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BY:Landkreis Rosenheim/Antragsfabrik/Verfahrensordnung (Quelltext anzeigen)
Version vom 30. März 2014, 16:11 Uhr
, 16:11, 30. Mär. 2014keine Bearbeitungszusammenfassung
{{Antragsfabrikat
| Antragsteller = [[Benutzer:Tommy-Kolbermoor|Tommy]]
<!--
:
: Jeder Antrag braucht für die Übersichtsseite einen kurzen,
: prägnanten Titel. Versuche nicht im Titel die Welt zu erklären,
: sondern beschränke dich auf Stichworte, die die Thematik anreißen.
:
//-->
| Titel = Verfahrensordnung
<!--
:
: In der Kurzbeschreibung kannst Du etwas mehr Hintergrund vermitteln.
: Trotzdem sollte hier kein Roman hin, auf der Übersichtsseite werden
: nur 140 Zeichen angezeigt.
:
//-->
| Kurzbeschreibung = Verfahrensordnung
| Satzung = Satzung des Kreisverbands Rosenheim
| Paragraph = Abschnitt C
<!--
:
: Nun zur eigentlichen Antragstext. Keine Längenbeschränkung.
: Bedenke dass nur was im Antragstext steht dem Parteitag zum Beschluss
: vorgelegt wird. Das heißt er muss alles relevante enthalten. Bei
: Satzungs- und Programmänderungen also WAS WO WIE geändert werden soll,
: bei sonstigen Anträgen entsprechend viel Information.
:
: Die Begründung für den Antrag gehört hier allerdings NICHT hinein.
: Auch Vorher/Nachher-Gegenüberstellungen haben hier NICHTS zu suchen.
: Beides gehört unter den Punkt Begründung, der nach dem Antragstext kommt.
:
: Achtung: Der Antragstext kann später nicht mehr konsequenzlos geändert
: werden! Wenn der Antrag eingereicht wurde sogar gar nicht mehr!
:
//-->
| Antragstext =
Es wird beantragt, in der Satzung den Abschnitt C Verfahrensordnung
wie folgt zu ergänzen.
= Abschnitt C - Verfahrensordnung =
== §1 - Verbindlichkeit der Verfahrensordnung ==
Diese Verfahrensordnung regelt Versammlungen des Kreisverbandes Rosenheim der Piratenpartei Deutschland. Die Regelungen gelten auch für alle untergeordneten Gebietsverbände, sofern diese dazu keine eigene Regelung in ihrer Satzung führen.
== §2 - Beschlussfähigkeit ==
Die Beschlussfähigkeit einer Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die erschienen Mitglieder gegeben. Die Beschlussfähigkeit aller übrigen Organe besteht, wenn die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Die Beschlussfähigkeit wird zu Beginn der Versammlung festgestellt und besteht solange, bis das Gegenteil auf Antrag festgestellt worden ist.
== §3 - Akkreditierung ==
# Akkreditierungsmitglieder sind jene Mitglieder, die vom geschäftsführenden Vorstand des Gebietsverbandes (nachfolgend Vorstand) als solche beauftragt wurden, oder der Vorstand selbst.
# Die Akkreditierungsmitglieder erstellen vor Beginn der Versammlung eine Anwesenheitsliste und kontrollieren die Mitgliedschaft und Stimmberechtigung der Teilnehmer. Dabei erhält jedes stimmberechtigte Mitglied eine Stimmkarte. Ein Mitglied der Partei, welches erst nach Beginn der Versammlung hinzustößt, hat ebenfalls das Recht, akkreditiert zu werden.
== §4 - Versammlungsleitung ==
Eine Mitgliederversammlung wird durch einen Versammlungsleiter geleitet, der zu Beginn von dieser gewählt wird. Bis zu dessen Wahl fungiert ein Mitglied des Vorstandes als vorläufiger Versammlungsleiter, sofern der Vorstand nicht ein anderes Mitglied mit dieser Aufgabe beauftragt. Nach der Wahl des Versammlungsleiters und der übrigen Mitglieder der Versammlungsleitung stellt der Versammlungsleiter erneut die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung fest.
== §5 - Protokoll ==
Von der Versammlung wird von den Protokollführern ein Protokoll angefertigt und zusammen mit allen Mitgliedern der Versammlungsleitung unterschrieben.
== §6 - Beschlüsse ==
Sofern nicht anders angegeben, werden Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigten anwesenden Mitglieder gefasst. Eine einfache Mehrheit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen ohne Enthaltungen.
== §7 - Geschäftsordnung ==
Jedes Organ des Gebietsverbandes gibt sich eine Geschäftsordnung, die die Bestimmungen dieser Verfahrensordnung ergänzt.
<!--
:
: Zu jedem guten Antrag gehört auch eine gute Begründung warum sich
: der Parteitag überhaupt mit dem Thema befassen soll, und warum
: gerade Dein Lösungsweg der richtige ist.
: Du musst zwar keine Begründung verfassen, aber Deinem Antrag würde
: es gut tun.
:
//-->
| Begründung =
| Typ = Satzungsänderungsantrag
| Gremium = BY:Landkreis Rosenheim
| Fabrik = BY:Landkreis Rosenheim/Antragsfabrik
| Nummer = SÄ001
| Eingereicht = 2
}}
=== Unterstützung / Ablehnung ===
==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ====
# ?
# ?
# ...
==== Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen ====
# ?
# ?
# ...
==== Piraten, die sich vrstl. enthalten ====
# ?
# ?
# ...
=== Diskussion ===
Bitte hier das für und wieder eintragen.
* Argument 1
** Antwort zu 1
*** Antwort zu 1.1
** noch eine Antwort zu 1
* Argument 2
** ...
*** ...
** ...
[[Kategorie:Satzungsänderungsantrag_AF_BY:Landkreis Rosenheim]]
[[Kategorie:Antragsfabrik BY:Landkreis Rosenheim]]
[[Kategorie:LPT2011Bot]]
| Antragsteller = [[Benutzer:Tommy-Kolbermoor|Tommy]]
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:
: Jeder Antrag braucht für die Übersichtsseite einen kurzen,
: prägnanten Titel. Versuche nicht im Titel die Welt zu erklären,
: sondern beschränke dich auf Stichworte, die die Thematik anreißen.
:
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| Titel = Verfahrensordnung
<!--
:
: In der Kurzbeschreibung kannst Du etwas mehr Hintergrund vermitteln.
: Trotzdem sollte hier kein Roman hin, auf der Übersichtsseite werden
: nur 140 Zeichen angezeigt.
:
//-->
| Kurzbeschreibung = Verfahrensordnung
| Satzung = Satzung des Kreisverbands Rosenheim
| Paragraph = Abschnitt C
<!--
:
: Nun zur eigentlichen Antragstext. Keine Längenbeschränkung.
: Bedenke dass nur was im Antragstext steht dem Parteitag zum Beschluss
: vorgelegt wird. Das heißt er muss alles relevante enthalten. Bei
: Satzungs- und Programmänderungen also WAS WO WIE geändert werden soll,
: bei sonstigen Anträgen entsprechend viel Information.
:
: Die Begründung für den Antrag gehört hier allerdings NICHT hinein.
: Auch Vorher/Nachher-Gegenüberstellungen haben hier NICHTS zu suchen.
: Beides gehört unter den Punkt Begründung, der nach dem Antragstext kommt.
:
: Achtung: Der Antragstext kann später nicht mehr konsequenzlos geändert
: werden! Wenn der Antrag eingereicht wurde sogar gar nicht mehr!
:
//-->
| Antragstext =
Es wird beantragt, in der Satzung den Abschnitt C Verfahrensordnung
wie folgt zu ergänzen.
= Abschnitt C - Verfahrensordnung =
== §1 - Verbindlichkeit der Verfahrensordnung ==
Diese Verfahrensordnung regelt Versammlungen des Kreisverbandes Rosenheim der Piratenpartei Deutschland. Die Regelungen gelten auch für alle untergeordneten Gebietsverbände, sofern diese dazu keine eigene Regelung in ihrer Satzung führen.
== §2 - Beschlussfähigkeit ==
Die Beschlussfähigkeit einer Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die erschienen Mitglieder gegeben. Die Beschlussfähigkeit aller übrigen Organe besteht, wenn die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Die Beschlussfähigkeit wird zu Beginn der Versammlung festgestellt und besteht solange, bis das Gegenteil auf Antrag festgestellt worden ist.
== §3 - Akkreditierung ==
# Akkreditierungsmitglieder sind jene Mitglieder, die vom geschäftsführenden Vorstand des Gebietsverbandes (nachfolgend Vorstand) als solche beauftragt wurden, oder der Vorstand selbst.
# Die Akkreditierungsmitglieder erstellen vor Beginn der Versammlung eine Anwesenheitsliste und kontrollieren die Mitgliedschaft und Stimmberechtigung der Teilnehmer. Dabei erhält jedes stimmberechtigte Mitglied eine Stimmkarte. Ein Mitglied der Partei, welches erst nach Beginn der Versammlung hinzustößt, hat ebenfalls das Recht, akkreditiert zu werden.
== §4 - Versammlungsleitung ==
Eine Mitgliederversammlung wird durch einen Versammlungsleiter geleitet, der zu Beginn von dieser gewählt wird. Bis zu dessen Wahl fungiert ein Mitglied des Vorstandes als vorläufiger Versammlungsleiter, sofern der Vorstand nicht ein anderes Mitglied mit dieser Aufgabe beauftragt. Nach der Wahl des Versammlungsleiters und der übrigen Mitglieder der Versammlungsleitung stellt der Versammlungsleiter erneut die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung fest.
== §5 - Protokoll ==
Von der Versammlung wird von den Protokollführern ein Protokoll angefertigt und zusammen mit allen Mitgliedern der Versammlungsleitung unterschrieben.
== §6 - Beschlüsse ==
Sofern nicht anders angegeben, werden Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigten anwesenden Mitglieder gefasst. Eine einfache Mehrheit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen ohne Enthaltungen.
== §7 - Geschäftsordnung ==
Jedes Organ des Gebietsverbandes gibt sich eine Geschäftsordnung, die die Bestimmungen dieser Verfahrensordnung ergänzt.
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:
: Zu jedem guten Antrag gehört auch eine gute Begründung warum sich
: der Parteitag überhaupt mit dem Thema befassen soll, und warum
: gerade Dein Lösungsweg der richtige ist.
: Du musst zwar keine Begründung verfassen, aber Deinem Antrag würde
: es gut tun.
:
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| Begründung =
| Typ = Satzungsänderungsantrag
| Gremium = BY:Landkreis Rosenheim
| Fabrik = BY:Landkreis Rosenheim/Antragsfabrik
| Nummer = SÄ001
| Eingereicht = 2
}}
=== Unterstützung / Ablehnung ===
==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ====
# ?
# ?
# ...
==== Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen ====
# ?
# ?
# ...
==== Piraten, die sich vrstl. enthalten ====
# ?
# ?
# ...
=== Diskussion ===
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** Antwort zu 1
*** Antwort zu 1.1
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[[Kategorie:Satzungsänderungsantrag_AF_BY:Landkreis Rosenheim]]
[[Kategorie:Antragsfabrik BY:Landkreis Rosenheim]]
[[Kategorie:LPT2011Bot]]