NRW:PiratenAG/Gründung

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Grundsätzlich existieren zwei mögliche Wege, wie die Piraten NRW AG gegründet und in den Besitz der Partei gebracht werden kann:

  • Gründung durch die Partei
  • Gründung durch eine Gruppe von Piraten, spätere Übernahme durch die Partei


Gründung durch die Partei

Vorteil dieses Weges wäre, dass dies die „sauberste“ Form der Abwicklung darstellen würde. Zudem erlaubt es eine einfachere Handhabung, da weniger Personen am Vorgang beteiligt sind.

Nachteile bzw. Probleme sind dabei:
1.) Partei verfügt nicht über die nötigen 50.000 EUR Gründungskapital
2.) zeitliches Risiko bei Handelsregistereintragung höher, da ungewöhnlicher Vorgang („Partei? Dürfen sie das denn? Wer ist da überhaupt vertretungsberechtigt?“ etc)
3.) Verzögerungen durch geographische Probleme in Gründungsphase: kein Landesvorstand sitzt in D’dorf bzw. der engeren Umgebung (Stichwort: Unterschriften)
4.) Bei Fehlschlag größere Negativwirkung auf die Partei (sonst lässt sich zur Not sagen „war nur ein kreativer Versuch einer privaten Gruppe von Mitgliedern, der leider misslungen ist“)

Um 1.) zu lösen, müsste das erforderliche Kapital seitens einzelner Piraten über Darlehen o.ä. zur Verfügung gestellt werden. Problem hierbei ist, dass die Bundessatzung nur die Annahme von langfristigen Darlehen mit freier Tilgung gestattet. Dies würde ein reales Rückzahlungsrisiko für die darlehensgebenden Piraten bedeuten. Da am 23./24.1. eine Neuwahl des Landesvorstands stattfindet, ist überdies nicht einmal klar, von welchen Personen eine „freiwillige“ frühere Rückzahlung abhinge.

Einen Ansatz, wie dieses Problem mit akzeptablem juristischem Aufwand gelöst werden kann, sehe ich derzeit nicht.

Das Risiko hinsichtlich des Punktes 2.) ist mangels Erfahrungswerten nicht quantifizierbar. Durch eine Vorab-Anfrage kann zwar einerseits das Risiko eventuell reduziert werden, andererseits besteht die Gefahr, dass wir so „schlafende Hunde wecken“ und dann erst recht genau hingeschaut wird – mit entsprechenden zeitlichen Verzögerungen.

Der Punkt 3.) ist eventuell lösbar durch eine mehrtägige Anwesenheit von Richard Klees bzw. auch Ulrich Schumacher in Düsseldorf. Alternativ kann die Wahl eines anderen Firmensitzes erwogen werden, ist jedoch aus „optischen“ Gründen (Düsseldorf = Landeshauptstadt) und aufgrund der vorhandenen eingespielten Routine von Notar/Amtsgericht nicht empfehlenswert. Ein hohes Risiko für Verzögerungen könnte sein, dass Unterschriften seitens _aller_ Landesvorstände benötigt werden. Dieses Risiko ist weder quantifizierbar noch durch die Wahl eines anderen Firmensitzes lösbar.

Der Punkt 4.) ist im Falle einer aggressiven PR-Vermarktung der AG-Gründung – die zu empfehlen ist – nahezu irrelevant. Er könnte durch eine „heimliche“ Gründung der AG gelöst bzw. abgeschwächt werden, was IMHO aber nicht im Sinne der von uns praktizierten Transparenz ist.


Gründung durch eine Gruppe von Piraten, spätere Übernahme durch die Partei

Wesentlicher Vorteil dieses Weges ist, dass das nötige Kapital von Einzelpersonen gemeinsam tatsächlich aufgebracht werden kann. In gewisser Weise ist dies IMHO auch „piratiger“, da es – wie bei Piraten üblich – durch persönlichen Einsatz ermöglicht wird.

Zudem erlaubt es dieser Weg, mehr PR-Aspekte einzubauen (z.B. etliche Listenkandidaten, Vorstände des Landesverbands bzw. der Landes-JuPis etc als „prominente“ Mitgründer). Schließlich ist ein wichtiger Vorteil, dass die Gründung einer AG durch „eine Gruppe von Privatpersonen“ für das Amtsgericht einen Standard-Vorgang darstellt, was das Risiko von zeitlichen Verzögerungen bei der Handelsregistereintragung stark reduziert.

Nachteile bzw. Probleme sind dabei:
1.) es sind relativ viele Personen beteiligt -> Verzögerungen bei Gründung durch mangelnde Zuverlässigkeit, Urlaub, Krankheit o.ä. möglich
2.) es müssen einige Extra-Verträge aufgesetzt werden, um der Partei einen „sicheren“ Zugriff auf die AG zu ermöglichen
3.) es muss sichergestellt werden, dass die Gründungs-Piraten ihr Geld in einem überschaubaren Zeitrahmen zurückerhalten
4.) Abwicklung insgesamt wird durch 1.) auch im Nachgang der Gründung komplexer

Aufgrund von 1.) sollten nicht mehr als etwa 20 Piraten als Gründungsaktionäre beteiligt sein. Daraus folgt umgekehrt, dass diese durchschnittlich 2.500 Euro aufbringen müssen. Somit sollte jeder Gründungsaktionär sich mit mindestens 500 EUR (besser: 1.000 EUR oder mehr) beteiligen. Umgekehrt sollte kein Aktionär mit mehr als 5.000 EUR (besser: maximal 3.000 EUR) auftauchen, um nicht den Anschein einer Dominanz als „Großaktionär“ zu erwecken.

Um 2.) zu lösen, dürfte eine Kombination von einseitiger Kaufoption in Verbindung mit zwischen der Partei und allen Gründungs-Piraten zu schließenden Kaufverträgen der einfachste Weg sein. Letztere können bei Nichterfüllung bestimmter vertraglicher Bedingungen (v.a. Zahlung Kaufpreis bis zum Zeitpunkt X) einfach rückabgewickelt werden bzw. werden automatisch nichtig.

Ein grobes Muster hierfür könnte so aussehen:
Aktienkaufvertrag zwischen Partei und Gründer

Die einfachste Lösung für 3.) ist eine vorherbestimmte „Deadline“, bis zu der die Mindestsumme von 50.000 EUR aus dem Verkauf der effektiven Urkunden erreicht und die Gründungs-Piraten ausbezahlt sein müssen. Wird diese Deadline überschritten, tritt die in 2.) genannte Rückabwicklung ein. Denkbar wäre hierfür der 15. März 2010, da spätestens dann die Erlöse aus dem Aktienverkauf für den Wahlkampf benötigt werden (Stichwort: Plakate).

Da das Kapital innerhalb der AG unverändert vorhanden ist, kann die AG in diesem Fall einfach als „Vorrats-AG“ verkauft und den Gründungs-Piraten ihr Geld zurückerstattet werden. Das reale Verlustrisiko für die Gründungs-Piraten ist daher minimal. Hierzu kann versucht werden, eine Vorab-Garantie zu erhalten, um die Sicherheit für die beteiligten Piraten noch weiter zu erhöhen.

Insgesamt stellt sich die Transaktion somit aus Sicht der Gründungs-Piraten als eine Art „zinsloses Darlehen“ für maximal zwei Monate dar.

Zwischenstand

Derzeit scheint nur der zuletzt genannte Weg realisierbar.

Aktuell liegen mündliche Zusagen von NRW-Piraten für eine Gesamtsumme von rund 33.000 EUR vor. Ferner liegen mündliche Zusagen von Piraten außerhalb NRWs über 4 TEUR vor. Seitens Sympathisanten aus NRW (der bisher nicht Mitglied in der Partei ist) existiert ferner ein Unterstützungsangebot in Form von Darlehen für eine „niedrige fünfstellige Summe“. Dies würde somit sehr wahrscheinlich nach ausreichen, um die noch offene Lücke zu schließen.

Es sollte IMHO jedoch aus PR-Gründen und im Sinne unseres Selbstverständnisses versucht werden, möglichst ausschließlich auf das Engagement von NRW-Mitgliedern der Piratenpartei zurückzugreifen.


Schriftliche finanzielle Zusagen

Folgende NRW-Piraten haben schriftlich zugesagt, sich (natürlich vorbehaltlich eines positiven Ausgangs der Prüfung und einer Zustimmung des Vorstands/der LMV) als Gründungspiraten zu beteiligen:

Hanns-Jörg Rohwedder, 2.500 EUR
Rainer Klute, 2.000 EUR
Jens B., 2.500 EUR
Mike Nolte, 1.000 EUR
Timm Herbst, Betrag darf nach einem positiven Ausgang der Prüfung und einer Zustimmung des Vorstands/LMV genannt werden
Dieter Klein, Betrag darf nach einem positiven Ausgang der Prüfung und einer Zustimmung des Vorstands/LMV genannt werden
Bastel, Betrag darf nach einem positiven Ausgang der Prüfung und einer Zustimmung des Vorstands/LMV genannt werden
Viktoria Kattner, Betrag darf nach einem positiven Ausgang der Prüfung und einer Zustimmung des Vorstands/LMV genannt werden
Matthias Schrade, Betrag darf nach einem positiven Ausgang der Prüfung und einer Zustimmung des Vorstands/LMV genannt werden
n.a. 1: Name und Betrag darf nach einem positiven Ausgang der Prüfung und einer Zustimmung des Vorstands/LMV genannt werden

Summe: 8.000 EUR +)


+) Die Antworten werden so gesammelt und aggregiert, dass dem Wunsch derjenigen Piraten, die anonym bleiben bzw. die von ihnen zur Verfügung gestellte Summe nicht (jetzt schon) veröffentlicht sehen wollen, entsprochen werden kann. Die "Summe" wird daher zur Wahrung der Privatsphäre dieser Piraten zunächst ohne Einbeziehung der (noch) nicht zu nennenden Beträge angegeben.