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Die Reisekosten für Tobias Stenzel einschließlich einer Übernachtung in Höhe von max. 250 € werden erstattet. Tobias wird vom Vorstand beauftragt, eine Schulung in Redmine durchzuführen. +
Für die testweise Durchführung eines Online-Parteitages wird Sascha Ruschel beauftragt. Dieser Test Online-Parteitag kann keinerlei wirksame Beschlüsse fassen. Die Betreuung von wirksamen Online-Parteitagen wird dann offiziell ausgeschrieben. +
Der Landesvorstand stellt fest, dass der Kreisvorstand des Kreisverbandes Südpfalz wegen Ablauf seiner Amtszeit handlungsunfähig ist. Die Einberufung einer Kreismitgliederversammlung zur Wahl eines neuen Kreisvorstandes aus eigenem Antrieb ist nicht absehbar. Daraus ergibt sich, dass der Landesvorstand die Geschäfte des Kreisverbandes ab sofort übernimmt. Der Landesvorstand lädt zu einer Kreismitgliederversammlung ein, wie in § 11 der KV-Satzung vorgesehen[1]. +, Der Landesvorstand stellt fest, dass der Kreisvorstand des Kreisverbandes Trier/Trier-Saarburg wegen Ablauf seiner Amtszeit handlungsunfähig ist. Die Satzung des Kreisverbandes schreibt dann vor, dass der Landesverband die Geschäfte übernimmt. Der Landesvorstand lädt zu einer Kreismitgliederversammlung ein, wie in § 13 (4) der KV-Satzung vorgesehen[2]. +
Der Landesschatzmeister, zur Zeit Ingo Höft, stellt seine Anschrift als Rechnungsadresse für den Vertrag eines DSL-Anschlusses in der Landesgeschäftsstelle zur Verfügung. Er selbst nutzt den Anschluss nur im Rahmen der üblichen Parteiarbeit in der LGS, wie alle anderen auch. Vertragspartner mit allen Rechten und Pflichten ist die Piratenpartei Deutschland, Landesverband Rheinland-Pfalz. Der Vorstand bevollmächtigt Joachim Adomeit den Vertrag abzuschließen. +, Der Landesvorstand möge beschließen:Die Piraten Rheinland Pfalz unterstützen die Petition "RLP HAT PLATZ - LANDESAUFNAHMEPROGRAMM FÜR GEFLÜCHTETE AUS MORIA" und bewerben diese auf ihren offiziellen Social Media Kanälen. +
Für das Sammeln von Unterstützerformularen werden sämtlichen Mitgliedern per Post 5 Formulare, ein Anschreiben und ein Rückumschlag (eventuell eine Kennzeichnung Freimachen falls Marke zur Hand oder Entgelt zahlt Empfänger) sowie einer kleinen piratigen Zugabe (Sticker etc.) zugeschickt. Es wird ein Budget von 800 Euro zur Durchführung von Druck, Zusendung und Portokosten veranschlagt. +, Der Landesvorstand lädt zu einem Kreisparteitag am 2020-12-03 im Haus Südstern in Landau für den Kreisverband Südpfalz ein. Gleichzeitig soll auf dieser Versammlung die Auflösung des Kreisverbandes durch den Landesvorstand verkündet werden, wenn sich kein Kreisvorstand findet. +
Der LV möge 600 € für 2x 3000 Umschläge (Einwurf / Rückumschlag mit freiem Porto)
für eine Briefkasten-Einwurf-Aktion zur Verfügung zu stellen.
Es sollen in einem ansprechend gestalteten A5 Umschlag ein Anschreiben und 2 o 3 UU Formulare sowie ein A5 Rückumschlag (Port zahlt Empfänger) eingetütet werden und in Briefkästen verteilt werden. +
Der Landesvorstand Rheinland-Pfalz möge beschließen gegen die Ernennung
von Thomas Ney als kommissarischen Landesvorstand des LV Brandenburg
Einwände zu erheben. +, Der Landesvorstand Rheinland-Pfalz möge beschließen gegen den Beschluss des Bundesvorstands vom 28.12.2020 zur Einsetzung eines kommissarischen Landesvorstands des LV Brandenburg Einwände zu erheben. +
Es wird für die Plakate ein Budget von 12.000€ bereit gestellt. Für dies Budget können ca. 3.500 - 5.000 Plakate plus Kabelbinder gekauft werden. +, Es wird ein Fahrtkostenbudget in Höhe von 2.000€ für Fahrtkosten zur Landtagswahl 2021 bereit gestellt. Dies beinhaltet Kosten für die Plakatierungen, für die Fahrten zu Veranstaltungen, für Kandidaten Werbung, etc. +, Es wird für die Erstellung von einem TV- und einem Radiospot ein Budget von zusammen 2.000€ bereit gestellt. +, …
Der Landesvorstand entsendet Jürgen Grothof als stimmberechtige Vertretung für den Landesschatzmeister in die Sitzung des Schatzmeisterclubs am 26.02.2021 und in die Vorbereitungssitzung am 19.02.2021 +
Der Schatzmeister Club möge beschließen, für die Grundversorgung Bereich Bundesbuchhaltung, insbesondere Freistunden der Gliederungen und Gliederungsabgleich für den Jahresabschluss 20.000 EUR zur Verfügung zu stellen. +, Der Schatzmeister Club möge beschließen, für die Grundversorgung Bereich Bundesbuchhaltung, insbesondere Freistunden der Gliederungen und Gliederungsabgleich für den Jahresabschluss 40.000 EUR zur Verfügung zu stellen. +, Der Schatzmeister Club möge beschließen, für die Grundversorgung Bereich Versicherungen 10.000 EUR zur Verfügung zu stellen. +, …
Der Landesvorstand richtet am Sonntag, den 11. April 2021 einen Landesparteitag und eine Aufstellungsversammlung zur Bundestagswahl 2021 im Außenbereich vor der Landesgeschäftstelle in Mainz aus.
Der Landesparteitag behandelt nur einen Tagesordnungspunkt und zwar stimmt er nur über den Punkt Teilnahme an der Wahl mit einer Landesliste ab. +
Der Landesvorstand stellt Strafantrag wegen Zerstörung eines Wahlplakates mit Schadenswert von 50€. +
Der LV RLP schreibt möglichst zeitnah die Stelle eines Wahlkampfkoordinators / Team aus. +
Thema ist das auch jetzt in der Pandemie Abschiebungen stattfinden, und - wie wir wissen - in Länder in denen keinerlei Sicherheit gewährleistet ist, in denen Krieg und Verfolgung tagtägliche Realität sind - gekoppelt mit ungebremster Pandemie dort.
Diese Länder sind selbst im besten Fall schlecht aufgestellt um ihrer Bevölkerung angemessene medizinische Versorgung mitten in der Pandemie zu gewährleisten. Deutschland zwingt Menschen in eine Situation die Infektion und nachfolgend Tod oder Behinderung sehr wahrscheinlich macht.
Folgende Initiatieve würde ich vorschlagen mitzutragen und als Organisation zu unterzeichnen: http://abschiebungsmoratorium.de/ +, Für die Vorbereitung des Bundestagswahlkampfes stellt der Landesverband 10.000€ zur Verfügung. Dieses Budget soll z.B. für Werbematerialien, Vorbereitung der UU Sammlung, Treffen in der LGS (falls möglich), kleinere Banner genutzt werden. Kosten aus diesem Budget sind vorher beim Schatzmeister / Vorstand anzumelden. +
Jeder Vorstand erhält ein Reisekostenbudget von 250 € für den Besuch von politischen und Piraten-Veranstaltungen. Dieses Budget gilt bis zum 31.12.2021. +, Für den Bundestagswahlkampf stellt der Landesverband weitere 10.000€ zur Verfügung. Dieses Budget soll z.B. für Plakate, Banner, Flyer, Videos, Werbematerial, Treffen in der LGS (falls möglich), Wahlkampftreffen der Kandidaten, des Vorstandes, Beauftragte genutzt werden. Kosten aus diesem Budget sind vorher beim Schatzmeister / Vorstand anzumelden. Dieses Budget wird genutzt, wenn das Budget vom 10.05.2021 Nr.:2 ausgeschöpft ist. +, Der Landesvorstand legt fristgerecht Widerspruch gegen den Kostenbescheid der Abhängung der Plakate der Stadt Mainz zur Landtagswahl ein. +, …
Der Landesvorstand stellt finanzielle Mittel für rheinland-pfälzische Piraten zur Verfügung, die der Piratenpartei im Saarland, in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein beim Wahlkampf helfen wollen, insbesondere beim Sammeln von Unterstützerunterschriften. Die Reisekosten sind beim Landesschatzmeister vorher anzumelden der sie dem Budget entsprechend in der Reihenfolge der Anmeldungen genehmigt. Hierdurch soll eine effiziente Verwendung der Mittel sichergestellt werden. Erstattet werden Hin- und Rückreise und bei Bedarf Fahrtkosten vor Ort durch Fahrtenbuch belegt. Das Budget beträgt 4.500 € +
Jeder Vorstand erhält ein Reisekostenbudget von 250 € für den Besuch von politischen und Piraten-Veranstaltungen. Dieses Budget gilt bis zum 30.06.2022. +
Der Beschluss Nr. 2 vom 2016-08-21 zur Weiterleitung der Post an das Postfach 3309 in Mainz wird bestätigt. https://wiki.piratenpartei.de/RP:2016-08-21_-_191_Vorstandssitzung#Weiterleitung_LGS-Postfach. Die Weiterleitung erfolgt an die Privatadresse des Schatzmeisters. +
https://redmine.piratenpartei.de/issues/131255 +, siehe https://redmine.piratenpartei.de/issues/131257 +, Der Vorstand möge beschließen die Reisekostenordnung wie folgt zu ändern:
alte Fassung:
<blockquote>Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist der Benutzung von PKW vorzuziehen. Wird zur Wahrnehmung der Aufgaben ein eigener, privater PKW benutzt, so beträgt die Erstattungspauschale 0,20 Euro pro gefahrenen Kilometer. Zum Nachweis ist der Reisekostenabrechnung eine Routenplanung der tatsächlich gefahrenen Strecke beizufügen.</blockquote>
neue Fassung:
<blockquote>Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist der Benutzung von PKW vorzuziehen. Wird zur Wahrnehmung der Aufgaben ein eigener, privater PKW benutzt, so beträgt die Erstattungspauschale 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer. Zum Nachweis ist der Reisekostenabrechnung eine Routenplanung der tatsächlich gefahrenen Strecke beizufügen.</blockquote>
alte Fassung:
<blockquote>Bei Benutzung eines Motorrades werden 0,13 Euro/km erstattet. Die Regelungen des Absatzes b) gelten entsprechend.</blockquote>
neue Fassung:
<blockquote>Bei Benutzung eines Motorrades werden 0,13 Euro/km erstattet. Die Regelungen des Absatzes b) gelten entsprechend.</blockquote>
alte Fassung:
<blockquote>bei eintägiger Reise und einer Mindestabwesenheit von >8 Stunden 12 Euro</blockquote>
neue Fassung:
<blockquote>bei eintägiger Reise und einer Mindestabwesenheit von >8 Stunden 14 Euro</blockquote>
alte Fassung:
<blockquote>bei mehrtägigen Reisen am An- und Abreisetag jeweils 12 Euro und an den Zwischentagen jeweils 24 Euro</blockquote>
neue Fassung;
<blockquote>bei mehrtägigen Reisen am An- und Abreisetag jeweils 14 Euro und an den Zwischentagen jeweils 28 Euro</blockquote>
alte Fassung:
<blockquote>Übernachtungsaufwendungen: Die Kostenerstattung erfolgt nach Beleg und die Rechnung muss auf die Piratenpartei ausgestellt sein. Die ausgewiesenen Kosten für das Frühstück sind abzuziehen. Pauschal können maximal 20,00 Euro abgerechnet werden. Ist das Frühstück bereits pauschal im Übernachtungspreis enthalten, so wird der Erstattungsbetrag um 4,80 Euro reduziert. Das entsprechende Frühstücksentgelt wird bei der Berechnung des Verpflegungsaufwands berücksichtigt.</blockquote>
neue Fassung:
<blockquote>Übernachtungsaufwendungen: Die Kostenerstattung erfolgt nach Beleg und die Rechnung muss auf die Piratenpartei ausgestellt sein. Die ausgewiesenen Kosten für das Frühstück sind abzuziehen. Pauschal können maximal 20,00 Euro abgerechnet werden. Ist das Frühstück bereits pauschal im Übernachtungspreis enthalten, so wird der Erstattungsbetrag um 5,60 Euro reduziert. Das entsprechende Frühstücksentgelt wird bei der Berechnung des Verpflegungsaufwands berücksichtigt.</blockquote>
Diese Reiskostenverordnung tritt sofort mit Annahme des Antrages in Kraft , …