Bundessatzung/Änderungsanträge/Änderungen

< Bundessatzung‎ | Änderungsanträge
Version vom 14. Februar 2008, 16:03 Uhr von imported>Greg (typo)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Hier werden Änderungen der Änderungsanträge vorgenommen, damit sie besser nachvollzogen werden können.

Name der Landesverbände (§ 1)

(3) Der Sitz der Partei ist Berlin. Dort befindet sich auch die Bundesgeschäftsstelle. Landesverbände führen den Namen Piratenpartei verbunden mit dem Namen des jeweiligen Bundeslandes.

Mitgliedsausweis (§§ 3 und 5)

§3 (5) §5 (2) Bei Beendigung der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf Rückzahlung von Beiträgen.

Änderungsanträge (§ 12)

(2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Bundesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn des Bundesparteitages beim Bundesvorstand eingegangen ist. Der Bundesvorstand hat fristgerecht eingereichte Änderungsanträge bis drei Wochen vor Beginn des Bundesparteitages zu veröffentlichen.

(3) Die Regelungen aus Absatz 1 und 2 gelten ebenso für eine Änderung des Programms der Piratenpartei Deutschland.

Streichen der Möglichkeit Dinge zur Verschlusssache zur erklären (§4)

(2) Interna können per mehrheitlichem Beschluss als Verschlusssache deklariert werden. Über Verschlusssachen ist Verschwiegenheit zu wahren. Verschlusssachen können per mehrheitlichem Beschluss von diesem Status befreit werden.

Name der Landesverbände die zweite (§ 1)

(3) Der Sitz der Partei ist Berlin. Dort befindet sich auch die Bundesgeschäftsstelle. Landesverbände führen den Namen Piratenpartei Deutschland Landesverband verbunden mit dem Namen des jeweiligen Bundeslandes.