bürgern. Die Parteimitglieder stellen in jedem Falle und in erster Linie Bürger dar, welche nicht sich selbst und die eigene Meinung zur Wahl stellen, sondern die Partei und die Parteimeinung.
Eine Demokratie der Aktivisten gibt es nicht - auch wenn hier in der Partei schon mehrfach exakt dieses praktiziert und sogar offen für Gut befunden wurde. Das wäre dann eher eine Kaderwirtschaft Marke Lenin und eine Überwachungskultur wie in der SED.
Ich erinnere hieran: Parteiprogramm Informationelle Selbstbestimmung
- Neue Methoden wie das Scoring machen es erforderlich, nicht nur die persönlichen Daten kontrollieren zu können, sondern auch die Nutzung aller Daten, die zu einem Urteil über eine Person herangezogen werden können. Jeder Bürger muss gegenüber den Betreibern zentraler Datenbanken einen durchsetzbaren und wirklich unentgeltlichen Anspruch auf Selbstauskunft und gegebenenfalls auf Korrektur, Sperrung oder Löschung der Daten haben ......... fordert sie Datensparsamkeit, Datenvermeidung und unabhängige Kontrolle von personenbezogenen Daten, die für wirtschaftliche oder Verwaltungszwecke genutzt werden und damit geeignet sind, die Freiheit und die informationelle Selbstbestimmung des Bürgers unnötigerweise zu beschränken.
Das scheint hier vollkommen in Vergessenheit geraten zu sein. Stattdessen wird hier nicht ein Tool für die Generierung eines Meinungsbildes geschaffen, sondern "explizit" ein Tool, um Einzelmeinungen und Einzelmeinungsbildung zu überwachen. Ob es genutzt wird oder nicht ist dabei so irrelevant wie die Nicht-Nutzung von flächendeckenden Überwachungsvideos von Demonstrationen. Das es heute nicht dafür genutzt wird - so unsere bisherige Parteilinie - bedeutet nicht, das es nie dafür genutzt werden wird. Hier werden Prinzipien der Partei geschleift. Aloa5 07:58, 22. Jul. 2010 (CEST)
Datenschutzerklärung, Punkt 4.1
Gehört klargestellt: "Wir haben vielmehr beschlossen, dass wir in solchen Fällen unter bestimmten Voraussetzungen die Identität des betreffenden Teilnehmers den anderen Teilnehmern wie vor Allem auch gegenüber dem durch das Delikt Verletzten sowie ggf. auch den zuständigen Behörden gegenüber offenlegen können." klingt so, als ob es darum gehen würde, Teilnehmer an den Pranger stellen zu können.
Wie genau sieht das Prozedere aus, wenn ein Teilnehmer eine Straftat in LQFB begeht? Wann genau wird wem gegenüber seine Identität offen gelegt? Wie wird zwischen dem parteiinternen Interesse und dem Datenschutz des betroffenen Teilnehmers, dessen andere Äußerungen und Abstimmungen unter dem Pseudonym damit auch dem Klarnamen zuzuordnen sind, abgewogen?
Nebenbei ein Typo: "Voraussetzungen" --Sven423 16:38, 22. Jul. 2010 (CEST)
Liste und Newsgroup für Diskussion Liquid Feedback
Die Diskussion der letzten Tage hat gezeigt, dass Argumente oftmals wiederholt werden, weil diese auf unterschiedlichen Plattformen geäußert werden, Listen mit eigentlich anderer Bestimmung werden zur Diskussion über das Für und Wider von Liquid Feedback genutzt. Diskussionen werden auf jeweiligen Landesebenen geführt, fast überall, nur nicht gebündelt, das bedeutet Informationsverlust. Gerade in Anbetracht der vorhandenen Man-Power kann nicht erwartet werden, dass sich Entwickler, Admins etc. pp. verantwortlich fühlen, überall Fragen zu beantworten (Wiki ist gut für die Dokumentation, aber nicht für Diskussion). Daher wäre es angebracht, zur Entlastung der Listen neben der vorhandenen Technik-Liste Bundesliquid noch eine Diskussionsliste zu schaffen, in der die Diskussion a) gebündelt erfolgen kann, Hinweise und Links gegeben werden und doppelte bis 16-fache Diskussion vermieden werden können. Die bereits von Benjamin Stöcker lt. Protokoll vom 15.07.2010 bestätigte Supportliste scheint dafür nicht geeignet.
Die Bitte richtet sich sowohl an Benjamin Stöcker - verantwortlich für die innerparteiliche Kommunikation, an Christopher Lauer, der als Ansprechpartner für Liquid Feedback fungiert und Jens Seipenbusch, der vor geraumer Zeit ein Begleitteam aufstellen wollte. Miriam 11:14, 21. Jul. 2010 (CEST)
- Es ist bereits ein Ticket für diese Liste angelegt, Ben und Christopher haben bereits ihr Okay gegeben. Ike 14:24, 22. Jul. 2010 (CEST)
- Danke für die Info, ich hoffe dann mal, wenn es diese Liste gibt, dass das auch publiziert wird ;). Miriam 14:30, 22. Jul. 2010 (CEST)