LSA:Landesverband/Organisation/Arbeitsgruppen/Strategie/Projektgruppen/Organisationsstruktur/Aufbau Parteien

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Analyse der Strukturen anderer Parteien

Diese Seite soll einen groben und stark vereinfachten Überblick bieten, wie sich andere Parteien organisieren und wie deren Strukturen und Meinungsbildungsprozesse funktionieren. Wir geben keine Garantie auf Vollständigkeit oder Ausführlichkeit ;)

CDU

Quelle, sofern nicht anders angegeben: [http://de.wikipedia.org/wiki/CDU]

Organisationsstruktur und Gremien

[[Datei:Struktur_cdu.svg|Organisationsstruktur und Gremien der CDU]] Datei noch nicht vorhanden!

Innere Struktur

  • Landesverbände in allen Bundesländern ausser Bayern (CSU)
  • In allen Landtagen in Fraktionsstärke vertreten

Bundesverband

  • Höchstes Organ: Bundesparteitag, tagt mindestens alle zwei Jahre
    - Bestimmt Grundlinien, Parteiprogramm und Satzung
    - wählt den Vorsitzenden, den Generalsekretär, vier stellvertretende Vorsitzende, den Bundesschatzmeister und sieben weitere Mitglieder [cdu.de]
  • Zweithöchstes Gremium: Bundesausschuss
    - beschäftigt sich mit Organisation und politischen Themen, die nicht vom BPT behandelt werden
    - höchste beschlußfähige Gremium zwischen den Parteitagen [cdu.de]
  • Bundesvorstand: leitet die Bundespartei
    - führt Beschlüsse des Bundesparteitages und des Bundesausschusses durch und beruft den Bundesparteitag ein
    - Mitglieder des Bundesvorstandes sind die Präsidiumsmitglieder, weitere 26 vom Bundesparteitag gewählte Mitglieder sowie die Vorsitzenden der Landesverbände und der Bundesvereinigungen. [cdu.de]
  • Präsidium: oberste Führungsgremium, aber laut Statut kein Organ der CDU
    - führt die Beschlüsse des Bundesvorstandes aus
    - erledigt die laufenden und dringlichen Geschäfte des Bundesvorstandes
    - nimmt die Aufgaben eines geschäftsführenden Vorstandes wahr
    - setzt sich aus der Vorsitzenden, dem Generalsekretär, den vier stellvertretenden Vorsitzenden, dem Bundesschatzmeister und sieben weiteren vom Bundesparteitag gewählten Mitgliedern [cdu.de]
  • Bundesfachausschüsse und Arbeitskreise
    - erarbeiten zum Beispiel Konzepte für die Politikfelder Bildungspolitik, Sportpolitik, Wirtschafts- und Finanzpolitik, Umwelt- und Energiepolitik, Forschung und Innovation, Medienpolitik, Familien- und Jugendpolitik oder Außen-, Sicherheits- und Europapolitik. [cdu.de]
  • Mitglieder: Mindestalter 16, Durschnittsalter 56
    - Verhältnis Frauen zu Männer 1:3
  • Vorfeldorganisationen
    - Hauptaufgaben:
    - Politik der Partei innerhalb ihrer jeweiligen Wirkungskreise verbreiten
    - Anliegen der von ihnen vertretenen Gruppen in die Politik der CDU einfließen lassen
    - weitgehende Unabhängigkeit von der Gesamtpartei
    - Recht, sich eine eigene Satzung zu geben
    - Mitglieder der Vorfeldorganisationen müssen nicht zwangsläufig Mitglied der Gesamtpartei sein
    - Recht auf eigene politische Verlautbarungen, wenn diese nicht den Grundsätzen der Partei widersprechen
  • Vereinigungen
    - Junge Union (Jugendorganisation)
    - Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung
    - Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA oder auch Sozialausschüsse)
    - Senioren-Union
    - Frauen-Union
    - die Ost- und Mitteldeutsche Vereinigung
    - die Kommunalpolitische Vereinigung der CDU
  • Sonderorganisationen / Sonstige Gruppen
    - der Wirtschaftsrat der CDU (hat großen Einfluss bei der Formulierung der Wirtschaftspolitik der Partei)
    - Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS)
    - der Evangelische Arbeitskreis
    - Konrad-Adenauer-Stiftung
    - LSU (Lesben und Schwule in der Union)
    - Schüler Union (selbstständige Arbeitsgemeinschaft der Jungen Union)
    - Christdemokraten für das Leben (CDL)
    - Bundesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (BACDJ)
    - Deutsch-Türkisches Forum

Landesverbände

Mangels tiefergehender Informationen zu den meisten Landesverbänden wurde die Struktur der Landesverbände am Beispiel von Baden-Württemberg orientiert.

  • Gliederung in mehrere Bezirksverbände
  • Unterteilung in mehrere Kreisverbände und Stadt-, Gemeinde- und Ortsverbände
  • Oberstes Gremium: Landesparteitag
  • Präsidium
  • Landesvorstand
  • Landesparteigericht
  • Landesfachausschüsse und Arbeitskreise
  • Landesgeschäftsstelle

Kreisverbände

  • Kreisparteitage
  • Kreisvorstand
  • Kreisfachausschüsse
  • Kreisgeschäftsstelle

Stadt-, Gemeinde- und Ortsverbände

  • Mitgliederversammlung
  • Örtliche Vorstände

SPD

Quelle Wikipedia

Organisationsstruktur und Gremien

Organigramm SPD

Innere Struktur

  • Landesverbände in allen Bundesländern (wobei LV´s nicht an Bundesländer gebunden sind, auch Städte oder einzelne Regionen können LV´s bilden)
  • In allen Landtagen in Fraktionsstärke vertreten

Bundesverband

  • Bundesparteitage
  • Bundesvorstand
  • Präsidium
  • Bundesschiedsgericht
  • Parteirat

Bezirke und Landesverbände (20)

  • Landesparteitage
  • Landesvorstand
  • Landesgeschäftsstelle

Unterbezirke und Kreisverbände (350)

  • Kreisparteitage
  • Kreisvorstand
  • Kreisgeschäftsstelle

Ortsvereine (12.500)

  • Örtliche Vorstände
  • besteht aus Mitgliedern eines oder mehrer Orte bzw. Stadtteile
  • kann über eigenes Büro verfügen

Arbeitsgemeinschaften

  • AG der Jungsozialistinnen und Jungsozialisten (Jusos)
  • AG für Arbeitnehmerfragen (AfA)
  • AG sozialdemokratischer Frauen (ASF)
  • AG SPD 60 plus
  • AG der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Gesundheitswesen (ASG)
  • AG für Bildung (AfB)
  • AG sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ)
  • AG Selbstständige (AGS)
  • Jede AG besteht aus:
    Bundesvorstand
    Bundeskonferenzen (ähnlich Parteitagen)
    regionalen Unterorganisationen
  • Jusos: alle Mitglieder unter 35 automatisch
  • 60 plus: alle Mitglieder über 60 automatisch
  • ASF: alle weiblichen Mitglieder automatisch
  • Rest: freiwillig
  • Mitgliedschaft bei Jusos, 60 plus bzw. ASF verplfichtet nicht zur Mitarbeit in der jeweiligen AG (bei den anderen zwar auch nicht, allerdings ist man ja dort nicht automatisch sondern freiwillig)
  • vollberechtigte Mitgliedschaft bei den Jusos auch ohne Parteimitgliedschaft
  • Rest: Gastmitgliedschaft möglich, allerdings ohne Wahlrecht (nur Parteimitglieder haben Wahlrecht)


Arbeitskreise, Foren und Projektgruppen

  • Arbeitsgemeinschaft ehemals verfolgter Sozialdemokraten (AvS)
  • „Lesben und Schwule in der SPD“ (Schwusos)
  • Arbeitskreis Jüdischer Sozialdemokraten
  • Struktur, entspricht derer der AG´s, allerdings weniger Rechte
  • Arbeitskreise dienen vorrangig zur internen Arbeit
  • Foren dienen dazu die Vernetzung der SPD mit Organisationen in bestimmten Themengebieten auszubauen
  • Projektgruppen arbeiten Projektorientiert, existieren somit nur für die Dauer eines Projekts

Gleichstellung

  • Geschlechterquote (seit 1988)
    - besagt, dass alle Vorstände/Delegationen zu mindestens 40 Prozent von jedem Geschlecht besetzt werden müssen
  • Aufstellung der Bundestags-/Europalisten erfolgt nach „Reißverschlussprinzip“, d.h. Frauen und Männer werden abwechselnd aufgestellt (innerhalb jeder Liste)

FDP

Quelle, sofern nicht anders angegeben: ...

Organisationsstruktur und Gremien

Organisationsstruktur und Gremien der FDP

Innere Struktur

...

Die Linke

Quelle: http://die-linke.de

Organisationsstruktur und Gremien

Organisationsstruktur der Linken

Die Partei gliedert sich laut Bundessatzung in Landesverbände. Die Gliederung entspricht der föderalen Länderstruktur der Bundesrepublik Deutschland. Innerhalb der staatsrechtlichen Grenzen eines Landes gibt es nur einen Landesverband. Die Landesverbände selbst untergliedern sich in Kreisverbände, wobei für Stadtstaaten abweichende Regelungen möglich sind.

Innere Struktur

Arbeitsgemeinschaften

  • AG Agrarpolitik und ländlicher Raum
  • AG Betrieb und Gewerkschaft
  • BAG Bildungspolitik
  • BAG Bürgerrechte und Demokratie
  • AG Cuba Si beim Parteivorstand der Partei DIE LINKE
  • AG Ethnische Minderheiten
  • BAG Frieden und Internationale Politik
  • Forum Demokratischer Sozialismus
  • Geraer Dialog / Sozialistischer Dialog in der Partei DIE LINKE
  • BAG Gesundheit und Soziales
  • BAG Grundeinkommen
  • BAG Hartz IV
  • Kommunistische Plattform der Partei DIE LINKE
  • ArGe Konkrete Demokratie – Soziale Befreiung
  • AG Lisa
  • Ökologische Plattform
  • BAG Die Linke.queer
  • BAG Rechtsextremismus / Antifaschismus
  • BAG Rote Reporter/-innen
  • AG Selbstbestimmte Behindertenpolitik
  • Seniorenarbeitsgemeinschaft der Partei DIE LINKE
  • Sozialistische Linke
  • BAG Städtebau- und Wohnungspolitik
  • Ständige Kulturpolitische Konferenz

Gewählte Gremien

  • Die Schiedskommission der Partei DIE LINKE
  • Der Bundesfinanzrat der Partei DIE LINKE
  • Die Bundesfinanzrevisionskommission
  • Die Satzungskommission

Berufene Gremien

  • Programmkommission
  • Historische Kommission
  • Der Ältestenrat der Partei DIE LINKE
  • Bildungskommission

Organisationen

  • Die Linksjugend
  • DIE LINKE.SDS

Bündnis 90 / Die Grünen

Quelle, sofern nicht anders angegeben: ...

Organisationsstruktur und Gremien

Organisationsstruktur und Gremien Bündnis 90 / Die Grünen

Innere Struktur

...

NPD

MLPD

Organisatorischer Aufbau

§12 Das höchste Organ der Partei ist der Parteitag. Er bestimmt die ideologisch-politische Linie und die Richtlinien der Partei. Das Programm, das Statut und die »Richtlinien der MLPD für die Tätigkeit ihrer Kontrollkommissionen und zur Durchführung von Verfahren« können von ihm nur mit mindestens Zweidrittelmehrheit aller anwesenden stimmberechtigten Delegierten beschlossen und geändert werden.

§13

  1. Der Parteitag wählt das Zentralkomitee,die Zentrale Kontrollkommission und die Zentrale Revisionskommission. Er soll alle vier Jahre stattfinden.
  2. Der Landesdelegiertentag bzw. die Landesmitgliederversammlung wählt die Landesleitung, die Landeskontrollkommission und die Landesrevisionskommission. Er soll alle zwei Jahre stattfinden.
  3. Der Bezirksdelegiertentag bzw. die Bezirksmitgliederversammlung wählt die Bezirksleitung, die Bezirkskontrollkommission und die Bezirksrevisionskommission. Er soll alle zwei Jahre stattfinden.
  4. Der Kreisdelegiertentag bzw. die Kreismitgliederversammlung wählt die Kreisleitung und die Kreisrevisionskommission. Er soll alle zwei Jahre stattfinden.
  5. Der Ortsdelegiertentag bzw. die Ortsmitgliederversammlung wählt die Ortsleitung und die Ortsrevisionskommission. Er soll alle zwei Jahre stattfinden.
  6. Die Gruppenmitgliederversammlungen werden jährlich durchgeführt.
  7. Die Konzern- oder Branchendelegiertenkonferenz wählt die Konzern- oder Branchenkoordinierungsgruppe. Sie soll jährlich stattfinden.

Über die konkrete Strukturierung der Partei in Landesverbände, Beirke und Kreise sowie die Zusammenfassung von Gruppen in einer Konzern- oder Branchenzusammenarbeit entscheidet das Zentralkomitee. Bei Wahl einer Landeskontrollkommission entfällt die Wahl von Bezirkskontrollkommissionen.

§14 Die ordentlichen Delegiertentage oder ordentlichen Mitgliederversammlungen werden von der jeweiligen Leitung einberufen, die auch den Delegiertenschlüssel festlegt. Die jeweilige Leitung kann auch außerordentliche Delegiertentage einberufen. Sie muss diese einberufen, wenn im jeweiligen Bereich ein Drittel der Mitglieder oder die zuständige Kontrollkommission es verlangen. Ein außerordentlicher Parteitag muss einberufen werden, wenn die Zentrale Kontrollkommission grob ihre Pflichten versäumt oder ihre Rechte missbraucht und sich deshalb vor dem höchsten Organ verantworten muss. Ein Delegiertentag ist beschlussfähig,wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder des jeweiligen Bereichs durch Delegierte vertreten ist.


§15 Zur Kandidatur für Gremien auf Bezirks-, Landes- oder zentraler Ebene ist die Zustimmung durch den Kreisdelegiertentag notwendig. Dort, wo es keinen Kreisverband gibt, ist die Zustimmung durch den Ortsdelegiertentag bzw. die Ortsmitgliederversammlung erforderlich, ab Bezirksebene aufwärts außerdem die Überprüfung durch die zuständige Kontrollkommission.


§16 In der Zeit zwischen den Parteitagen ist das Zentralkomitee das höchste Gremium der Partei. Das Zentralkomitee wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden, dessen Stellvertreter und einen Parteigeschäftsführer.

§17 Leitungen vom Ort ab aufwärts können aus ihren Reihen einen ständigen Ausschuss wählen, der den Charakter eines Sekretariats hat und dessen Arbeit an die Beschlüsse der jeweiligen Leitung gebunden und dieser verantwortlich ist.

Unter außergewöhnlichen Umständen ist die Selbstergänzung der Leitungen, Kontroll- und Revisionskommissionen durch die jeweils zuständige Leitung zulässig, § 15 gilt entsprechend.

§18 Das System der Selbstkontrolle organisiert die Einheit der Kontrolle von oben und von unten mit der Selbstkontrolle aller Mitglieder der Partei. Es wird durch das Zentralkomitee geführt und durch die Zentrale Kontrollkommission kontrolliert. Die Zentrale Kontrollkommission ist als selbständiges zentrales Kontrollorgan nur dem Parteitag gegenüber rechenschaftspflichtig.

Sie ist für die Partei und den Jugendverband REBELL zuständig. Ihre Beschlüsse sind für beide Organisationen bindend.

Die Landeskontrollkommissionen sind gegenüber dem jeweiligen Landesdelegiertentag rechenschaftspflichtig. Sie sind für Partei und Jugendverband REBELL zuständig, ihre Beschlüsse sind für beide Organisationen bindend. Entsprechendes gilt für die Bezirkskontrollkommissionen.

Die Kontrollkommissionen geben auf den jeweiligen Delegiertentagen des Jugendverbands einen Bericht über ihre Tätigkeit, soweit diese den Bereich des Jugendverbands angeht.

§19 Die Revisionskommissionen überprüfen regelmäßig, ob Geld und Sachwerte der Partei ordnungsund sachgemäß entsprechend den politischen Aufgaben der Partei aufbewahrt und verwendet werden.

§20 Die organisatorische Grundlage der Partei sind die Grundeinheiten: hauptsächlich Betriebs- und Wohngebietsgruppen. Vorrang hat der Aufbau von Betriebsgruppen. Über die Einrichtung von Grundeinheiten entscheidet die zuständige Leitung. Die Grundeinheiten sind das wichtigste Bindeglied zwischen der Partei und den Massen. Eine Grundeinheit umfasst mindestens drei Mitglieder. Die Mitgliederversammlung der Grundeinheit wählt die Grundeinheitsleitung.Kleine Grundeinheiten wählen sich ihren Leiter und dessen Stellvertreter. Die Wahl der Grundeinheitsleitung soll jährlich stattfinden.

Die Mitglieder des Zentralkomitees und der Zentralen Kontrollkommission sind von der Grundeinheit jährlich zu beurteilen. Ein bzw. zwei Mitglieder bilden einen Stützpunkt. Sie unterstehen der übergeordneten Leitung.

§21 Eine oder mehrere Grundeinheiten am Ort bilden eine Ortsgruppe. Delegiertenwahl und Antragsstellung für den Ortsdelegiertentag erfolgen auf Gruppenebene. Die Ortsgruppe ist das wichtigste Bindeglied zwischen den Mitgliedern und den übergeordneten Leitungen. Unter bestimmten Bedingungen können Betriebsgruppen am Ort zu einer Gesamtbetriebsgruppe zusammengefasst werden. Diese erhält dadurch Ortsgruppenstatus.

1. Der Ortsgruppenstatus ohne einen übergeordneten Kreisverband berechtigt zur
  • Antragstellung für Delegiertentage ab Bezirksebene aufwärts,
  • Wahl der Delegierten zur Vertretung der Ortsgruppe
  • auf Delegiertentagen,
  • Beschlussfassung über die Kandidatur für Gremien auf übergeordneter Ebene.
2. Bei Ortsgruppen innerhalb eines Kreisverbands erfolgt die Antragstellung und Delegiertenwahl für den Kreisdelegiertentag direkt durch die in der Ortsgruppe zusammengefassten Grundeinheiten.

§22 Der Kreisverband ist die Organisationsebene der Partei, wo sich die Gesamtheit der Theorie und Praxis des Klassenkampfs und des Parteiaufbaus aufs Engste durchdringen. Unter Führung der Kreisleitung entwickelt der Kreisverband eine allseitige Parteiarbeit unter den Massen. Im Kreisverband sind mehrere Ortsgruppen zusammengefasst. Der Kreisverbandsstatus berechtigt zur

  • Antragstellung für Delegiertentage ab Bezirksebene aufwärts,
  • Wahl der Delegierten zur Vertretung des Kreises auf Delegiertentagen,
  • Beschlussfassung über die Kandidatur für Gremien auf übergeordneter Ebene.

§23 Die Betriebsgruppen innerhalb eines Konzerns oder einer Branche können auf Beschluss des ZK bundesweit in einer Konzernzusammenarbeit zusammengefasst werden.

Der demokratische Zentralismus der MLPD nach Gebietskörperschaften (§13) bleibt unberührt. Die Betriebsgruppen bleiben Grundeinheiten im jeweiligen Kreisverband bzw. der Ortsgruppe.

Die Delegierten der betreffenden Betriebsgruppen wählen jährlich auf einer Delegiertenkonferenz ihre Konzernkoordinierungsgruppe. Die Delegiertenkonferenz fasst Beschlüsse im Rahmen der Konzernzusammenarbeit.

Die Konzernkoordinierungsgruppe ist ein gewähltes Instrument des ZK und der jeweiligen Betriebsgruppen und ist ihnen gegenüber rechenschaftspflichtig. Sie hat die Aufgabe, die Zusammenarbeit der Betriebsgruppen und der jeweils zuständigen Parteileitungen zu koordinieren. Die Konzernkoordinierungsgruppe bündelt die Kräfte,organisiert den Erfahrungsaustausch und die Auswertung,macht Vorschläge zur Konzernanalyse und Taktik an das ZK, koordiniert die Zusammenarbeit der Betriebsgruppen und leistet eine entsprechende Kaderarbeit bei der Umsetzung der vom ZK beschlossenen Konzerntaktik.

Der Status als Betriebsgruppe in der Konzernoder Branchenzusammenarbeit berechtigt zur

  • Antragstellung an die jeweilige Delegiertenkonferenz
  • Wahl der Delegierten zur Konzern- oder Branchendelegiertenkonferenz.

Quelle: http://www.mlpd.de