Attribut:Verarbeitungsfehlerhinweis (Processing error message)

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Der für das Attribut „Begründung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.
Der für das Attribut „Antragstext“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Hiermit beantragen wir eine Ergänzung der Satzung der Piratenpartei Deutschlands. Die Satzung solle um folgenden Passus ergänzt werden und zwar nach Abschnitt A §1 Absatz 1 als neuer Absatz 2 " (2)Die grundlegenden Rechte jedes einzelnen Menschen sind das höchste Gut und Ausdruck unserer Menschlichkeit. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, beschlossen und anerkannt von den Staaten der Vereinten Nationen, stellt dabei die umfassende und allgemein anerkannte Sammlung dieser Rechte dar. Die dort genannten Rechte sind unteilbar und gelten für jeden Menschen gleichermaßen, unabhängig von seiner Herkunft, seiner Religion, seines Geschlechts, seiner Kultur oder anderer Merkmale. Jeder Mensch muss sich frei entfalten können, ohne Repressalien zu befürchten. Jede Diskriminierung ist abzulehnen. Die Piratenpartei Deutschlands bekennt sich voll umfänglich zu diesen Menschenrechten und kämpft dafür, das diese Menschenrechte national wie international durchgesetzt werden. "“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.
Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:Steto123|Steto123]], Axel Mehldau, S. Zetzsche, Thomas Habisch“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.

Der für das Attribut „Kollisionen“ des Datentyps Seite angegebene Wert „* Antragsfabrik/Streichung_der_Beitrags_an_PP-Int

  • [[Antragsfabrik/Mitgliedsbeitrag Aufteilung PPI“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.

Der für das Attribut „Begründung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Neue Fassung

Der Mitgliedsbeitrag ist von der einziehenden Gliederung aufzuteilen. 40% des Beitrags erhält der Bundesverband, 5% erhält der Bundesverband zur Weitergabe an die PP-International bzw. die Europäische Piratenpartei. 

Anmerkung: Dieser Antrag muß nur behandelt werden, wenn die Finanzordnung nicht aus der Satzung herausgelöst wird (s. dazugehörigen SÄA).

Da es möglicherweise nach diversen SÄ unterschiedliche Gliederungsebenen gibt, die einziehen, bleibt dieser Paragraph dadurch eindeutig.

Dieser Teil wurde herausgenommen, da es bereits Anträge dazu gibt: Der Verweis auf die internationalen Piratenorganisationen muß gestrichen werden. 1. existieren sie noch gar nicht und 2. soll der Bund dies intern regeln und das Geld dafür von "seinen" 40% nehmen.

Damit ist dieser Antrag unabhängig durchzuführen (aber nach den anderen Anrägen)“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.

Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:Buccaneerps|Buccaneerps“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.
Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:TurBor|Boris Tourovsky“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.
Der für das Attribut „Begründung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Um mehr Freiheiten in der Finanzordnung zu haben und diese den gegebenen Umständen einfacher anpassen zu können, sollte die Finanzordnung neben der Satzung gesondert und nicht mit der gleichen Bedeutung vom Bundesparteitag abgestimmt werden. So kann die FO jedes Jahr den gegebenen finanziellen Gegebenheiten einfacher angepasst werden. Dieser Antrag ist im Sinne des Bundesschatzmeisters Schlömer, der die Finanzordnung wohl durch den Finanzbeirat verabschieden möchte. Dies könnte der Parteitag dann jährlich mit einfacher Mehrheit beschließen (diesen Auftrag notfalls also auch entziehen!). Fakt ist zudem, daß die Finanzfragen sehr komplex sind und von den meisten Mitglieder kaum verstanden werden (und sie auch nicht interessiert). Bleibt die FO in der Satzung, besteht die Gefahr, daß selbst sinnvolle Änderungen stets am Quorum scheitern, weil einige aus Unwissenheit lieber dagegen sind.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.

Der für das Attribut „Antragstext“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Es wird beantragt, den Abschnitt B die Finanzordnung (FO) aus der Satzung zu streichen und als eigenständiges Dokument zu behandeln. weiterhin wird beantragt einen neuen § in den Abschnitt A der Satzung mit der nächsten freien Nummer mit dem Namen "Finanzordnung" hinzuzufügen:

(1) Über die Finanzordnung entscheidet der Bundesparteitag mit einfacher Mehrheit.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.

Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:Buccaneerps|Buccaneerps“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.
Der für das Attribut „Kollisionen“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Antragsfabrik/Dezentraler Parteitag]] (sollte nun kompatibel sein)“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.

Der für das Attribut „Begründung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Abschnitt A § 9b Absatz 2 Alte Fassung: (2) Der Bundesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn ein Zehntel der Piraten es beantragen. Der Vorstand lädt jedes Mitglied per Brief oder Fax mindestens 6 Wochen vorher ein. Es gilt per Brief das Datum des Poststempels, per Fax der mit Datum und Unterschrift vom Versender bestätigte Sendebericht. Ist eine Faxnummer bekannt, so wird per Fax eingeladen, sonst per Brief. Ist eine E-Mail-Adresse bekannt, so kann vorher per E-Mail eingeladen werden. Die reguläre Einladung kann entfallen, wenn das Mitglied den Empfang der E-Mail spätestens 6 Wochen vor dem Bundesparteitag bestätigt hat. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens 2 Wochen vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.

Abschnitt A § 9b Absatz 2 Neue Fassung: (2) Der Bundesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss. Der Vorstand lädt jedes Mitglied in Textform gemäß §126b BGB mindestens sechs Wochen vorher ein. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens zwei Wochen vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.

Bisher fehlt in der Satzung eine eindeutige Auflistung, wer alles einen außerordentlichen Bundesparteitag einberufen kann. Das führt unter anderem zu der absurden Situation, daß ein ao BuPT nach §9b Abs. 3 wegen Handlungsunfähigkeit des Bundesvorstandes nur von 10% der Piraten nach $9b Abs. 2 einberufen werden kann. Der dort ebenfalls erwähnte Vorstandsbeschluß geht nicht, da der Bundesvorstand ja handlungsunfähig wäre. Außerdem muß es für den Vorstand eine Möglichkeit geben, einen außerordentlichen Bundesparteitag einzuberufen. Das geht mit der bisherigen Satzung nicht.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.

Der für das Attribut „Antragstext“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Ich beantrage beim Abschnitt A § 9b Absatz 2 folgende Worte zu streichen:

"oder wenn ein Zehntel der Piraten es beantragen"

sowie die Worte

"Der Vorstand lädt jedes Mitglied per Brief oder Fax mindestens 6 Wochen vorher ein. Es gilt per Brief das Datum des Poststempels, per Fax der mit Datum und Unterschrift vom Versender bestätigte Sendebericht. Ist eine Faxnummer bekannt, so wird per Fax eingeladen, sonst per Brief. Ist eine E-Mail-Adresse bekannt, so kann vorher per E-Mail eingeladen werden. Die reguläre Einladung kann entfallen, wenn das Mitglied den Empfang der E-Mail spätestens 6 Wochen vor dem Bundesparteitag bestätigt hat."

durch die Worte

"Der Vorstand lädt jedes Mitglied in Textform gemäß §126b BGB mindestens sechs Wochen vorher ein."

zu ersetzen.

Ich beantrage ferner, §9b Absatz 3 folgendermaßen zu ändern:

Alte Fassung: (3) Ist der Bundesvorstand handlungsunfähig, kann ein außerordentlicher Bundesparteitag einberufen werden. Dies geschieht schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes. Er dient ausschließlich der Wahl eines neues Vorstandes.

Neue Fassung: (3) Ein außerordentlicher Bundesparteitag wird unverzüglich einberufen, wenn mindestens eins der folgenden Ereignisse eintritt:

  1. Der Bundesvorstand ist handlungsunfähig.
  2. Ein Zehntel der stimmberechtigten Piraten beantragen es.
  3. Der Bundesvorstand beschließt es mit einer Zweidrittelmehrheit.
  4. Die Landesvorstände aus mindestens 2/3 der Bundesländer beantragen es gemeinsam.

Es sind die Gründe für die Einberufung zu benennen. Der außerordentliche Parteitag darf sich nur mit den benannten Gründen der Einberufung befassen. In dringenden Fällen kann mit einer verkürzten Frist von mindestens zwei Wochen eingeladen werden.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.

Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:MichaelG|MichaelG“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.
Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „AG Bauen und Verkehr]], vertreten durch Rico Bogacz und Thomas Gaul (Koordinatoren der AG)“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.
Der für das Attribut „Begründung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Die Piraten würden sich mit diesem Positionspapier für eine Bedingungslose Grundsicherung aussprechen, die alle im Antrag genannten Vorteile mit sich bringt. Die sehr piratige Forderung nach Privatsphäre auch für Arbeitslosengeld-II-Bezieher und die liberale Umsetzung eines hohen Arbeitsanreizes, weil jeder hinzuverdiente Euro auch gleichzeitig ein Mehr an Einkommen bedeutet, sind die fundamentalen Vorteile einer Grundsicherung, die bedingungslos ausgezahlt wird. Für Interessierte, die sich bis jetzt noch nicht näher mit dem Thema beschäftigt haben, eignen sich u. a. die Webseiten unternimm-die-zukunft.de und freiheitstattvollbeschaeftigung.de. Für weitere Links siehe auch hier.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.

Der für das Attribut „Antragstext“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Der Bundesparteitag möge folgendes Positionspapier beschließen:


Ein piratiges Konzept: die Bedingungslose Grundsicherung

Voraussetzungen

Das Verständnis von Arbeitslosigkeit

Ein großes Problem unseres Sozialwesens liegt in dem Verständnis von Arbeitslosigkeit: Die Annahme, Arbeitslosigkeit sei – sowohl für den Einzelnen als auch gesamtwirtschaftlich – nur ein vorübergehendes Phänomen, das mit den richtigen politischen Maßnahmen zurückgedrängt und bedeutungslos gemacht werden kann, führt in die Irre. Seit dem Ende des „Wirtschaftswunders“ gab es in Deutschland zu jeder Zeit einige Millionen Arbeitslose; selbst während des Booms der Jahre 2005 bis 2008 gab es nie weniger als drei Millionen Arbeitslose.'"`UNIQ--ref-00000000-QINU`"' Das Vorhandensein von Arbeitslosigkeit in unserer Gesellschaft ist inzwischen Normalität, Vollbeschäftigung auf absehbare Zeit hin nicht zu erreichen.

Arbeitslosigkeit ist an sich allerdings kein Problem: Während die Anzahl der Erwerbstätigen in den letzten beiden Jahrzehnten ungefähr konstant blieb'"`UNIQ--ref-00000001-QINU`"', wuchs die deutsche Wirtschaft – das Krisenjahr 2009 außer Acht gelassen – pro Jahr um durchschnittlich 1,5 Prozent'"`UNIQ--ref-00000002-QINU`"'. Umgekehrt bedeutet dies: Wir wären in der Lage, mit immer weniger Erwerbstätigen den gleichen Wohlstand zu produzieren; gleichzeitig sind wir – wollen wir mehr Arbeitslose verhindern – zu Wirtschaftswachstum gezwungen.

Das Problem des Prinzips „Fördern und fordern“

Das den Hartz-IV-Reformen zugrunde liegende Prinzip lautet „Fördern und fordern“: Den Arbeitslosen soll durch Fortbildungen u. Ä. geholfen werden, schneller wieder einen Job zu finden, ihre Bemühungen werden dabei regelmäßig kontrolliert. Dabei geht das Hartz-Konzept von falschen Voraussetzungen aus: „Fördern und fordern“ würde nur funktionieren, wenn für jeden Arbeitslosen auch eine unbesetzte Stelle zur Verfügung stände; dies ist aber weder jetzt noch in absehbarer Zukunft der Fall.'"`UNIQ--ref-00000003-QINU`"' Arbeitslose müssen also, um eine Grundsicherung zu erhalten, sich um einen Arbeitsplatz bemühen, der eigentlich gar nicht vorhanden ist.

Eine Grundsicherung, die Arbeitslosigkeit als anormal und ausschließlich vom Hilfsbedürftigen selbst verschuldet ansieht, geht an der Realität vorbei und missachtet die Würde der Betroffenen; sie kann nur funktionieren, wenn ihre Auszahlung nicht an Bedingungen geknüpft ist.

Das bessere Modell: eine Bedingungslose Grundsicherung

Aus diesen Gründen fordern die Piraten eine Grundsicherung, die jedem Deutschen'"`UNIQ--ref-00000004-QINU`"' bedingungslos und ohne Bedürftigkeitsprüfung ausgezahlt wird.

Größerer Arbeitsanreiz

Eine Grundsicherung, die nicht bedingungslos ist, hat ein fundamentales Problem: Mit dem Erwerbseinkommen muss zuerst die Höhe der Grundsicherung erreicht werden, bevor sich die Arbeit für den Arbeitnehmer überhaupt „lohnt“. Dagegen schafft eine bedingungslose Auszahlung einen hohen Anreiz, Arbeit anzunehmen, auch wenn sie schlechter bezahlt ist: Jeder aus eigener Arbeit verdiente Euro, jede auch noch so kleine Leistung erhöht das Gesamteinkommen. Eine Verrechnung mit der Grundsicherung verringert die Motivation, einer Arbeit nachzugehen; nur bei einem nicht an Bedingungen geknüpften zugesicherten Einkommen ist ab dem ersten hinzuverdienten Euro der Anreiz gleich hoch.

Achtung der Privatsphäre

Um Arbeitslosengeld II zu erhalten, muss jeder Betroffene eine so genannte „Bedürftigkeitsprüfung“ über sich ergehen lassen. „Bedürftig“ ist nur, wer eine bestimmte Einkommenshöhe nicht überschreitet und kein größeres Vermögen hat. Kosten für Wohnung werden nur übernommen, soweit sie „angemessen“ sind. Ob man bedürftig ist, muss vor Erhalt der Leistungen sorgfältig nachgewiesen werden: Einkommens-, Vermögens- und Wohnverhältnisse müssen vor dem Staat offengelegt werden. Dieser Eingriff in die Privatsphäre des Einzelnen ist für Piraten inakzeptabel; eine Bedürftigkeitsprüfung führt zu einer Bloßstellung der Betroffenen gegenüber dem Staat und achtet in keiner Weise deren Menschenwürde.

Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit

Nach Artikel 2 des Grundgesetztes hat jeder „das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit“. Dieses Recht wird von Staat und Gesellschaft zur Zeit aber nicht ausreichend gewährleistet. Nur mit einem ohne Bedingungen zugesicherten Einkommen ist dies der Fall. Jeder kann den Tätigkeiten nachgehen, die er für sinnvoll erachtet, wenn gewünscht, auch vollkommen unabhängig von finanziellen Gesichtspunkten. Unbezahlte Arbeit, wie sie zum Beispiel in Ehrenämtern oder in jedem Haushalt geleistet wird, würde von Gesellschaft und Staat die nötige Achtung erfahren.

Neben der freien Entfaltung der Persönlichkeit garantiert ein bedingungsloses Einkommen auch die Menschenwürde des Einzelnen, die „zu achten und zu schützen“ nach Artikel 1 des Grundgesetzes Pflicht und Aufgabe des Staates ist. Voraussetzung für ein menschenwürdiges Leben ist Nahrung und Unterkunft; ohne Geld dafür ist ein menschenwürdiges Leben nicht möglich. Eine bedingungslose Grundsicherung leistet die vom Grundgesetz geforderte bedingungslose Gewährleistung der Menschenwürde.

Verängstigte Gesellschaft

Immer mehr Menschen haben – oftmals begründet, oftmals auch ungerechtfertigt – Angst davor, ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Kurzarbeit und Zeitverträge führen zu brüchigen Arbeitsbiographien, in denen nach kurzer Zeit der Arbeitgeber wechselt; Zwischenzeiten ohne feste Anstellung sind die Regel. Eine bedingungslos zugesicherte Grundsicherung würde verhindern, dass solche Situationen existenzgefährdende Ausmaße annehmen und würde es allen ermöglichen, ohne Angst vor solchen Situationen zu leben.

Unabhängigkeit

Neben der Unabhängigkeit von Erwerbsarbeit wird auch die Unabhängigkeit innerhalb von Partnerschaften und Familien gefördert. Gibt es einen Alleinverdiener, können sich Partner und Kinder allein auf dessen Einkommen stützen; bei Problemen, Trennung oder Scheidung haben aber auch jene, die keiner Erwerbsarbeit nachgehen, ein finanzielles Fundament, auf das sie ihre weitere Lebensplanung stützen können. Unterhaltsstreitigkeiten könnten so um ein erhebliches Maß reduziert werden.

Auch für Studenten würde eine bedingungslose Grundsicherung eine erhebliche Erleichterung bedeuten: Sie wären weder von Zuschüssen ihrer Eltern noch von eigener Arbeit abhängig, sondern könnten sich ausschließlich auf ihr Studium konzentrieren. Dies wäre auch im Zuge der Gleichberechtigung von Studenten verschieden vermögender Eltern gerecht.

Auswirkungen auf Arbeitnehmer

In Zeiten, in denen es mehr Arbeitslose als freie Stellen gibt, existiert kein wirklicher Arbeits „markt“. Ein Markt funktioniert nur so lange, wie sich beide Verhandlungspartner in einer etwa gleich starken Position befinden. Nur, wenn Arbeitnehmer dank einer bedingungslosen Grundsicherung zu einem Jobangebot auch nein sagen können, funktioniert der Arbeitsmarkt. Gehalt oder Lohn können so frei verhandelt werden, im Ergebnis steht eine für Arbeitnehmer und Arbeitgeber akzeptable Höhe.

Höhe und Finanzierung

Jegliche Finanzierung einer Grundsicherung ist hauptsächlich abhängig von ihrer Höhe. Generell ist zu berücksichtigen, dass durch die Einführung einer bedingungslosen Grundsicherung der Steuerfreibetrag wegfallen und die Renten ersetzt würden. Subventionen bestimmter Branchen oder Firmen mit dem Ziel des Arbeitsplatzerhalts können reduziert und abgeschafft werden.

Minimale Höhe

Eine bedingungslose Grundsicherung muss eine Existenzgrundlage bilden, die sowohl die materiellen Grundbedürfnisse befriedigen kann als auch Teilhabe an Kultur und Gesellschaft ermöglicht. Daraus lässt sich ableiten, dass die minimale Höhe einer solchen Grundsicherung etwa dem jetzigen Niveau des Arbeitslosengelds II entspricht. Ob diese Höhe allerdings ausreicht, alle oben genannten gewünschten Effekte zu erzielen, bleibt zu erörtern.

Koppelung an Bruttoinlandsprodukt

In einem volkswirtschaftlich vertretbaren Bereich ist die Finanzierung ausschließlich Frage des politischen Willens: Wie groß soll die Umverteilung, die der Staat vornimmt, sein? Eine Koppelung an das Bruttoinlandsprodukt könnte zudem bei schlechter volkswirtschaftlicher Lage den Anreiz zu arbeiten durch eine geringere Höhe der Grundsicherung zusätzlich verstärken und bei hohen Wachstumsraten ein „Überhitzen“ der Konjunktur verhindern; Untergrenze wäre in jedem Fall das niedrigste mit Artikel 1 des Grundgesetzes vereinbare Einkommen.

Nachweise

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“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.

Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:Mehli|Andreas Mehltretter“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.

Der für das Attribut „Begründung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Dass die Piratenpartei die Käuflichkeit der Politik ablehnt, dürfte Konsens sein. Es reicht aber nicht, mit dem Finger auf andere Parteien zu zeigen, sondern man muss auch mit gutem Beispiel vorangehen.

Transparency Deutschland fordert, Firmenspenden auf 50.000 Euro zu begrenzen, diese Summe halten sie für gering genug, als dass damit kein nennenswerter Einfluss ausgeübt werden kann. Für die Piratenpartei sind jedoch 50.000 Euro sehr viel Geld, somit müssen wir strenger zu uns selbst sein. Es reicht auch nicht aus, die Spenden von juristischen Personen zu begrenzen - wenn statt der Aktiengesellschaft ihr Vorstand als Privatperson spendet, ist die Angelegenheit ja nicht weniger problematisch. Dagegen hilft nur die generelle Begrenzung der Spendenhöhe.
Diese Satzungsänderung bindet nur den Bundesverband, nicht die Untergliederungen. Diese sollen darüber selbst entscheiden und gegebenenfalls auch auf geringere Summen begrenzen. Die Aufsummierung über mehrere Untergliederungen erfolgt erst bei Erstellung des Rechenschaftsberichtes, aus praktischen Gründen lässt sich somit nicht die Höhe der Spenden an die Gesamtpartei begrenzen. Dies ist jedoch vor dem Hintergrund der Einflussnahme unproblematisch: Wenn die Partei gar nicht zeitnah erfährt, wie viel Geld sie von einem Spender erhalten hat, kann dieser darüber auch kaum Einfluss ausüben.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.
Der für das Attribut „Antragstext“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Die Satzung soll um den folgenden Punkt ergänzt werden: Der Bundesverband der Piratenpartei Deutschland nimmt pro Kalenderjahr ausschließlich Spenden in Höhe von bis zu 10.000 € je Spender entgegen.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.