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* S03 Änderung zu §6 Ziffer 6 / Quorum Satzungsänderung
* Antragsteller: Johannes, Marko Goschin

§6 Ziffer 6 erhält folgenden, neuen, Wortlaut:
6. Zur Regelung der Beschlussfähigkeit der KVV wird §6 Ziffer 6 neu gefasst: Die Kreisvollversammlung ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder form- und fristgerecht eingeladen wurden. Die Stimmberechtigung richtet sich nach der Bundessatzung. Satzungsänderungen werden wirksam, wenn mindestens 2/3 der abgegebenen Stimmen für die Satzungsänderung stimmen.

[[Kategorie:Chemnitz|KVV2012.2]]
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