Landesverband Niedersachsen/LPT2009.1/Satzungsänderungen/Änderungsantrag zu § 19 Finanzordnung/Henning

< Landesverband Niedersachsen‎ | LPT2009.1/Satzungsänderungen
Version vom 11. November 2009, 10:48 Uhr von imported>Henning (→‎Änderungsantrag von Henning, 10.11.2009)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Änderungsantrag von Henning, 10.11.2009

alt: 5. Auf jedem Landesparteitag werden ein Kassenprüfer und zwei Stellvertreter gewählt. Diese amtieren bis zur Neuwahl auf dem nächsten Landesparteitag.

neu: 5. Auf jedem Landesparteitag werden zwei Kassenprüfer und ein Stellvertreter gewählt. Diese amtieren bis zur Neuwahl auf dem nächsten Landesparteitag.

Begründung: Anpassung an die Bundessatzung §4 (5) "Die Hauptversammlung jedes Verbandes, der das Recht zur Kassen- und Kontoführung wahrnimmt, hat jährlich zwei oder mehr Kassenprüfer aus ihrer Mitte zu wählen, die die Prüfung der Kasse für den Zeitraum seit der letzten Kassenprüfung vornehmen und der Hauptversammlung vor Entlastung des Vorstandes berichten."


Pro
Contra