BW:Arbeitsgruppen/Presse/PM-2010-03-02-VDS

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Pressemitteilung (ENTWURF!)
Thema: Urteil zur Verfassungsbeschwerde bei Vorratsdatenspeicherung
Ersteller: Tirsales, eckes, rince, bama, evil scientist, hora, inte, linux-frickler, tessarakt, ...
Status: Entwurf
Verantwortlicher Redakteur:
geprüft durch diese Lektoren: Krisch (todo), Navigator
Gliederung: Landesverband Baden-Württemberg
Deadline 02.03.2010


Keine Vorratsdatenspeicherung 2.0

Das Bundesverfassungsgericht hat heute sein Urteil zur Vorratsdatenspeicherung verkündet. Das Ergebnis erweist sich aber nur auf den ersten Blick als Sieg für die Bürgerrechte, denn bei genauerer Betrachtung hat das Gericht – wie schon in vorangegangenen Urteilen – hauptsächlich die handwerkliche Leistung des Gesetzgebers kritisiert.

Der Verfassungsbeschwerde wurde formal zugestimmt und das bisher geltende Gesetz sogar als Nichtig erklärt. Die bereits gespeicherten Daten bei den Telekommunikationsanbietern müssen gelöscht werden. Wir begrüßen diese Entwicklung ausdrücklich. Sie ist eine Kritik an der aktuellen Praxis, die sich in das Gesetzgebungsverfahren eingeschlichen hat.

Weniger deutlich als angekündigt ist allerdings die Aussage zur Gültigkeit der EU-Richtlinie und deren Zukunft. Das Bundesverfassungsgericht hat diese nicht bewertet, weil die betrachteten Gesetze deutlich über die Mindestanforderung der Richtlinie hinausgingen.

Das Bundesverfassungsgericht hat die grundsätzliche Zulässigkeit einer vorsorglichen Datenspeicherung ohne Anlass und auf Vorrat bestätigt. Dem Gesetzgeber wurden eine Reihe von Einschränkungen mit auf den Weg gegeben, aber das Gericht lässt noch immer einen großen Handlungsspielraum. Und dies, obwohl die Verbindungsdaten in Strafprozessen von beschränkter Beweiskraft sind und allenfalls zum Anlass für weitere Ermittlungen taugen.

Die Piraten begrüßen den hohen Stellenwert, den das Bundesverfassungsgericht dem Schutz dieser sensiblen Daten gibt. Die bei privaten Unternehmen gespeicherten Daten sind derart sensibel und umfangreich, dass sie langfristig kaum sicher und ökonomisch sinnvoll zu speichern sind. In der Konsequenz heißt dies jedoch, dass die Vorratsdatenspeicherung, wenn sie nicht verhindert werden kann, die Provider noch ungleich teurer kommen wird. Ein echtes Plädoyer für Datenschutz wäre Datensparsamkeit und -vermeidung anstelle teurer Durchführungsverordnungen. Wir erwarten hier von den Branchenverbänden, die ja auch Beschwerdeführer sind, ein wesentlich kritischeres Statement.

Selbst bei weniger schwerwiegenden Vergehen räumt das Bundesverfassungsgericht bei einem potentiell neuen Gesetz die Möglichkeit ein, mit den gesammelten Daten die Identität der Anschlussinhaber zu ermitteln. Eine Gefahr für die Demokratie, die auch von anonymen, flüchtigen Unterhaltungen lebt: „Meinungsfreiheit ist das Recht, die eigene Meinung ohne Angst vor Konsequenzen äußern zu können, und dies ist häufig zur Vermeidung von abkühlenden Effekten nur unter dem Schutz der Anonymität möglich“, meint Hanno Wagner, stellvertretender Vorsitzender des Landesverbandes Baden-Württemberg der Piratenpartei nach Verkündung des Urteils.

Die Piraten sehen die Notwendigkeit einer Auskunftspflicht, welche Daten über jeden Bürger gespeichert werden. Dies ist wieder einmal ein Fall, in dem der gläserne Bürger geschaffen werden soll, während der Staat keine derartige Transparenz bietet.

Nicht vollständig überzeugt von diesem Urteil zeigt sich auch Martin Bartsch, Vorstandsmitglied des Bezirksverbandes Karlsruhe, der die Urteilsverkündung vor dem Bundesverfassungsgericht mitverfolgt hat: „Es ist zwar ein großer Erfolg für uns, dass dieses Gesetz für nichtig erklärt wurde, aber die Begründung halten wir für nicht weitgehend genug. Wir müssen das Thema jetzt noch stärker politisch anpacken – ein weiterer Grund dafür, warum Piraten in den Parlamenten gebraucht werden. Der erhebliche Spielraum bei der Ausgestaltung eines neuen Gesetzes darf auf keinen Fall genutzt werden. Und letzten Endes können wir auch dank unserer starken internationalen Vernetzung auf europäischer Ebene tätig werden: Die EU-Richtlinie muss weg!“


Landespressestelle Baden-Württemberg:
André Martens / Pressesprecher und Politischer Geschäftsführer
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Die Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) beschäftigt sich mit entscheidenden Themen des 21. Jahrhunderts. Das Recht auf Privatsphäre, eine transparente Verwaltung, eine Modernisierung des Urheberrechtes, freie Kultur, freies Wissen und freie Kommunikation sind die grundlegenden Ziele der PIRATEN.

Bei der Bundestagswahl im September 2009 erreichte die Piratenpartei aus dem Stand 2,0 Prozent bzw. 847.870 Stimmen. Im Vergleich zur Europawahl im Juni 2009 (0,9 Prozent, 229.464 Stimmen) konnten die Piraten die Zahl ihrer Stimmen sogar fast vervierfachen. Die Piratenpartei hat mittlerweile über 12.000 Mitglieder.


Quellen (kein Teil der Pressemitteilung)