Änderungen
SN:Kreisverband/Chemnitz/KVV2012 2/S03 (Quelltext anzeigen)
Version vom 30. Juli 2012, 23:23 Uhr
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* S03 Änderung zu §6 Ziffer 6 / Quorum Satzungsänderung
* Antragsteller: Johannes, Marko Goschin
§6 Ziffer 6 erhält folgenden, neuen, Wortlaut:
6. Zur Regelung der Beschlussfähigkeit der KVV wird §6 Ziffer 6 neu gefasst: Die Kreisvollversammlung ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder form- und fristgerecht eingeladen wurden. Die Stimmberechtigung richtet sich nach der Bundessatzung. Satzungsänderungen werden wirksam, wenn mindestens 2/3 der abgegebenen Stimmen für die Satzungsänderung stimmen.
[[Kategorie:Chemnitz|KVV2012.2]]
* Antragsteller: Johannes, Marko Goschin
§6 Ziffer 6 erhält folgenden, neuen, Wortlaut:
6. Zur Regelung der Beschlussfähigkeit der KVV wird §6 Ziffer 6 neu gefasst: Die Kreisvollversammlung ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder form- und fristgerecht eingeladen wurden. Die Stimmberechtigung richtet sich nach der Bundessatzung. Satzungsänderungen werden wirksam, wenn mindestens 2/3 der abgegebenen Stimmen für die Satzungsänderung stimmen.
[[Kategorie:Chemnitz|KVV2012.2]]