BY:Antragsfabrik 2010/Antrag-00007
80px | Dies ist ein eingereichter Satzungsänderungsantrag für den Landesverband Bayern von Markus Gerstel. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik Bayern. |
- Titel = Zusammenschlüsse von Untergliederungen
- Änderungsantrag Nr.
- S-05
- Beantragt von
- Markus Gerstel
- Betrifft
- Satzung Landesverband Bayern / §7
- Beantragte Änderungen
Der Landesparteitag möge beschließen, an §7 der Satzung folgenden Satz anzuhängen: "Zusammenschlüsse von Untergliederungen gleicher Ebene sind zulässig."
- Begründung
Über die Auslegung der Bundessatzung bezüglich der Zulässigkeit gemeinsamer Verbände hat sich bisher keine Meinung durchsetzen können. Da wir in Bayern mit Erlangen/ERH und Fürth/Fürth-Land bereits zwei gemeinsame Kreisverbände haben, und München/München-Land in Vorbereitung ist, sehe ich hier den Landesverband in der Pflicht eine schützende Regelung zu schaffen. Meiner Ansicht nach ist die hier vorgestellte Variante dank §7 I 2 Bundessatzung und §6 I 2, 2. Halbsatz PartG ausreichend und rechtlich haltbar falls es irgendwann zu einem Streit kommen sollte.
Bisherige Fassung:
Bundessatzung (Auszug):
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Haide F.S.
- Se Guter Patch
- Astrid Steinmann
- Pingu
- ValiDOM
- Ralph mag die Formulierung so nicht, weil sie direkt der Bundessatzung widerspricht und sie nicht ergänzt, ist aber wohl zu pingelig von mir.
- riegeros
- Gerd Fleischer
- rxl
- Andreas Hölzl
- Stoon
- Crasher
- Trotzik
- PiratNEA
- Hippy
- Trias
- Arthur Schibetz
- Boris Turovskiy
- Johannes Müller
- Matze.fu
- Martin 1093
- NetAndroid
- Django
- Volker Münch
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
Diskussion
Bitte hier das Für und Wider eintragen.
- hab erst ein paar Fragen, da ich kein MG bin.:-)
1. § 7 (1) PartG letzter Satz Organisatorische Zusammenschlüsse mehrerer Gebietsverbände, die den verbandsmäßigen Aufbau der Parteiorganisation nicht wesentlich beeinträchtigen, sind zulässig. Wie gesagt, gibt der das doch von haus aus her. Wozu dann Satzungsregelung, wenn Gesetz?--☠Thomas-BY ->talk2me 15:23, 9. Jul. 2010 (CEST)
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2. Was ist, wenn die Bundessatzung geändert wird? Warum hier der Bezug auf die Bundessatzung, und nicht gleich eine eindeutige Regelung für eines der wenigen Bundesländer, die überhaupt noch Bezirke als Verwaltungsebene haben.--☠Thomas-BY ->talk2me 15:14, 9. Jul. 2010 (CEST)
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3. Ebenen auslassen? Da wir schon am "nachsteuern" sind: Wollen wir es bewusst nicht regeln, ob auch Ebenen weggelassen werden können? z.B. Ortsverein XY kann sich auch unterhalb des BzV AB gründen, wenn kein entsprechender KV existiert. (Bei dieser Möglichkeit wäre natürlich obere Anfrage hinfällig) --☠Thomas-BY ->talk2me 15:14, 9. Jul. 2010 (CEST)
- Diese Möglichkeit besteht m.E. schon. In Hessen beispielsweise gibt es keine Bezirksverbände, dafür aber flächendeckend KVs. -- rxl 10:13, 26. Jul. 2010 (CEST)
- Eben, auch der Zusammenschluss ist doch bereits ohne diese Regelung möglich. Daher habe ich ja geschrieben "Da wir schon am ..." und dachte, dass wir das doch dann auch gleich alles abdecken sollten, was sowieso schon machbar ist und nicht nur wieder Teile davon.:-) --☠Thomas-BY ->talk2me 02:30, 12. Aug. 2010 (CEST)
- ...
- Diese Möglichkeit besteht m.E. schon. In Hessen beispielsweise gibt es keine Bezirksverbände, dafür aber flächendeckend KVs. -- rxl 10:13, 26. Jul. 2010 (CEST)