AG Bildung/Satzung

< AG Bildung
Version vom 29. Februar 2020, 21:08 Uhr von imported>Promasu (Navigationsleiste hinzugefügt)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Satzung

120px Diese Satzung ist eine offizielle Aussage der AG_Bildung der Piratenpartei Deutschland und in der Mitgliederversammlung vom 22.2.2010 verabschiedet worden. Sie ist daher gesperrt. Willst Du etwas ändern, so äußere dich auf der Mailingliste der Bundes-AG Bildung mit dem Threadtitel:"Änderungsantrag zur Satzung der AG Bildung", verwende alternativ die Vorlage für die Satzungsänderung oder die Antragsfabrik der AG Bildung.

_

_

1 Auftrag der Arbeitsgemeinschaft Bildung

Die Arbeitsgemeinschaft Bildung, im Folgenden AG Bildung, sieht sich als eine bundesweit aus sich selbst heraus gegründete und aktive Gliederung der Piratenpartei Deutschland. Eine Legitimierung als satzungsgemäße Arbeitsgemeinschaft der Piratenpartei Deutschland wird angestrebt.

In den Gremien (siehe Abschnitt 2) der AG Bildung werden einzelne Themen (gegebenenfalls auch konkurrierenden) Inhalts diskutiert, in der Mitgliederversammlung abgestimmt und als Aussagen der AG Bildung auf der Wiki-Seite der AG Bildung veröffentlicht. Alle Diskussionen werden fair, ergebnisoffen, ohne ideologische Prägung auf der Basis bekannter Fakten unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit geführt. Die Mitglieder der AG Bildung sind sich dessen bewusst, dass die so entstandenen Texte keine offizielle Parteimeinung wiedergeben müssen, sie verpflichten sich daher dazu, dies bei diesbezüglichen Äußerungen in der Öffentlichkeit auch deutlich zu machen.

Die AG Bildung bringt durch ihre Koordinatoren die Bildung betreffende (gegebenenfalls auch konkurrierende) Anträge bei den Bundesparteitagen der Piratenpartei Deutschland ein. Dort genehmigte Anträge fließen in das Parteiprogramm der Piratenpartei Deutschland ein. Die entsprechenden Texte werden auf der Wiki-Seite der AG Bildung veröffentlicht und als durch den Bundesparteitag beschlossen kenntlich gemacht.

Die AG Bildung arbeitet mit allen Arbeitsgemeinschaften, Gremien und sonstigen Gruppierungen der Piratenpartei Deutschland zusammen, die sich mit Bildung und verwandten Themen beschäftigen. Über Deutschland hinaus wird auch eine internationale Zusammenarbeit gesucht.

Die AG Bildung arbeitet als politische Arbeitsgemeinschaft an einer gemeinsamen Position aller Arbeitsgemeinschaften, die sich mit bildungspolitischen Themen befassen.Dazu wird sie die Kommunikation auf allen Ebenen tätigen Arbeitsgemeinschaften der Partei suchen und Vorschläge für gemeinsame Positionen formulieren und abstimmen. Aufgrund ihrer bundesweiten Ausrichtung sieht sich die AG hierbei in der Rolle eines Koordinators sowie eines Sekretariats zur Sammlung von Entwürfen und Ideen, die in gemeinsame Anträge auf Landes- und Bundesebene einfließen sollen.

Die hier formulierten Regelungen gelten unter dem Vorbehalt, dass sie Regelungen übergeordneter Parteiorgane nicht widersprechen.

Sie orientieren sich an den bereits beschlossenen Piratenparteiprogramm zum Thema Bildung Art.7. Die Regeln dienen der Erweiterung, Ergänzung und Konkretisierung des bildungspolitischen Programms der Piratenpartei.

2 Gremien der AG Bildung

Die Gremien der AG Bildung sind:

  • Die Mitgliederversammlung
  • Die Koordinatoren
  • gegebenenfalls Moderatoren, sofern erforderlich

3 Abstimmungen und Wahlberechtigung

In den Gremien der AG Bildung werden Abstimmungen zu inhaltlichen und organisatorischen Fragen sowie Wahlen von Koordinatoren und Moderatoren durchgeführt.

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der AG Bildung, die gleichzeitig Mitglied der Piratenpartei Deutschland sind. Wahlen können, nach Entscheidung des wählenden Gremiums offen oder geheim, mündlich (auch in Telefon- oder Internetkonferenzen) schriftlich oder durch zuvor dafür als geeignet befundene computergestützte und netzbasierte Abstimmsysteme erfolgen.

Mit einfacher Mehrheit kann beschlossen werden, über Anträge nur dann abzustimmen, wenn sie über eine bestimmte Mindestunterstützung verfügen.

4 Mitgliedschaft

Natürliche Personen können Mitglied in der AG Bildung werden, indem sie sich mit Klarnamen oder Pseudonym (Nickname) im Wiki der AG Bildung eintragen. Außerdem muss ein Mitglied per E-Mail erreichbar sein und sich dazu in die Mailingliste eintragen oder auf andere Weise seine E-Mail-Adresse und den Klarnamen den Koordinatoren der AG Bildung zugänglich machen. Es wird ferner empfohlen, dass sich die Mitglieder der AG Bildung mit einem Benutzerprofil im Wiki der Piratenpartei Deutschland vorstellen und möglichst auch Mitglied der Piratenpartei Deutschland werden.

Mitglieder können von der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen ausgeschlossen werden. Ausgeschlossene Mitglieder werden aus der Mitgliederliste und allen durch die AG Bildung genutzten Medien, die eine für die AG Bildung spezifische Anmeldung erfordern, ausgeschlossen. Über eine Wiederaufnahme zuvor ausgeschlossener Mitglieder entscheidet die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen. Die Anrufung des AG-Rates oder des Schiedsgerichts durch betroffene Mitglieder bleibt davon unberührt.

5 Die Mitgliederversammlung

Mitgliederversammlungen können jederzeit virtuell über Telefon- oder Internetkonferenzen oder als reale Zusammenkünfte abgehalten werden. Zu einer Mitgliederversammlung muss mindestens eine Woche vorher über die Mailingliste und das Forum durch mindestens einen Koordinator der AG Bildung eingeladen werden. Jedes AG-Mitglied kann bei einem Koordinator die Einberufung einer Mitgliederversammlung beantragen. Zusätzlich können regelmäßig wiederkehrende Termine vereinbart werden.

Über Ort, Zeit und zu verwendendes Medium muss vor der Versammlung eine Einigung über Mailingliste, Forum oder andere allgemein durch die Mitglieder genutzte Medien erzielt worden sein. Ist das Einvernehmen nicht klar erkennbar, wird über ein Abstimmsystem (beispielsweise das Forum oder Doodle) mit Frist von mindestens sieben Tagen abgestimmt, sofern dies für regelmäßige Termine nicht bereits eine Vereinbarung getroffen worden ist.

Die Mitgliederversammlung bestimmt einen Versammlungsleiter und einen Protokollführer. Der Protokollführer führt ein Ergebnisprotokoll und veröffentlicht dieses auf der Wiki-Seite der AG Bildung und stellt Links im Forum und auf der Mailingliste der AG Bildung zur Verfügung. Das Entscheidungsbuch wird entsprechend der gefassten Beschlüsse fortgeschrieben.

Die Mitgliederversammlung entscheidet über alle Fragen der AG Bildung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen, es sei denn, in diesen Regeln ist dies an anderer Stelle abweichend geregelt. Ergibt sich im Nachhinein eine mehrheitliche Ablehnung von Beschlüssen, die während einer als Telefon- oder Internetkonferenz abgehaltenen Mitgliederversammlung gefasst worden sind, so sollen die Koordinatoren innerhalb von einer Woche eine namentliche, auf AG-Mitglieder beschränkte Abstimmung im Forum organisieren. Dazu wird über die Mailingliste der AG Bildung informiert und eingeladen.

6 Koordinatoren

Durch die Mitgliederversammlung werden mindestens drei Koordinatoren für die Dauer eines Jahres gewählt. Koordinatoren müssen Mitglied der AG Bildung und der Piratenpartei Deutschlands sein. Koordinatoren können jederzeit von ihrem Amt zurücktreten oder durch die Mitgliederversammlung abgewählt werden.

Die Koordinatoren haben folgende Aufgaben:

  • Organisation und Planung der Arbeit der AG Bildung
  • Vorschläge zur Versammlungsleitung und Protokollführung bei Mitgliederversammlungen
  • Schlichtung von Streitigkeiten
  • Vertretung der AG Bildung innerhalb der Piratenpartei Deutschland
  • Vertretung der AG Bildung bei den Organen der Piratenpartei Deutschland
  • Treffen von unaufschiebbaren Entscheidungen, jedoch unter dem Vorbehalt
    einer nachträglicher Abstimmung
  • Vorlage von regelmäßigen Berichten und Arbeitsplänen beim AG-Rat
    oder einer entsprechenden anderen zuständigen Stelle

7 Moderatoren

Durch die Mitgliederversammlung werden mindestens drei Moderatoren für die Dauer eines Jahres gewählt. Moderatoren müssen Mitglied der AG Bildung, aber nicht unbedingt Mitglied der Piratenpartei Deutschland sein. Moderatoren können jederzeit von ihrem Amt zurücktreten oder durch die Mitgliederversammlung abgewählt werden.

Aufgabe der Moderatoren ist es, für die Einhaltung der Moderations- und Benutzerregeln in den verwendeten Kommunikationsmedien, insbesondere im Forum und der Maillingliste zu sorgen.

8 Geschäftsordnung

Die AG Bildung gibt sich eine Geschäftsordnung die unter anderem die Verwendung der parteiinternen Medien für ihre Arbeit regelt.

9 Präsenzveranstaltungen der AG Bildung

Präsenzveranstaltungen der AG sind nach vorheriger Abstimmung und unter Einhaltung einer Einladungsfrist von mindestens 4 Wochen anberaumbar. Einladungen sind über die Mailingliste und das Forum durch mindestens einen Koordinator der AG Bildung zu verschicken.

Klausurthemen können von jedem eingetragenem Mitlied der Liste oder des Forums vorgeschlagen werden. Eine Liste der vorgeschlagenen Themen und ihre Ausarbeitung als Diskussionsvorlage soll auf >einer Klausurthemenseite im Wiki eine Woche vor Klausurtermin abgeschlossen sein. Bei Präsentsveranstaltungen zu spezieller Themenkomplexen, sollte eine entsprechende "Vorschlagsseite" im Wiki zur Themenbearbeitung mindestens 2 Tage vor Versammlung vorliegen, damit jedes Mitglied die Möglichkeit zur Vorbereitung auf das Thema und die Versammlung erhält.

10 Wöchentliche Maßnahmen

  • Zusammenfassung der diskutierten und bearbeiteten Themen und Ereignisse als "Wochenbericht" auf der Mailingliste.

11 Inkrafttreten

Diese Regeln treten unmittelbar nach Genehmigung durch die Mitgliederversammlung in Kraft. Die Genehmigung muss durch Abstimmung mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erfolgen.

Änderungen der Regeln müssen mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden und treten unmittelbar nach der Abstimmung in Kraft.

Diese Regeln werden dem AG-Rat oder in Vertretung der Kommission der Arbeitsgemeinschaften zur Überprüfung auf Satzungskonformität und Diskriminierungsfreiheit vorgelegt.