Diskussion:AG Urheberrecht/Brainstorming

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Urheberrecht und Patentrecht

Vieleicht sollte man sich mal überlegen, warum ein Person, welche nach 10-15 Jahren des Studiums seines Fachbereichs endlich in der Lage ist ein "Erfindung" oder eine komplexe Entwicklung zu machen, alle seine Rechte als Urheber automatisch an seinen Arbeitgeber abzutreten muss?

Normalerweise muss man als Angestellter (sei es nun Ingenieur, Wissenschaftler, Autodidakt oder "Jedermann") mit Folgendem leben:

  • Normalerweise keine Namensnennung in Bezug auf die Erfindung oder getätigte Arbeit — die Arbeitgeber schmücken sich mit den Lorbeeren.
  • Keine Rechte an der "Erfindung" oder dem Produkt — sollte man tatsächlich mal im Rahmen seiner Arbeit etwas 'Patentwürdiges' erfinden (und sei es aus Versehen oder gar daheim!), so ist der Arbeitgeber in fast allen Fällen automatisch der alleinige Patent und Rechteinhaber.

Man kann jetzt sicherlich einwenden, daß man als Arbeitnehmer ja schon ein Gehalt erhält, und damit alle Nutzungsrechte dem Arbeitgeber überlässt. Zum Anderen hat der Arbeitgeber ja auch die Entwicklung bezahlt. Dies ist alles richtig - nur warum schließt dies ein Recht auf Namensnennung des Erfinders aus? Jeder Buchautor hat das unveräußerliche Recht auf Namensnennung. Vielleicht mal als Einwurf, in der Astronomie bekommen Kometen und andere "kosmische Geschosse" auch die Namen Ihrer Entdecker, unabhängig davon wer der Arbeitgeber ist

Soweit nichts anderes geregelt ist stehen dem Arbeitnehmer die Nutzungsrechte zu, als angemessene Entlohnung gilt das Gehalt bzw. der Lohn. Die Anerkennung auf Urheberschaft (Namensnennung) gilt für Arbeitnehmer genauso, außer es wurde vertraglich etwas anderes geregelt oder es ist branchenüblich keine Nennung vorzunehmen - letzteres sagt die Rechtssprechung, erscheint mir (als Nicht-Jurist gesprochen) nach UrhG anfechtbar. --Magicalfruit 21:38, 27. Jun. 2009 (CEST)

Und ohne viele Jahre des Lernen und Übens ist kein Mensch in der Lage ein patentwürdige oder künstlerische Leistung zu erbringen. Wurden diese Jahre des Studiums auch vom Arbeitgeber bezahlt? Auch diese Zeit wird normalerweise privat finanziert, oder/und mit öffentlichen Mitteln zumindest subventioniert (z.B. BAFöG).

Da nur Menschen Erfindungen machen können, und man ohne solche Menschen mit allem Geld der Welt keine Innovation oder Erfindung kaufen kann, stellt sich die Frage, ob einem "Erfinder" oder Autor nicht grundsätzlich ein Nutzungsrechts zustünde - gegebenenfalls unter anteiliger Berücksichtigung der Leistungen seines Arbeitgebers?

Schließlich ist es immer der einzelne Mensch, der sich Wissen und Fertigkeiten aneignet, und letztlich auch eine Entwicklung/Erfindung machen kann.

Es stellt sich somit die Frage, ob es nicht an der Zeit ist das Urheberrecht nicht dahingehend zu ändern, dass jede Person unveräußerlich das Urheberrecht an seinen Erfindungen erhält. Dies stünde Regelungen über die Erstnutzungsrechte mit einem Arbeitgeber nicht im Wege.

Ebenso wird auf diese Weise für jeden Menschen ein direkter Anreiz geschaffen sich zu bilden und sich letztendlich innovativ und erfinderisch zu betätigen — denn es ist jetzt seine Erfindung. Auf der anderen Seite wird der Ausbeutung von Arbeitnehmern durch Arbeitgeber entgegengewirkt, welche z.Z. die nötigen finanzielle Mittel als auch das Recht haben sich alle Erfindungen ihrer Mitarbeiter patentieren zu lassen. Der Mitarbeiter wird damit jederzeit entbehrlich.

Wären es hingegen nur möglich die Nutzungsrechte an einer Erfindung von seinem Mitarbeiter zu lizensieren, dann würde sich Umgang mit den nunmehr sehr viel weniger entbehrlichen Mitarbeitern sehr schnell ändern. Denn der Mitarbeiter ist nicht mehr gezwungen für einen Arbeitgeber zu arbeiten. Er kann woanders hingehen oder sich selbstständig machen, und dennoch weiterhin aus den Lizenzzahlungen aus seiner Erfindung profitieren.


Ich vertrete da eher die These, daß eine Idee, sobald sie veröffentlicht wurde (also den Kopf ihres Denkers verläßt und jemand anderes von der Idee Kenntniss erlangt) Allgemeingut wird. Als Begründung hierfür führe ich an, daß sich jeder Mensch zuvor am Wissen der Allgemeinheit bedient hat (und sei es durch das bloße Erlernen der Muttersprache), also eine "Sozialschuld" zu begleichen hat. Auch liegen bei einem gewissen Kenntniss- bzw, Forschungstand neue Ideen praktisch auf der Hand und werden dann auch von vielen Menschen unabhängig voneinander in einem kleinen Zeitraum entdeckt (vgl. Entwicklung der Naturwissenschaften im Westen und Ostblock trotz "eisernem Vorhang" damals). Die Konsequenz daraus ist natürlich die Abschaffung des Patentsystems und dafür die Schaffung von Forschungsanreizen (Stipendien, Preise, Ehrungen, Steuervergünstigungen, etc.). --Jamasi 00:26, 24. Sep 2006 (CEST)

Wenn man eine Idee grundsätzlich als »Allgemeingut« bezeichnet, dann pauschalisiert und vernachlässigt man die Begabungen und Talente einzelner Menschen. Das Wissen der Allgemeinheit lebt doch gerade von indivuellen Einzelleistungen und »Genie-Streichen«. Ich denke von einer »Sozialschuld« kann man also nicht sprechen. Vielmehr sollte die Allgemeinheit indivuellen Einzelleistungen durch Anerkennung und finanzieller Unterstützung Tribut zollen. Der Schutz der Urheberrechte wäre in diesem Fall nur fair und logisch, da es garantiert, dass sich Neider nicht mit fremden Federn schmücken. Das Patentsystem ist meiner Meinung nach in seinen Grundfesten sinnvoll, muss jedoch angepasst werden, um Missbrauch zuverhindern. Fleaux

Die Produktionskosten-Problematik

Bevor das ganze jetzt verloren geht: Exzessives Privatkopieren mag bei Musik, aufgrund der sehr geringen Produktionskosten, noch sehr gut funktionieren, alledrings wird das Ganze bei Millionen-produktionen in zB der Spielebranche oder Filmindustrie einiges schwieriger. Nicht unbedingt, dass man das Geld nich einspielen koennte, sondern dass man Garantierte Einnahmen braucht um ueberhaupt an das Geld fuer die Produktion zu kommen.

Eine Loesungsidee ist, die Schutzrechte des Urheberrechts feiner zu faechern, nach Schaffenshoehe und Produktionskosten. Ksf

Hm, ich bin da nicht ganz so sicher, dass man Musik mit "geringe Produktionskosten" abtun kann. Natürlich liegen die Produktionskosten bei digitaler Distribution niedriger, aber die Erstellung an sich ist trotzdem kostspielig. Man denke da nur an Live-Aufnahmen mit z.B. den Philharmonikern. ;-) HagiwaraSamba 13:58, 18. Jun. 2009 (CEST)
Ich denke auch, dass man bei Musik nicht pauschal von »geringen Produktionskosten« sprechen kann. Maximale kreative Entfaltung kann oft genug relativ hohe Produktionskosten bedeuten. Exzessives Privatkopieren bringt Künstler im Moment oftmals Existenzschwierigkeiten. Wenn man aber über Produktionskosten und Vervielfältigung (im Sinne von Downloads, Aufführungen u.ä.) Beleg führt, könnte dies von einem überarbeiteten Urheberechtsorgan entsprechend gedeckt werden (siehe »feinere Faecherung« weiter oben). Ich vermute aber, dass dies einen enormen Bürokratischen Aufwand zur Folge hätte. Fleaux

Weltweite Erschöpfung

Ich wäre dafür, die weltweite Erschöpfung des Urheberechts (und auch des Markenrechts) zu fordern. Ist das Verbreitungsrecht im Berner Übereinkommen geregelt, oder können "wir" (EG) das alleine einschränken? --Tessarakt 23:45, 8. Jun. 2009 (CEST)

meinst du mit »Erschöpfung« eine Auflösung des Urheberrechts? Das Urheberrecht bietet doch (in seiner Grundidee) den Schutz geistigen Eigentums, der genauso gesichert sein sollte, wie der des materiellen Eigentums. Wir würden ja auch nicht anfangen, jeden zu enteignen, dessen Besitz auch nur annähernd durch öffentliche Mittel mitfinanziert wurde. -- Fleaux

Urheberrecht bei Software

IMHO sollte man bei der Schutzfristen-Diskussion bei Software -- Copyleft-Lizenzen gesondert betrachten. Denn, dass durch die Piraten Copyleft-Lizenzen durchaus auch ein Problem haben können -- damit hat Stallman wohl recht [1]. Und das ist wohl nicht zielführend, um das Lager der strengen GPL-Anhänger zu den Piraten zu führen.

[1]: How the Swedish Pirate Party Platform Backfires on Free Software: http://www.gnu.org/philosophy/pirate-party.html --Fenhir 13:34, 29. Jul. 2009 (CEST)

Sekundärrechte?

Hallo, kennt sich irgendjemand mit dem Thema aus, was die rechte und die verwertung von teil-/beiprodukten angeht? z.B. gab es vor einigen Jahren den berühmten fall einer deutschen songtext-plattform, die aufgrund von massiven lobbyismus dicht machen mußte. Das gleiche Spiel findet man bei Gitarren-Akkord und Musiknoten Plattformen. Eine angrenzende Thematik ist auch die Verwertung von Rundfunk- und TV-Programminformationen, womit die software tv-browser massiv unter druck gesetzt worden sind. Prinzipiell seh ich diese Interessengruppen alle gut in der Piratenpartei aufgehoben, nur haben wir zu diesen Themen bisher noch keine öffentliche Diskussion geführt oder Stellungnahmen abgegeben. Ich frage hier nach, weil es hier am ehesten Experten gibt die sich mit der aktuellen Rechtslage auskennen, und dann ein politisches Statement von unserer Seite leitend mitentwickeln könnten. --Tueksta 23:19, 13. Sep. 2009 (CEST)


Urheberrechtsschranken

Es gibt im Urheberrecht sog. "Schranken", dies sind Ausnahmeregelungen wie Zitatrecht oder das Erstellen von technisch notwendigen, temporären Kopien (z. B. Arbeitsspeicher): http://bundesrecht.juris.de/urhg/BJNR012730965.html#BJNR012730965BJNG001301377 http://de.wikipedia.org/wiki/Schranken_des_Urheberrechts Dies wäre meiner Meinung nach ein Ansatzpunkt, an dem man Gewichte verschieben kann. Hierzu mein Vorschlag im Forum: http://forum.piratenpartei.de/viewtopic.php?f=8&t=13054&start=0 Ich weiß, dass wir Piraten noch andere Dinge fordern (Laufzeit verkürzen, etc.), dies habe ich erstmal ausgeklammert. Mein Vorschlag ist zwar nicht das gleiche wie eine generelle Freigabe für private, nichtkommerzielle Nutzung, kommt dem jedoch sehr nahe. Vorteile wären Flexiblität durch Abstraktheit, dies würde neue Medien und Nutzungsformen besser unterstützen, außerdem wäre es leichter umsetzbar, würde weniger Schäden anrichten und auch im kommerziellen Umfeld völlig lächerliche Resultate des jetzigen Rechts bekämpfen. --CEdge 03:41, 8. Okt. 2009 (CEST)

Kombination der Ideen

Ich denke darin liegt die Lösung. So steht es ja auch schon auf der Seite (zu der diese Diskussionsseite gehört). Allerdings reicht es meiner Meinung nicht aus einfach zu sagen, dass man es kombinieren sollte, sondern man sollte diskutieren wie. Dazu habe ich nichts auf der Urheberrechts-Seite verlinkt gesehen, also fang ich einfach hier an.

  • Kombination KFR und Spendenportal. Durch das KFR hat man einen gewissen Betrag, den man über das Jahr hinweg als Spenden an Künstler verteilen kann. Das würde für mich glaube ich die Hürde zum Spenden erheblich senken.
  • Wenn man sein KFR-Guthaben nicht spendet, so wird es anteilig gespendet, wie die anderen Nutzer gespendet haben.
  • Man kann auch mehr spenden, wenn man Künstler gezielt unterstützen möchte, dies hätte den Effekt, dass der bevorzugte Künstler vom Restgeld-Kuchen auch mehr abbekommt.
  • Künstler müssen einen Verwaltungsbeitrag von 6-12€ pro Jahr zahlen, wie beim Spendenportal vorgeschlagen.
  • Dies hat als Vorteil, dass man sich nicht selbst die Zwangsabgabe wieder zurückspenden kann, bzw. eine sehr große Nutzergruppe organisieren müsste um das halbwegs Kosteneffizient erreichen zu können.
  • Kombination Spendenportal und Pre-Release Portal. Im Endeffekt funktionieren beide Ideen sehr ähnlich. Wer einem Künstler Geld spendet tut dies vermutlich auch, damit der Künstler weiterhin arbeiten kann. Einziger Unterschied ist somit zum Pre-Release, dass nur ein unkonkreter Gegenwert vorhanden ist.
  • kann somit auch problemlos mit KFR wie oben beschrieben kombiniert werden.

--Wobble 23:13, 9. Okt. 2009 (CEST)

Formulierung in "Zahlen und Fakten" irreführend?

Ich betrachte folgende Formulierung im Kapitel "Zahlen und Fakten" als irreführend (oder fehlerhaft):

Zudem wird in E- und U-Musik nach einem Punktesystem unterschieden, ein U-Werk mit 60 Minuten erhält 12.000 Punkte, ein Pop-Song 1.200 Punkte

Man könnte hier annehmen, der Unterschied in der Punkteanzahl liegt an den unterschiedlichen Musikrichtungen, weil es ja auch genau um die Unterscheidung der beiden Musikkategorien U und E (das sagt ja der Hauptsatz) geht.

Dann müsste aber auch zwischen U- und E-Musik unterschieden werden, und nicht wie in diesem Fall zwischen U- und U-Musik (Popmusik ist ein klassisches Beispiel für U-Musik). Ich vermute, dass hier entweder ein Tippfehler vorliegt (es hätte eigentlich E-Werk heißen sollen - ein U-Werk mit 60 Minuten länge ist ohnehin eher selten) - oder der Unterschied in der Punktzahl schlicht durch die Länge der Musikstücke bewirkt wird.

Desweiteren sollte wohl beim Sichtwort "(lt. Wikipedia)" ein Link angefügt werden, ich jedenfalls war nicht in der Lage, die entsprechende Stelle per Wiki-Suchfunktion zu finden.

Es wäre sicher vorteilhaft, wenn jemand hier etwas Klarheit schaffen könnte. Gruß --Blenderianer 08:29, 13. Okt. 2009 (CEST)

Lizenz-Ausnahmen?

Ich habe eine kleine Verständnisschwierigkeit bzgl. Lizenzen. Wenn ich einen Inhalt wie eine Textur, Modell, Text o.ä. unter eine CC-Lizenz stelle, ist es möglich dann explizite Ausnahmen anzuführen wie "Diese Lizenz gilt nicht für Firmen oder Organisationen die mit Microsoft assoziiert sind."? MUSS ich unter bestimmten Umständen jemandem eine Lizenz geben? --Amogorkon 23:11, 12. Dez. 2009 (CET)

Dem Abmahnwahn in Deutschland ein Ende bereiten.Beispielsweise mahnt auch die AFP oder dapd uralte kurze Nachrichtentexte ab. Es werden zum teil überzogene Geldbeträge gefordert. Dieser Ungerechtigkeit muss ein Ende gesetzt werden oder zumindest die Kosten unter 100 € gedeckelt werden. Außerdem: in der Pharmabranche gilt für ein Medikament in der Praxis 10 Jahre Exklusivität, danach gibt es zig Generika. Warum nict auch im Urheberrecht anwendbar?

--Magnificient 20:07, 25. Mär. 2012 (CEST)

Kritik am momentanen innerparteilichen Kurs zum Urheberrecht

Das Urheberrecht ist eines unserer ganz großen Kernthemen, wenn nicht sogar das Thema, auf dem die ganze Piratenbewegung basiert, über das wir konkret im Wesentlichen nur ein "Dagegen" parat haben, aber keine direkten eigenen Vorschläge, wie man es besser machen kann.

Das Schlimme ist, dass sich dieses Image zunehmend als Trugbild herausstellt. Die Anzahl derer bei uns, die sich im Urheberrecht auskennen und engagieren, ist verschwindend gering; Diskussionen zu diesem Thema drehen sich meist anhand von Anfangsfragen im Kreis; bei der Zusammenstellung der Tagesordnung dümpelt das Thema Nr. 1 der Piratenbewegung bestenfalls im Mittelfeld herum, weil so wenig Piraten dieses Thema hochpriorisieren. Es ist klar, dass wir ein lockereres Urheberrecht wollen, doch diejenigen, die den Durchblick haben, um es sachgemäß zu erreichen, sind zu leise; sie gehen in der Masse der Piraten unter, die einfach mal munter drauf lospoltern, weil "das Urheberrecht ja irgendwie anders gemacht werden muss". Und dann werden Positionspapiere wie in Chemnitz durch hunderte von solchen Piraten angenommen; Positionspapiere, die den Ablauf des Urheberrechts nach 10 Jahren fordern. Also genau den Zeitraum, ab dem Theaterstücke erst anfangen, sich zu rechnen. Warum wird das beschlossen ? Weil den Verbrauchern der Schuh drückt; nichts darf man mehr machen mit Immaterialgütern. Kopierschutz hier, Abmahnung dort. Das muss ein Ende haben. Und weil der gemeine Pirat nicht mal grob vor Augen hat, wie das Urheberrecht strukturiert ist, soll es nach kurzem Zeitraum am besten gleich ganz eingestampft werden, um das Ziel zu erreichen.

Alles, was uns das Gefühl gibt, durch das gegenwärtige Urheberrecht in unseren Freiheiten eingeschränkt zu sein, lässt sich durch Zugeständnisse im Urheberrecht an die Allgemeinheit auflösen; Stichwort: Schranken im Urheberrecht.

Man muss nur wissen, was man will. Man muss eine rote Linie ziehen, die definiert, was in einem modernen Urheberrecht erlaubt sein muss und was nicht. Nicht-kommerzielles Filesharing ? Klar. Kommerzielles Remixen ? Joa. Gebührenfreies Abspielen auf öffentlichen Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkten ? Da wird das schon schwieriger, weil hier fremde Erzeugnisse praktisch geschäftsfördernd, also kommerziell genutzt werden. Der Fall tritt auch virtuell auf: Soll es erlaubt sein, seinen Blog flattr-bar zu machen und im Hintergrund Musik laufen zu haben ? Diese rote Linie müssen wir erst noch ziehen; eine fundierte Grundlage hierfür wäre eine Analyse der unterschiedlichen Interessensgruppen am Urheberrecht; auch das ist nach 4 1/2 Jahren bislang noch nicht ansatzweise erfolgt. Womit man sich bislang bedient sind vereinzelte Gespräche mit Branchen-Betroffenen aus den eigenen Reihen beim Stammtisch - die Darstellungen bleiben allerdings undokumentiert im Plausch-Status und geraten innerhalb kürzester Zeit in Vergessenheit.

Das Urheberrecht ist ein gesellschaftlicher Kompromiss zwischen vielen Interessensgruppen, der umsichtige Änderungen erfordert, damit man nicht durch Besserung für eine Interessensgruppe gleich mehreren anderen Interessensgruppen schadet. Man muss mit jeder Änderung alle Interessensgruppen im Blick haben und allgemeingültig arbeiten; eine Differenzierung in Medien gibt es im Urheberrecht nicht.

Allem Schein zum Trotz sind wir beim Urheberrecht noch ganz am Anfang; es müsste nun in Reflexion zum Digitalen Strukturwandel eine Grundlagenermittlung erfolgen, die erörtert, wie es Bibliotheken mit dem jetzigen Urheberrecht ergeht und wie sie es gerne hätten, und Bildungseinrichtungen, und Autoren, und Verbraucher, und Rechteinhaber, und der Spielebranche und und und... doch diese Grundlagenermittlung macht niemand. Stattdessen wird munter und kopflos gleich Schritt 7 gemacht, wenn sich überhaupt was bewegt. Fundiertes Arbeiten sieht anders aus.


Viele Grüße, / aka Oliver --Slash 14:20, 8. Feb. 2011 (CET)

Grundrechte wichtiger als Urheberrechte

Weitere Links zum Thema:

  • 2009, Wikileaks cable 09ROME89: America nicht entzückt darüber, dass sich in Italien die Datenschutzautorität gegen die Bedürfnisse der IPR Industrie stellt.

—lynX

Verpflichtete Direktvergütung

Hi,

Ich hab mir ein neues Konzept überlegt und warte auf Kritik. Im Wesentlichen geht es darum, dem Konsumenten die Möglichkeit zu geben, anstatt ein Endprodukt (CD/Buch/etc.) zu kaufen, den Betrag, der sonst indirekt zum Urheber weitergeleitet wird, direkt an den Urheber zu bezahlen. D.h. statt eine CD zu kaufen einfach die 10% des CD-Preises direkt an den Künstler zu bezahlen und dafür das Recht zu erwerben, die CD aus einer Tauschbörse herunterzuladen.

http://yeanut.blogspot.com/2011/10/verpflichtete-direktvergutung-ein.html

Grüße,

--Xoakh 00:40, 18. Nov. 2011 (CET)

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