BY:Landkreis Rosenheim/Antragsfabrik/Verfahrensordnung
| Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den BY:Landkreis Rosenheim von Tommy. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der BY:Landkreis Rosenheim/Antragsfabrik. |
- Titel = Verfahrensordnung
- Änderungsantrag Nr.
- SÄ001
- Beantragt von
- Tommy
- Betrifft
- Satzung des Kreisverbands Rosenheim / Abschnitt C
- Beantragte Änderungen
Es wird beantragt, in der Satzung den Abschnitt C Verfahrensordnung wie folgt zu ergänzen.
Abschnitt C - Verfahrensordnung
§1 - Verbindlichkeit der Verfahrensordnung
Diese Verfahrensordnung regelt Versammlungen des Kreisverbandes Rosenheim der Piratenpartei Deutschland. Die Regelungen gelten auch für alle untergeordneten Gebietsverbände, sofern diese dazu keine eigene Regelung in ihrer Satzung führen.
§2 - Beschlussfähigkeit
Die Beschlussfähigkeit einer Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die erschienen Mitglieder gegeben. Die Beschlussfähigkeit aller übrigen Organe besteht, wenn die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Die Beschlussfähigkeit wird zu Beginn der Versammlung festgestellt und besteht solange, bis das Gegenteil auf Antrag festgestellt worden ist.
§3 - Akkreditierung
- Akkreditierungsmitglieder sind jene Mitglieder, die vom geschäftsführenden Vorstand des Gebietsverbandes (nachfolgend Vorstand) als solche beauftragt wurden, oder der Vorstand selbst.
- Die Akkreditierungsmitglieder erstellen vor Beginn der Versammlung eine Anwesenheitsliste und kontrollieren die Mitgliedschaft und Stimmberechtigung der Teilnehmer. Dabei erhält jedes stimmberechtigte Mitglied eine Stimmkarte. Ein Mitglied der Partei, welches erst nach Beginn der Versammlung hinzustößt, hat ebenfalls das Recht, akkreditiert zu werden.
§4 - Versammlungsleitung
Eine Mitgliederversammlung wird durch einen Versammlungsleiter geleitet, der zu Beginn von dieser gewählt wird. Bis zu dessen Wahl fungiert ein Mitglied des Vorstandes als vorläufiger Versammlungsleiter, sofern der Vorstand nicht ein anderes Mitglied mit dieser Aufgabe beauftragt. Nach der Wahl des Versammlungsleiters und der übrigen Mitglieder der Versammlungsleitung stellt der Versammlungsleiter erneut die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung fest.
§5 - Protokoll
Von der Versammlung wird von den Protokollführern ein Protokoll angefertigt und zusammen mit allen Mitgliedern der Versammlungsleitung unterschrieben.
§6 - Beschlüsse
Sofern nicht anders angegeben, werden Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigten anwesenden Mitglieder gefasst. Eine einfache Mehrheit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen ohne Enthaltungen.
§7 - Geschäftsordnung
Jedes Organ des Gebietsverbandes gibt sich eine Geschäftsordnung, die die Bestimmungen dieser Verfahrensordnung ergänzt.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
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