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80px Dies ist ein eingereichter Satzungsänderungsantrag  für den Landesverband Bayern von Markus Gerstel.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik Bayern.

Titel = Umformulierung der LPT-relevanten Fristen
Änderungsantrag Nr.
S-07
Beantragt von
Markus Gerstel
Betrifft
Satzung Landesverband Bayern / §9b Abs 2, 3, §11 Abs 2
Beantragte Änderungen

In §9b Absatz 2 der Satzung soll mindestens 4 Wochen vorher ein.. durch spätestens am neunundzwanzigsten Tag vor Beginn des Parteitags ein. Es gilt das Datum des Poststempels. ersetzt werden, die Worte spätestens 4 Wochen vor dem Landesparteitag gestrichen werden, und die Worte 1 Wochen durch am achten Tag ersetzt werden. In §9b Absatz 3 der Satzung soll von mindestens zwei Wochen durch spätestens am fünfzehnten Tag vor Beginn des Parteitags ersetzt werden. In §11 Absatz 2 der Satzung soll mindestens zwei Wochen durch spätestens am fünfzehnten Tag ersetzt werden.

Begründung

Beim letzten Landesparteitag gab es die Frage wie eine Frist in die Vergangenheit auszulegen ist, insbesondere im Falle von Wochenenden und Feiertagen kann es da spannend werden. Die Formulierung nach Tagen sollte eigentlich jedem einleuchten, und ist unabhängig von Wochenenden und Feiertagen.

Aktuelle Fassungen:

§9b Abs 2: Der Landesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss. Der Vorstand lädt jedes Mitglied per Brief mindestens 4 Wochen vorher ein.. Ist eine E-Mail-Adresse bekannt, so soll vorher per E-Mail eingeladen werden. Die reguläre Einladung kann entfallen, wenn das Mitglied den Empfang der E-Mail spätestens 4 Wochen vor dem Landesparteitag bestätigt hat. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens 1 Wochen vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.

§9b Abs 3: (..) Der außerordentliche Parteitag darf sich nur mit dem benannten Grund der Einberufung befassen. In dringenden Fällen kann mit einer verkürzten Frist von mindestens zwei Wochen eingeladen werden.

§11 Abs 2: Über einen Antrag auf Satzungs- oder Programmänderung auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens zwei Wochen vor Beginn des Landesparteitages beim Vorstand eingegangen ist.

Neue Fassungen:

§9b Abs 2: Der Landesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss. Der Vorstand lädt jedes Mitglied per Brief spätestens am neunundzwanzigsten Tag vor Beginn des Parteitags ein. Es gilt das Datum des Poststempels. Ist eine E-Mail-Adresse bekannt, so soll vorher per E-Mail eingeladen werden. Die reguläre Einladung kann entfallen, wenn das Mitglied den Empfang der E-Mail (..) bestätigt hat. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens am achten Tag vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.

§9b Abs 3: (..) Der außerordentliche Parteitag darf sich nur mit dem benannten Grund der Einberufung befassen. In dringenden Fällen kann mit einer verkürzten Frist spätestens am fünfzehnten Tag vor Beginn des Parteitags eingeladen werden.

§11 Abs 2: Über einen Antrag auf Satzungs- oder Programmänderung auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er spätestens am fünfzehnten Tag vor Beginn des Landesparteitages beim Vorstand eingegangen ist.



Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. ValiDOM
  2. Crasher
  3. Hippy
  4. Trias
  5. Arthur Schibetz
  6. Gerhard
  7. Thomas-BY
  8. Boris Turovskiy
  9. Johannes Müller
  10. Andreas Hölzl
  11. Pertain
  12. Thilo Schumann
  13. Kristian Biss
  14. Matze.fu
  15. rxl
  16. Haide F.S.
  17. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Ron, bin für eine Aufklärung der gesetzlichen Regelung - das Problem ändert man dadurch nicht
  2. NetAndroid 193 BGB ist für mich eindeutig, schließe mich daher Ron an.
  3. ?
  4. ...

Diskussion

Bitte hier das Für und Wider eintragen.

  • mit einer Verlängerung der Friten um einen Tag ändert sich nichts, wenn der Parteitag an einem Sonntag stattfindet, da die Frist entsprechend an einem Samstag endet und nach § 193 BGB sich das Fristende auf den nächsten Werktag verschiebt
  • die Fristen müssten dann schon um 2 Tage verlängert werden (oder man darf am Sonntag keinen Parteitag machen - allerdings hat man dann das Problem immer noch nicht umschifft, wenn das Fristende auf einen Feiertag fällt)
  • eine Änderung ist nicht sehr sinnvoll - es wäre besser, dass das einladende Organ Kenntnis von § 187, § 188 und § 193 BGB hat und die Mitglieder über deren Auswirkung entsprechend korrekt in Kenntnis setzt
  • Hatten wir dazu nicht einen Auslegungsbeschluss in Fürth? CEdge
    • mein Antrag wurde abgelehnt und damit kam es zu keinem Beschluss. Dass meine Anträge nicht zugelassen wurden, halte ich für rechtswidrig, hab es aber nicht für sinnvoll gehalten, dagegen zu klagen - wichtig war mir, dass darüber mal geredet wurde und es klar wird, dass eine Frist nicht dann endet, wenn es einer sagt, sonders, dass es dafür gesetzliche Regeln gibt
    • PIRATEN mögen darüber schmunzeln, wenn das BVerfG ein Gesetz, das der Bundestag verabschiedet hat, kippt - aber in ihrem Handeln sind sie noch viel dilettantischer. Bis heute ist vielen nicht klar wie ein Beschluss gefasst wird, was eine Mehrheit ist oder wann geheim zu wählen ist, eine Kleinigkeit wie eine Frist sollte man schon korrekt händeln können --Ron 22:17, 16. Aug. 2010 (CEST)
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