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Digitaler Ungehorsam (Quelltext anzeigen)
Version vom 27. Juli 2023, 14:01 Uhr
, 14:01, 27. Jul. 2023keine Bearbeitungszusammenfassung
==Begriff==
Der Begriff 'Digitaler Ungehorsam' soll eine spezifische Form des zivilen Ungehorsams darstellen. Keinesfalls ist hier der innerparteiliche Ungehorsam oder Aufstand einzelner Piraten oder von Splittergruppen gemeint.
Es ist heute bereits absehbar, dass die Überwachungsgesellschaft zumindest in Teilen realisiert wird unabhängig davon, dass die einzelnen Maßnahmen oft gegen logisch fundierte oder rechtlich relevante Punkte (wie Menschenwürde etc.) verstoßen.
Es ist zu diskutieren, inwieweit Maßnahmen möglich, gerechtfertigt und wirksam sind, der [[AG Staatliche Willkür|Pauschalüberwachung]] Sand ins Getriebe zu streuen.
Der Begriff ist geeignet für eine identitätsstiftende [[AG Öffentlichkeitsarbeit|Öffentlichkeitsarbeit]] und sollte ggf. von den PIRATEN als [[Themenpartei]] besetzt werden. Gemäß Art. 20 Abs. 4 [[Grundgesetz|GG]] haben [[Medienkompetenz|medienkompetente]] Bürgerinnen und Bürger in Deutschland das Recht zum Widerstand gegen jeden, der es unternimmt, die freiheitlich [[Demokratie|demokratische]] Ordnung - mit [[Gewaltenteilung]] - zu beseitigen. Dies gilt nur dann, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist oder scheint.
==Beispiele und Möglichkeiten==
* Nutzung von Freenet & Anonymisierungsdiensten um Datensammlungen entgegenzuwirken.
* Die eigene [[HowTo_Festplatten_verschl%C3%BCsseln| Festplatte verschlüsseln]]
* Pseudonyme anstelle von Realnames verwenden
* Absichtlich Fehler bei Angabe von Namen und Adressen machen
* [[Vergleich von Modernisierungsprozessen]]
[[Kategorie:Aktionen]]
Der Begriff 'Digitaler Ungehorsam' soll eine spezifische Form des zivilen Ungehorsams darstellen. Keinesfalls ist hier der innerparteiliche Ungehorsam oder Aufstand einzelner Piraten oder von Splittergruppen gemeint.
Es ist heute bereits absehbar, dass die Überwachungsgesellschaft zumindest in Teilen realisiert wird unabhängig davon, dass die einzelnen Maßnahmen oft gegen logisch fundierte oder rechtlich relevante Punkte (wie Menschenwürde etc.) verstoßen.
Es ist zu diskutieren, inwieweit Maßnahmen möglich, gerechtfertigt und wirksam sind, der [[AG Staatliche Willkür|Pauschalüberwachung]] Sand ins Getriebe zu streuen.
Der Begriff ist geeignet für eine identitätsstiftende [[AG Öffentlichkeitsarbeit|Öffentlichkeitsarbeit]] und sollte ggf. von den PIRATEN als [[Themenpartei]] besetzt werden. Gemäß Art. 20 Abs. 4 [[Grundgesetz|GG]] haben [[Medienkompetenz|medienkompetente]] Bürgerinnen und Bürger in Deutschland das Recht zum Widerstand gegen jeden, der es unternimmt, die freiheitlich [[Demokratie|demokratische]] Ordnung - mit [[Gewaltenteilung]] - zu beseitigen. Dies gilt nur dann, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist oder scheint.
==Beispiele und Möglichkeiten==
* Nutzung von Freenet & Anonymisierungsdiensten um Datensammlungen entgegenzuwirken.
* Die eigene [[HowTo_Festplatten_verschl%C3%BCsseln| Festplatte verschlüsseln]]
* Pseudonyme anstelle von Realnames verwenden
* Absichtlich Fehler bei Angabe von Namen und Adressen machen
* [[Vergleich von Modernisierungsprozessen]]
[[Kategorie:Aktionen]]