NRW:PiratenAG/Gründung/Aktienkaufvertrag Partei/Gründer

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Kaufvertrag

zwischen

NAME DES GRÜNDERS, Straße, PLZ, Ort
nachfolgend Verkäufer genannt

und

Piratenpartei Deutschland, Landesverband NRW, XXX, XXX,
vertreten durch das Vorstandsmitglied XXXXXX
nachfolgend Käufer genannt


§ 1 Kaufgegenstand

Der Käufer erwirbt vom Verkäufer Stück XXXX vinkulierte Stammaktien und Stück XXXX vinkulierte Vorzugsaktien im rechnerischen Nennwert von 1 Euro der Piraten NRW AG i.G., Düsseldorf, HRB xxxxx. Die Aktien sind voll eingezahlt. Nach Bezahlung des Kaufpreises wird eine Umschreibung im Aktienbuch der Gesellschaft veranlasst.


§ 2 Kaufpreis

Der Käufer bezahlt für die gekauften Aktien einen Kaufpreis von je 1,00 EUR je Aktie, entsprechend XXXX EUR insgesamt. Die Zahlung ist bis zum 15.03.2010 auf das Konto des Verkäufers mit der Nummer XXX bei der XXX Bank (BLZ XXX) zu leisten.


§ 3 Wirksamwerden

Der Vertrag wird mit Unterzeichnung wirksam.


§ 4 Rückabwicklung

Sofern der Kaufpreis nicht bis zum 15.03.2010 auf dem Konto des Verkäufers eingezahlt wurde, muss die Transaktion rückabgewickelt werden. Der Käufer verpflichtet sich, für die in § 1 genannten Aktien in diesem Fall unverzüglich eine Rück-Umschreibung im Aktienbuch der Gesellschaft zugunsten des Verkäufers zu veranlassen.

Mit der Rück-Umschreibung der Aktien vom Käufer auf den Verkäufer gelten sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag als erledigt.


§ 5 Schlussbestimmungen

Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so gilt sie als durch eine solche zulässige Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige regelungsbedürftige Lücken.


XXX, den XXX, den



(Verkäufer) (Käufer)