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Die Piraten setzen sich dafür ein, dass die berufliche Qualifikation von Migranten anerkannt und so erweitert wird, dass sie sich in den deutschen Arbeitsmarkt problemlos integrieren können. Dafür sollen Gremien aus Fachleuten gebildet werden, deren Aufgabe es ist, den Wissensstand eines Migranten festzustellen, einen Plan zur Schließung ggf. vorhandener Bildungslücken auszuarbeiten und den Migranten bei der Weiterbildung und Integration in die Arbeitswelt in Deutschland zu betreuen. Die Kenntnisse und Fähigkeiten eines Migraten sind entsprechend zu zertifizeren und damit für sein weiteres Berufsleben in Deutschland eindeutig zu dokumentieren.  +
Die Piraten setzen sich dafür ein, dass für alle Lerninhalte, die in den Lehrplänen der bayerischen Schulen enthalten sind, virtuelles Lehrmaterial in Form von aufgezeichneten Unterrichtseinheiten, Übungen und Musteraufgaben allgemein und kostenlos im Internet zur Verfügung gestellt wird.  +
''Der Landesparteitag beschließt das Positionspapier [http://wiki.piratenpartei.de/Landesverband_Bayern/Positionspapiere/POS-001 POS-001] mit folgendem zu ersetzen:'' __NOTOC__ == Positionspapier zum Breitbandausbau und "digitalen Dividende" == '''Haushalte und Firmen ohne Breitbandzugänge sind nicht nur wirtschaftlich benachteiligt, sie drohen auch von der kulturellen, politischen und technischen Entwicklung abgehängt zu werden. Die Piratenpartei Bayern setzt sich dafür ein, öffentliche und private Ressourcen dahingehend auszubauen, um die Breitbandversorgung in Bayern flächendeckend zu gewährleisten.''' === Internetzugänge === Wir Piraten setzen uns daher dafür ein, Breitbandzugängen den selben Stellenwert einzuräumen wie grundlegende Infrastruktur (Energie, Verkehr, Ver- und Entsorgung). Wir wollen diese flächendeckend verfügbar machen. Dabei ist die vom Bundeswirtschaftsministerium genannte untere Grenze der Breitbandgeschwindigkeit kein zielführendes Mittel, um diesen Benachteiligungen entgegen zu wirken. Eine Zielvorgabe muss vielmehr dauernd den aktuellen technischen Entwicklungen angepasst werden und sich nicht nur durch die Geschwindigkeit selbst, sondern auch durch deren Qualität und die örtliche Marktsituation kennzeichnen. Wir wollen unterversorgte Gebiete finanziell stärker fördern, um den Breitbandausbau voranzutreiben. Hierzu wollen wir prüfen, ob eine geringe Abgabe auf bestehende Breitband-Anschlüsse die nötigen finanziellen Mittel über bestehende Haushaltsmittel hinaus bereit stellen kann, um die Förderung von unterversorgten Gebieten zu gewährleisten. Diese Abgabe muss nicht zwingend vom Staat erhoben werden, vielmehr kann sich auch ein privates Konsortium zu umlagefinanzierten Modellen verpflichten, in dem möglichst alle Anbieter von Internetzugängen mitwirken. Zuschüsse von Land, Bund und Europäischer Union wollen wir hierfür bereit stellen. Beim Ausbau breitbandiger Internetanschlüsse müssen leitungsgebundene Lösungen Prioriät haben, da diese eine besonders hohe Verbindungsqualität erreichen. Werden Alternativen wie Funk- und Mobilfunklösungen gefördert, dürfen diese Zugänge nicht vertraglich in der Nutzung beschränkt werden, insbesondere darf auch keine Drosselung der Geschwindigkeit bei Überschreiten einer Downloadgrenze stattfinden. Satelliten-Lösungen für Internet-Breitbandzugänge wollen wir nicht zum Ausbau unterversorgter Gebiete fördern, da solche Zugänge zu hohe Latenzzeiten und eine relativ hohe Störanfälligkeit durch Umwelteinflüsse (Regen, Schnee) aufweisen. Neue Datenleitungen zwischen Gebäuden und dem unmittelbar nächsten Verteiler sollen in Zukunft dem Eigentümer des jeweiligen Gebäudes gehören. Die derzeitige Situation, dass Hauseigentümer zwar für die Herstellung der Leitung allein über 350 EUR zahlen müssen (zuzüglich Erdarbeiten), die Deutsche Telekom für diese "letzte Meile" dennoch Gebühren kassiert, ist nicht länger hinnehmbar. Der Verteiler soll möglichst Anschluss zu allen Netzbetreibern bieten, sodass sich die Verbraucher den Netzvermittler (Provider) frei wählen können. Diese Vorgehensweise soll sicher stellen, dass kein Provider die Möglichkeit hat, Wechsel zu blockieren oder durch Prozess- oder Personalmängel zu verzögern. Dazu wäre es sinnvoll wenn die Verteiler - sofern die Aufstellung mit öffentlichen Mitteln bezuschusst wurde - in der öffentlichen Hand bleiben. In Zusammenarbeit mit der Bundesnetzagentur wollen wir hierfür Grundlagen schaffen, welchen den bestehenden Grundversorgungsauftrag der deutschen Telekom entzieht und die Grundversorgung dennoch garantiert. Piraten sehen hier öffentliche Fördergelder, auch finanziert aus der o.g. Breitbandabgabe, für eine mögliche Lösung, damit die Kosten für besonders aufwändige Neuanschlüsse nicht allein auf den betroffenen Vebrauchern lastet. Neben der monetären Förderung wollen wir auch die Art, wie Infrastrukturmaßnahmen geplant, genehmigt und durchgeführt werden dahingehend optimieren, dass diese gleichzeitig für den Breitbandausbau genutzt werden können. Beispielsweise sollen beim Bau und der Sanierung von Straßen oder anderen Maßnahmen im Tiefbau vorausschauend Leerrohre gelegt werden, um einen kostengünstigen und leitungsbasierten Breitbandausbau zu ermöglichen. Für uns steht der Ausbau unverversorgter Gebiete im Vordergrund, jedoch gehört auch die weitere Entwicklung und die damit einhergehende Geschwindigkeitserhöhung von Breitbandzugängen in Ballungsgebieten zum strategischen Ziel des Breitbandausbaus. Damit auch sozial benachteiligte Personen nicht von der kulturellen, politischen und technischen Entwicklung abgehängt werden, müssen Lösungen gefunden werden, ihnen breitbandige Internetzugänge zur Verfügung zu stellen. Hierzu setzen wir auf Sozialtarifmodelle der Internetzugangsanbieter in Kombination mit Kostenübernahmen der Sozialhilfe. Langfristig streben Piraten so die Ermöglichung eines Versorungsrechts für jeden Bürger mit einem breitbandingem Internetzugang an. === Kabelanlagen === Breitbandige Zugänge umfassen aber nicht nur Internetzugänge, sondern auch Kabelanlagen zur primären Verbreitung von Fernseh- und Rundfunkprogrammen. Die Regulierung der Fernsehverbreitung in diesen Netzen durch das Bayerische Mediengesetz und die Bayerische Landesmedienanstalt wollen wir reduzieren um die digitale Verbreitung und die damit einhergehende Diversifizierung des Programmangebots zu fördern. Insbesondere sollen Genehmigungspflichten zur Einspeisung von Programmen in Kabelnetze und die Pflichteinspeisung privater Programme abgeschafft werden. Einzig der Grundversorgungsauftrag der öffentlich-rechtlichen Programme soll durch eine Einspeisepflicht als digitale Programme gestärkt werden. Entsprechende Regelungen zur analogen Verbreitung sollen entfallen. === Digitale Dividende, Digital-Umstellung === Um die Umstellung von analoger auf digitale Frequenznutzung zu fördern, wollen Piraten die öffentliche Finanzierung der analogen Nutzung schrittweise einstellen, um die digitale Verbreitung um so stärker zu fördern. Insbesondere die Umstellung der (analogen) öffentlich-rechtlichen Radioprogramme aber auch des BOS-Funks erschließen so weitere Frequenzbänder für digitale Dienste. Für diese Umstellung wollen wir keinen festen Umschalttermin festlegen, der die Vebraucher überfordern würde. Vielmehr streben wir einen fließenden Übergang an. Erreicht werden soll dieser beispielsweise dadurch, dass neue Radio-Sendeplatzzuweisungen nur im digitalen Rundfunk erteilt werden, die öffentliche Förderung des analogen Rundfunks zugunsten des digitalen schrittweise abgebaut wird, es Anreize oder Verpflichtungen gibt, digitale Radioempfänger in Neufahrzeugen ab Werk einzubauen und bei notwendigen Modernisierungsarbeiten an Sendeanlagen Digitaltechnik verbaut wird. Die durch Umstellung der analogen auf digitalen Frequenznutzung frei werdenden Frequenzen ("digitale Dividende") wollen wir sowohl für marktgerechte Internetzugänge aber auch für ein erweitertes digitales Rundfunkprogramm und neue Anwendungsfelder nutzen. Während die Verteilung der Frequenzen in einem fairen Wettbewerbsverfahren stattinfden muss, sollen auch nicht-kommerziellen Rundfunkbetreibern Möglichkeiten eingeräumt werden, ihre TV- und Radioinhalte regional zu verbreiten. Ebenso soll auch anderen, nicht-kommerziellen digitalen Diensten ein fairer Zugang gegeben werden; denn Frequenzen sind öffentliche, nicht primär private Resourcen, die es zu verteilen gilt.  
''Der Landesparteitag möge das [http://benjamin-siggel.eu/2011/08/07/datenethik-als-richtungsweiser-im-informationszeitalter/ Datenethische Manifest] unterzeichnen und die darin enthaltenen Positionen unterstützen''<br> '''Du bestimmst über deine Daten.'''<br> Deine Freiheit, über die Verwendung deiner Daten selbst zu bestimmen, ist der zentrale Grundsatz. Es liegt an dir, ob du viel, wenig oder gar nichts über dich veröffentlichen möchtest. Es ist dein Recht darüber zu bestimmen und deine Pflicht andere darüber zu informieren, damit sie deinen Wunsch respektieren können.<br> '''Privatsphäre beginnt dort, wo dein Gegenüber seine Grenze zieht, nicht aber dort, wo du sie ziehen würdest.'''<br> Menschen sind unterschiedlich. Was du ohne mit der Wimper zu zucken veröffentlichen würdest, kann für einen anderen ein intimes Detail sein und umgekehrt. Du musst daher keine Daten von Personen schützen, die dies nicht wünschen – andererseits aber auf Wunsch persönliche Informationen auch dann vertraulich behandeln, wenn du es selbst nicht nachvollziehen kannst. Respektiere das Selbstbestimmungsrecht des einzelnen Individuums und setze nicht deine persönliche Sicht der Dinge an seine Stelle, denn auch deine Privatsphäre hängt von der Rücksichtnahme Anderer ab.<br> '''Veröffentliche keine Daten Anderer ohne Erlaubnis, wenn nicht ausnahmsweise die Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse daran hat.'''<br> Spiegelbildlich zum Selbstbestimmungsrecht über deine eigenen Daten bist du in der Pflicht, das Selbstbestimmungsrecht Anderer zu respektieren. Eine Ausnahme gilt für den Fall, dass das öffentliche Interesse an einer Veröffentlichung gegenüber dem Interesse des Individuums deutlich überwiegt, beispielsweise, wenn du Straftaten, Korruption oder andere Missstände aufdecken willst. Doch auch hier solltest du abwägen, wie detailliert eine Veröffentlichung im Einzelfall sein muss, um die beabsichtigte Wirkung zu erzielen.<br> '''Menschen haben ein Recht auf Anonymität und Pseudonymität.'''<br> Akzeptiere, wenn jemand seine wahre Identität nicht preisgeben möchte. Versuche nicht, seine wahre Identität zu recherchieren. Solltest Du wissen, wer sich tatsächlich hinter einem Pseudonym verbirgt, respektiere den Wunsch, pseudonym zu bleiben. Behalte dein Wissen für Dich, falls nicht ausnahmsweise die Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse daran hat.<br> '''Veröffentliche keine Daten, die nicht öffentlich sein sollen.'''<br> Mache dir bewusst, was Öffentlichkeit bedeutet. Sei dir immer im Klaren, was mit Daten geschehen kann, die du verbreitest. Selbst wenn sie nur für eine kleine Gruppe gedacht waren, rechne damit, dass sie sich weiter verbreiten könnten. Gehe immer davon aus, dass die verbreiteten Daten eine erheblich größere Zielgruppe erreichen könnten als du ursprünglich beabsichtigt hast. Deswegen überlege stets, ob du sie wirklich – und wenn ja – ob du sie in dieser Form verbreiten möchtest.<br> '''Öffentliche Daten sind öffentlich, du kannst sie nicht zurückholen.'''<br> Was einmal öffentlich ist, kann nur schwer bis gar nicht aus der Öffentlichkeit wieder vollständig entfernt werden. Daten sind frei kopierbar, und dies wird auch immer wieder nach Belieben und Beliebtheit der Daten geschehen. Führe dir das immer vor Augen, bevor du etwas veröffentlichst. Rechne daher damit, dass jede Veröffentlichung endgültig ist.<br> '''Auch wenn private Daten bereits öffentlich sind, verbreite sie nicht dem ausdrücklichen Wunsch des Betroffenen zuwider weiter, es sei denn, es besteht ein berechtigtes Interesse daran.'''<br> Sollten private Daten gegen den Wunsch eines Betroffenen oder aus Versehen veröffentlicht worden sein, respektiere die Bitte des Betroffenen, sie nicht weiter zu verbreiten. Eine Ausnahme ist auch hier im Einzelfall das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit.<br> '''Jeder Mensch hat das Recht, öffentliche Daten zu nutzen und zu verarbeiten.'''<br> Öffentliche Daten dürfen von jedem genutzt werden. Sie sind eine unendliche, und jedem zur Verfügung stehende Ressource, eine Quelle für Wissen und Erkenntnis. Durch das Vernetzen verschiedener Datenquellen lassen sich viele neue Dinge erschaffen, die der Allgemeinheit nutzen können.<br> '''Deine Daten können Gutes schaffen. Entziehe sie nicht der Allgemeinheit, wenn sie deine Privatsphäre nicht bedrohen.'''<br> Du hast zwar die Freiheit über deine Daten zu bestimmen, aber bedenke dabei die damit einhergehende Verantwortung, sie wenn möglich zum Wohle der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Enthalte daher deine Daten der Öffentlichkeit nicht nur aus Prinzip vor, sondern nur, wenn der Schutz deiner Privatsphäre es erfordert.<br> '''Fordere nichts Unmögliches.'''<br> Auch wenn du grundsätzlich frei über deine Daten entscheiden darfst, mache dir klar, dass es technische und soziale Grenzen bei der Umsetzung deiner Entscheidung gibt. Beachte dies und stelle dich darauf ein.<br> '''Verzeihe, wo du nicht vergessen kannst.'''<br> Auch das Netz kann vergessen, aber es vergisst wenig. In diesem Rahmen muss eine Gesellschaft mehr verzeihen um den sozialen Frieden zu wahren und eine Rehabilitation zu ermöglichen. Jeder Mensch macht Fehler – je offener wir mit unseren eigenen Fehlern und Fehlern anderer umgehen können, desto besser können wir alle aus ihnen lernen.  
Der Landesparteitag möge folgendes Positionspapier beschließen: In letzter Zeit wurde ein Spannungsfeld zwischen Datenschutzanhängern und Post-Privacy-Verfechtern offensichtlich, welches sich auch durch unsere Partei zieht. Um dazu Position zu beziehen, sollen gemeinsame Grundlagen sowie die Abgrenzung von Privatsphäre und Transparenz beschrieben und auf die in dem Kontext berechtigten Kritikpunkte am realen Datenschutz eingegangen werden. '''Informationelle Selbstbestimmung''' Die Informationelle Selbstbestimmung als Grundlage des Datenschutzes begründet auch das Recht, seine Daten zu veröffentlichen. Dieses Grundrecht sagt aus, dass jeder grundsätzlich selbst bestimmen darf, was mit seinen Daten geschieht. Davon leitet sich folglich auch das Recht des Einzelnen ab, seine Daten zu veröffentlichen und die Möglichkeiten zur Veröffentlichung wahrzunehmen. Es handelt sich also um zwei Seiten der selben Medaille. Der Grund für die stärkere Wahrnehmung des Datenschutzes liegt im wesentlichen darin, dass es in der Vergangenheit gar nicht denkbar war, dass viele Menschen ihr Leben umfassend öffentlich machen. Das es auch ganz anders laufen kann zeigt sich in China, wo Privatpersonen im Allgemeinen seit einiger Zeit keine eigenen Domains mehr betreiben können. Ein großes Problem stellt jedoch die Betroffenheit unbeteiligter Dritter dar, wenn deren Daten ohne ihr Wissen oder gegen ihren Willen veröffentlicht werden. Wenn jemand etwa private Bilder oder Videos von sich ins Internet stellt, auf denen andere Personen und ihre Handlungen zu sehen sind, kann man in aller Regel nicht von einer Dokumentation des Zeitgeschehens ausgehen. Vielmehr hat der Einzelne, wenn er sein Recht auf Veröffentlichung wahrnimmt, auch die Selbstbestimmung seiner Mitmenschen zu achten. Folglich ist Datenschutz auch keinesfalls als Übergangslösung und als langfristig überflüssig zu betrachten. Wer argumentiert, dass der Abbau von Vorurteilen und Diskriminierung und die darauf folgende gesellschaftliche Toleranz Datenschutz obsolet machen, der übersieht, dass die Privatsphäre ein Freiheitsrecht des Einzelnen darstellt. Deshalb müssen Anonymität und Privatsphäre nicht erst durch sonst drohende öffentliche Diskriminierung gerechtfertigt werden. Eine repressions- und vorurteilsfreiere Gesellschaft ist an sich ein erstrebenswertes Ziel, aber im Bezug auf die Öffentlichkeit schwierig umzusetzen. Dort galten schon immer andere, härtere Regeln gegenüber einzelnen Beteiligten. Aber nur aufgrund dieser erfüllt die Öffentlichkeit wichtige Funktionen wie das Aufdecken von öffentlichen Missständen oder die offene Diskussion gesellschaftlicher Themen. '''Die Transparenzfrage''' Entscheidendes Kriterium für die Transparenzfrage stellt die systematische Zugehörigkeit von Informationen dar. Auf der einen Seite steht die Öffentlichkeit, welche schon per Definition publik ist. Dazu kommt der Staat, dessen Wesen sich gerne der Transparenz entzieht und gerade deshalb daran gebunden gehört. Der Staat bezieht seine Substanz, seine Legitimation und seine Mittel vom Bürger, also hat er sich diesem gegenüber auch zu rechtfertigen und grundsätzlich transparent zu sein. Auf der anderen Seite steht das Individuum und sein Lebensumfeld. Dieses soll nicht gegen seinen Willen an die Öffentlichkeit gezerrt werden. Und auch gegenüber dem meist übermächtigen Staat und Interessen von Organisationen muss es geschützt sein, da es sonst häufig seine Persönlichkeit und seine Freiheitsrechte nicht ausleben kann. Ebenso ist zu akzeptieren, dass Menschen in aller Regel mehrere "Gesichter" haben und in ihrem persönlichen Umfeld verschiedene Rollen annehmen müssen oder wollen, etwa zwischen Arbeits- und Privatleben. Ausgenommen natürlich, eine Person spielt eine Rolle im öffentlichen Leben, dann sind Widersprüche zum Privatleben öffentliche Angelegenheit. Ein Beispiel wäre ein Politiker, der in der Öffentlichkeit den braven Familienmenschen spielt, in Wirklichkeit aber bereits zum fünften Mal verheiratet ist. Bedingt oder teilweise zugängliche öffentliche Bereiche existieren zunehmend, z. B. geschlossene Kommunikationsplattformen im Internet. Dadurch erweist sich die Eingrenzung von Privatsphäre und Öffentlichkeit häufig als schwierig. Jedoch macht dies das Kriterium der Zugehörigkeit von Informationen nur noch wichtiger. Entscheidend ist auch, beim Angehen der Missstände bei den offensichtlichsten Fällen - wie der mangelnden staatlichen Informationsfreiheit in Deutschland - zu beginnen, anstatt sich schon zu Beginn in Kontroversen aufzureiben. Um dauerhaft und umfassend Transparenz und Privatsphäre für die Beteiligten zu gewährleisten, müssen staatliche Strukturen und Regelungen von Beginn an darauf ausgelegt bzw. in eine entsprechende Richtung entwickelt werden. Dies ist beispielsweise wichtig, wenn Entscheidungen über Privatisierungen vormals staatlicher oder öffentlicher Infrastruktur getroffen werden. Hier besteht die Gefahr, dass wichtige Informationen (z. B. Verträge oder wichtige persönliche Daten) nicht mehr demokratischer Kontrolle unterliegen. '''Politischer Datenschutz''' Datenschutz wurde der Politik durch das Bundesverfassungsgericht auferlegt. Die Folge davon ist, dass lediglich ein bürokratischer Datenschutz existiert. Dieser hat für die heutige Politik die Rolle einer Hürde, die es zu überwinden gilt, um letztlich möglichst machen zu können, was man möchte. Er ist gekennzeichnet von einem Mangel an Rechtsintegrität und -sicherheit, von unklaren Verhältnissen. Er manifestiert sich in ellenlangen Datenschutzerklärungen auf Webseiten, schafft es aber nicht, den Menschen wirksam zu helfen oder ihnen Mittel in die Hand zu geben, wenn sie von ihrem Smartphone ausgespäht werden. Datenschutz wird nicht gelebt, sondern nur vorgeschrieben. Typisch dafür sind Konzepte, die aus sich selbst heraus datenschutzfeindlich sind und lediglich handwerklich so modifiziert werden, dass sie datenschutzkonform sind. Hier zu nennen wären etwa Hartz IV, der ePerso oder der Zensus11. Letzterer ist diesbezüglich sogar so gestaltet, dass die entsprechenden Regelungen den berechtigten Widerstand gegen das Projekt schwächen. Im Allgemeinen sind gute, datenschutzkonforme Ausgestaltungen sehr zu begrüßen, jedoch nicht als pflichtgemäße Notrettung. Diese Mentalität muss ersetzt werden durch den Politischen Datenschutz. Das bedeutet, politische Konzepte dürfen nicht bereits in ihrem Wesen datenschutzfeindlich sein. Sie müssen schon schon im Ansatz möglichst bürgerrechts- und grundrechtsfreundlich sein. '''Staat und Wirtschaft''' In Deutschland ist das Vertrauen in den Staat in Sachen Datenschutz größer als dieser es verdient, er liefert am laufenden Band Beispiele für die Missachtung der Grundrechte und die Überwachung der Bürger. Ein ausgeglicheneres Misstrauen gegenüber Staat und Unternehmen ist daher notwendig. Einerseits sind staatliche Regelungen verpflichtend und können durch den Einzelnen nicht einfach so vermieden werden. Andererseits haben Unternehmen - insbesondere große, globale - ein kommerzielles Interesse an Daten und viele Ressourcen, um an private Daten zu gelangen. Natürlich muss sich gerade der Staat sich an seine eigenen Datenschutzgesetze halten. Jedoch dürfen auf gar keinen Fall Datenschutz-Mängel oder Skandale bei Staat oder Unternehmen gegeneinander ausgespielt oder argumentativ als Legitimation der Defizite auf der jeweils anderen Seite genutzt werden. '''Datenschutzprobleme''' Des weiteren muss man feststellen, dass die rapide technische Entwicklung und Weiterentwicklung die Gesamtverhältnisse derartig schnell verändert, dass möglichst technikneutrale Gesetze und Anpassungen alleine nicht ausreichen, um gesetzgeberisch Schritt zu halten. Notwendig sind darüber hinaus kontinuierliche politische Anstrengungen, um international einheitlichere und durchsetzbarere Datenschutzstandards zu erreichen. Es muss jedoch klar sein, dass dieses Mittel wahrscheinlich nicht unbegrenzt Erfolge zeigen wird, unter anderem aufgrund des bedauernswerten Zustands des Datenschutzes in den USA. Außerdem sollen schneller und häufiger höchstrichterliche Urteile die Interpretierbarkeit der Gesetzgebung eindämmen. Dazu sind den Bürgern wirksamere Mittel zum direkten Handeln zu geben, insbesondere in Form von Sammelklagen, um diesbezüglich Rechtsunsicherheit früher und schneller aus der Welt zu schaffen. So sind heute wesentliche Fragen zur rechtlichen Beurteilung von IP-Adressen ungeklärt und verschiedene Amtsgerichte urteilen mitunter recht verschieden. '''Kein Kampf gegen Windmühlen''' Zu gerne kämpfen Politiker, Datenschützer und leider auch verängstigte Bürger bei der vermeintlichen Verteidigung der Privatsphäre gegen Windmühlen und verlieren dabei bisweilen die Bodenhaftung. Mögliche, negative Folge davon ist eine Tendenz zur Bevormundung und sogar zur Überwachung der Bevölkerung. Außerdem isolieren und radikalisieren sich manche Befürworter von Privatsphäre dadurch aus Sicht der Allgemeinheit. Ein Beispiel dafür ist die Nutzung von ausländischen Internetdiensten (z. B. Social Networks), wenn sie durch den Einzelnen bewusst erfolgt. Dieser verlässt dabei mit seinen Daten freiwillig den Einflussbereich der hiesigen Gesetzgebung. Bevormundung würde hier nur dazu führen, dass der Staat versucht, an den digitalen Landesgrenzen Hinweisschilder aufzustellen oder symbolisch mit Verboten um sich zu werfen, obwohl er sowieso keinen Einfluss hat. Die Entscheidung des Einzelnen ist im gleichen Maße zu ermöglichen und zu respektieren wie sie zu schützen ist. Stattdessen muss die Rechtsintegrität und -durchsetzbarkeit stärker in den Vordergrund gestellt werden, indem Datenschutz-Regelungen entweder tatsächlich durchgesetzt, modifiziert oder abgeschafft werden. Nicht durchsetzbare oder realitätsfremde Vorschriften machen an der Stelle nur auf dem Papier Sinn, in der Realität trifft die mangelnde Rechtssicherheit gerade die Kleinen. Das zeigt sich beispielsweise dann, wenn Webseiten wegen angeblich mangelnder Konformität zu den Gesetzen abgemahnt werden und unklar ist, wie die Gesetze zu interpretieren sind. Hier haben kleine Betreiber aus wirtschaftlichen Gründen weniger Möglichkeiten, sich juristisch zu wehren. '''Missbrauch von Datenschutz''' Auch wird der Datenschutz gerne missbraucht als angebliches Argument für bewusste Verschleierung unbequemer Tatsachen. Die Meinungsfreiheit oder das Anrecht der Gesellschaft auf Transparenz geraten in solchen Fällen häufig unter die Räder. Der Datenschutz muss seine Aufgabe bezüglich privater und sensibler Daten erfüllen, gleichzeitig soll aber auch darauf geachtet werden, die Interessen der Öffentlichkeit vor dem Versuch der Instrumentalisierung zu schützen. Ebenso missbraucht wird der Datenschutz von Politikern, die bewusst versuchen sich als Beschützer der Bevölkerung zu profilieren und dafür die Ängste der Menschen nutzen und schüren. Insbesondere wenn dies im vollkommenen Gegensatz zu ihrer sonstigen Politik und der Linie ihrer Partei steht. Ein Beispiel dafür ist zum Teil die Debatte über Google Street View, bei der ebenso plötzlich wie vorübergehend viele Politiker den Datenschützer in sich entdeckten, als das Thema populär wurde.  
Antrag wurde ersetzt durch diese beiden: http://wiki.piratenpartei.de/BY:Landesparteitag_2012.1/Antragsfabrik/Antragstagung http://wiki.piratenpartei.de/BY:Landesparteitag_2012.1/Antragsfabrik/zur_Antragstagung Die folgenden Regelungen sollen in die Wahlordnung aufgenommen werden: 4.4. Delegation<br> 4.4.1. Recht auf Delegation<br> a) Jeder Pirat kann für die Dauer eines Parteitags seine Stimme ganz oder frübestimmte Abstimmugnen an einen anderen Piraten delegieren<br> b) Die Stimme kann ganz, nur für Anträge, nur für Wahlen oder für genau bestimtme Anträge übertragen werden.<br> c) Ein Delegat kann mehrere Delegationspapiere gem. 4.4.3. ausstellen, es muß aber dann sichergestellt sein, daß nicht mehreren Delegierten die Abstimmung zum gleichen Thema übertragen worden ist. Trifft dies nicht zu, sind alle Delegationspappiere des Delegaten für diesen Parteitag ungültig. 4.4.2. Ausübung der Delegation<br> a) Die Übertragung des Stimmrechts erfolgt schriftlich mit einem Delegationspapier gem. 4.4.3..<br> b) Das Delegationspapier muß bei der Akkreditierung am Parteitag vorgezeigt werden, damit die Delegation regestriert und entprechend gezählt werden kann.<br> 4.4.3. Delegationspapier<br> Das Delegationspapier muß folgendes enthalten:<br> a) Kopie der Vorderseite des Mitgliedsausweises mit Mitgliedsnummer des Delegaten<br> b) Kope der Fotoseite des Personalausweises des Delegaten<br> c) Die nähere Beschreibung der Abstimmungen, für die die Stime übertragen wird, entsprechend 4.4.1. b)<br> d) Die Bezeichnung des Parteitags<br> e) Name des Delegierten<br> f) Mitgliedsnummer des Delegierten<br> g) Datum<br> h) Handschriftliche Unterschrift des Delegaten.<br> 4.4.4. Stimmabgabe des Delegierten<br> a) Delegierte stimmen namentlich über Anträge ab.<br> b) Bei geheimen Wahlen kann zur Vereinfachung der Stimmabgabe in 5er-Paketen abgestimmt werden. Dazu trägt der Wahlhelfer die Zahl 5 auf die Außenseite des Stimmzettels zum Zeichen, daß der Zettel 5 mal zählt. Beispiel: Ein Delegierter hat 22 Stimmen, dann kann er 4 Stimmzettel einwerfen, die mit 5 gekennzeichnet werden und 2 einzelne ungekennzeichnete.<br> 4.4.5. Rücknahme der Delegation<br> a) Die Delegation kann durch den Delegaten schriftlich vorgenommen werden, mit allen Angaben unter 4.4.3 außer 4.4.3 c) wofür stattdessen das Wort "Rücknahme" eingetragen wird und einem neueren Datum.<br> b) Die Delegation erlischt automatisch, wenn der Delegat sich am Parteitag akkreditiert.<br> 4.5. Ablehnung der Delegation<br> a) Ein Pirat kann es ablehnen eine Delegation anzunehmen, in dem er das Delegationspapier nicht annimmt.<br> 4.6. Sofern bei einer Abstimmung das hier beschriebene Verfahren gegen das Parteiengesetz verstößt, so soll diese Abstimmung parallel zur rechtsverbindliche Abstimmung stattfinden und ihr Ergebnis zuerst als Delegiertenmeinung vor dem rechtsverbindlichen endgültigen Abstimmungsergebnis veröffentlicht werden.  
Der Landesparteitag möge den folgenden Text als Positionspapier im Sinne der Entwicklung des Landtagswahlprogramms beschließen. == Der Weg von der Rundfunk- zur digitalen Medienanstalt == Das staatliche Rundfunkrecht ist hoffnungslos veraltet. Während bereits die kabelgebundene Übertragung von Radio und TV das Prinzip in Frage stellte, wird es durch die Digitalisierung endgültig ad absurdum geführt. === Trennung von Produktion und Kommunikation === Der öffentlich-rechtliche Rundfunk erfüllt im wesentlichen zwei Aufgaben. Zum einen ist dies die Produktion von Medieninhalten, zum anderen ist es die Kommunikation des Inhalts an die Verbraucher. Der Rundfunk ist dabei primär auf die Kommunikation mittels nicht zeitsouveräner Medien wie Radio und TV ausgerichtet, zeitsouveräne digitale Medien wie Stream und Downloads werden im Interesse Dritter – insbesondere Verleger – beschnitten und ihre Nutzung und Weiterverwertung durch nichtoffene Formate eingeschränkt. Dies ist im digitalen Zeitalter nicht mehr zeitgemäß. Nicht nur müssen zeitsouveräne Formate mehr im Fokus stehen, auch muss das explizite Ziel von öffentlich finanzierten Inhalten deren möglichst weite Verbreitung sein. Aus diesem Grund müssen alle Einschränkungen der Verbreitung von öffentlich finanzierten Inhalten – sowohl technisch als auch rechtlich – beseitigt werden. Zu diesem Zweck fordert die Piratenpartei Bayern die Trennung der bisherigen Landesrundfunkanstalten in zwei seperate Einrichtungen: Die Landesmedienanstalten und die neuen Landesrundfunkanstalten. Die Landesmedienanstalten haben die Aufgabe der Produktion von Medieninhalten. Alle von den Landesmedienanstalten produzierten Inhalte sind unter freien Lizenzen und in freien und leicht konvertierbaren digitalen Formaten zu veröffentlichen. Die Landesrunkfunkanstalten betreiben das bewehrte Rundfunkangebot, dürfen dieses aber ausschließlich aus freien Inhalten zusammenstellen. Die Landesrundfunkanstalten sind dabei nicht an die von den Landesmedienanstalten produzierten Inhalte gebunden. === Transparente und unbürokratische Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Medien- und Rundfunkanstalten === Die bisherige Organisation und Finanzierung des ÖR ist geprägt von Intransparenz, Bürokratie und Selbstbedienungsmentalität. Bezeichend sind die Methoden der GEZ, die sich seit Jahrzehnten eher wie eine Drückerkolonne, denn wie eine öffentlich-rechtliche Organisation verhält. Der selbständige Einzug der Gebühren durch die öffentlich-rechtlichen Medien- und Rundfunkanstalten erzeugt dabei nicht nur Bürokratie sondern auch unnötige Datenhalden. Beim alten Geräteabgabenmodell müssen die Geräte erfasst werden, bei der Haushaltsabgabe die entsprechenden Haushalte. Befreiungen zwecks Sozialverträglichkeit erfordern ebenfalls weitere Datensammlung. Wenn sich Deutschland ein System öffentlicher Rundfunk- und Medienanstalten leisten will, so ist dies grundsätzlich durch die Allgemeinheit zu finanzieren. Aus diesem Grund schlägt die Piratenpartei Bayern ein Rundfunksteuermodell vor. Bei diesem soll – analog zur Kirchensteuer – ein Prozentsatz der Einkommenssteuer bis zu einem Deckelbetrag direkt durch die Finanzämter mit der Einkommenssteuer eingezogen werden. Diese Mittel werden dann direkt an die Landesmedien- und -rundfunkanstalten weitergeleitet. Der Einzug über die Rundfunksteuer ist ohne große Bürokratie sozial gerecht und die direkte Weitergabe der Mittel sorgt für die Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Medien- und Rundfunkanstalten. Die Anstalten müssen über die Verwendung der mittel transparent und detailliert gegenüber der Öffentlichkeit Rechenschaft ablegen. Insbesondere sind die Gehälter aller Einzelpersonen – bzw. bei tariflich bezahlten Mitarbeiten deren Tarifstufe – transparent zu machen, da diese schließlich auch für die Öffentlichkeit arbeiten. === Transparente und demokratische Organisation der öfffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Medienanstalten === Weiterhin ist zur Wahrung dieser Unabhängigkeit notwendig, dass diese den Rundfunkssteuersatz und den Deckelbetrag selbständig bestimmen. Die Regierungen und Parlamente dürfen dabei – nach dem 8. und 12. Rundfunkurteil des BVerfG – keine Kontrolle über die Höhe der Gebühren abseits von Sozialverträglichkeit ausüben. Dies führt allerdings dazu, dass sich bei den Anstalten eine Selbstbedienungsmentalität etabliert, die sich der demokratischen Kontrolle entzieht. Aus diesem Grund ist es weiterhin notwendig, die Organisation der Anstalten zu demokratisieren. Sowohl für die Landesmedienanstalten, als auch die Landesrundfunkanstalten soll deshalb das oberste Entscheidungsgremium, dass insbesondere über die Festsetzung des Steuersatzes und des Deckelbetrags entscheidet, in regelmäßigen Abständen – am besten parallel zur Landtagswahl – demokratisch gewählt werden. Eine Direktwahl durch das Volk wird präferiert, eine Wahl durch den Landtag ist lediglich Alternativoption. Die Anstalten an sich müssen grundsätzlich mit maximaler Transparenz und Möglichkeiten zur offenen Mitbestimmung organisiert sein. Dies schließt insbesondere auch inhaltliche bzw. Programmfragen mit ein. === Bayerische Vorreiterrolle === Bayern soll beim Umbau des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zum öffentlich-rechtlichen Medien- und Rundfunksystem eine Vorreiterrolle spielen. Zu diesem Zweck ist im Zweifel auch ein Alleingang ohne die restlichen Bundesländer zu erwägen.  
''[Dieses Positionspapier ist eine Ergänzung zum [[BY:Landesparteitag_2012.1/Antragsfabrik/Einführung_einer_Verfassten_Studierendenschaft_in_Bayern|Positionspapier "Einführung einer Verfassten Studierendenschaft in Bayern"]]. Der folgende Text wird, falls beide Anträge angenommen werden, unter der Überschrift "Details der Ausgestaltung und Einführung" an den Text des genannten Positionspapiers angefügt.]'' Bezüglich der von der Kommission zu entscheidenden Detailfragen positioniert sich die Piratenpartei Bayern wie folgt: =====Aufbau der Verfassten Studierendenschaft===== Zum Aufbau einer Verfassten Studierendenschaft gibt es zwei grundlegende Modelle, das direktdemokratische Studierendenparlamentsmodell und das repräsentativdemokratische Studierendenratsmodell. Zusätzlich existiert in der Theorie ein drittes Modell - das sogenannte StuPa/StuRa-Mix-Modell - in dem Elemente beider Modelle kombiniert werden. Die Stärke des StuPa-Modells besteht im Wesentlichen darin, dass die Studierendenvertreter auf direktdemokratischem Wege in das Studierendenparlament gewählt werden. Die Studierenden sind hierbei bei der Wahl nicht eingeschränkt und können Kandidaten aller Fachrichtungen ihre Stimme geben. Es sind außerdem Listen der politischen Hochschulgruppen möglich. Das Modell benachteiligt jedoch die Fachschaften; eine gerechte Verteilung des Mitbestimmungsrechts auf die Fakultäten ist nicht gewährleistet. Das StuRa-Modell wiederum orientiert sich stark an den Fachschaften. Die Studierenden wählen Vertreter für ihre eigene Fachschaft, sodass eine Beteiligung aller Fakultäten am hochschulpolitischen Entscheidungsfindungsprozess gewährleistet ist. Dieses Modell beschneidet die Studierenden jedoch in der Wahl ihrer Vertreter, da keine allgemeine Wahl stattfindet und nicht die Möglichkeit besteht, Studierende anderer Fachrichtungen oder Vertreter der politischen Hochschulgruppen zu wählen (es sei denn, es handelt sich um Mitglieder der eigenen Fachschaft). Wir sprechen uns für das StuPa/StuRa-Mix-Modell aus, da es die Vorteile beider Modelle vereint. Während die Studierenden bei der Wahl des Studierendenparlaments direkt und ohne Einschränkungen die Kandidaten wählen können, durch die sie sich in uni- und landesweiten Belangen am besten vertreten fühlen, stehen ihnen gleichzeitig auch Vertreter aus der eigenen Fachrichtung zur Verfügung, die mit den spezifischen Problematiken des Faches bzw. der Fakultät vertraut sind. Das Mixmodell gewährleistet so gleichzeitig die freie Wahl der Abgeordneten und einen Niederschlag der Fächervielfalt an der Hochschule in der Verfassten Studierendenschaft. Das Mixmodell zeichnet sich außerdem dadurch aus, dass es durch seine Vielfältigkeit für Hochschulen aller Arten und Größen geeignet ist, was besonders bei einer bayernweit einheitlichen Einführung der Verfassten Studierendenschaft von Vorteil ist. =====Mitgliedschaftsmodell===== Zur Mitgliedschaft sind zwei verschiedene Modelle praktikabel: die Pflichtmitgliedschaft, bei der alle Studierenden automatisch Mitglieder der Verfassten Studierendenschaft sind, und das Opt-Out-Modell, bei dem die Studierenden mit der Immatrikulation automatisch Mitglieder der Verfassten Studierendenschaft werden, jedoch die Option haben, aus ihr auszutreten. Für die Pflichtmitgliedschaft spricht, dass sie große organisatorische Vorteile mit sich bringt. Da jeder Student Mitglied der Verfassten Studierendenschaft ist, ist es nicht nötig, bei Inanspruchnahme ihrer Angebote die Mitgliedschaft zu überprüfen, wie es beim Opt-Out-Modell der Fall wäre. Alle Angebote der Verfassten Studierendenschaft stehen allen Studierenden offen; unnötiger bürokratischer Aufwand wird weitgehend verhindert. Da es nicht notwendig ist, Personal zur Verwaltung der Mitglieder einzusetzen, können die Beiträge stattdessen in konkrete Beratungsangebote und Projekte zu Gunsten der Studierenden investiert werden. Darüber hinaus entsteht der Verfassten Studierendenschaft durch die Pflichtmitgliedschaft eine finanzielle Planungssicherheit, welche die Durchführung von längerfristigen Projekten ermöglicht. Politisch hat die Pflichtmitgliedschaft den Vorteil, dass die Verfasste Studierendenschaft die Studierenden als Ganzes vertritt und somit mehr öffentliche Gewichtung erfährt. Zusätzlich werden die Studenten durch die Pflichtmitgliedschaft angespornt, sich aktiv in die Arbeit der Verfassten Studierendenschaft einzubringen und ihre Meinung im Rahmen der jährlichen Hochschulwahlen zum Ausdruck zu bringen. Gegen die Pflichtmitgliedschaft spricht in erster Linie, dass die Studierenden keine Möglichkeit haben, aus der Verfassten Studierendenschaft auszutreten. Je nach Aufgabenverteilung zwischen Verfasster Studierendenschaft und Studentenwerk kann dies jedoch unter Umständen dadurch gerechtfertigt werden, dass die Verfasste Studierendenschaft Aufgaben wie z.B. die Verwaltung des Semestertickets übernimmt, die automatisch von jedem Studierenden in Anspruch genommen werden. Das Opt-Out-Modell bringt entsprechende organisatorische Nachteile mit sich, spricht den Studierenden dafür aber das Recht zu, durch einen Austritt aus der Verfassten Studierendenschaft in stärkerem Maße als durch Nichtwahl von ihrer negativen Meinungsfreiheit Gebrauch zu machen. Zudem wird niemand verpflichtet, den Mitgliedsbeitrag zu bezahlen. Welches der beiden Mitgliedschaftsmodelle zum Tragen kommt, bleibt der Verfassten Studierendenschaft überlassen (siehe Abschnitt „Einführungsmodus“). =====Politisches Mandat===== Durch das politische Mandat ist geregelt, zu welchen Themen sich die Verfasste Studierendenschaft äußern kann; grundsätzlich besteht entweder die Möglichkeit, der Verfassten Studierendenschaft ein allgemeines politisches Mandat zu erteilen oder dieses auf hochschulpolitische Themen zu beschränken. Einige Themen wie z.B. die Wohnsituation der Studierenden lassen sich jedoch nicht klar von hochschulfernen Themengebieten abgrenzen. In der Vergangenheit ist es deshalb in mehreren Fällen zu Klagen gegen Studierendenvertreter gekommen, weil diese Aussagen zu Themen getätigt haben, die nach Auffassung der Kläger nicht von ihrem hochschulpolitischen Mandat abgedeckt waren. Ein allgemeines politisches Mandat hingegen befähigt die Verfasste Studierendenschaft, nicht nur auf einen Mangel hinzuweisen, sondern auch konkrete, von einem hochschulpolitischen Mandat unter Umständen nicht abgedeckte Verbesserungs- oder Alternativvorschläge anzubringen, ohne sich Gedanken um eventuelle rechtliche Folgen machen zu müssen. Damit die Vertreter der Verfassten Studierendenschaft die Studierenden auch in entfernt hochschulpolitischen Belangen wie Wohungsnot oder Bildungsausgaben vertreten können, sollte den Studierendenvertretern deshalb ein allgemeines politisches Mandat erteilt werden. =====Finanzierung===== Die Verfasste Studierendenschaft finanziert sich durch Mirgliedsbeiträge. Während diese Form der Finanzierung den Studierendenschaften der größeren Hochschulen ausreichende Mittel zur Verfügung stellt, können diese an kleineren Hochschulen ungenügend sein, wenn die Beiträge nicht unverhältnismäßig hoch gestaltet werden sollen. Um diesem Problem entgegenzuwirken, sprechen wir uns für einen „Solidaritätsbeitrag“ aus. Hierbei wird ein festgesetzter Prozentsatz der Einnahmen einer jeden Verfassten Studierendenschaft in Bayern in einen Topf eingezahlt; die Studierendenschaften der Hochschulen, an denen es aufgrund der Größe ihrer Hochschule zu finanziellen Engpässen kommt, haben daraufhin Anspruch auf Mittel aus diesem Fonds. Staatliche Zuschüsse sollten vermieden werden, um die Unabhängigkeit der Verfassten Studierendenschaft aufrechtzuerhalten. =====Einführungsmodus und Zusammenschlüsse auf Landesebene===== Die verpflichtende Einführung der Verfassten Studierendenschaft wird im bayerischen Landeshochschulgesetz festgelegt. Um ein landesweit einheitliches System mit vergleichbaren Strukturen zu schaffen, sollten die zentralen Punkte Aufbau der Verfassten Studierendenschaft, politisches Mandat und Finanzierung von der Einführungskommission einheitlich für ganz Bayern beschlossen werden, wobei Einzelheiten zum Aufbau wie z.B. die Anzahl der Vertreter von der Verfassten Studierendenschaft individuell festgelegt werden können. Die Entscheidung über das Mitgliedschaftsmodell und die Höhe der Mitgliedsbeiträge bleiben ebenfalls der Verfassten Studierendenschaft überlassen, um ihr die Möglichkeit zu geben, die Bestimmungen an Größe und Zusammensetzung der jeweiligen Hochschule auszurichten. Mit der Einführung der Verfassten Studierendenschaft geht die Einrichtung eines bayernweiten Dachverbands aller Verfassten Studierendenschaften einher, der die Vertretung der bayerischen Studierenden auf Landesebene übernimmt und die Landes-ASten-Konferenz ersetzt. Die Einführungskomission besteht nach der erfolgten Einführung der Verfassten Studierendenschaft in Bayern als ständige Komission weiter, die sich um die stetige Verbesserung und Anpassung der Verfassten Studierendenschaft bemüht.  
====Grundsätzliches==== Die Bayerische Verfassung sieht die politische Beteiligung der Bürger durch demokratische Abstimmungen vor. Umgesetzt ist dies unter anderem in Form von Volksbegehren und Volksentscheiden. Die Piraten in Bayern sehen diese Möglichkeit sehr positiv und unterstützen sie. Direktdemokratische Volksentscheide stellen eine vollwertige Möglichkeit zur Gesetzgebung bereit. Diese findet durch die Bürger selbst in einer Sachfrage statt. Bürger und Parlament sind hierbei gleichberechtigt, wie von der Verfassung vorgesehen. Genau so wie das Parlament sollen auch die Bürger nach bestimmten Regeln Gesetze erlassen können, schließlich geben sie als Souverän dem Parlament erst durch Wahl die Berechtigung dazu, dies zu tun. Die beiden Gesetzgebungswege konkurrieren jedoch nicht, vielmehr sollen sie zusammenspielen, auch indem das Parlament in den Prozess eingebunden wird. Davon profitieren beide Seiten in Form eines besseren Ablaufs und einer sachlichen, öffentlichen Debatte. Bei Volksentscheiden steht eine Sachfrage im Fokus. Im Gegensatz dazu wird Politik häufig genug - etwa bei Wahlen - durch Personen und Parteiinteressen dominiert, die Inhalte bleiben auf der Strecke. Hier existiert eine Chance zur Versachlichung der Politik und der öffentlichen Diskussion, wenn bei letzterer die herkömmliche Politik und ihre Gesichter mal in den Hintergrund treten. Ein großes Problem entsteht in der Demokratie dadurch, dass Parteien nur große, komplexe Wahlprogramme anbieten, sodass der Bürger oft genug nur das geringste Übel wählen kann. Als Meinungsanbieter können die Parteien den politischen Willen des Volkes deshalb nur zu einem gewissen Grad abbilden, selbst wenn die versprochenen Inhalte tatsächlich umgesetzt werden und nicht Koalitionsverhandlungen zum Opfer fallen. Direktdemokratische Elemente können hier präziser wirken, sowohl über angemessene Einstiegshürden für eine Volksabstimmung als auch durch die Abstimmung selbst und ihr Ergebnis. Gleichmaßen ermöglichen es Volksbegehren, unpopuläre oder missliebige Themen auf die Tagesordnung zu setzen, wenn sie der Bevölkerung wichtig sind. Regierung und Parteien können solche Themen dann nicht einfach ignorieren oder totschweigen, sondern müssen agieren und sich selbst in der Debatte positionieren. Dies verhindert, dass es in der Bevölkerung "brodelt" und unterdrückte Stimmmungen sich mit der Zeit radikalisieren. Volksabstimmungen als fester Teil einer Demokratie sind also ein Angriff auf den Parteienstaat. Eine erhebliche Verbesserung bedeuten direktdemokratische Elemente für die Möglichkeit der Bürger, die Demokratie im Land tatsächlich zu gestalten. Insbesondere ermöglichen andere Wege wie Demonstrationen oder Petitionen lediglich Einfluss auf und Aufmerksamkeit durch die Herrschenden und keine eigene direkte politische Macht für die Bürger. Diese Möglichkeiten gehen das Problem der kontinuierlich steigenden Politik- und Parteienverdrossenheit an und entziehen dieser auch ihre Legimitation. Denn wer der Meinung ist, dass irgendwo ein bedeutendes Problem oder Missstand existiert, kann aktiv werden und dazu beitragen, dieses Problem zu lösen. Hat er keinen Erfolg, kann der Bürger auch nicht mehr über "die da oben" schimpfen, sondern höchstens über sich selbst und seine Mitmenschen, die das Problem möglicherweise gar nicht als solches betrachten. Nützlich ist außerdem die hohe Akzeptanz und demokratische Legimitation der Entscheidungen aus Volksentscheiden. Der Nutzen existiert einerseits durch die Möglichkeit der Politik, sich - wenn sinnvoll - zusätzlich die Bestätigung des Volkes für eine bestimmte Entscheidung des Parlaments einzuholen. Andererseits können die Bürger mit ihren Entscheidungen Regierung und Parlament politisch binden. Missachtung dieser Entscheidungen zeugt von Ignoranz und hat wahrscheinlich Konsequenzen bei der nächsten Wahl. Wichtig ist das Verständnis von Volksentscheiden als eine gewichtige Entscheidung durch das Volk. Ein ständiger "Beschuss" mit Volksabstimmungen hilft niemandem weiter und kann dazu führen, dass die tatsächlich bedeutsamen Themen untergehen. Das bedeutet, dass nicht alle möglichen Fragen abgestimmt werden und auch nicht immer wieder abgestimmt wird, etwa weil jemandem das Ergebnis nicht passt. Dies geht Hand in Hand mit der Rolle der Volksabstimmungen in Relation zu Parlament und Regierung, dem Charakter als wichtige oder bedeutende Sachfrage und der großen Wirkung einer direkten Entscheidung durch das Volk. Folglich dürfen und müssen Beschränkungen, Hürden und Regeln sich an diesem Verständnis messen lassen. ====Umsetzung==== Bei der Zulässigkeit von Themen lassen sich folgende Fälle ausschließen: * menschen- grundrechts- und verfassungswidrige Änderungen * Themen, für die der Freistaat Bayern nicht zuständig ist (sondern z. B. der Bund) * der Staatshaushalt nach der Regelung in der Bayerischen Verfassung Ausdrücklich begrüßt wird die Möglichkeit, den Landtag nach Art. 18 der Bayerischen Verfassung durch Volksentscheid abzuberufen. Beim heutige Ablauf muss eine Initiative zunächst Unterschriften sammeln, um dann als Volksbegehren erneut einen Teil der Bevölkerung hinter sich zu versammeln, was im Erfolgfall in einer Volksabstimmung mündet. Dieser Prozess ist akzeptabel, wenn die vorgesehenen Hürden angemessen sind, um die von der Bevölkerung gewünschten Entscheidungen zuzulassen. Dies ist allerdings zum Teil nicht der Fall. Die erste Hürde von 25000 Unterschriften für die Zulassung soll erhalten bleiben. Die Unterschriftenzahl entspricht grob der Einwohnerzahl einer Kleinstadt. Ein Blick in die Vergangenheit zeigt, dass an dieser Hürde keinesfalls reihenweise Initiativen gescheitert sind. Vielmehr war dies bei der Hürde vom Volksbegehren zur eigentlichen Volksabstimmung der Fall, die einigen Restriktionen unterliegt, an denen bereits weit fortgeschrittene Initiativen häufig doch noch scheitern. Die Authentizität der Unterschriften und damit die rechtmäßige Erfüllung des Quorums soll durch eine Überprüfung der Unterschriften sichergestellt werden. Folglich kann die Unterschriftensammlung auch frei auf der Straße erfolgen. Es ist sicherzustellen, dass jeder Staatsbürger, der sich regelmäßig im Land aufhält, die Unterschrift leisten kann. Dazu ist eine Sammelfrist von 4 Wochen angemessen. So kann dem Einzelnen auch etwa im Falle üblicher Urlaubsreisen oder ausgedehnter Dienstreisen während der Frist in aller Regel die Möglichkeit zur Abgabe der Unterschrift gewährleistet werden. Desweiteren soll das notwendige Unterschriftenquorum von zehn Prozent auf fünf Prozent gesenkt werden - die gleiche Unterstützung benötigt auch bei eine Partei, um im Parlament die Gesetzgebung zu beeinflussen. Da für diese Änderung jedoch die Bayerische Verfassung geändert werden muss, wird dies relativ schwer umsetzbar sein und ist daher im Vergleich zur freien Sammlung und der Verlängerung der Sammelfrist nachrangig. Beim Sammeln von Unterschriften und den dazugehörigen Formularen und bürokratischen Abläufen gab und gibt es einige Fallstricke wie die Beschaffenheit der zu verwendenden Formulare. Die Notwendigkeit einer solchen Hürde muss sich mit der Sicherstellung der demokratischen Integrität und Rechtmäßigkeit der Abstimmung und den mit ihr verbundenen Abläufen begründen lassen, ansonsten sind sie abzuschaffen. Ein obligatorisches Referendum bei Änderung der bayerischen Verfassung ist unterstützenswert, da Änderungen an den Grundlagen von Demokratie und Staat nur mit Beteiligung und Zustimmung des Bürgers erfolgen sollten. Die Interaktion mit dem Landtag während des Ablaufs ist zu befürworten. Das Volksbegehren soll im Parlament behandelt und abgestimmt werden. Hierbei haben die Initiatoren ein Rederecht. Lehnt der Landtag den Vorschlag ab, findet die Abstimmung durch das Volk statt. Außerdem hat der Landtag die Möglichkeit, einen konkurrierenden Vorschlag zur Abstimmung beim Volksentscheid zu stellen. Ebenso muss das Parlament einen Volksentscheid direkt beschließen können, z. B. um die Bevölkerung über besonders entscheidende Sachverhalte abstimmen zu lassen. Reflexartige, andauernde Forderungen aus der Opposition nach einem Volksentscheid bei missliebigen Beschlüssen sind hingegen abzulehnen. Findet am Ende ein Volksentscheid statt, wird zu diesem ein Infoblatt mit den Argumenten der Initiatoren und der Gegner erstellt. Dieses soll entweder an alle Haushalte verteilt oder den Kommunen zur Auslage überlassen werden, diesen ist die Weiterverteilung freigestellt. In jedem Fall muss das Infoblatt frei und in passender Form im Internet verfügbar sein.  
Der Landesparteitag möge folgendes Positionspapier beschließen: '''Grundsätzliches''' Die Bayerische Verfassung sieht die politische Beteiligung der Bürger durch demokratische Abstimmungen vor. Umgesetzt ist dies unter anderem in Form von Volksbegehren und Volksentscheiden. Die Piraten in Bayern sehen diese Möglichkeit sehr positiv und unterstützen sie. Direktdemokratische Volksentscheide stellen eine vollwertige Möglichkeit zur Gesetzgebung bereit. Diese findet durch die Bürger selbst in einer Sachfrage statt. Bürger und Parlament sind hierbei gleichberechtigt, wie von der Verfassung vorgesehen. Genau so wie das Parlament sollen auch die Bürger nach bestimmten Regeln Gesetze erlassen können, schließlich geben sie als Souverän dem Parlament erst durch Wahl die Berechtigung dazu, dies zu tun. Die beiden Gesetzgebungswege konkurrieren jedoch nicht, vielmehr sollen sie zusammenspielen, auch indem das Parlament in den Prozess eingebunden wird. Davon profitieren beide Seiten in Form eines besseren Ablaufs und einer sachlichen, öffentlichen Debatte. Bei Volksentscheiden steht eine Sachfrage im Fokus. Im Gegensatz dazu wird Politik häufig genug - etwa bei Wahlen - durch Personen und Parteiinteressen dominiert, die Inhalte bleiben auf der Strecke. Hier existiert eine Chance zur Versachlichung der Politik und der öffentlichen Diskussion, wenn bei letzterer die herkömmliche Politik und ihre Gesichter mal in den Hintergrund treten. Ein großes Problem entsteht in der Demokratie dadurch, dass Parteien nur große, komplexe Wahlprogramme anbieten, sodass der Bürger oft genug nur das geringste Übel wählen kann. Als Meinungsanbieter können die Parteien den politischen Willen des Volkes deshalb nur zu einem gewissen Grad abbilden, selbst wenn die versprochenen Inhalte tatsächlich umgesetzt werden und nicht Koalitionsverhandlungen zum Opfer fallen. Direktdemokratische Elemente können hier präziser wirken, sowohl über angemessene Einstiegshürden für eine Volksabstimmung als auch durch die Abstimmung selbst und ihr Ergebnis. Gleichmaßen ermöglichen es Volksbegehren, unpopuläre oder missliebige Themen auf die Tagesordnung zu setzen, wenn sie der Bevölkerung wichtig sind. Regierung und Parteien können solche Themen dann nicht einfach ignorieren oder totschweigen, sondern müssen agieren und sich selbst in der Debatte positionieren. Dies verhindert, dass es in der Bevölkerung "brodelt" und unterdrückte Stimmungen sich mit der Zeit radikalisieren. Volksabstimmungen als fester Teil einer Demokratie sind also ein Angriff auf den Parteienstaat. Eine erhebliche Verbesserung bedeuten direktdemokratische Elemente für die Möglichkeit der Bürger, die Demokratie im Land tatsächlich zu gestalten. Insbesondere ermöglichen andere Wege wie Demonstrationen oder Petitionen lediglich Einfluss auf und Aufmerksamkeit durch die Herrschenden und keine eigene direkte politische Macht für die Bürger. Diese Möglichkeiten gehen das Problem der kontinuierlich steigenden Politik- und Parteienverdrossenheit an und entziehen dieser auch ihre Legitimation. Denn wer der Meinung ist, dass irgendwo ein bedeutendes Problem oder Missstand existiert, kann aktiv werden und dazu beitragen, dieses Problem zu lösen. Hat er keinen Erfolg, kann der Bürger auch nicht mehr über "die da oben" schimpfen, sondern höchstens über sich selbst und seine Mitmenschen, die das Problem möglicherweise gar nicht als solches betrachten. Nützlich ist außerdem die hohe Akzeptanz und demokratische Legitimation der Entscheidungen aus Volksentscheiden. Der Nutzen existiert einerseits durch die Möglichkeit der Politik, sich - wenn sinnvoll - zusätzlich die Bestätigung des Volkes für eine bestimmte Entscheidung des Parlaments einzuholen. Andererseits können die Bürger mit ihren Entscheidungen Regierung und Parlament politisch binden. Missachtung dieser Entscheidungen zeugt von Ignoranz und hat wahrscheinlich Konsequenzen bei der nächsten Wahl. Wichtig ist das Verständnis von Volksentscheiden als eine gewichtige Entscheidung durch das Volk. Ein ständiger "Beschuss" mit Volksabstimmungen hilft niemandem weiter und kann dazu führen, dass die tatsächlich bedeutsamen Themen untergehen. Das bedeutet, dass nicht alle möglichen Fragen abgestimmt werden und auch nicht immer wieder abgestimmt wird, etwa weil jemandem das Ergebnis nicht passt. Dies geht Hand in Hand mit der Rolle der Volksabstimmungen in Relation zu Parlament und Regierung, dem Charakter als wichtige oder bedeutende Sachfrage und der großen Wirkung einer direkten Entscheidung durch das Volk. Folglich dürfen und müssen Beschränkungen, Hürden und Regeln sich an diesem Verständnis messen lassen. '''Umsetzung''' Bei der Zulässigkeit von Themen lassen sich folgende Fälle ausschließen: * menschen- grundrechts- und verfassungswidrige Änderungen * Themen, für die der Freistaat Bayern nicht zuständig ist (sondern z. B. der Bund) * der Staatshaushalt nach der Regelung in der Bayerischen Verfassung Ausdrücklich begrüßt wird die Möglichkeit, den Landtag nach Art. 18 der Bayerischen Verfassung durch Volksentscheid abzuberufen. Beim heutige Ablauf muss eine Initiative zunächst Unterschriften sammeln, um dann als Volksbegehren erneut einen Teil der Bevölkerung hinter sich zu versammeln, was im Erfolgsfall in einer Volksabstimmung mündet. Dieser Prozess ist akzeptabel, wenn die vorgesehenen Hürden angemessen sind, um die von der Bevölkerung gewünschten Entscheidungen zuzulassen. Dies ist allerdings zum Teil nicht der Fall. Die erste Hürde von 25000 Unterschriften für die Zulassung soll erhalten bleiben. Die Unterschriftenzahl entspricht grob der Einwohnerzahl einer Kleinstadt. Ein Blick in die Vergangenheit zeigt, dass an dieser Hürde keinesfalls reihenweise Initiativen gescheitert sind. Vielmehr war dies bei der Hürde vom Volksbegehren zur eigentlichen Volksabstimmung der Fall, die einigen Restriktionen unterliegt, an denen bereits weit fortgeschrittene Initiativen häufig doch noch scheitern. Die Authentizität der Unterschriften und damit die rechtmäßige Erfüllung des Quorums soll durch eine Überprüfung der Unterschriften sichergestellt werden. Folglich kann die Unterschriftensammlung auch frei auf der Straße erfolgen. Es ist sicherzustellen, dass jeder Staatsbürger, der sich regelmäßig im Land aufhält, die Unterschrift leisten kann. Dazu ist eine Sammelfrist von 6 Wochen angemessen. So kann dem Einzelnen auch etwa im Falle üblicher Urlaubsreisen oder ausgedehnter Dienstreisen während der Frist in aller Regel die Möglichkeit zur Abgabe der Unterschrift gewährleistet werden. Desweiteren soll das notwendige Unterschriftenquorum von zehn Prozent auf fünf Prozent gesenkt werden - die gleiche Unterstützung benötigt auch bei eine Partei, um im Parlament die Gesetzgebung zu beeinflussen. Da für diese Änderung jedoch die Bayerische Verfassung geändert werden muss, wird dies relativ schwer umsetzbar sein und ist daher im Vergleich zur freien Sammlung und der Verlängerung der Sammelfrist nachrangig. Es soll die Möglichkeit für die Regierung geschaffen werden, bereits gegen ein heraufziehendes und nicht nur gegen ein beantragtes Volksbegehren zu klagen, wenn dieses nach Meinung der Regierung unzulässig ist. Die Folge ist, dass durch sie keine Verunsicherung über eine Initiative mehr geschürt werden kann. Denn wenn die Regierung meint, ein Volksbegehren sei nicht zulässig, kann sie ja klagen. Tut sie das nicht, wird offensichtlich, dass ihr keine Gründe dafür vorliegen. Beim Sammeln von Unterschriften und den dazugehörigen Formularen und bürokratischen Abläufen gab und gibt es einige Fallstricke wie die Beschaffenheit der zu verwendenden Formulare. Die Notwendigkeit einer solchen Hürde muss sich mit der Sicherstellung der demokratischen Integrität und Rechtmäßigkeit der Abstimmung und den mit ihr verbundenen Abläufen begründen lassen, ansonsten sind sie abzuschaffen. Ein obligatorisches Referendum bei Änderung der bayerischen Verfassung ist unterstützenswert, da Änderungen an den Grundlagen von Demokratie und Staat nur mit Beteiligung und Zustimmung des Bürgers erfolgen sollten. Die Interaktion mit dem Landtag während des Ablaufs ist zu befürworten. Das Volksbegehren soll im Parlament behandelt und abgestimmt werden. Hierbei haben die Initiatoren ein Rederecht. Lehnt der Landtag den Vorschlag ab, findet die Abstimmung durch das Volk statt. Außerdem hat der Landtag die Möglichkeit, einen konkurrierenden Vorschlag zur Abstimmung beim Volksentscheid zu stellen. Ebenso muss das Parlament einen Volksentscheid direkt beschließen können, z. B. um die Bevölkerung über besonders entscheidende Sachverhalte abstimmen zu lassen. Reflexartige, andauernde Forderungen aus der Opposition nach einem Volksentscheid bei missliebigen Beschlüssen sind hingegen abzulehnen. Die Kosten für den Volksentscheid selbst hat hierbei der Staat zu tragen, so wie er sonst auch selbstverständlich die Kosten der Gesetzgebung in Form der Arbeit und Entscheidungsfindung der gewählten Repräsentanten des Parlaments trägt. Findet am Ende ein Volksentscheid statt, wird zu diesem ein Infoblatt mit den Argumenten der Initiatoren und der Gegner erstellt. Dieses soll entweder an alle Haushalte verteilt oder den Kommunen zur Auslage überlassen werden, diesen ist die Weiterverteilung freigestellt. In jedem Fall muss das Infoblatt frei und in passender Form im Internet verfügbar sein.  
Der Landeshaushalt wird maßgeblich durch das verwendete Rechnungswesen bestimmt. Bayern verwendet noch die Kameralistik (Kameralbuchwesen), während einige Kommunen, Bundesländer und der Großteil der EU bereits die Doppik (doppelten Buchführung) eingeführt haben. Die Kameralistik bietet keinen Überblick über den Ressourcenverbrauch, eine Kosten- Leistungsrechnung kann nicht durchgängig implementiert werden. Es erscheint zweifelhaft, dass in Zeiten knapper Kassen das bisherige Rechnungswesen den neuen Anforderungen gewachsen ist. Darüber hinaus ist es wenig sinnvoll, wenn Land und Kommunen in unterschiedlichen Systemen wirtschaften. Wir befürworten daher eine Reformierung des Rechnungswesens mit der Zielrichtung, den Wechsel von der Kameralistik zur Doppik in ganz Bayern umzusetzen.  +
Die Piratenpartei Bayern ist der Meinung, dass sich der Investitionsaufwand für eine bayernweite Umstellung hin zur "Doppik" nicht rechnet oder amortisiert. Im Hinblick auf unser Ziel eines schuldenfreien Bayerns möchten wir deshalb die Entscheidung weiterhin den einzelnen Kommunen überlassen und lehnen eine zentrale Lösung ab.  +
''[Dieses Positionspapier wird, falls beide Anträge angenommen werden, um den Text des [[BY:Landesparteitag_2012.1/Antragsfabrik/Details_der_Ausgestaltung_und_Prozedere_bei_der_Einführung_einer_Verfassten_Studierendenschaft_in_Bayern|Positionspapiers "Details der Ausgestaltung und Prozedere bei der Einführung einer Verfassten Studierendenschaft in Bayern"]] ergänzt.]'' =====Notwendigkeit einer Verfassten Studierendenschaft===== Die Piraten stehen für direkte Demokratie und mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten für den Einzelnen in allen Bereichen der Gesellschaft. An den bayerischen Hochschulen haben die Studierenden gegenwärtig nicht in angemessenem Maße die Möglichkeit, auf ihre Studien- und Lebensbedingungen Einfluss zu nehmen und ihre Interessen gegenüber der Hochschule und der Politik zu vertreten. Das bayerische Hochschulgesetz sieht in seiner aktuellen Fassung kaum Mitsprache der Studierenden durch Fachschaften oder sonstige studentische Vertreter vor. Die existierenden Fachschaften und Studierendenvertretungen und die Landes-ASten-Konferenz (der Zusammenschluss aller gewählten Studierendenvertretungen Bayerns) operieren ohne wirkliche rechtliche Grundlage und nur unter Duldung der Hochschulen und der Politik. Die Studierenvertretungen arbeiten ehrenamtlich und sind stark unterfinanziert; an der LMU München beispielsweise steht ihr aufgrund der geltenden Verordnungen weniger als 1€ pro Student und Semester zur Verfügung [1]. Das studentische Beratungs- und Freizeitangebot wird hierdurch deutlich beschnitten und auf ein Minimum reduziert. Die Situation in Bayern unterscheidet sich erheblich von der in den anderen Bundesländern: Wenn der Einführungsprozess in Baden-Württemberg 2012/13 abgeschlossen ist, wird Bayern das einzige Bundesland ohne Verfasste Studierendenschaft sein [2]. Die Verfasste Studierendenschaft besitzt als Teilkörperschaft des öffentlichen Rechts juristische, repräsentative und finanzielle Freiheiten, durch die der Handlungsspielraum der studentischen Vertreter erheblich erweitert wird. Der Status einer juristischen Person ermöglicht es ihr, die Studierendenschaft als Gesamtheit rechtlich zu vertreten; die im gegenwärtigen bayerischen Hochschulgesetz nicht vorgesehen studentischen Vertreter werden durch sie rechtlich legitimiert. Durch eine direktdemokratische Legitimation ist sie in der Lage, die Interessen der Studierenden paritätisch gegenüber Organisationen und Verbänden, aber auch der Politik und der Wirtschaft zu repräsentieren. Zusätzlich entsteht aus ihrer Befugnis, Gelder einzunehmen und zu verwalten, eine finanzielle Unabhängigkeit von staatlichen Mitteln, durch die studentennahe Dienstleistungen wie etwa Beratungs- und Fortbildungsangebote, aber auch die Bereitstellung von studienrelevanten Ressourcen ausgebaut und neu geschaffen werden können. Die Piraten setzen sich deshalb für die Einführung einer Verfassten Studierendenschaft auch in Bayern ein. =====Mitsprache bei der Einführung===== Um adäquate Mitbestimmungsmöglichkeiten schon während des Einführungsprozesses zu gewährleisten, soll eine Kommission aus Vertretern der Landesregierung und der bayerischen Studierenden gebildet werden. Der Landtag beruft in diese Kommission Vertreter des Bildungsministeriums und der Landes-ASten-Konferenz als höchstem studentischen Gremium in Bayern, sowie gegebenenfalls weitere studentische Vertreter, die die Bedürfnisse zusätzlicher Hochschultypen und -größen vertreten. Aufgabe der Kommission ist die Erarbeitung eines Konzepts zur Einführung der Verfassten Studierendenschaft in Bayern, in dem verbindliche Entscheidungen über die Details der Ausgestaltung und das Prozedere bei der Einführung formuliert werden. Eine Diskussion dieser Fragen ohne studentische Mitsprache lehnen wir ab. =====Fußnoten===== [1] http://www.stuve.uni-muenchen.de/aufbau/ueber/finanzierung/index.html [2] http://www.studieninfo-bw.de/no_cache/aktuelles_termine/presse_detail/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=2296  
Der Bundesverband der Piratenpartei wird aufgefordert, sich mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass öffentliche Wahlen zumindest auf Bundes- und Landesebene an einheitlichen Wahlterminen stattfinden und hierzu die folgenden Maßnahmen anzuregen und beharrlich zu verfolgen:<br> 1. Die Legislaturperioden sollten in allen Bundesländern und auf Bundesebene möglichst einheitlich sein. In vielen Bundesländern ist die Legislaturperiode bereits auf fünf Jahre angehoben worden. Dies sollte auch für die übrigen Bundesländer und für die Bundesebene durchgesetzt werden.<br> 2. Die Wahltermine sollen auf maximal zwei einheitlich festzusetzende Termine gebündelt werden. Kommunalwahlen können von dieser Regelung ausgenommen werden.<br> 3. Bei einer vorzeitigen Auflösung des Parlaments wird das neue Parlament abhängig von seiner Amtszeit für die Dauer bis zum nächsten oder übernächsten regelmäßigen Wahltermin gewählt.  +
Einrichtung eines bayerischen Energieministeriums zur Bündelung bislang zwischen Umweltressort und Wirtschaftsressort geteilter Kompetenzen. Rückverlagerung der Kompetenzen an den Freistaat Bayern um dezentrale Strukturen zu ermöglichen.  +
Änderung der Geschäftsordnung des Landesparteitages: An geeigneter Stelle soll folgender Text in die GO des Landesparteitags eingefügt werden: Jedem Teilnehmer des Landesparteitags steht für Diskussionen zu den Anträgen eine Gesamtredezeit von 15 Minuten zu. Diese kann nach eigenem Ermessen verwandt werden. Verwandte Redezeit wird auf den Stimmkarten durch beauftrage Piraten vermerkt. Piraten, die ihre Gesamtredezeit aufgebracht haben, sind nicht zu weiteren Redebeiträgen befugt. Von dieser Regelung ausgenommen sind geplante Reden (Rahmenprogramm), Reden von Kandidaten zu einer Wahl sowie Begründungsreden von Antragstellern.  +
Folgendes Positionspapier soll als inhaltliche Grundlage für eine Ergänzung des sucht- und drogenpolitischen Wahlprogramms dienen: Menschlichkeit und Wissenschaft statt Prohibition und Lobbyismus Die gegenwärtige bayerische Politik ist widersprüchlich. Legale Drogen, wie Alkohol und Tabak, werden verharmlost, während andere, zur Zeit illegale Substanzen, unabhängig vom tatsächlichen Gefahrenpotential, kriminalisiert werden. Unser Ziel ist es, mit einer pragmatischen und auf objektiven wissenschaftlichen Daten basierenden Suchtpolitik sowohl Schaden von der Gesellschaft abzuwenden, als auch das Recht jedes Menschen auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit zu wahren. Die ersten Schritte dieses Weges können und werden wir in der kommenden Legislaturperiode gehen. Schwerstabhängigen konsequent helfen, Begleiterkrankungen verhindern Es ist unverständlich, dass das Land Bayern die Gründung von Drogenkonsumräumen verwehrt. Dies werden wir ändern. Wir werden die Errichtung von Fixerstuben unterstützen und diese mit Mitteln ausstatten, die eine bedarfsgerechte Arbeit auch jenseits klassischer Bürozeiten ermöglichen. Schwerstabhängigen wollen wir eine Substitution mit Diamorphin ermöglichen. Darüber hinaus werden wir das Konzept "Hilfe durch Drogenkonsumräume" auf andere Substanzen erweitern. Dies wird das frühzeitige Erkennen neuer Rauschtrends ermöglichen und Problemkonsumenten die Scheu vor Hilfsangeboten nehmen. Die bisherige, repressive Drogenpolitik hat die Suchtprobleme der Gesellschaft in die Gefängnisse verlagert. Die Ausstattung der Justizvollzugsanstalten mit suchttherapeutischen Angeboten hinkt dieser Entwicklung hinterher. Wir werden diesen Missstand beseitigen und setzen uns für Spritzenautomaten und Heroinersatztherapie in Gefängnissen ein. Bestehende Netzwerke nutzen, gemeinsam Zukunft gestalten Die PIRATEN Bayern streben die Zusammenarbeit mit allen gesellschaftlichen Gruppen an, die sich vorurteilsfrei mit dem Konsum von Drogen und dessen Folgen auseinandersetzen. Gemeinsam werden wir eine Suchtpolitik erarbeiten, die riskanten Drogengebrauch verhindert, echten Jugend- und Verbraucherschutz ermöglicht und überdies die Rechte von Nichtkonsumenten schützt.  
Die Piratenpartei Bayern fordert nachdrücklich eine Lockerung des Bayerischen Feiertagsgesetzes (FTG) dahingehend, dass Bildungsveranstaltungen, die der beruflichen oder privaten Bildung oder Fortbildung, dienen, an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich erlaubt werden, unabhängig davon, ob es sich dabei um Veranstaltungen der Volksbildung, Kunst oder Wissenschaft handelt, ob es sich um freiwillige oder Pflichtfortbildungen handelt und ob diese von privaten, gewerblichen, kirchlichen oder öffentlichen Trägern veranstaltet werden.  +
'''Der Antrag wird zurückgezogen. Es gibt noch zu viele offene Fragen, die ich zum Parteitag nicht merh gebacken bekomme. ''' Die folgenden Regelungen sollen in die Wahlordnung aufgenommen werden: 4.3. Fernabstimmung<br> 4.3.1. Briefwahl <br> 4.3.1.1. Recht auf Briefwahl<br> Jeder Pirat hat das Recht auf dem Landesparteitag mit Briefwahl abzustimmen.<br> Abgestimmt werden darf über alle Anträge und Personen.<br> 4.3.1.2. Antrag zur Briefwahl<br> Der Antrag zur Briefwahl erfolgt entweder I. postalisch oder Es wird Einschreiben empfohlen. II. über eine Mailliste.<br> a) Jeder Pirat darf auf die Mailliste.<br> b) Jeder Pirat darf auf der Mailliste nur eine Mail pro LPT senden.<br> c) Die Mail und der Betreff soll jeweils nur die Mitgliedsnummer beinhalten.<br> d) Der Antragsteller erhält eine Kontroll-Mail<br> e) Nur die Wahlkommission, der Landesvorstand und die Bezirkvorsitzenden dürfen alle Mails auf der Liste lesen.<br> f) Die Mails sind zu archivieren.<br> 4.3.1.3. Antrags- und Kandidaturschluß<br> a) Antragsschluß ist 13 Tage vor dem Beginn des Parteitags 15 Uhr.<br> b) Meldeschluß für Kandidaturen ist 13 Tage vor dem Beginn des Parteitags 15 Uhr.<br> c) Falls es zum Meldeschluß keinen Kandidaten gibt, wird die Frist verlängert, bis 1 Pirat kandidiert.<br> d) Falls es auf dem Parteitag dann immer noch keinen Kandidaten gibt oder alle Kandidaten abgelehnt werden, können Kandidaten am Landesparteitag aufgestellt werden.<br> 4.3.1.4. Versenden der Briefwahlunterlagen<br> a) Die Briefwahlunterlagen sind so schnell wie möglich, spätestens 2 Werktage nach Antragsschluß abzuschicken.<br> b) Die Wahlunterlagen enthalten einen Rückumschlag mit dem Namen und Adresse des Piraten und einen Umschlag für die Stimmzettel, sowie die Stimmzettel selbst.<br> c) Es gibt einen Stimmzettel mit tabellarischer Auflistung der Anträge mit Nummer, Name und Abtimmugnsoptionen. Bei entsprechend vielen Anträgen kann der Stimmzettel aus mehreren Blättern bestehen.<br> d) Es gibt einen Stimmzettel mit Auflistung der zu besetzenden Ämter und den entsprechenden Kandidaten. Bei entsprechend vielen Kanditaten kann der Stimmzettel aus mehreren Blättern bestehen. <br> 4.3.1.5. Rücksenden der Briefwahlabstimmung<br> a) Die Briefwahlabstimmung ist bis spätestens 2 Tage vor Beginn des Parteitags zurückzusenden.<br> b) Es ist dann festzustellen, wer Unterlagen gesendet hat.<br> c) Briefwähler sind auf dem Landesparteitag nicht Wahl- oder Abstimmungsberechtigt, es sei denn sie geben alle Briefwahlunterlagen zurück oder wenn Ausnahmeregel 4.3.1.3.d) in Kraft tritt. Die Rückgabe der Briefwahlunterlagen muß am Landesparteitag bei der Akkreditierung geschehen. <br> 4.3.1.6. Zuständigkeit<br> Zuständig für die Durchführung der Briefwahl ist jeweils die Wahlkommission des letzten Parteitags.<br> Ihre Tätigkeit endet mit der Übergabe der Briefwahl-Umschläge an die neu gewählte Wahlkomission des aktuellen Parteitags.<br> 4.3.1.7. Briefwahl zwischen den Parteitagen<br> a) Der Landesvorstand kann zwischen den Parteitagen bei den Bayrischen Piraten Anträge stellen und durch Briefwahl abstimmen lassen.<br> b) Anträge zwischen den Parteitagen können nur abgestimmt werden, wenn es bis zum nächsten regulären Parteitag mehr als 2 Monate dauert.<br>  
''Dieser Antrag ist als Programmantrag eingereicht. Auch die einzelnen Module gelten als eingereicht'' Die Piratenpartei versteht sich weder als »Steuersenkungs-« noch als »Steuererhöhungspartei«. Die Piratenpartei Bayern setzt sich auf allen politischen Ebenen für die Etablierung eines einfachen und verständlichen Steuersystems ein. *Elektronische Steuererklärung (ELSTER): Die Anwendung „ElsterFormular“ für die elektronische Einkommensteuererklärung ist bisher nur mit Windows nutzbar. Wir wollen, dass Angebote wie ELSTER systemunabhängig für alle Bürger bereitgestellt werden. Wenn Software von allen Steuerzahlern finanziert wird, muss sie auch von allen genutzt werden können und unter einer freien Lizenz verfügbar sein. *Landesverschuldung: Die Landesverschuldung ist zügig zu reduzieren, um auch in Zukunft politische Gestaltungsmöglichkeiten für die Gesellschaft zur Verfügung zu haben. Ausgaben und insbesondere Subventionen werden auf den Prüfstand gestellt. Unausgeglichene Haushalte lehnen wir grundsätzlich ab. Unser Ziel ist ein schuldenfreies Bayern bis spätestens 2029. *Subventionen überprüfen: Subventionen sollen nur dort eingesetzt werden, wo wichtige wirtschafts- und forschungspolitische Ziele anders nicht erreicht werden können. Darüber hinaus müssen alle Subventionen degressiv angelegt oder enger als bisher zeitlich befristet sein und regelmäßig auf ihren Sinn hin überprüft werden. *Staatsleistungen an Kirchen beenden: Über die Kirchensteuer hinaus zahlt das Land jährlich etwa 140 Millionen Euro an die Kirchen. Wir möchten diese Zahlungsverpflichtungen von Land und Kommunen gesetzlich beenden. *Bürgerhaushalt für Bayern: Wir wollen, dass die Bürger den Weg zu einer zukunftssicheren Finanzierung des Landes mitbestimmen können. Ein Bürgerhaushalt kann dazu beitragen, den Willen aller Bürger zur Geltung zu bringen und den Einfluss lautstarker Interessengruppen zurückzudrängen, wobei die eingeschränkte Repräsentativität auch von Bürgerhaushalten zu berücksichtigen ist. Mithilfe eines unter anderem über das Internet zugänglichen Bürgerhaushalts wollen wir jedem Bayer die Möglichkeit geben, zu diskutieren und anzugeben, welche Prioritäten er im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Landes setzen und welche Einnahmen oder Ausgaben er erhöhen oder kürzen würde. Auch teure Großvorhaben sollen so auf den Prüfstand gestellt werden. Der Landtag soll sich mit den Ergebnissen des Bürgerhaushalts auseinander setzen und etwaige Abweichungen davon begründen. *Finanzierungsvorbehalt: Alle Vorschläge in diesem Wahlprogramm unterliegen der Prämisse eines schuldenfreien Bayerns. Daher stellen wir alle kostenverursachenden Vorschläge in diesem Wahlprogramm unter den Vorbehalt einer möglichen Gegenfinanzierung. Wohltaten auf Pump lehnen wir ab.