Benutzer:Ka'imi/LQFB/NRW/Angleichung der Fristen für Satzungs- und Programmanträge an das Bundesliquid

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Version vom 13. August 2013, 20:49 Uhr von imported>Ka'imi
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Angleichung der Fristen für Satzungs- und Programmanträge an das Bundesliquid

https://lqpp.de/nw/initiative/show/224.html

  Zustimmung (40/0/1)

Antragstext

Die Dauer der Diskussionsphase bei den Regelwerken „Satzungsänderung“, „Programmänderung“ und „Wahlprogramm“ wird von derzeit 56 Tagen auf 30 Tage gesenkt.

Begründung

Im Bundesliquid gelten dieselben Fristen wie im NRW-Liquid, mit Ausnahme der Diskussionsphase dieser drei Regelwerke. Eine Angleichung verhindert Verwirrung.

Zur Zeit laufen diese Anträge im Bundesliquid 60–75 Tage, abhängig von der Länge der „Neu“-Phase. Im Landesliquid brauchen dieselben Anträge 86–101 Tage. Das ist doch ein bisschen lang.