Benutzer Diskussion:Naphthalin/Stellungnahmen/Abgeordnetenkorruption

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Version vom 8. November 2009, 20:07 Uhr von imported>Berndderdrummer (→‎zu 4: offenlegung Einkünfte)
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Hier bitte Kommentare zu den einzelnen Punkten

zu 1: keine Nebeneinkünfte

Mal abgesehen davon, dass auch Kindergeld eine Nebeneinkunft darstellt und abgesehen von Einkünften aus Vermögen und Tantiemen.
Wie realistisch ist es, dass unter solchen Bedingungen ein Pirat tatsächlich für einen Knochenjob wie Abgeordneter kandidieren würde?
Die knapp 3000 Euro je Monat für einen Abgeordneten in Berlin sind heutzutage kaum noch ein Facharbeitergehalt.

Das Hauptproblem an dieser Forderung ist aber, dass es für alle IT-Profis die Kandidatur unmöglich macht.
Für einen Juristen oder Grundschulleher mag es gerade noch angehen, dass er sich für 4 Jahre aus seinem Beruf entfernt, einen anderen Beruf exklusiv ausübt, und dann zurückkehrt. Aber schon für einen Bauingenieur wäre das schwer, für einen Informatik-Ingenieur oder selbst für einen Projektleiter in der IT wäre es unmöglich.

Eine Offenlegung von Nebenbeschäftigungen mag gerade noch angehen, ein Verbot dagegen nicht.
Wollte man das konsequent durchsetzen, dürfte ein Abgeordneter noch nicht einmal eine Einladung zu einer Konferenz annehmen, bei der die Spesen bezahlt werden.

Wenn solche Regelungen eingeführt werden sollten, dann müsste die Partei als solche die Lücken füllen: Alle Spesen, die aus dem Abgeordneten-Dasein entspringen (Reisen, Anzug statt Jeans, gebügeltes Hemd statt T-Shirt, Essen im Hotel statt zuhause), müsste die Partei tragen, denn aus den Bezügen eines Abgeordneten wäre das nicht zu stemmen.
Auch der Beraterstab, den ein Abgeordneter braucht, wäre von der Partei zu finanzieren, Mailfilter, persönlicher Assistent, Büro/Backoffice.

Antwort:------

Abgeordnetenentschädigung

Also ich hatte vorgeschlagen, dass die Diäten bei einem Verzicht auf Nebeneinkünfte deutlich erhöht werden. Ansonsten gilt für Bundestagsmandate: ca. 7600 Diäten monatlich, ca. 3700 monatlich Aufwandsentschädigung, freie Netzkarte der Bahn, für mandatsbedingte Reisen freie Flüge, bis 15000 monatlich für Angestellte,alles natürlich steuerfrei (es macht keinen Sinn aus Steuern gezahlte Steuern zu besteuern) Rentenbezüge ohne Beiträge - ach, bitte lies selber. .... Alles das würde ich noch deutlich erhöhen (x3 z.B.), damit unsere Abgeordneten wirklich unabhängig sind. Abgeordnetenjobs sind Vollzeitjobs, die zeitlich begrenzt sind (wie fast alle Managerjobs) und die attraktiv bezahlt werden sollten. Leute, die keine Risiken in der Lebensplanung eingehen wollen, sind vielleicht auch die falschen Kandidaten.


eof Antw

Schade, dass diese Diskussion gerade so dringlich ist, in Berlin steht eine Wahl (mit echten Chancen) in 2011 an, daher brauchen wir eine Entscheidung zu diesen Themen bis Dezember, damit potentielle Kandidaten wissen, worauf sie sich einlassen. Mehr Ruhe wäre hilfreich.
Hase 11:05, 27. Okt. 2009 (CET)

Antw--------- Auch die Diäten der Landesparlamente sollten erhöht werden, auch hier sollte absolute Transparenz gelten, auch hier sollten Nebeneinkommen verboten sein.Gerade Berlin hat eine Elendsgeschichte an Skandalen hinter sich, die bei transparenterer professioneller Politik nicht hätten passieren dürfen. -eof Antw

Schade, dass Dein Vorschlag allerdings in dem "Machtbereich" der Partei endet und die Einkunftsveränderungen für Abgeordnete im allgemeinen eine Mehrheit in der entsprechenden gesetzgebenden Kammer (Bund/Land) voraussetzt. Auch sind im ursprünglichen Vorschlag Nebeneinkünfte und Nebenjobs verboten. Ein Nebenjob kann auch eine zeitlich geringfügige Beschäftigung ggf. auch ohne Entgelt sein, ehrenamtlicher Übungsleiter im Sportverein sein als Beispiel genannt. Übrigens zeigen schon heute viele Piraten, dass ein Vollzeitjob und eine zeitlich intensive Nebentätigkeit (in der Piratenpartei) miteinander vereinbar sind. Thorongil 00:05, 29. Okt. 2009 (CET)

zu 4: offenlegung Einkünfte

Du nennst als Möglichkeit, dass Vorstände ab der LV-Ebene ihre Einkünfte gegenüber einem Kontrollgremium offen legen sollen. Damit könnte ich leben, doch sehe ich den Vorteil nicht - viele schreien hier so nach Transparenz, dass sie selbst dieses Gremium nicht akzeptieren werden (außer, sie gehören dem an).

Zum anderen schlägst Du eine Ausschließlichkeitsklausel in möglichen zukünftigen Arbeitsverträgen der Piratenpartei vor. Ich glaube die Absicht dahinter zu verstehen - doch welche Arbeitsverhältnisse wird die Partei in Zukunft bieten? Meine Einschätzung: meistens 400eur-Jobs, Praktika etc. Davon kann man nicht leben. Zudem sehe ich derzeit nicht, dass wir mittelfristig übliche Löhne für Führungskräfte bezahlen werden - schon weil der Aufschrei bei einem durchschnittlichen BAT2-Gehalt (man erinnere sich..) sehr groß war. Es aber zu verbieten, weiteren bezahlten Tätigkeiten nach zu gehen, würde für mich bedeuten: ich müsste auf den Vertrag mit der PPD verzichten. Just my 2 cents... ValiDOM 23:09, 25. Okt. 2009 (CET)

Ich glaube der Aufschrei war nicht wegen des BAT 2 Gehaltes, sondern wegen der intransparenten Art, wie (die erste?) Arbeitsstelle der Partei eingerichtet und vergeben wurde. es stimmt, dass Nebeneinkünfte nur verboten sein können, wo auch Haupteinkünfte bestehen. Ich gehe aber davon aus, dass wir in Parlamente wollen und damit auch über 5%, und dass dann der Etat auch die Einrichtung von Vorstandsjobs, zumindest auf Bundesebene, hergeben müsste. Voll bezahlt mit Ausschließlichkeitsklauseln für Nebentätiigkeiten. Aber, wie schon anderswo geschrieben, wird die Partei spätestens dann auch für Lobbyisten interessant. Wir müssen irgendwie eine Möglichkeit der Transparenz hinbekommen.--Naphthalin 23:19, 26. Okt. 2009 (CET)

@Validom: Mit einem Gremium ist auch immer noch nicht das Problem gelöst, dass abhängig Beschäftigte gewöhnlich Stillschweigeklauseln im Arbeitsvertrag haben. So oder so, der Arbeitgeber muss zustimmen, oder der mögliche Kandidat verliert das Interesse.--Berndderdrummer 20:07, 8. Nov. 2009 (CET)

Zu I: Gesetz zum Verbot von Nebeneinkünften von Parlamentariern

Was ist denn mit Kreativen (also Buchautoren, Musikern etc)? Die erhalten ja schließlich Tantiemen für Werke, die lange vor der Abgeordnetentätigkeit erstellt wurden. Willst du die deswegen von der Abgeordnetentätigkeit ausschließen oder stellst du dir eine Sonderlösung vor? Macm 12:13, 26. Okt. 2009 (CET)

Ich hatte zu den Anmerkungen "Einkünfte aus Vermietungen etc." geantwortet, dass Einkünfte aus der Verwaltung von Vermögen, die vor der Abgeordnetentätigkeit erworben wurden, erlaubt sein könnten - wenn man eine Firma hat, kann man einen Geschäftsführer einsetzen, darf aber aus der Firma kein Gehalt beziehen. Wäre eine denkbare Lösung, Kontrolle erfolgt durch die Offenlegung der Einkünfte. Bleibt noch die Möglichkeit der Begünstigung der eigenen Firma durch die Abgeordnetentätigkeit - Schwarz-Schilling, Postminister, hat mit seinem Kabelwerk die Republik verkabelt und Schily hat Anteile an der Druckerei, die die Biometrischen Ausweise druckt. Aber solche Fälle sollten durch ein Abgeordneten Korruptionsgesetz erfaßt werden, denn das sind ziemlich eindeutige Amtsmißbräuche.--Naphthalin 23:25, 26. Okt. 2009 (CET)

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