NDS:AG Satzung/2010/§ 20
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§ 20 Schiedsgerichtsordnung
Satzungsänderungsantrag 20
Bearbeiter: Mario (Benutzer:Geisterfahrer)
ANGENOMMEN - 100% Zustimmung - siehe Protokoll
Thematik
Es sind Anpassungen nötig, um den §20 konform zur Bundessatzung zu halten.
Änderungen
- § 20 (4) Entfällt. Er widerspricht der Bundessatzung im Abschnitt C. §1.
Entscheidungen der Schiedsgerichte sind mehr, als nur Empfehlungen an den Vorstand. - § 20 (5) Kommt neu hinzu. Er Zitiert die Bundessatzung im Abschnitt C. §2.2
Richter müssen einmal im Jahr neu gewählt werden.
Satzungsänderung
ORIGINAL | Überarbeitung |
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