Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Rechtssicherheit im Internet - Impressumspflicht für Privat abschaffen

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80px Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Programmantrag für den Bundesverband von Boris Tourovsky.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Änderungsantrag Nr.
TE114
Beantragt von
Boris Tourovsky
Programm

Parteiprogramm

Schlagworte Pro
Schlagworte Contra
Beantragte Änderungen

Dieser Antrag ist Teil eines modular aufgebautenen Antrags. Die restlichen Teile finden sich hier: 1, 2, 3

Es wird beantragt, dem Grundsatzprogramm den Punkt "Abschaffung der Anbieterkennzeichnungspflicht für private Blogs und Webseiten" bzw., falls der Antrag "Rechtssicherheit im Internet 1" angenommen wurde, dem Punkt "Rechtssicherheit im Internet" einen Unterpunkt "Abschaffung der Anbieterkennzeichnungspflicht für private Blogs und Webseiten" mit folgendem Wortlaut hinzuzufügen:

Die Anbieterkennzeichnungspflicht ("Impressumspflicht") erstreckt sich in Deutschland auch auf private Blogs und Webseiten. Damit wird ein freier Meinungsaustausch im Internet massiv behindert, da Menschen, die am Meinungsaustausch mittels eines Blogs oder einer Webseite teilnehmen wollen, dazu gezwungen werden, ihre privaten Kontaktinformationen zu veröffentlichen. Eine Reglementierung von Internettauftritten in einer solchen Art und Weise zeigt zudem ein völliges Missverständnis des Gesetzgebers für den Stellenwert und die Kommunikationsstruktur dieses Mediums in der heutigen Welt. Wie in vielen anderen Situationen führt diese Regelung zur Entstehung eines Abmahngeschäfts, das vorallem unwissende bzw. unschuldige Verbraucher betrifft. . Damit vor allem die Verbraucher auch im Internet die Rechtssicherheit wieder finden, ist eine Beschränkung der Anbieterkennzeichnungspflicht auf juristische Personen sowie natürliche Personen, deren Onlineauftritt gewerbliche Ziele verfolgt, notwendig, was zudem den ursprünglichen, im Verbraucherschutz begründeten Zielen dieser Pflicht entspricht.
Begründung

Sehr ausführliche Begründungen sind im ähnlichen Antrag von Alexander Heidrich zu finden. Von meiner Seite kann ich sagen, dass es klar unpiratisch ist, per Gesetz die Offenlegung der eigenen Kontaktdaten bei der Führung einer eigenen Webseite oder Blogs zu fordern, wie es die Anbieterkennzeichnungspflicht in ihrer jetzigen Fassung verlangt.


Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:TurBor|Boris Tourovsky“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.





Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Boris Turovskiy - in eigener Sache;)
  2. Hans Immanuel
  3. Aloxo
  4. Korbinian 13:52, 19. Apr. 2010 (CEST)
  5. Magnum
  6. -Anzeige-
  7. Norbert
  8. Rainer Sonnabend
  9. Kai Orak
  10. Jan
  11. Aleks_A 01.05.2010
  12. Sk4477 06:31, 2. Mai 2010 (CEST)
  13. Arvid Doerwald
  14. Michael Tödt Bei nichtkommerziellen Privatseiten OK
  15. Trublu 12:31, 5. Mai 2010 (CEST)
  16. Salorta
  17. icehawk
  18. DeBaernd 15:08, 13. Mai 2010 (CEST)
  19. Silberpappel 10:19, 14. Mai 2010 (CEST)

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. --Nr 75:in spe 15:02, 21. Apr. 2010 (CEST)
  2. HKLS 22:05, 22. Apr. 2010 (CEST) und wo bleibt die allseitig geforderte Transparanz?
  3. enni Private Webseiten haben IIRC keine "Impressumspflicht" mehr.
  4. Spearmind 12:47, 28. Apr. 2010 (CEST) Transparenz geht vor! Bereits mit einem Banner wirds geschäftlich (Gewinnabsicht). Es gibt genügend Möglichkeiten der anonymen Meinungsäußerung. Nicht Anbieter mit Benutzern verwechseln.
  5. Sebastian Pochert
  6. RicoB CB 15:08, 12. Mai 2010 (CEST)
  7. Ron, unnötig und überholt
  8. Unglow (gehört ins Wahlprogramm)

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. MrHan
  2. Andena 21:28, 20. Apr. 2010 (CEST)
  3. datenritter 00:16, 26. Apr. 2010 (CEST) Die Impressumspflicht ist Mist. Aber Unerreichbarkeit auch. Da muss was neues her.
  4. Twix 18:01, 27. Apr. 2010 (CEST)
  5. zero-udo

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

Transparenz

HKLS, Transparenz gilt für staatliche Stellen, nicht für den einzelnen Bürger - für den gilt das Gegenteil, nämlich Datenschutz und Datensparsamkeit:) Deshalb heißt der Antrag auch "für Privat".-TurBor 23:26, 22. Apr. 2010 (CEST)

privat

kann man "privat" genau definieren? aktuelle scheint die Unterscheidung ja zwischen kommerziell und unkommerziell gemacht zu werden, was auch nicht unproblematisch ist --Twix 18:04, 27. Apr. 2010 (CEST)

Eben nicht - es wird von "gewerbsähnlich" gesprochen, nicht "gewerbsmäßig", und z.B. ein Blog mit regulären Beiträgen zu politischen Themen kann so als kennzeichnungspflichtig angesehen werden (da ja Zeitungen das selbe kommerziell machen). Ausführlicher wird dazu im Alternativantrag von Alexander Heidrich kommentiert. Der Grundgedanke ist, dass die Kennzeichnungspflicht nur dann gelten sollte, wenn sie auch durch den Verbraucherschutz begründet werden kann (was auch die ursprüngliche Idee dieser Pflicht war) - also privater Blog (auch mit Finanzierung aus Bannern von mir aus) nein, Onlineshop o.Ä. ja.

Die Rechtsunsicherheit bei der bestehenden gesetzlichen Regelung

Anmerkung von Elias Erdmann zu der Aussage von enni: „Private Webseiten haben IIRC keine "Impressumspflicht" mehr.“

Rein theoretisch stimmt das schon, aber es kann einem leider sehr schnell passieren, dass eine private Webseite doch nicht als „privat“ eingestuft wird, sondern als „geschäftsmäßig“ und dass sie dann doch unter die Impressumspflicht fällt. Es reicht unter Umständen schon aus, dass das Angebot „auf Nachhaltigkeit angelegt“ ist oder dass ein Werbe-Popup des Webspace-Anbieters erscheint (auf das man selbst gar keinen Einfluss hat). Die Grenzen zwischen privat und geschäftsmäßig sind leider sehr unscharf und unterschiedliche Gerichte haben zu diesem Thema auch ganz unterschiedliche Rechtsauffassungen. Die Konsequenz ist: Bei der gegenwärtigen Gesetzeslage gibt es keine Rechtssicherheit für den privaten Webseitenbetreiber, wenn er kein Impressum angeben möchte. Es gibt im Moment keine klaren Kriterien, an die man sich halten kann, um auf das Impressum verzichten zu können.

Siehe: http://www.bmj.de/enid/395c47bdaacc6958fd4460d866e3ad94,0/Erstellen_einer_Anbieterkennzeichnung/Muss_ich_die_Anbieterkennzeichnungspflicht_nach_dem_Telemedien_1hn.html

ZITAT: Teilweise wird die Rechtsauffassung vertreten, dass auch rein private Websites geschäftsmäßig und in der Regel gegen Entgelt angeboten werden, soweit sie Werbebanner einblenden und dadurch (auch nur kostendeckende) Einkünfte erzielt werden. [...] Die Anbieterkennzeichnungs-pflicht muss praktisch von jedem, der ein Online-Angebot bereithält, erfüllt werden. [...] Im Zweifel sollten Sie davon ausgehen, dass die Anbieterkennzeichnungspflicht besteht. ZITAT ENDE

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