BE:Squads/Parteistruktur und Satzungsfragen/Idee zur Finanzordnung

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Idee für eine Finanzordnung des LV Berlin

Motivation

Im Hinblick auf den kommenden Landesparteitag wird im Moment über die Einführung neuer Strukturen und die Formalisierung bestehender Strukturen diskutiert. Insbesondere gibt es Bestrebungen zur Aufnahme einer Crewordnung in die Satzung, um dem Crewkonzept einen offiziellen Status zu geben. Ein Ansatz hierzu ist die Crewordnung des Landesverbands NRW. Diese jedoch erlegt den Crews eine Reihe von Pflichten auf, die meiner Ansicht nach inkompatibel mit der Offenheit des jetzigen Crewkonzepts ist; insbesondere wären Crews zu einer ordentlichen Mitgliederverwaltung und Protokollführung verpflichtet. Diese Einschränkungen ermöglichen es jedoch, die Crews (und Squads bzw. das dortige Äquivalent) über eigene Gelder verfügen zu lassen; in der Finanzordnung von NRW sind hierzu "virtuelle" Konten vorgesehen, die innerhalb des Kontos des LVs existieren. Eine direkte Übernahme dieses Konzepts wäre mit dem rein informellen Crewkonzept, wie es zur Zeit in Berlin existiert, nicht möglich. Ich gehe im Folgenden davon aus, dass es erwünscht ist, der Basis in dieser Form finanzielle Autonomie zu geben, dass aber andererseits kein Eingriff in die strukturelle Autonomie vorgenommen werden soll, der das Weiterbestehen des Crewkonzepts in seiner jetzigen Form verhindert.

Flexible Virtuelle Konten

Dazu soll das Konzept der virtuellen Konten von NRW übernommen werden. Anstatt sie jedoch (wie in der dortigen Finanzordnung) automatisch den Crews und Squads zur Verfügung zu stellen und diese dazu an anderer Stelle als feste Strukturen zu definieren, soll die Verwaltung solcher Konten Gruppen übertragen werden, die sich speziell zu diesem Zweck bilden. Konkret hieße das, dass sich eine Gruppe von Piraten jederzeit ein virtuelles Konto im Konto des Landesverbands einrichten lassen kann. Die entsprechende Organisationsform wäre in der Satzung so definiert, dass eine solche Gruppe die Anforderungen erfüllen muss, die für die Übertragung dieser Verantwortung aus rechtlichen und praktischen Gründen nötig sind.

Eine solche Gruppe kann aus den Mitgliedern einer Crew oder eines Squads bestehen, wenn diese über eigene Finanzmittel verfügen möchte; möchte sie das nicht, bleiben ihr die damit verbundenen Einschränkungen erspart. Denkbar ist auch, dass eine Crew eine kleine Untergruppe mit der Kontoführung beauftragt, deren Treffen dann einen kurzen formaleren Teil regulärer Crewtreffen bilden. Die Führung virtueller Konten bleibt aber nicht Crews und Squads vorbehalten, sondern kann prinzipiell von jedem in Anspruch genommen werden.

Im Vergleich zur Nordrhein-Westfälischen Finanzordnung ergeben sich bei vergleichbarem Verwaltungsaufwand zwei Vorteile:

  1. Die organisatorischen Anforderungen, die sich daraus für Crews etc. ergeben, bleiben auf ein Minimum beschränkt und betreffen auch nur diejenigen, die tatsächlich eigenständig Finanzen verwalten möchsten.
  2. Es ist eine wesentlich größere Flexibilität gegeben. Strukturen, die nicht den jetzt existierenden entsprechen, werden nicht von vornherein finanziell benachteiligt; zudem können virtuelle Konten auch zeitlich begrenzt für die Finanzierung konkreter Vorhaben verwendet werden.

Grundfinanzierung

In der NRW-Finanzordnung ist festgelegt, dass den Crews ein fester Anteil an den freien Finanzmitteln des Landesverbands zusteht, der regelmäßig zu gleichen Teilen auf ihre Konten verteilt wird. Offensichtlich ist dieses Verfahren nicht geeignet, auf das hier beschriebene Modell frei erstellbarer virtueller Konten übertragen zu werden. Zur Sicherstellung einer Grundfinanzierung sowohl von Crews als auch anderen Gruppen, für die dies für sinnvoll erachtet wird, bestehen prinzipiell zwei Möglichkeiten:

  1. Eine Regelung analog zu der für AGs in NRW: Die Zuteilung monatlicher Beträge wird von der Landesmitgliederversammlung entschieden und bleibt gültig bis zur nächsten LMV.
  2. Ein Festmachen der Zuteilung an individueller Unterstützung: Jeder Pirat kann ein virtuelles Konto durch eine entsprechende Erklärung unterstützen und für jede Unterstützung wird eine bestimmte Geldsumme ausgezahlt. Sinnvollerweise sollte diese Summe unter dem Betrag liegen, der aus den Mitgliedsbeitragen eines Mitglieds beim Landesverband verbleibt (d.h. 21,60€/Jahr bzw. 9,00€/Jahr falls Bezirksverbände existieren und der in der Bundessatzung gegebene Verteilungsschlüssel beibehalten wird).

Simon Weiß 18:32, 10. Dez. 2009 (CET)