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Rechtssicherheit im Internet

Das Internet wird für immer mehr Menschen zu einem täglich genutzten Instrument im privaten wie im geschäftlichen Leben. Dadurch ergeben sich zahlreiche Veränderungen in verschiedenen Lebensbereichen, denen allerdings nicht oder nur sehr bedingt durch Anpassungen der Gesetzeslage Rechnung getragen wird. Für Teilnehmer aller Formen von Internetkommunikation müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es jedem ermöglichen, ohne spezielle juristische oder technische Vorkenntnisse dieses Medium für gängige Zwecke nutzen zu können. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Möglichkeiten des Internets für die Zukunft voll ausgeschöpft werden.

Geschäftsabwicklung in Imternet

Vor der Verbreitung des Internets waren Handelsbeziehungen mit ausländischen Partnern einer begrenzten Gruppe von (vorwiegend großen) Unternehmen vorbehalten. Dies verursachte eine entsprechende Regulierung durch den Gesetzgeber, die heute veraltet ist. Immer mehr Menschen beteiligen sich am sogenannten „Außenhandel“. Sowohl Verbraucher als auch kleine Unternehmer nutzen die Möglichkeit über das Internet Waren und Dienstleistungen zu kaufen und zu verkaufen. Diese Entwicklung erhöht die wirtschaftliche Wechselwirkung mit ausländischen Partnern insbesondere bei Kleinst- und Kleinunternehmen und sollte durch eine signifikante Vereinfachung der gesetzlichen Regelungen für diese Unternehmen gefördert werden.
Internetbasierte Zahlungssysteme erfreuen sich bei unterschiedlichen Transaktionen immer größerer Beliebtheit und sind bei reinen Internetgeschäften im Zahlungsverkehr oftmals bereits gängiger im Vergleich zu "klassischen" Zahlungsarten wie Wechsel, Schecks, Überweisungen oder Kreditkartenzahlungen. Die rechtlichen Aspekte dieser Zahlungen sind allerdings weitgehend obskur, sodass z.B. die Meldung von Ausgaben oder Einnahmen, die über solche Zahlungssysteme abgewickelt werden, aus steuer- wie handelsrechtlicher Sicht nicht problemlos abzuwickeln ist. Es müssen sichere Rahmenbedingungen geschaffen werden, die den Zahlungsverkehr mithilfe internetbasierter Zahlungssysteme regulieren und zugleich deren rechtlich bedenkenfreie Nutzung ermöglichen. Auch die Pflicht zur Rechnungsstellung muss aufgrund der Entwicklung von immer neuen Kommunikationsformen und -medien reformiert und angepasst werden.

Impressumspflicht gegen Privat abschaffen

Die Anbieterkennzeichnungspflicht ("Impressumspflicht") erstreckt sich in Deutschland auch auf private Blogs und Webseiten. Damit wird ein freier Meinungsaustausch im Internet massiv behindert, da Menschen, die am Meinungsaustausch mittels eines Blogs oder einer Webseite teilnehmen wollen, dazu gezwungen werden, ihre privaten Kontaktinformationen zu veröffentlichen. Eine Reglementierung von Internettauftritten in einer solchen Art und Weise zeigt zudem ein völliges Missverständnis des Gesetzgebers für den Stellenwert und die Kommunikationsstruktur dieses Mediums in der heutigen Welt. Wie in vielen anderen Situationen führt diese Regelung zur Entstehung eines Abmahngeschäfts, das vorallem unwissende bzw. unschuldige Verbraucher betrifft. Damit vor allem die Verbraucher auch im Internet die Rechtssicherheit wieder finden, ist eine Beschränkung der Anbieterkennzeichnungspflicht auf juristische Personen sowie natürliche Personen, deren Onlineauftritt gewerbliche Ziele verfolgt, notwendig, was zudem den ursprünglichen, im Verbraucherschutz begründeten Zielen dieser Pflicht entspricht.

Abmahnungen gegen Privat

Abmahnungen, die Handlungen im Internet als Grund haben und sich gegen Privatpersonen richten, haben mit der Verbreitung des Internets rapide in Anzahl zugenommen und bilden in manchen Bereichen bereits die Grundlage von Geschäftsmodellen. Insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass viele Gesetze Grauzonen aufweisen, wenn es sich um Internetfragen handelt, oder sich rapide verändern, dient eine solche Situation nur der Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger. Aus Gründen der Rechtssicherheit fordern wir eine grundsätzliche Beschränkung von Abmahnungen gegen Privatpersonen, die sich auf Vergehen in der Internetkommunikation beziehen und keinen Grund zur Annahme eines absichtlichen Gesetzesverstoßes erkennen lassen.