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Antrag an den Landesparteitag der Piratenpartei Hamburg
Die Satzung der Piratenpartei Hamburg soll folgendermaßen geändert werden:
§ 8b (2)
Dem Landesvorstand gehören mindestens fünf Piraten an: Ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender, ein Schatzmeister und mindestens zwei Beisitzer.
wird geändert in:
Der Landesvorstand setzt sich zusammen aus folgenden Mitgliedern:
ein Vorsitzender
ein stellvertretender Vorsitzender
ein Schatzmeister
mindestens zwei Beisitzer
ein Jugendvertreter
In § 8b (3) werden hinter
Mitglieder des Vorstandes
die Wörter
abgesehen vom Jugendvertreter" eingefügt.
Es wird ein neuer Absatz § 8b (4a) eingefügt:
Der Jugendvertreter wird von einer Mitgliederversammlung der Hamburger Jungen Piraten in geheimer Wahl bestimmt und vom Landesparteitag bestätigt, ebenfalls in geheimer Abstimmung. Wird die Bestätigung versagt, oder machen die Jungen Piraten von ihrem Vorschlagsrecht keinen Gebrauch, so bleibt der Posten bis auf weiteres vakant, ohne dass sich dies negativ auf die Handlungsfähigkeit des Vorstands nach § 8b (10) auswirkt. Der Jugendvertreter muss Mitglied des Hamburger Landesverbandes der Piratenpartei sein.