BW Diskussion:Arbeitsgruppen/Landespolitik/Transparenz/Informationsfreiheitsgesetz

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Diskussion

Initialer Vorschlag von Orca:

Alle im Land Baden-Württemberg ansässigen öffentlichen Einrichtungen haben auf Anfragen von Bürgern des Bundeslandes über alle Verwaltungsvorgänge, Gesetzesvorhaben usw. innerhalb von zwei Wochen kostenlos oder allenfalls gegen eine auf maximal 10 Euro begrenzte Gebühr (bei besonderem Arbeitsaufwand) auf dem Weg der Anfrage Auskunft zu erteilen. Eine Auskunft kann nur dann ganz oder teilweise verweigert werden, wenn dabei vom Bundes- bzw. Landesdatenschutzgesetz geschützte personenbezogene Daten offengelegt werden müssten und dies nicht durch vorrangige Rechtsvorschriften gedeckt ist (z.B. Geschäftsführer einer GmbH, Selbstständigen-Geschäftstätigkeit etc.). Die Auswirkung dieser Einschränkung auf die Auskunft ist so gering wie möglich zu halten. Die Berufung auf Geschäftsgeheimnisse juristischer Personen ist als Ablehnungsgrund unzulässig (Firmen müssen sich überlegen, ob sie öffentliche Aufträge annehmen und damit zur Transparenz verpflichtet werden).

Ein solches gibt es bereits im Bund und in verschiedenen Bundesländern, nicht aber bei uns: Ein erster Anlauf für ein solches scheiterte vor ein paar Jahren. Darauf zu achten ist, dass es kostenlos oder maximal auf einen geringen Beitrag (10 Euro) begrenzte Gebühr für die Bürger möglich ist, Auskünfte von den Landesbehörden zu erhalten. Außerdem dürfen Geschäftsgeheimnisse nicht als Vorwand für die Ablehnung von Auskünften dienen; beide Probleme haben wir in Deutschland bei Inkrafttreten solcher Gesetze schon gesehen.Hier also mein Vorschlag, Orca, 1. Mai 2008, 11:00 CEST

  • "eine Deckelung der Gebührenbescheide" - der Gebührenhöhe. Betrifft das auch die Auslagen? --jens
    • Ich meine nein - wenn jemand 10.000 Seiten anfordert, dann kostet es halt 100Eur Auslagen. Man muss wohl in einer Verordnung oder im Gesetz das genauer regeln, auf ebene des Wahlprogrammes denke ich eher nicht, oder? Alternativ wäre Kostenfreiheit, fänd ich persönlich aber zu leicht zu missbrauchen. Ausserdem gibt es ja noch die Veröffentlichungspflicht. --Bernd 'eckes' Eckenfels
      • Eine Deckelung auf 10€ für einfache Auskünfte bis zu z. B. 10 Seiten sollte schon irgendwie drin sein. --Fenhir 04:34, 25. Okt. 2009 (CET)
        • Zustimmung, aber muss das ins Wahlprogramm? Die Texte sollten knackig sein und nicht zu viele "das sehe ich anders" Konfliktpunkte bieten. Aber ich nehme das mal mit auf "Gebühren und Auslagen". --Bernd 'eckes' Eckenfels 21:59, 25. Okt. 2009 (CET)
  • Einarbeiten: gemeinsame Entwicklung von Wissen und produktive Verteilung der Macht.
  • Mehr "Represalien" bei Anspruchablehnung.

Quellen

Stellungnahme der Bundesregierung auf 
eine Anfrage, Februar 2009
+ 2008: 1548 Anträge, davon wurde in 618 
Fällen vollständiger und in 193 Fällen 
teilweiser Informationszugang gewährt, 536 Ablehnungen
+ Widerspruchsverfahren in 85 Fällen, 62 
Verfahren vor Verwaltungsgerichten  anhängig

Transparenzbedarf

  • Nichtöffentliche Register: minimieren. Struktur (Aufbau der Felder) und Mengengerüste (Statistiken, Anzahl der Einträge vom Typ-x) offenlegen
  • Ausdehnen auf Stiftungen und Gesellschaften mit Landesbeteiligun


Stiftungen

Aktueller Vorschlag von eckes: Für Baden-Württemberg schaffen wir so das bundesweit wirksamste Informationsfreiheitsgesetz für den Bereich der Akteneinsicht in öffentliche Verwaltungen, Stiftungen und natürlich für den Landtag von Baden-Württemberg.

Ich denke hier sind nicht alle Stiftungen gemeint, daher mein Alternativvorschlag:

Für Baden-Württemberg schaffen wir so das bundesweit wirksamste Informationsfreiheitsgesetz für den Bereich der Akteneinsicht bei der öffentlichen Verwaltung, Stiftungen des öffentlichen Rechts und natürlich für den Landtag von Baden-Württemberg.

Um das doppelte "öffentlichen" zu vermeiden, könnte man die öffentliche Verwaltung evtl. auch einfach durch "Behörden" ersetzen. Ich weiß gerade nicht sicher, ob dann dadurch ausversehen Teile der Verwaltung herausfallen, aber es wäre dann sprachlich besser und vielleicht sogar verständlicher für den Leser. --SD

Ich hab das jetzt ganz entfernt, das musste sowieso gekürtzt werden. Transparenz für den Haushalt ist ein eigener Punkt und enthält jetzt auch den Stiftungspunkt. --Bernd 'eckes' Eckenfels 21:18, 27. Mär. 2010 (CET)
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