Attribut:Begründung
Dies ist eine Eigenschaft des Datentyps Text.
Dieses allgemene Attribut kennzeichnet eine beliebige Begründung auf einer Seite.
L
Das datenethische Manifest ist (meines Wissens) der erste durchdachte Ansatz, der die Herausforderungen, die durch das Internet und die Digitalisierung für den Datenschutz entstehen, konstruktiv angeht, ohne dabei in Post-Privacy-Euphorie zu verkommen. Es ist als Appell an jeden Einzelnen zu verstehen, trifft also keine Aussagen beispielweise zu Gesetzesänderungen oder Durchsetzungsmaßnahmen, es bietet aber eine klare Richtung an, in welche sich der Datenschutz in Zukunft entwickeln soll. Somit genügt das Manifest sowohl dem Anspruch der Piraten, eine Datenschutzpartei zu sein, als auch, eine Partei des Netzes und des Fortschritts zu sein. Auf Basis des Manifests könnten wir in Zukunft auch konkretere Programmanträge und Vorschläge formulieren.<br>
Das Prolog zum datenethischen Manifest (nachzulesen [http://benjamin-siggel.eu/2011/08/07/datenethik-als-richtungsweiser-im-informationszeitalter/ hier]):<br>
Die Welt ist im Umbruch, verursacht durch die aufkommende Informationsgesellschaft. Menschen tauschen Informationen mit Anderen aus – und es werden stetig mehr.
Während die Vernetzung die aufkommenden Demokratiebewegungen in aller Welt massiv unterstützt hat – was einhellig begrüßt wurde – gibt es auf der anderen Seite auch Bedenken gegenüber derselben Vernetzung, wenn es um das Verbreiten persönlicher Informationen geht.<br>
Wie nahezu jede Sache kann Vernetzung positiv als auch negativ genutzt werden. Die negativen Auswüchse bringen immer schnell Rufe nach einem stärkeren Datenschutz hervor, häufig verbunden mit teils sehr unrealistischen Forderungen.
Viele dieser Reaktionen berücksichtigen nicht, dass sich die Welt mittlerweile geändert hat. Wir erzeugen nicht nur immer mehr Daten – auch immer mehr Menschen sind im Besitz dieser Daten. Sie führen umfangreiche Adressbücher, erstellen Videos und Fotos und stellen diese anderen zur Verfügung. Oft genug geschieht dies, ohne sich ausreichend Gedanken über mögliche Folgen gemacht zu haben.<br>
Die große Anzahl von Datenverarbeitern macht es unmöglich, den Fluss von Daten alleine durch Gesetze regulieren zu wollen.
Gesetze sind ein wichtiges Mittel, wenn es um Datenverarbeitung durch gewerbliche Verarbeiter geht. Auf Privatmenschen jedoch sind sie kaum anwendbar. Die Hand des Gesetzes erreicht nicht die Computer Privater und im Hinblick auf Freiheit und Überwachung ist auch ein Staat nicht erstrebenswert, der im Namen des Datenschutzes seinen Bürgern bei der Datenverarbeitung über die Schulter schaut.<br>
Die Pioniere des Informationszeitalters, die Hacker, standen schon früh vor ähnlichen Fragen. Ihre Antwort war ein Verhaltenskodex: die Hackerethik.
Dieser Kodex hat das Selbstverständnis der Hackerkultur bis heute entscheidend geprägt. Nicht, weil eine staatliche oder technische Autorität diese Regeln erzwungen hat, sondern weil sich die Mehrheit aus eigener Überzeugung an diese Regeln hält und Übertretungen missbilligt werden.
Es ist nun an der Zeit, einen Kodex für die ganze Informationsgesellschaft zu finden. Es ist Zeit für eine Datenethik.<br>
'''Dazu ein Beispiel zu dem Punkt "Deine Daten können Gutes schaffen. Entziehe sie nicht der Allgemeinheit, wenn sie deine Privatsphäre nicht bedrohen"''':<br>
Nimm als Beispiel die Diskussion um Google StreetView: Zeigt dich ein aufgenommenes Bild in einer peinlichen Pose oder könnte es dich in eine missliche Situation bringen, so hast du ein berechtigtes Interesse daran, dass dieses Bild gelöscht wird. Aber überlege dir, ob es wirklich deine Privatsphäre gefährdet, wenn ein Foto der Außenwand deiner Wohnung veröffentlicht wird, die ohnehin jeder anschauen kann. Ist nicht vielleicht der Nutzen für die Allgemeinheit ungleich größer, auf diese Daten zugreifen zu können?
Der Antrag wurde bereits zum BPT in Offenbach gestellt, dort aber nicht behandelt.
Er taugt sowohl für die Bundes- als auch für die Landesebene.
Zusammenfassung bzw. aus dem Antrag ableitbare politische Forderungen:
*der Einzelne soll seine Daten auf Basis der Informationellen Selbstbestimmung nicht nur schützen, sondern auch veröffentlichen können und die vorhandenen Möglichkeiten dazu (z. B. das Web) nutzen dürfen
*dabei hat der Einzelne aber auch die Selbstbestimmung seiner Mitmenschen zu beachten
*Datenschutz ist keine Übergangslösung, Privatsphäre ein Freiheitsrecht des Einzelnen
*für Privatsphäre und Transparenz entscheidend ist vor allem die Zugehörigkeit von Informationen
*staatliche Handlungen und Strukturen sollen so gestaltet sein, dass sie öffentliche Daten nicht unzugänglich machen und private Daten schützen
*nötig ist politischer statt bürokratischer Datenschutz, Datenschutz muss in der Politik ankommen und mehr sein als ein notwendiges Übel
*das Vertrauen in den Staat ist in Deutschland größer als angebracht ist, wenn dieser anderen Datenschutz vorschreibt, sollte er selbst mit gutem Vorbild vorangehen
*neben technikneutralen Gesetzen und regelmäßigen Anpassungen braucht es international einheitlichere und damit durchsetzbarere Standards
*mehr Rechtssicherheit durch höchstrichterliche Urteile und Einführung von Sammelklagen zu diesem Zweck
*keine Bevormundung oder Überwachung der Bürger unter dem Vorwand des Datenschutzes
*um die Rechtsintegrität zu verbessern, sollen realitätsfremde Datenschutz-Regelungen reformiert oder abgeschafft werden
*Datenschutz soll nicht als Zensurinstrument für eigentlich öffentliche Informationen missbraucht werden +
Viele Piraten können/wollen aus unterschiedlichen Gründen nicht an Parteitagen teilnehmen.
Manche haben schlicht nicht genug Geld, andere müssen arbeiten oder haben andere wichtige Gründe.
Gerade in einer basisdemokratischen Partei ist es aber notwendig sicher zustellen, daß jeder immer mitbestimmen kann.
Die Delegation ist besonders einfache und jederzeit umsetzbare Methode.
Die hier vorgeschlagene Variante orientiert sich an LQFB.
Sie funktioniert auch bei Kandiatenaufstellungen für öffentliche Wahlen.
Hinweis zu Punkt 4.4.4.: Daß man nur 5en auf den Zettel schreibt und nicht die komplette Zahl der Stimmen, dient der Anonymisierung.
Habe die Kritik (möglicher Vertsoß gegen das Parteiengesetz) aufgenommen und Punkt 4.6 eingefügt.
Ein Antrag zur Anpasssung des Parteiengesetzes wird noch folgen. +
Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Details der Ausgestaltung und Prozedere bei der Einführung einer Verfassten Studierendenschaft in Bayern +
Bildungspolitische Entscheidungen werden auf Landesebene getroffen; eine einwandfrei funktionierende landesweite Zusammenarbeit der Studierendenvertreter ist deshalb unerlässlich. Bei der bundesweiten Kooperation zeigt sich immer wieder, dass die verschiedenen politischen Strukturen an den Hochschulen in den verschiedenen Bundesländern zu unterschiedlichen Denkweisen führen, die die Zusammenarbeit erheblich komplizieren. Die Schaffung von bayernweit einheitlichen Strukturen in der Hochschulpolitik muss deshalb ein Hauptziel bei der Einführung der Verfasstem Studierendenschaft sein.
Darüber hinaus ist eine landesweite Einheitlichkeit auch für die Frage der finanziellen Unterstützung der kleineren Hochschulen unerlässlich, da das den Hochschulen finanzielle Unabhängigkeit gewährende Solidaritätsmodell überhaupt erst durch die Partizipation aller bayerischen Hochschulen ermöglicht wird.
Die wichtigste Maßnahme zur Schaffung dieser Einheitlichkeit ist die Festlegung eines verbindlichen politischen Modells für alle Verfassten Studierendenschaften in Bayern.
Für eine bayernweit einheitlich gestaltete Verfasste Studierendenschaft bietet sich das StuPa/StuRa-Mixmodell an, da es aufgrund seines dualen Charakters für Hochschulen aller Arten und Größen gleichermaßen geeignet ist.
Um der Vielfalt der bayerischen Hochschulen trotz größtmöglicher Einheitlichkeit gerecht werden zu können, ist es dennoch sinnvoll, die Entscheidung über einzelne Punkte der jeweiligen Verfassten Studierendenschaft zu überlassen. Hierzu gehören vor allem die Wahl des Mitgliedschaftsmodells und die Höhe des Mitgliedsbetrages, auf die die Studierendenzahl der Hochschule sich erheblich auswirken wird.
Die Aufgabe der Kommission ist es, einen Kompromiss zwischen diesen individuellen Kompetenzen der Hochschulen und der Notwendigkeit einheitlicher Regelungen zu finden; die Wahrung und Weiterentwicklung dieser Balance obliegt der ständigen Kommission und dem bayernweiten Verband der Verfassten Studierendenschaften.
Hinweis: Dieser Antrag entstand u. a. durch und nach Beratung durch "Mehr Demokratie e. V." auf dem Frankenplenum im August 2011. Er ist jedoch nicht blind "abgeschrieben" und setzt die Forderungen des Vereins auch nicht eins zu eins um.
Kurz zusammengefasst:
* Piratenpartei ist ganz klar pro Volksentscheid, aber nicht völlig beliebig
* menschen- grundrechts- und verfassungswidrige Änderungen ausgeschlossen
* 25 000 Unterschriften für ein Volksbegehren bleiben erhalten
* freie Stimmensammlung für einen Volksentscheid statt Gang zum Amt
* 4 statt 2 Wochen Sammelfrist für einen Volksentscheid
* Senkung des Unterschriftenquorums für einen Volksentscheid von 10 auf 5% (allerdings nachrangig, da Verfassungsänderung notwendig)
* keine unnötigen bürokratischen Fallstricke (z. B. Formulare)
* pro obligatorisches Referendum bei Verfassungsänderungen
* Rederecht für die Initiatoren bei der Behandlung im Landtag
* Möglichkeit einer direkten Initiierung eines Volksentscheids durch den Landtag
* Infobroschüre bei Volksentscheiden
Das Diskussionspapier unseres Referenten findet sich unter folgendem Link:
http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/f/f8/Buergerbeteiligung.pdf
Landeswahlgesetz:
http://by.juris.de/by/gesamt/WahlG_BY_2002.htm
Bayerische Verfassung:
http://www.dircost.unito.it/cs/docs/bayern1946.htm +
Hinweis: Dieser Antrag entstand u. a. durch und nach Beratung durch "Mehr Demokratie e. V." auf dem Frankenplenum im August 2011. Er ist jedoch nicht blind "abgeschrieben" und setzt die Forderungen des Vereins auch nicht eins zu eins um.
Kurz zusammengefasst:
* Piratenpartei ist ganz klar pro Volksentscheid, aber nicht völlig beliebig
* menschen- grundrechts- und �swidrige Änderungen ausgeschlossen
* 25 000 Unterschriften für ein Volksbegehren bleiben erhalten
* freie Stimmensammlung für einen Volksentscheid statt Gang zum Amt
* 4 statt 2 Wochen Sammelfrist für einen Volksentscheid
* Senkung des Unterschriftenquorums für einen Volksentscheid von 10 auf 5% (allerdings nachrangig, da Verfassungsänderung notwendig)
* keine unnötigen bürokratischen Fallstricke (z. B. Formulare)
* pro obligatorisches Referendum bei Verfassungsänderungen
* Rederecht für die Initiatoren bei der Behandlung im Landtag
* Möglichkeit einer direkten Initiierung eines Volksentscheids durch den Landtag
* Infobroschüre bei Volksentscheiden
Änderungen seit Januar 2012:
*6 statt 4 Wochen Eintragungsfrist
*erweiterte Klagemöglichkeit der Landesregierung
*die Kosten des Entscheids trägt der Staat
Hinweis: dieser Antrag konkurriert mit der Version vom BzPT Mittelfranken, da oben genannte Änderungen im Januar leider noch nicht fertiggestellt waren.
Das Diskussionspapier unseres Referenten findet sich unter folgendem Link:
http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/f/f8/Buergerbeteiligung.pdf
Landeswahlgesetz:
http://by.juris.de/by/gesamt/WahlG_BY_2002.htm
Bayerische Verfassung:
http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-VerfBY1998rahmen&doc.part=X +
[http://www.fw-bayern.de/uploads/media/doppik-kameralistik.pdf]
Begründung des Antrages +
[http://www.fw-bayern.de/uploads/media/doppik-kameralistik.pdf]
Begründung des Antrages +
tl;dr
Die Piraten setzen sich für die Einführung einer Verfassten Studierendenschaft in Bayern ein.
In einer vom Landtag einberufenen Kommission aus Vertretern des Bildungsministeriums und der Landes-ASten-Konferenz wird ein Konzept erarbeitet, in dem Details der Ausgestaltung und das Prozedere bei der Einführung festgelegt sind.
/tl;dr
Die Verfasste Studierendenschaft für Bayern bedeutet: mehr Demokratie wagen, auch an den Hochschulen. Die Forderung nach ihrer Einführung verbindet also in Mitbestimmung und Bildung zwei Kernthemen der Piratenpartei.
Als eine für den Fortschritt stehende Partei in einem Bundesland, das in Sachen Demokratie an den Hochschulen allen anderen hinterherhinkt, sollten die Piraten sich deutlich pro Mitbestimmung und pro Verfasste Studierendenschaft positionieren.
=====Hintergrundinfos=====
* Unter Studentenschaft oder Studierendenschaft versteht man im engeren Sinne die Gesamtheit aller eingeschriebenen Studentinnen und Studenten einer Hochschule. Ist ein solcher Zusammenschluss durch Gesetz oder Hochschulverfassung geregelt, spricht man auch von einer verfassten Studentenschaft oder Studierendenschaft.
http://de.wikipedia.org/wiki/Studierendenschaft
* Zusammenfassung der HSG Freibeuter München zum Thema Verfasste Studierendenschaft und politisches Mandat
http://wiki.piratenpartei.de/HSG:M%C3%BCnchen/Projekte/Verfasste_Studierendenschaft
http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/0/0c/HSG_Freibeuter_Verfasste_Studierendenschaft_und_Politisches_Mandat.pdf
* Was ist eigentlich eine VS? Was sind die Folgen des Verbots? Was sind die Vorteile einer VS? (Studierendenvertretung der LMU München)
http://www.stuve.uni-muenchen.de/themen/verfasste/index.html
* Die Landes-ASten-Konferenz (LAK) Bayern ist der Zusammenschluss aller gewählten Studierendenvertretungen Bayerns. Als landesweiter Dachverband ist die LAK Bayern das Sprachrohr der Studierenden Bayerns und vertritt deren Interessen gegenüber anderen Verbänden, Politik und Gesellschaft.
http://www.studierendenvertretungen-bayern.de/
Immer häufiger werden selbst Kommunalwahlen als Seismographen für die politische Stimmung in Deutschland überbewertet. Das hat dazu geführt, dass sich Deutschland in einer Art Dauerwahlkampf befindet, der die Arbeitsfähigkeit der Legislative und der Exekutive lähmt und behindert.<br>
Jede Regierung, die – wie so häufig – unbequeme Wahrheiten verkünden muss und tiefgreifende Reformen durchsetzen müsste, kann dies nur eine sehr begrenzte Zeit tun: genau so lange nämlich, bis sie die Mehrheit im Bundesrat verliert, also meist binnen Jahresfrist.<br>
Um diese Probleme zu lösen und Deutschland wirklich reformfähig zu machen, sollten die oben genannten Maßnahmen ergriffen werden.<br>
Bei einer vorzeitigen Auflösung des Parlaments kann die Regelung, die sich bei den Betriebsräten über lange Jahre bewährt hat, analoge Anwendung finden:
Betriebsräte werden für die Dauer von vier Jahren gewählt. Die regelmäßigen Wahlen finden deutschlandweit in allen Betrieben alle vier Jahre in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Mai statt, zuletzt im Jahr 2010. Wenn ein Betriebsrat außerplanmäßig gewählt werden muss (Neugründung, gerichtliche Auflösung nach Wahlanfechtung usw.) bleibt er bis zur nächsten regelmäßigen Wahl (das wäre aus jetziger Sicht 2014) im Amt, wenn seine Amtszeit bis dahin mindestens zwei Jahre beträgt. Ist die Amtszeit kürzer, z.B. weil der Betriebsrat erst im Herbst 2012 oder Frühjahr 2013 gewählt wird, dann bleibt er bis zur übernächsten regelmäßigen Wahl (also 2018) im Amt. So werden die außerplanmäßig gewählten Betriebsräte in die regelmäßige Wahlperiode "eingetaktet".
Genau so könnte das bei den Parlamenten auch geregelt werden, unabhängig davon, ob der "Schalter" nun nach zwei oder nach drei Jahren "umgelegt" wird.<br>
Diese Maßnahmen werden den unerträglichen Dauerwahlkampf beenden und Deutschland wieder reformfähig machen. Gleichzeitig wird die Wahlmüdigkeit der Bürger vermindert und Wahlbeteiligung dadurch wieder ansteigen.
Andernfalls werden wir künftig, wie auch in der Vergangenheit wieder Wahlen "am laufenden Band" mit einhergehender Lähmung der politischen Handlungsfähigkeit oder besser: des Handlungswillens mit den bekannten Nebenwirkungen Wahlmüdigkeit und Wählerverdruss erleben müssen.
Ergibt sich aus dem Antrag selbst. Energie wird die Währung des 21. Jahrhunderts. +
Bei bisherigen Parteitagen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene hat sich gezeigt, dass Diskussionen sich manchmal sehr lang hinziehen und sich dabei die Wortbeiträge oftmals wiederholen. Durch die beantragte Regelung wird jedem Piraten ein verantwortungsvoller Umgang mit der Redezeit auferlegt. Das wird meiner Ansicht nach die Menge der Wortbeiträge reduzieren bei gleichzeitiger Erhöhung der Qualität.
Eine generelle Redezeitbegrenzung auf ein oder zwei Minuten könnte damit unter Umständen ebenfalls entfallen, was ermöglicht, dass diskutierende Piraten ihre Argumente vollumfänglich dem Plenum präsentieren können.
Insgesamt kann der Durchsatz an Anträgen auf einem Parteitag erhöht werden, was auf lange Sicht eine Reduzierung der notwendigen Veranstaltungen ermöglicht und damit auch zu einer Kostenersparnis führt. +
Dar andere sucht- und drogenpolitische Wahlprogrammantrag beruht auf Diskussionen am Franken- und Bayernplenum.
Nicht alle Themen im weiten Feld der Drogenpolitik wurden dort diskutiert.
Im folgenden Positionspapier finden solche nicht diskutierten Inhalte, die jedoch eng an das berliner Wahlprogramm und Inhalte der AG Drogen angelehnt sind. +
Nach Art. 2 des Bay. Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage, kurz Feiertagsgesetz – FTG genannt, sind an den Sonn- und gesetzlichen Feiertagen öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist Das FTG enthält selbst einige Ausnahmen, jedoch keine Ausnahme für Bildungsveranstaltungen, die nicht der Volksbildung dienen. Die üblichen Wochenendseminare der politischen Stiftungen z.B. sind damit überall erlaubt, nicht aber berufliche Fortbildungsveranstaltungen, die überwiegend bestimmte Teilnehmerkreise ansprechen.<br>
Zulässig ist dem gegenüber aber der Betrieb von Autowaschanlagen. Der Betrieb von Videotheken ist nach der Rechtsprechung zulässig, wenn dort kein Personal beschäftigt wird (welches jedoch ohnehin durch das Arbeitszeitgesetz geschützt ist). Der an- und abfahrende Verkehr stört die Gerichte dabei nicht. Bei den Bildungsveranstaltungen, die nicht der Volksbildung sondern z.B. der beruflichen Fortbildung dienen, unterscheidet die Rechtsprechung danach, ob die Veranstaltungen in privaten/gewerblichen Räumen oder in Gaststätten/Hotels stattfinden.<br>
Das bay. Staatsministerium des Innern stand bis zum Jahre 2008 auf dem Standpunkt, dass gewerblich durchgeführte berufliche Fortbildungsveranstaltungen zulässig sind, wenn sie in Gaststätten oder Hotels durchgeführt werden und sich der Teilnehmerkreis aus Hausgästen zusammensetzt. Zwischenzeitlich hat das Ministerium aber ein Kehrtwendung vollzogen und will solche Veranstaltungen verbieten, wobei es die öffentliche Bemerkbarkeit u.a. bereits daraus herleitet, dass der Veranstalter seine Veranstaltung bewirbt. Tut er dies im Internet, sei die öffentliche Bemerkbarkeit bayernweit (eigentlich weltweit) gegeben. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat sich dieser Auffassung angeschlossen.<br>
Nicht wenige berufliche Fortbildungsveranstaltungen dauern von Freitag Nachmittag bis Sonntag Abend oder eine ganze Woche von montags bis freitags und schließen nicht selten Feiertage ein, die in einer solchen Woche liegen. Die vom Bay. Staatsministerium des Innern neuerdings angewandte Praxis bedeutet, dass solche 2 1/2-tägigen Wochenendfortbildungen oder Fortbildungen in Wochen mit Feiertagen, die von Selbstständigen gerne genutzt werden, weil sie dabei weniger Arbeitstage verlieren, in dieser Form nicht mehr stattfinden können.
Diese Haltung und das Verbot, Bildungsveranstaltungen in geschlossenen Räumen durchzuführen, wenn diese nicht der „Volksbildung“ dienen, sondern überwiegend bestimmte Teilnehmerkreise wie z.B. Handwerker, Vertreter, Fahrlehrer, Rechtsanwälte oder Steuerberater angesprochen werden, ist nicht mehr zeitgemäß und stellt insbesondere in Zeiten erhöhten Bildungsbedarfs eine unerträgliche Gängelung der fortbildungswilligen Bürger dar.<br>
Welchen Unterschied macht es für die in Ihrer Sonntagsruhe zu schützenden Bürger, ob sich jemand z.B. als angehender Rechtsanwalt z.B. für einen sonntäglichen Rhetorikkurs einer politischen Stiftung (Volksbildung) oder z.B. für ein sonntägliches Seminar „AGB-Vorschriften im Arbeitsrecht“ eines gewerblichen Anbieters entscheidet? Von beruflichem Nutzen sind beide. Die Sonntagsruhe anderer bleibt ungestört.<br>
Der Schutz der Arbeitnehmer wird durch eine Lockerung keinesfalls beeinträchtigt, weil das Arbeitszeitgesetz durch eine Änderung des Feiertagsgesetzes nicht tangiert wird. Das heißt, der Arbeitgeber darf seine Arbeitnehmer nicht anweisen, (Pflicht-) Fortbildungen an Sonn- oder Feiertagen zu absolvieren. Auch der Veranstalter darf an Sonn- und Feiertagen selbstverständlich nur selbstständige oder freiberufliche Lehrkräfte, nicht aber seine Arbeitnehmer einsetzen.<br>
Die Abgrenzung der "Volksbildung" zur "Bildung" erfolgt willkürlich, eine verbindliche Definition des Begriffes der Volksbildung seitens der Rechtsprechung ist bisher nicht erfolgt. Die einfachste Lösung wäre daher, den Ausnahmenkatalog des Art. 2 Abs. 3 des FTG um Bildungsveranstaltungen generell zu erweitern.<br>
'''Info:'''<br>
Art. 2 FTG lautet:<br>
Art. 2 - Schutz der Sonn- und Feiertage<br>
(1) An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist.<br>
(2) Während der ortsüblichen Zeit des Hauptgottesdienstes sind außerdem verboten<br>
1. alle vermeidbaren lärmerzeugenden Handlungen in der Nähe von Kirchen und sonstigen zu gottesdienstlichen Zwecken dienenden Räumen und Gebäuden, soweit diese Handlungen geeignet sind, den Gottesdienst zu stören,<br>
2. öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen; erlaubt sind jedoch Sportveranstaltungen und die herkömmlicherweise in dieser Zeit stattfindenden Veranstaltungen der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung, soweit sie nicht unter Nummer 1 fallen,<br>
3. Treibjagden.<br>
(3) Diese Verbote (Absätze 1 und 2) gelten nicht<br>
1. für den Betrieb der Deutschen Bundespost, der Deutschen Bundesbahn und sonstiger Unternehmen, die der Personenbeförderung dienen,<br>
2. für Instandsetzungsarbeiten an Verkehrsmitteln, soweit sie zur Weiterfahrt erforderlich sind,<br>
3. für unaufschiebbare Arbeiten, die zur Befriedigung häuslicher oder landwirtschaftlicher Bedürfnisse, zur Abwendung eines Schadens an Gesundheit oder Eigentum, im Interesse öffentlicher Einrichtungen oder zur Verhütung oder Beseitigung eines Notstands erforderlich sind,<br>
4. für leichtere Arbeiten in Gärten, die von den Besitzern oder ihren Angehörigen vorgenommen werden,<br>
5. für den Betrieb von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen - ausgenommen Neujahr, Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag, 1. Mai, Pfingstsonntag, Pfingstmontag sowie Erster und Zweiter Weihnachtstag - ab 12.00 Uhr, wenn die Gemeinde dies in ihrem Gemeindegebiet durch Verordnung zugelassen hat.<br>
(4) 1 Als ortsübliche Zeit des Hauptgottesdienstes gilt die Zeit zwischen 7.00 Uhr und 11.00 Uhr. 2 Die Gemeinden werden ermächtigt, durch Verordnung diese Zeit zur Anpassung an die örtlichen religiösen Gewohnheiten abweichend von Satz 1 festzulegen. 3 Die Gesamtdauer der Schutzzeit darf hierbei nicht weniger als drei und nicht mehr als sechs Stunden betragen.<br>
URL zum Volltext des FTG:
http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-FeiertGBYrahmen&doc.part=X&doc.origin=bs
Viele Piraten können/wollen aus unterschiedlichen Gründen nicht an Parteitagen teilnehmen.
Manche haben schlicht nicht genug Geld, andere müssen arbeiten oder haben andere wichtige Gründe.
Gerade in einer basisdemokratischen Partei ist es aber notwendig sicher zustellen, daß jeder immer mitbestimmen kann.
Ein Mindestmaß sichert die Briefwahl, die ja bei allgemeinen Wahlen und Abstimmungen selbstverständlich und auch hinreichend bekannt ist. Dies soll nun bei den bayerischen Piraten zu den jeweiligen Landesparteitagen genauso gehandhabt werden.
Außerdem kann dieses Mittel auch dazu verwendet werden zwischen den Parteitagen abzustimmen.
Bis jetzt sind wir ja außerhalb der Parteitage praktisch beschlußunfähig. +
Ich habe hier einige Punkte aus des Landeswahlprogrammen (NRW,Bawü und SH),Bundesprogramm und Anträgen aus der AG-Wirtschaft zusammengetragen die ich als allgeminen Konsens in der Piratenpartei betrachte da sie häufig in Anträgen/Programmen auftauchen. Alle Anträge sind auf die Situation in Bayern angepasst. Ich würde mich freuen wenn wir dafür nicht Ewigkeiten auf dem Landesparteitag verschwenden müssen und das ganze Paket "am Stück" verabschieden könnten. Kontroverse Punkte habe ich hier mal rausgenommen und stelle sie einzeln zur Abstimmung. +
Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Finanzordnung Bayern - Verteilungsschlüssel der Mitgliedsbeiträge +
Die unteren Gliederungen müssen aufgrund der in Bayern bevorstehenden Wahlen in der nächsten Zeit große Aufgaben stemmen. Es wird notwendig sein, möglichst viel Präsenz gegenüber potentiellen Wählern zu zeigen. Darüber hinaus wird ein hoher Aufwand hinsichtlich Plakatierungsaktionen, Pressearbeit, Teilnahmen an Veranstaltungen in den Stimmkreisen zu erwarten sein.
Um dies zuverlässig gewährleisten zu können, ist es notwendig die unteren Gliederungen mit den entsprechenden finanziellen Mitteln auszustatten, was mit Annahme dieser Satzungsänderung möglich wäre.
Von den übergeordneten Gliederungen kann für den Wahlkampf nicht mit Geldmitteln gerechnet werden, so eine Info vom Holodecktreffen am 04.02.2012. Auch aus der Parteienfinanzierung wird wenn überhaupt nur wenig Geld kommen, da zunächst die Landesverbände mit Beteiligung an einer Landtagswahl berücksichtigt werden und Bayern damit evtl. nur einen kleinen Rest bekommt, der dann beim LV verbleibt.
Alternative Geldzuflüsse wie beispielsweise Spenden in größerer Höhe an die unteren Gliederungen sind eher unwahrscheinlich und deshalb als Finanzierungsquelle für die kommenden Aktionen auszuschließen. Im Gegensatz dazu hat bspw. der LV bereits eine recht gute Reputation um in der Lage zu sein Spenden in größerem Ausmaß zu bekommen.
In den meisten KV's dürften auch keine Rückstellungen für den Wahlkampf vorhanden sein, was die Notwendigkeit einer Umverteilung der Mitgliedsbeiträge weiter begründet. +
Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Finanzordnung Bayern - Verteilungsschlüssel staatlicher Mittel +
Bayern ist ein Flächenbundesland, dementsprechend ist der Aufwand für Kreis-und Ortsverbände einen Wahlkampf zu führen sehr hoch, da viel Präsenz gegenüber den potenziellen Wähler gezeigt werden muss. Ebenso fällt ein hoher Aufwand für Plakatierungen und Werbemittel an, die teilweise die Basis selbst finanziert da keine Rücklagen vorhanden sind.
Da mit ausreichender finanzieller Unterstützung der Landes- und Bezirksverbände nicht zu rechnen ist, ist die politische Arbeit an der Basis und vor Ort langfristig über mehrere Jahre hinweg gesehen nicht zu realisieren.
Größere Verbände, die sich in Ballungszentren befinden haben mehr Mitglieder und dadurch eine höhere finanzielle Ausstattung, ebenso kann dort mit Spenden gerechnet werden.
Kleinere Verbände mit weniger Mitglieder sind durch die bisherige Verteilung der finanziellen Mittel / Mitgliedsbeiträge enorm im Nachteil, da sie kein ausreichende Finanzierung haben um deren langfristige politische Arbeit sicherzustellen.
Um langfristig die politische Arbeit vor Ort und im Kreis sicherzustellen ist es für die niederen Gliederungen notwendig, diese mit ausreichend finanziellen Mitteln auszustatten. Auch das entsprechende Rücklagen gebildet werden für kommende Wahlkämpfe und politische Aktionen ohne auf den Bezirk oder Landesverband angewiesen zu sein.
Die finanzielle Abhängigkeit von Kreis- und Ortsverbänden von den oberen Gliederungen sollte reduziert und deren eigenständige Arbeitsweise gefördert werden, da diese am Bürger , vor Ort durchgeführt wird. Ebenso die finanzielle Machtkonzentration auf die Landes- bzw. Bezirksverbände, da niedere Gliederungen dann nur noch eine ausführende Basis sind und das widerstrebt den piratischen Demokratiegedanken und der Basisdemokratie vollends.
Es sollte Gerechtigkeit vorherrschen und eine faire Verteilung von den finanziellen Mitteln vorgenommen werden, um langfristig die Arbeit zu sichern, insbesondere da die staatliche Parteienfinanzierung jährlich ausgeschüttet wird.
Der Landesverband Bayern hat die Jahre 2009 und besonders 2010 mit einem deutlichen Verlust (-9.495,70) abgeschlossen. Vgl. [[BY:Rechenschaftsbericht]]
2011 konnte diese Finanzierungslücke durch die Parteienfinanzierung geschlossen werden. Diese reduziert sich aber in den nächsten Jahren deutlich. Daher soll die Finanzierung des Landesverbandes mit der Erhöhung des Anteils an den Mitgliedsbeiträgen auf eine sichere Basis gestellt werden.
Dies spiegelt auch die Bedeutung des Landesverbandes als wichtiger Dienstleister der anderen bayerischen Gliederungen in Verwaltung und IT wieder, die mit entsprechend hohen Fixkosten einhergeht.
Zudem braucht auch ein Landesverband finanziellen Spielraum für politische Aktivitäten und die auf Landesebene wichtige Pressearbeit.
Nur durch zwei großzügige Spender war dies 2011 möglich und kann 2012 fortgesetzt werden. Auf erneuerliche Spenden dieser Größe können wir aber nicht zählen.
Übrigens freue ich mich über jede Diskussion um den Verteilungsschlüssel, mein Vorschlag ist in der Form eine erste Inspiration. :)
Aktuelle Fassung:
<sup>1</sup>Der nach der Bundesfinanzordnung dem Landesverband zufallende Anteil eines Mitgliedsbeitrags wird nach folgendem Schlüssel verteilt: <sup>2</sup>Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 25%, der zuständige Kreisverband 25%, der zuständige Bezirksverband 25% und der Landesverband Bayern 25%. <sup>3</sup>Ist auf einer Gliederungsebene kein Verein aktiv tätig, so fällt sein Anspruch an den Verein auf der nächsthöheren Gliederungsebene. +