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Vorwort

Freiheitsrechte und die Gestaltung der modernen Informations- und Wissensgesellschaft sind die Kernanliegen der Piratenparteien weltweit und natürlich auch bei uns in Rheinland-Pfalz.

Durch den Einzug der Digitalen Revolution in alle Lebensbereiche sind die Würde und die Freiheit des Menschen in bisher beispielloser Art und Weise bedroht. Dies geschieht zudem in einem Tempo, das die gesellschaftliche Meinungsbildung, die staatliche Gesetzgebung sowie den einzelnen Menschen überfordern. Damit schwinden die Möglichkeiten dahin, diesen Prozess mit demokratisch gewonnenen Regeln auf der Ebene eines einzelnen Staates zu gestalten.

Die Angst vor internationalem Terrorismus lässt Sicherheit als wichtigstes Gut erscheinen - und viele in der Verteidigung der Freiheit fälschlicherweise verstummen. Dies leistet einer entstehenden totalen und totalitären Überwachungsgesellschaft Vorschub.

Die Piratenpartei möchte die Chancen der Digitalen Revolution nutzen und vor möglichen Gefahren warnen. Informationelle Selbstbestimmung, freier Zugang zu Wissen und Kultur und die Wahrung der Privatsphäre sind dabei die Grundpfeiler der zukünftigen Informationsgesellschaft. Nur auf dieser Basis kann eine selbstbestimmte, sozial gerechte, freiheitlich-demokratische Grundordnung erhalten bleiben. Die Piratenpartei ist Teil einer weltweiten Bewegung, die diese Ordnung zum Vorteil aller mitgestalten will.

Wir wollen uns vorrangig auf die im Grundsatzprogramm genannten Forderungen konzentrieren, da sie aus unserer Sicht für alle Bürger ideologie- und generationenübergreifend unterstützenswert sind. Eine Positionierung innerhalb des politischen Spektrums lehnen wir ab, da diese Festlegung unserem gemeinsamen Streben nach der Verwirklichung dieser Forderungen hinderlich wäre.

Das vorliegende Wahlprogramm enthält Vorschläge für eine Politik in Rheinland-Pfalz auf Basis unserer Grundsätze. Nachfolgend sind die wichtigsten davon aufgeführt.

Unsere Grundsätze

Grundrechte verteidigen

Die UN-Menschenrechtserklärung stellt gemeinsam mit den Bürgerrechten der EU-Grundrechtscharta die umfassende und allgemein anerkannte Sammlung von Grundrechten dar. Die Piratenpartei setzt sich national für den bedingungslosen Schutz und international für die Verbreitung dieser Rechte ein. Sie sind das höchste Gut und Ausdruck unserer Menschlichkeit, unteilbar und gültig für jeden Menschen gleichermaßen. Sie gewährleisten die freie Entfaltung ohne Furcht vor Repressalien.

Wir stehen hinter dem Grundgesetz in der Form, wie es unsere Gründungsväter 1949 ausgearbeitet haben. Einschränkungen von Grundrechten durch Bundesgesetze wollen wir kritisch prüfen. Weitere Einschränkungen lehnen wir ab.

Informationelle Selbstbestimmung

Das Recht des Einzelnen, die Nutzung seiner persönlichen Daten zu kontrollieren, muss garantiert werden. Dies gilt dem Staat gegenüber ebenso wie im Wirtschaftsbereich. Wir wollen weder den gläsernen Bürger noch den gläsernen Konsumenten.

Transparenz

Alles staatliche Handeln muss transparent und für jeden nachvollziehbar sein. Nach unserer Überzeugung ist dies unabdingbare Voraussetzung für eine moderne Wissensgesellschaft in einer freiheitlichen und demokratischen Ordnung.

Bildung ermöglichen

Der uralte Traum, alles Wissen und alle Kultur der Menschheit zusammenzutragen, zu speichern und für alle zugänglich zu machen, ist durch die rasante technische Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte in greifbare Nähe gerückt. Jeder Mensch hat das Recht auf freien Zugang zu Information und Bildung. Dies ist notwendig, um unabhängig von der sozialen Herkunft ein größtmögliches Maß an gesellschaftlicher Teilhabe zu ermöglichen. Bildung ist eine der wichtigsten Ressourcen der Gesellschaft und der Wirtschaft, da nur durch den Erhalt, die Weitergabe und die Vermehrung von Wissen auf Dauer Fortschritt und gesellschaftlicher Wohlstand gesichert werden können.

Patente

Wir lehnen Patente auf Lebewesen und Gene, auf Geschäftsideen und auch auf Software ab, weil sie unzumutbare und unverantwortliche Konsequenzen haben. Sie behindern die Entwicklung der Wissensgesellschaft, privatisieren allgemeine Güter ohne Not und ohne angemessene Gegenleistung und besitzen kein Erfindungspotenzial im ursprünglichen Sinne.

Open Access

Aus dem Staatshaushalt wird eine Vielzahl schöpferischer Tätigkeiten finanziert. Da diese Werke von der Allgemeinheit finanziert werden, sollten sie auch der Allgemeinheit kostenlos zur Verfügung stehen.

Urheberrecht fair gestalten

Die Globalisierung des Wissens und der Kultur durch Digitalisierung und Vernetzung stellt deren rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen auf den Prüfstand. Das Urheberrecht muss sich den Anforderungen der sich entwickelnden Informationsgesellschaft anpassen. Die Bedürfnisse von Konsumenten und Produzenten müssen gleichermaßen berücksichtigt werden, auch in Hinblick darauf, dass die Grenzen dazwischen immer mehr verschwimmen.

Rechtliche Gleichstellung

Ungleiche Behandlung aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Identität und Orientierung, des Alters und der Herkunft sowie weiterer von den Individuen nicht beeinflussbarer Merkmale entspricht nicht unserem Werteverständnis. Existierender Diskriminierung wollen wir mit Ursachenforschung und Aufklärung entgegenwirken.

Privatsphäre, Datenschutz und Bürgerrechte - Grundpfeiler der freiheitlichen Informationsgesellschaft

Der Schutz der Privatsphäre und der Datenschutz gewährleisten Würde und Freiheit des Menschen, die freie Meinungsäußerung, demokratische Teilhabe und in der Folge unsere freiheitlich-demokratische Gesellschaftsform, die in der Vergangenheit auch unter Einsatz zahlloser Menschenleben erkämpft und verteidigt wurde.

Jeder einzelne Schritt auf dem Weg zum Überwachungsstaat mag noch so überzeugend begründet sein - doch als Deutsche und Europäer wissen wir aus Erfahrung, wohin dieser Weg führt. Diesen Entwicklungen stellen wir uns entschieden entgegen und sagen dem Überwachungsstaat den Kampf an.

Das Recht auf Wahrung der Privatsphäre ist ein unabdingbares Fundament einer demokratischen Gesellschaft. Die Meinungsfreiheit und das Recht auf persönliche Entfaltung sind ohne diese Voraussetzung nicht zu verwirklichen.

Die Piratenpartei hat das Ziel, die Privatsphäre der Bürger vor unberechtigten und unverhältnismäßigen Eingriffen durch Staat und Wirtschaft zu schützen. Die Überwachungspolitik der letzten Jahre wollen wir umkehren, um eine freiheitsfreundliche Sicherheitspolitik unter Achtung der Bürgerrechte zu gewährleisten.

Besonderheiten digitaler Daten

Generell müssen die Bestimmungen zum Schutze personenbezogener Daten die Besonderheiten digitaler Daten, wie etwa mögliche Langlebigkeit und schwer kontrollierbare Verbreitung, stärker berücksichtigen. Gerade weil die Piratenpartei für eine stärkere Befreiung von Information, Kultur und Wissen eintritt, fordern wir Datensparsamkeit, Datenvermeidung und unabhängige Kontrolle von Stellen, die personenbezogene Daten verwenden. Wenn diese nämlich für wirtschaftliche oder Verwaltungszwecke genutzt werden, können sie die Freiheit und die informationelle Selbstbestimmung des Bürgers unnötig einschränken und den Überwachungsdruck verstärken. Zu einem effektiven Datenschutz gehört aus Sicht der Piratenpartei außerdem das Recht des Bürgers, über ungewollte Datenabflüsse personenbezogener Daten aus Unternehmen und Behörden unverzüglich und lückenlos informiert zu werden.

Datenschutz

Datenschutz ist ein Grundrecht. Dies hat das Bundesverfassungsgericht schon 1983 festgestellt, als es das Recht auf informationelle Selbstbestimmung begründete.

Mit zunehmender Wandlung zu einer Wissens- und Informationsgesellschaft gewinnt der Datenschutz an Bedeutung. Immer mehr Informationen über unser tägliches Leben liegen heute in elektronischer Form vor und können automatisiert verarbeitet und zusammengeführt werden.

Deswegen gilt es, die Grundsätze des Datenschutzes (Datensparsamkeit, Datenvermeidung, Zweckbindung und Erforderlichkeit) noch konsequenter in den Vordergrund zu stellen, denn Datenschutz wird nicht allein durch technische Maßnahmen erreicht, sondern insbesondere durch organisatorische.

Änderungen des Landesdatenschutzgesetzes

Das aus den siebziger Jahren stammende Datenschutzrecht muss dringend an die Erfordernisse des Informations- und Kommunikationszeitalters angepasst werden. Die Piratenpartei strebt ein gut lesbares, allgemein verständliches und unbürokratisches Datenschutzrecht an. Die gesetzlichen Regelungen müssen unabhängig von der zukünftigen technischen Entwicklung Wirkung entfalten.

Sinnvolle Regelungen aus der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes sollen in Landesrecht übernommen werden, wie z.B. die Informationspflichten bei Datenpannen und die Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Datenschutzbeauftragte.

Wirksame Kontrolle gewährleisten

Wesentliche Probleme im Bereich Datenschutz sind oftmals nicht auf gesetzliche Lücken, sondern auf den mangelnden Vollzug der bestehenden Gesetze zurück zu führen. Der Landesdatenschutzbeauftragte, welcher für die Kontrolle des Datenschutzes zuständig ist, ist jedoch personell so schwach ausgestattet, dass eine wirksame Kontrolle unmöglich ist und Datenschutzverstöße oft nicht auffallen, geschweige denn geahndet werden können.

Ein starker Datenschutz setzt handlungsfähige Datenschützer voraus. Die Piratenpartei wird deshalb die Behörde des Landesdatenschutzbeauftragten organisatorisch, personell und finanziell so stärken, dass eine wirksame Kontrolle der bestehenden Datenschutzgesetze gewährleistet werden kann. Insbesondere müssen anlasslose Kontrollen ermöglicht werden. Zudem wollen wir die Sanktionsmöglichkeiten erhöhen, sodass Datenschutzverstöße nicht mehr aus der Portokasse bezahlt werden können und Strafen nicht zu einem betriebswirtschaftlichen Faktor verkommen. Die Behörde des Landesdatenschutzbeauftragten wollen wir nach dem Vorbild Schleswig-Holsteins zu einem unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz umbauen.

Bei staatlichen IT-Projekten wie der ELENA-Datenbank, der elektronischen Gesundheitskarte oder elektronischen Ausweisdokumenten wird der Datenschutz regelmäßig missachtet. Oft kommt erst nach Eingriff der Datenschutzbeauftragten und öffentlichem Protest durch Bürger und Nicht-Regierungsorganisationen das Thema Datenschutz überhaupt auf die Agenda. Die PIRATEN werden gewährleisten, dass die Datenschutzbeauftragten bei staatlichen Projekten unmittelbar mit einbezogen werden und der Datenschutz zu einer Kernanforderung bei diesen Projekten wird.

Digitale Selbstverteidigung

Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung gewährleisten die Kontrolle über die eigenen Daten. Durch die immer umfangreicher werdende Datenverarbeitung im Informationszeitalter ist Datenschutz wichtiger denn je. Trotzdem fehlt in weiten Teilen der Bevölkerung noch das Bewusstsein für den sorgfältigen Umgang mit eigenen und fremden Daten. Für vermeintliche Rabatte oder geringe Gewinnchancen sind viele bereit ihre persönlichen Daten preis zu geben, ohne sich über das Ausmaß dieser Entscheidung bewusst zu sein. Die Rechte, die der Staat seinen Bürgern einräumt, können nur Wirkung entfalten, wenn die Menschen sie bewusst ausüben können. Die Piratenpartei will deshalb die Voraussetzungen für eine wirksame digitale Selbstverteidigung schaffen.

Informationelle Selbstbestimmung

Das Recht des Einzelnen, die Verwendung seiner persönlichen Daten zu kontrollieren, muss gestärkt werden. Jegliche kommerzielle Nutzung persönlicher Daten muss verboten sein, solange sie nicht ausdrücklich vom Betroffenen erlaubt wird. Dazu müssen insbesondere die Datenschutzbeauftragten völlig unabhängig agieren können. Neue Methoden wie das Scoring machen es erforderlich, nicht nur die persönlichen Daten kontrollieren zu können, sondern auch die Nutzung aller Daten, die zu einem Urteil über eine Person herangezogen werden können. Jeder Bürger muss gegenüber den Betreibern zentraler Datenbanken einen durchsetzbaren und wirklich unentgeltlichen Anspruch auf Selbstauskunft, Korrektur, Sperrung oder Löschung der Daten haben. Ausgenommen davon sind Fälle, in denen ein öffentliches Interesse zur Erfüllung der staatlichen Aufgaben vorliegt.

Datenschutz als Bildungsauftrag

Wir betrachten Datenschutz als staatliche Bildungsaufgabe und wollen alle Bildungsträger in Rheinland-Pfalz in diese Aufgabe einbeziehen. Aufklärung über Datenschutz ist nicht nur Aufgabe der Schulen, sondern auch der politischen Bildungseinrichtungen, der Volkshochschulen, der Ausbildungseinrichtungen und anderer Bildungsstätten.

Die Menschen müssen in der Lage sein, die Bedeutung der Privatsphäre für eine freiheitliche Gesellschaft und ein selbstbestimmtes Leben zu erkennen und frühzeitig über die Gefahren aufgeklärt werden, die von Staat, Wirtschaft und von unachtsamer Datenpreisgabe ausgehen. Der verantwortungsvolle Umgang mit eigenen Daten und den Daten Dritter muss vermittelt werden.

Die Auskunfts-, Änderungs- und Löschansprüche, welche die Datenschutzgesetze einräumen, sind vielen Menschen nicht bekannt. Wir werden durch Informationskampagnen und Hilfsangebote dafür sorgen, dass diese Rechte wahrgenommen werden können.

Selbstdatenschutz durch Information und Transparenz

Bürger müssen umfassend über Datenerhebungen und -verarbeitung informiert werden um ihre Rechte wahrnehmen zu können. Deshalb werden wir datenverarbeitende Unternehmen zu mehr Transparenz verpflichten: Kunden müssen klar und deutlich über das Ausmaß und den Zweck von Datensammlung und -verarbeitung aufgeklärt und über die Konsequenzen informiert werden. Nur so ist gewährleistet, dass die Betroffenen ihre Daten tatsächlich freiwillig und bewusst herausgeben.

Informationelle Selbstbestimmung in sozialen Netzwerken

Insbesondere junge Menschen nutzen vermehrt Soziale Netzwerke im Internet, um sich mit Freunden auszutauschen, neue Kontakte zu knüpfen und gemeinsamen Interessen nachzugehen. Der Datenschutz wird in vielen dieser Netzwerke jedoch sträflich vernachlässigt.

Wir werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen schaffen, damit jeder unbeschwert und ohne Angst vor Datenmissbrauch oder Cyber-Mobbing an diesen Netzwerken teilhaben kann. Wir werden für eine wirksame Durchsetzung der informationellen Selbstbestimmung in diesen Netzwerken sorgen. Jeder Nutzer muss zu jeder Zeit die Kontrolle darüber behalten, wer welche Daten einsehen darf. Die Nutzung von personenbezogenen Daten durch die Betreiber, ohne explizite Einwilligung des Nutzers werden wir unterbinden.

Datenschutz auf Bundesebene

Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz wird sich im Bundesrat für eine Verbesserung des Datenschutzes auf Bundesebene stark machen. Insbesondere werden wir die Einführung eines Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes voran treiben. Wir werden uns im Bundesrat gegen datenschutzfeindliche Gesetze wie z.B. eine neue Vorratsdatenspeicherung stellen und uns dafür einsetzen, Gesetze wie das BKA-Gesetz und ELENA zu entschärfen bzw. datenschutzgerecht umzugestalten.

Datenschutz auf Landesebene

Ein wesentlicher Grundsatz des Datenschutzes ist die Datensparsamkeit. Diese besagt, dass nur so wenige Daten wie notwendig gesammelt werden sollen. Um diesem Grundsatz gerecht zu werden, wird die Piratenpartei Rheinland-Pfalz alle vom Land erfassten Daten auf ihre Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit hin überprüfen.

Google Analytics in der Landesverwaltung

Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz wird den illegalen Einsatz der Software "Google Analytics" in der Landesverwaltung stoppen. Laut dem Tätigkeitsbericht des Landesdatenschutzbeauftragten wird das Programm von einigen Stellen eingesetzt, obwohl dessen Betrieb gegen deutsches Datenschutzrecht verstößt. Wir werden sicherstellen, dass jeder Bürger die Webseiten des Landes nutzen kann, ohne dabei ausspioniert zu werden.

Meldedaten

Eine Weitergabe von Informationen über Bürger ohne deren Einwilligung lehnen wir ab.

Privatpersonen, Firmen, Kirchen, Parteien und andere Einrichtungen fordern von Bürgerämtern gegen geringe Gebühren Daten über Bürger ohne deren Einwilligung an, um diese zu privaten oder kommerziellen Zwecken zu verwenden. Diese Praxis widerspricht dem Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung. Stattdessen muss in Zukunft sichergestellt sein, dass die Erlaubnis der Bürger eingeholt wurde, bevor Informationen über sie herausgegeben werden. Wurde diese Erlaubnis erteilt, soll der Bürger auf Anfrage Informationen über die getätigten Abfragen erhalten und seine Erlaubnis jederzeit widerrufen können.

Behördliche Datenschutzbeauftragte

Neben dem Landesbeauftragten für den Datenschutz sind die behördlichen Datenschutzbeauftragten ein wichtiges Organ um den Datenschutz im Land zu gewährleisten. Leider haben sie für diese verantwortungsvolle Aufgabe oft zu wenig Zeit zur Verfügung. Die behördlichen Datenschutzbeauftragten sollen sich nach unserer Auffassung Vollzeit um ihre Aufgabe kümmern können und in alle datenschutzrelevanten Vorhaben einbezogen werden. Außerdem wollen wir die Vernetzung und den Austausch zwischen Landes- und behördlichen Datenschutzbeauftragten fördern.

Auskunftsrecht gegenüber der Verwaltung

Jeder Bürger hat ein Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten. Dieses Recht gilt auch gegenüber der Verwaltung. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass der Staat aus einem vermeintlichen Geheimhaltungsinteresse dieses Recht untergräbt. Die Piratenpartei wird durchsetzen, dass alle Bürger auch gegenüber der Landesverwaltung einen durchsetzbaren und unentgeltlichen Anspruch auf Selbstauskunft und gegebenenfalls auf Korrektur, Sperrung oder Löschung von unrichtigen oder unrechtmäßig gespeicherten Daten haben.

Datenschutz bei der Gesetzgebung

Datenschutz ist mehr als ein politisches Thema. Die Verarbeitung persönlicher Daten durchdringt heute alle gesellschaftlichen Bereiche. Bei fast allen Gesetzen spielen persönliche Daten der Bürger eine Rolle. Die Piratenpartei wird deshalb sicherstellen, dass der Datenschutz in allen Bereichen der Gesetzgebung mit einbezogen und von vorne herein geachtet wird.

Datenschutz in der Wirtschaft

Die bestehenden Datenschutzgesetze können den Datenschutz in der digitalen und vernetzten Welt des 21. Jahrhunderts nicht mehr gewährleisten. Datenskandale häufen sich, Firmen spionieren ihre Mitarbeiter aus, sensible Kundendaten gelangen in die Hände von Kriminellen. Der Datenhandel blüht: Permanent werden persönliche Daten von Millionen von Bundesbürgern gehandelt, ohne dass der Staat gesetzliche Rahmenbedingungen schafft, die jedem Bürger ermöglichen, an der Gesellschaft des 21. Jahrhunderts teilzuhaben, ohne zum gläsernen Bürger zu werden.

Betriebliche Datenschutzbeauftragte

Viele Unternehmen in Rheinland-Pfalz haben derzeit keinen betrieblichen Datenschutzbeauftragten eingesetzt, obwohl sie dazu verpflichtet sind. Obwohl der Landesdatenschutzbeauftragte dies bemängelt gibt es erhebliche Defizite. Die Sanktionen müssen in diesem Bereich verstärkt werden, sodass der Datenschutz als Sparmaßnahme für Unternehmen nicht mehr in Frage kommt.

Darüber hinaus wollen wir den Kündigungsschutz der betrieblichen Datenschutzbeauftragten stärken und ihnen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen ermöglichen. Die Einsatzbereitschaft und die Durchsetzungsfähigkeit der betrieblichen Datenschutzbeauftragten trägt oftmals mehr zum Datenschutzniveau eines Unternehmens bei als gesetzliche Vorgaben. Die betrieblichen Datenschutzbeauftragten müssen deshalb in die Lage versetzt werden, das Datenschutzbewusstsein in der Wirtschaft zu stärken und wirksam durchzusetzen.

Schutz von Unternehmensdatenbanken

Der Landesdatenschutzbeauftragte bemängelt den Schutz von Unternehmensdaten als vielfach unzureichend. Die mangelhafte Absicherung und Zugriffskontrolle erleichtert es, Daten illegal auszulesen und weiterzugeben. Die vorhandenen Strafbestimmungen reichen aus Sicht der PIRATEN offenbar nicht aus, um den wirksamen Schutz von Kundendaten zu gewährleisten. Die missbräuchliche Verwendung von Daten im Rahmen eingeräumter Zugriffsrechte muss ebenso unter Strafe gestellt werden wie der unbefugte Zugriff durch Dritte.

Um Datenmissbrauch aufdecken zu können muss protokolliert werden, wer wann welche personenbezogenen Daten in welcher Weise verarbeitet hat. Diese Daten müssen beweissicher gespeichert und wiederum gegen unbefugten Zugriff und Manipulationen gesichert sein. Die Protokolldaten unterliegen ihrerseits einer strikten Zweckbindung und dürfen nicht für die Verhaltens- und Leistungskontrolle von Angestellten verwendet werden.

Schutz der Arbeitnehmer

Im Arbeitsverhältnis werden zahlreiche persönliche und hochsensible Daten über Beschäftigte gesammelt und verarbeitet. Durch Informationstechnik können diese Daten fast ohne Aufwand zusammengeführt uns ausgewertet werden. Dies bietet Arbeitgebern neue, bedenkliche Kontroll- und Überwachungsmöglichkeiten, die den Persönlichkeitsrechten der Arbeitnehmer entgegenstehen. Der Gesetzgeber hat bislang versäumt, dieser Entwicklung Rechnung zu tragen. Die Piratenpartei will diesen Missstand beseitigen und ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz verabschieden.

Konkret werden wir u.a.:

  • klar festlegen, welche Daten Unternehmen und öffentliche Stellen im Rahmen des Einstellungsverfahrens und des Arbeitsverhältnisses sammeln und verarbeiten dürfen
  • anlass- und verdachtslose Abgleiche von Personaldaten unterbinden
  • die Verhaltens- und Leistungskontrolle von Arbeitnehmern strikt begrenzen
  • die Achtung der Persönlichkeitsrechte beim Einsatz von Videoüberwachung, Ortungssystemen und sonstigen Überwachungssystemen gewährleisten
  • den Beschäftigten umfassende Auskunfts-, Benachrichtigungs-, Widerrufs- und Löschrechte einräumen
  • den Schutz der in Deutschland tätigen Arbeitnehmer internationaler Unternehmen durchsetzen
  • die Kontrolle durch betriebliche Datenschutzbeauftragte sicherstellen
  • wirksame Sanktionen bei Verstößen gegen den Arbeitnehmerdatenschutz einführen

Datenhandel unterbinden

Die Piratenpartei wird den Handel mit personenbezogenen Daten einschränken. Wir werden den Handel mit Daten nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Betroffenen erlauben. Diese Zustimmung muss unabhängig von sonstigen vertraglichen Vereinbarungen sein und darf auf letztere keinen Einfluss haben. Insbesondere darf ein Vertragsabschluss nicht von der Zustimmung zum Datenhandel abhängig gemacht werden.

Datensparsamkeit in Unternehmen

Wir wollen Unternehmen zur Datensparsamkeit verpflichten. Es darf nicht sein, dass die Angabe von nicht benötigten privaten Daten zur Voraussetzung wird, um Bestellungen zu tätigen, Software zu benutzen oder Vereinen und Gemeinschaften beizutreten. Zudem fordern wir Opt-In Lösungen, bei denen jeder der weiteren Verwendung seiner Daten, oder auch zum Beispiel dem Erhalt von Werbung, ausdrücklich zustimmen muss und nicht nur nachträglich widersprechen kann.

Illegale Entsorgung von Daten

So wie die illegale Müllentsorgung unsere Umwelt schädigt, ist die illegale Entsorgung von Daten eine Bedrohung für die Privatsphäre von Kunden, Patienten, Arbeitnehmern und vielen weiteren Bürgern.

Um die ordnungsgemäße Vernichtung von privaten Daten bei der Entsorgung zu gewährleisten, werden wir dem Landesdatenschutzbeauftragten mehr Kontrollbefugnisse in diesem Bereich zusprechen und die Strafen für illegale Datenentsorgung erhöhen. Dies werden wir mit einer Aufklärungskampagne zur korrekten Entsorgung von Daten verbinden.

Störerhaftung neu regeln

Wir Piraten setzen uns für eine Neuregelung der Störerhaftung im Bereich der Telekommunikation ein. Wir lehnen es ab, dass Betreiber von offenen Internetzugängen generell zur Verantwortung gezogen werden für das, was aus Ihrem Netzwerk heraus passiert.

Wir sehen die aktuelle Gesetzeslage als unnötige Hemmung der flächendeckenden Internetversorgung, aber auch als Bedrohung der Rechte der Nutzer offener Netzwerke an.

So hindert die Störerhaftung Privatleute daran, ihren Internetzugang kostenlos durch ein unverschlüsseltes WLAN für ihre Umgebung freizugeben. Nach aktueller Lage würde ein einziger unehrlicher Nutzer genügen, um den Betreiber in schwerwiegende rechtliche Schwierigkeiten zu bringen. Für Projekte wie etwa Freifunk stellt dies ein ernsthaftes Hindernis dar. Dabei sind gerade solche Initiativen geeignet, in bisher unterversorgten Gebieten einen flächendeckenden Internetzugang anzubieten.

Aber auch die Störerhaftung für kommerzielle Anbieter wie beispielsweise Hotels, Bars oder Restaurants sehen wir kritisch. Möchten diese einen Internetzugang für ihre Kunden anbieten, müssen sie sicherstellen, dass diese keine illegalen Aktivitäten betreiben. Wir Piraten sehen hier die Gefahr, dass solche Anbieter dazu übergehen werden, das Verhalten ihrer Nutzer detailliert auszuspähen. Nur so können sie im Zweifelsfall nachweisen, wer eventuelle Rechtsverletzungen begangen hat. Dadurch werden alle Kunden unter Generalverdacht gestellt und in ihrem Recht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung verletzt.

Wir wollen diese Rechtsunsicherheiten beseitigen. Damit soll es insbesondere auch Privatpersonen möglich sein, Internetzugänge und Anonymisierungsdienste bereitzustellen. Genauso wollen wir die Bereitstellung dieser Dienste als kostenlosen Service für Kunden ermöglichen. Beides soll möglich sein, ohne dass unkalkulierbare Risiken eingegangen werden müssen oder unverhältnismäßiger Aufwand betrieben werden muss. Auch Eingriffe in die Privatsphäre der Nutzer wollen wir damit unterbinden.

Keine Bevormundung, geschützte Publikative

Wir Piraten sind der festen Überzeugung, dass die Gemeinschaft einzelne Mitbürger nicht bevormunden sollte. Damit der Bürger eine wohl überlegte Entscheidung treffen kann, benötigt er eine gute, dezentrale, möglichst unabhängige, vielstimmige und stets wachsame Publikative aus Presse, Blogs und anderen Formen von medialen Veröffentlichungen. Sie ist für das einwandfreie Funktionieren der Demokratie unabdingbar. Diese kritische Publikative zu ermöglichen und vor Einschränkungen zu schützen, sehen wir als wichtige Aufgabe des Staates und eines jeden Demokraten an.

Sicherheitspolitik unter Achtung der Bürgerrechte

Mit einer erschreckenden Geschwindigkeit wurde das Recht auf Privatsphäre in den letzten Jahren zu Gunsten einer unwirksamen Sicherheitspolitik eingeschränkt.

Systeme und Methoden, die der Staat gegen seine Bürger einsetzen kann, müssen der ständigen unabhängigen Bewertung und genauen Prüfung unterliegen. Wenn die Regierung Bürger beobachtet, ohne dass sie eines Verbrechens verdächtig sind, ist dies eine fundamental inakzeptable Verletzung des Bürgerrechts auf Privatsphäre.

Die pauschale Verdächtigung und anlasslose Überwachung aller Bürger hat generell zu unterbleiben. Eine als 'präventive Strafverfolgung' verschleierte Abschaffung der Unschuldsvermutung lehnen wir unbedingt ab.

Die flächendeckende Überwachung des öffentlichen Raums durch Videokameras oder andere Maßnahmen darf nicht zugelassen werden. Wir setzen uns für ein allgemeines Verbot der Überwachung des öffentlichen Raums ein, von dem nur einzelne, richterlich angeordnete Ausnahmen zulässig sind.

Jedem Bürger muss das Recht auf Anonymität garantiert werden, das unserer Verfassung innewohnt. Die Weitergabe personenbezogener Daten vom Staat an die Privatwirtschaft hat in jedem Falle zu unterbleiben.

Vertrauliche Kommunikation

Das Briefgeheimnis soll erweitert werden zu einem generellen Kommunikationsgeheimnis, das die grundgesetzlich geschützte Privatheit und Integrität von Kommunikation auch in elektronischen Medien wie dem Internet garantiert. Zugriff auf die Kommunikationsmittel oder die Überwachung eines Bürgers darf Ermittlungsbehörden nur im Falle eines begründeten und konkreten Tatverdachtes erlaubt werden, dass dieser Bürger ein Verbrechen plant oder begangen hat. In jedem Fall ist ein schriftlicher und auf den Einzelfall bezogener richterlicher Beschluss erforderlich. In allen anderen Fällen muss der Staat annehmen, seine Bürger seien unschuldig. Diesem Kommunikationsgeheimnis muss ein starker gesetzlicher Schutz gegeben werden, da Regierungen wiederholt gezeigt haben, dass sie bei sensiblen Informationen nicht vertrauenswürdig sind.

Speziell eine verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten widerspricht nicht nur der Unschuldsvermutung, sondern auch allen Prinzipien einer freiheitlich demokratischen Gesellschaft. Der vorherrschende Kontrollwahn stellt eine weitaus ernsthaftere und langfristigere Bedrohung unserer Gesellschaft dar als der internationale Terrorismus und erzeugt ein Klima des Misstrauens und der Angst. Flächendeckende staatliche Überwachung, fragwürdige Rasterfahndungen und zentrale Datenbanken mit unbewiesenen Verdächtigungen (Anti-Terror-Datei) sind Mittel, deren Einsatz wir grundsätzlich ablehnen.

Politische Bildung stärken, Verfassungsschutz auflösen

Nicht erst die Skandale um neonazistische Morde im ganzen Bundesgebiet haben deutlich gemacht, dass das System Verfassungsschutz seinen Namen nicht verdient hat. Ein Geheimdienst, der fernab jeder demokratischen Kontrolle agiert, mit Feinden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zusammenarbeitet, sie finanziert, ihre Straftaten duldet oder gar dazu anstiftet oder sie vertuscht, schützt unsere Freiheit und Demokratie nicht, sondern gefährdet sie in hohem Maße.

Die Überwachung und Kriminalisierung von politischen Parteien und Gruppierungen gefährdet die Meinungsfreiheit und damit die gesellschaftliche Meinungsvielfalt und Demokratie. Die ausufernden Befugnisse für Geheimdienste widersprechen den Grundsätzen der Piratenpartei: Heimliche Informationsbeschaffung, verdeckte Ermittler und das Anwerben von V-Leuten, heimliches Betreten oder Durchsuchen von Wohnungen oder Computern, optische oder akustische Überwachung und Eingriffe in Post und Telekommunikation, Auskunftsbefugnisse gegenüber Dritten und vieles mehr lassen sich bei Geheimdiensten nicht wirksam kontrollieren und sind daher aus Sicherheitsgründen nicht vertretbar. Auch die Betätigung des Verfassungsschutzes in der Bildungsarbeit und die vehemente Verbreitung der Extremismustheorie lehnen wir ab, genauso wie Vereinsverbote oder die Aberkennung der Gemeinnützigkeit auf Basis intransparenter, geheimdienstlicher Erkenntnisse.

Wir fordern daher die Auflösung des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes und die ersatzlose Streichung der bisherigen nachrichtendienstlichen Kompetenzen. Die bisher für den Verfassungsschutz bereitgestellten Haushaltsmittel wollen wir der Landeszentrale für politische Bildung zuweisen. Hier soll Demokratiebildung, politische Aufklärung, Präventionsarbeit und die offene Beobachtung politischer Tendenzen zukünftig transparent stattfinden. Ihre überparteiliche Arbeit wollen wir ausbauen und ihre Unabhängigkeit gegenüber der Landesregierung stärken. Die Geschichte und Arbeit des Landesamtes für Verfassungsschutz sollen in einem Projekt der Landeszentrale für politische Bildung aufgearbeitet werden.

Biometrische Daten und Gentests

Erhebung und Nutzung biometrischer Daten und Gentests erfordern aufgrund des hohen Missbrauchspotentials eine besonders kritische Bewertung und Kontrolle von unabhängiger Stelle. Der Aufbau zentraler Datenbanken mit solchen Daten muss unterbleiben. Die Verwendung biometrischer Merkmale in Passdokumenten hat zu unterbleiben oder auf Freiwilligkeit zu beruhen. Es ist gegenüber Drittstaaten durchzusetzen, dass diese Pässe unabhängig von biometrischen Merkmalen vollständig gültig sind. Massengentests für polizeiliche Zwecke, bei denen die Vorgeladenen nicht individuell verdächtigt werden, müssen als anlasslose Verdächtigungen gewertet und entsprechend untersagt werden.

Datensparsame Sicherheitspolitik

Der Staat sammelt selbst hemmungslos Daten über seine Bürger und vernetzt die gesammelten Daten zunehmend miteinander, was zu einem gläsernen Bürger führt. Mit der Steuer-ID, die jeder Bundesbürger mit seiner Geburt erhält und die erst 20 Jahre nach seinem Tod gelöscht wird, sind die Daten der Bürger nun einfacher zu verarbeiten und können so besser vernetzt werden, was das Erstellen eines umfangreichen Profils zu jedem Bürger erleichtert. Mit Hilfe der Vorratsdatenspeicherung sollten die Kommunikationsdaten eines jeden Deutschen, der per Telefon oder Internet kommuniziert, überwacht und gespeichert werden, ohne dass ein Verdacht besteht. Diese Maßnahme wurde vorübergehend sogar vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Mit der ELENA-Datenbank werden mittlerweile alle Arbeitnehmerdaten zentral erfasst. In den Bundesländern wird auch über neue Datenbanken, wie zum Beispiel die Einführung einer Schüler-ID, diskutiert. Gesetze wie die Vorratsdatenspeicherung, bei der Bürger verdachtsunabhängig überwacht werden, lehnt die Piratenpartei grundsätzlich ab. Auch andere Maßnahmen der verdachtsunabhängigen Massenüberwachung wie Kennzeichenscanner lehnen wir ab. Den Einsatz solcher Maßnahmen in Rheinland-Pfalz wird die Piratenpartei verhindern.

Rücknahme des Zensus-Gesetzes

Das Zensus-Gesetz auf Bundes- und Landesebene sowie Volkzählungen im Allgemeinen sollen abgeschafft werden. Werden weitere Daten von Bürgerinnen und Bürgern benötigt, sollen diese ausschließlich auf freiwilliger Basis erhoben werden dürfen. So kann im Sinne der Datensparsamkeit die Datensammlung über die Bürger vermindert werden.

Echte Sicherheitspolitik auf Basis von Fakten

Die Bekämpfung der Kriminalität ist eine wichtige staatliche Aufgabe. Sie ist nach unserer Überzeugung nur durch eine intelligente, rationale und evidenzbasierte Sicherheitspolitik auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse zu gewährleisten. Um sinnvolle Sicherheitsmaßnahmen zu fördern und schädliche Maßnahmen beenden zu können, wollen wir alle bestehenden Befugnisse und Programme der Sicherheitsbehörden systematisch und nach wissenschaftlichen Kriterien überprüfen, auf Wirksamkeit, Kosten, schädliche Nebenwirkungen, auf Alternativen und auf ihre Vereinbarkeit mit den Menschen- und Bürgerrechten.

Wir wollen, dass künftig jeder Vorschlag für neue Sicherheitsmaßnahmen noch im Entwurfsstadium von der Europäischen Grundrechteagentur oder einer entsprechenden deutschen Einrichtung auf diese Kriterien hin begutachtet wird. Nur durch einen solchen "Gesetzes-TÜV" kann weiteren verfassungswidrigen Angriffen auf unsere Grundrechte frühzeitig entgegen gewirkt werden. Der Grundrechteagentur müssen dafür alle nötigen finanziellen und personellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.

Um den fortschreitenden Abbau der Bürgerrechte seit 2001 zu stoppen, fordern wir ein Moratorium für weitere Grundrechtseingriffe im Namen der inneren Sicherheit ein, solange nicht die systematische Überprüfung der bestehenden Befugnisse abgeschlossen ist.

Zur Gewährleistung der Freiheitsrechte und zur Sicherung der Effektivität von Gefahrenabwehr und Strafverfolgung treten wir dafür ein, dass eine staatliche Informationssammlung, Kontrolle und Überwachung künftig nur noch gezielt bei Personen erfolgt, die einer Straftat konkret verdächtigt sind. Zum Schutz unserer offenen Gesellschaft und im Interesse einer effizienten Sicherheitspolitik wollen wir auf anlasslose, massenhafte, automatisierte Datenerhebungen, Datenabgleichungen und Datenspeicherungen verzichten. In einem freiheitlichen Land ist eine derart breite Erfassung beliebiger Personen ohne Anlass und Verdacht inakzeptabel.

Die Sicherheitsforschung aus Steuergeldern wollen wir demokratisieren und an den Bedürfnissen und Rechten der Bürgerinnen und Bürger ausrichten. In beratenden Gremien sollen künftig neben Verwaltungs- und Industrievertretern in gleicher Zahl auch Volksvertreter sämtlicher Fraktionen, Kriminologen, Opferverbände und Nichtregierungsorganisationen zum Schutz der Freiheitsrechte und Privatsphäre vertreten sein. Eine Entscheidung über die Ausschreibung eines Projekts soll erst getroffen werden, wenn eine öffentliche Untersuchung über die Auswirkungen des jeweiligen Forschungsziels auf unsere Grundrechte (impact assessment) vorliegt.

Die Entwicklung von Technologien zur verstärkten Überwachung, Erfassung und Kontrolle von Bürgerinnen und Bürgern lehnen wir ab. Stattdessen muss die Sicherheitsforschung auf sämtliche Optionen zur Kriminal- und Unglücksverhütung erstreckt werden und eine unabhängige Untersuchung von Wirksamkeit, Kosten, schädlichen Nebenwirkungen und Alternativen zu den einzelnen Vorschlägen zum Gegenstand haben.

Weil auch die gefühlte Sicherheit eine wichtige Voraussetzung für unser Wohlbefinden ist, wollen wir zudem erforschen lassen, wie das öffentliche Sicherheitsbewusstsein gestärkt und wie verzerrten Einschätzungen und Darstellungen der Sicherheitslage entgegen gewirkt werden kann.

Wissenschaftlich fundierte Kriminalpräventionsstrategie

Um schon den Ursachen von Kriminalität entgegenzuwirken, wollen wir den Schwerpunkt unserer Sicherheitspolitik auf die Förderung von Kriminalpräventionsmaßnahmen und -projekten legen, deren Wirksamkeit - anders als bei Überwachungsmaßnahmen - wissenschaftlich erwiesen ist (z.B. Präventionsprojekte mit Jugendlichen aus sozial gefährdeten Familien). Besonders wichtig ist uns dies bei Kindern und Jugendlichen. Wir wollen dazu, dass Bund und Länder eine gemeinsame Präventionsstrategie entwickeln. Die bisherigen Ministerialzuständigkeiten für Kriminalprävention im Bund wollen wir prüfen und ggf. in einem Ministerium vereinen.

Sicherheitsbewusstsein stärken

Die gefühlte Sicherheit ist eine wichtige Voraussetzung für unser persönliches Wohlbefinden. Forschungsergebnisse zeigen aber, dass das hohe Maß an Sicherheit in Deutschland oft nicht bekannt ist und dass das Kriminalitätsrisiko oftmals weit überschätzt wird. Wir wollen daher ein Programm zur Stärkung des Sicherheitsbewusstseins und zur sachlichen Information über Kriminalität in Deutschland auflegen, um verzerrten Einschätzungen und Darstellungen der Sicherheitslage entgegen zu wirken.

Polizei- und Ordnungsbehördengesetz

Wir lehnen jegliche Versuche ab, durch eine Neufassung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes Online-Durchsuchungen zu erlauben, Rasterfahndungen zu legitimieren oder Befugnisse zur Telekommunikationsüberwachung zu verschärfen. Stattdessen setzen wir uns für eine wissenschaftliche Evaluation aller bestehenden Sicherheitsbefugnisse ein.

Eindeutige Kennzeichnung von Polizisten

Bei geplanten Veranstaltungen wie Demonstrationen oder Einsätzen bei Sportereignissen sollen Polizisten eine eindeutige Identifikationsnummer tragen, um Übergriffe durch Polizisten nachvollziehen zu können.

Für den Fall unverhältnismäßiger Gewaltanwendung durch Polizisten oder anderer gesetzeswidriger Handlungen muss sichergestellt werden, dass eine spätere Identifikation von Sicherheitskräften möglich ist. Dabei ist das Gleichgewicht zwischen dem Schutz der Persönlichkeitsrechte und der Identifizierbarkeit der Polizisten zu wahren. Im Fall einer Anzeige soll erst durch einen richterlichen Beschluss die Feststellung der Identität erfolgen. Hierfür ist ein geeignetes und praktikables Verfahren zur Verteilung der Identifikationsnummern und deren Gestaltung in Zusammenarbeit mit der Polizei zu entwickeln.

POLIS Datenbank

In der Vergangenheit kam es zu rechtswidrigen Zugriffen auf das polizeiliche Informationssystem POLIS. In dem System befinden sich Daten über alle Personen, die als Tatverdächtige auffällig geworden, aber nicht zwangsläufig schuldig sind. Da diese Daten in einem Rechtsstaat besonders schutzwürdig sind, werden wir dieses System grundlegend überprüfen lassen und sicherstellen, dass alle nötigen Vorkehrungen getroffen werden, um Datenmissbrauch zu verhindern.

Im Rahmen dieser Überprüfung werden wir auch alle gespeicherten Daten hinsichtlich ihrer Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit überprüfen. Daten die nicht unbedingt benötigt oder anlasslos gespeichert werden sind unzulässig.

Videoüberwachung

Die flächendeckende Überwachung des öffentlichen Raums durch Videokameras oder andere Maßnahmen darf nicht zugelassen werden. Wir fordern ein allgemeines Verbot der Überwachung des öffentlichen Raums, von dem nur einzelne, richterlich angeordnete Ausnahmen zulässig sind.

Die anlasslose und pauschale Videoüberwachung im öffentlichen Raum dient lediglich der gefühlten Sicherheit und dringt unverhältnismäßig in die Privatsphäre der Menschen ein. Wir werden stattdessen wirksame Maßnahmen durchsetzen. Wir lehnen jegliche Pläne zum Ausbau der Videoüberwachung zum Beispiel an Bushaltestellen oder Schulen strikt ab. Kameras tragen nicht zum Abbau sondern höchstens zur Verlagerung von Kriminalität bei und bieten Opfern keinen Schutz. Die Kosten für die Installation und die Überwachung der Kameras stehen in keiner Relation zum Nutzen. Eine Neuorientierung hin zu effektiven Lösungen, wie besserer Straßenbeleuchtung und mehr Polizeistreifen, ist dringend erforderlich und wird von uns vorangetrieben.

Wir lehnen insbesondere den allgemeinen, präventiven, behördlichen Einsatz von Überwachungstechnologie während Demonstrationen ab, da dieser die Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung massiv einschränkt.

Versammlungsfreiheit

Die Möglichkeit zur Organisation von und Teilnahme an Versammlungen ist ein wichtiges Grundrecht. In anderen Bundesländern wurde dieses Recht durch Änderungen am Versammlungsgesetz erheblich eingeschränkt. Jeglichen Plänen die Versammlungsfreiheit in Rheinland-Pfalz ebenfalls einzuschränken stellen wir uns entschieden entgegen.

Immer häufiger wird seitens der Polizei im Vorfeld von und während Demonstrationen Kontrolle und Überwachungsdruck ausgeübt. Wir lehnen anlassunabhängige Kontrollen und Durchsuchungen von Menschen und Fahrzeugen entschieden ab und setzen uns für entsprechende gesetzliche Änderungen ein, die dies verbieten. Wir fordern Freiheit statt Angst und den Schutz der Menschen vor Einschüchterung durch den Staat bei Wahrnehmung ihrer Rechte.

Die Überwachung von Demonstrationen mit Foto- oder Videokameras oder ähnlichen Instrumenten lehnen wir ab. Überwachung auf Demonstrationen gefährdet die Meinungs- und Versammlungsfreiheit und damit unsere Demokratie. Wir wollen das Versammlungsrecht stärken und verdachts- und anlassunabhängige Überwachungsmaßnahmen stärker kontrollieren und sanktionieren. Jede polizeiliche Überwachungsmaßnahme muss vollständig dokumentiert und begründet werden und dem Landesdatenschutzbeauftragten zur Kontrolle übermittelt werden.

In der Vergangenheit kam es zu Situationen, in denen Polizisten auf Demonstrationen die Rechte von Bürgern missachtet haben. Bei Beschwerden gestaltete sich die Aufklärung als schwierig. Polizisten sollten gegen Kollegen ermitteln oder aussagen. Um solche Fälle zukünftig besser aufklären zu können, fordern wir die Einrichtung einer von der Polizei unabhängigen Beschwerdestelle. Diese muss auch das anonyme Melden von Fehlverhalten durch Kollegen möglich machen, die sich aktuell nicht trauen, Beobachtungen rechtswidrigen Verhaltens zur Anzeige zu bringen.

Die anonyme Teilnahme an einer Demonstration ist ein essentieller Bestandteil einer demokratischen politischen Partizipation. Das Vermummungsverbot verhindert eine anonyme Teilnahme und setzt somit Demonstrationsteilnehmer der Gefahr einer Diskriminierung aus. Darüber hinaus kommt es immer häufiger vor, dass die Polizei anlasslos und oft rechtswidrig Demonstrationen filmt. Das Vermummungsverbot für Teilnehmer von Versammlungen werden wir daher abschaffen.

Erforschung und Einsatz von Drohnen

Wir sehen die Erforschung und den Einsatz von Drohnen – in der Fachsprache oft UAS (Unmanned Aircraft System), UAV (Unmanned Aerial Vehicle) oder RPAS (Remotely Piloted Aircraft System) genannt – durch staatliche und private Organisationen sehr kritisch. Der Einsatz von Drohnen ermöglicht nicht nur eine rapide Ausweitung von verdachtsunabhängiger Datensammlung und Überwachung, sondern er führt durch die Kombination von Automatisierung und Bewaffnung zu erheblichen Gefahren für alle Menschen, die sich im Einsatzbereich von Drohnen aufhalten. Drohneneinsätze erzeugen ein Klima der Angst, das einer freiheitlichen Gesellschaft nicht angemessen ist.

Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz lehnt deshalb innen-, rechts-, forschungs- und rüstungspolitische Maßnahmen zur Förderung des Drohneneinsatzes ab, sofern nicht sichergestellt werden kann, dass die unbemannten Flugsysteme nicht gegen Menschen eingesetzt werden und die Grundrechte nicht einschränken. Dies ist beispielsweise denkbar im Bereich Katastrophenhilfe, Vermisstensuche und Umweltforschung. Militär, Polizei und andere Sicherheitsbehörden sollen keine Drohnen einsetzen. Den Einsatz und die Erforschung bewaffneter Drohnen lehnen wir kategorisch ab.

Weitere Maßnahmen zum Schutz vor Überwachung und Zensur

Neben den oben genannten Veränderungen setzen wir uns auch ein

  • für die Abschaffung der flächendeckenden Erhebung biometrischer Daten sowie von RFID-Ausweisdokumenten
  • gegen einheitliche Schülernummer (Schüler-ID) und Schülerdatenbanken
  • gegen europaweite Vereinheitlichung staatlicher Informationssammlungen (Stockholmer Programm)
  • gegen die systematische Überwachung des Zahlungsverkehrs oder sonstige Massendatenanalyse
  • gegen den Informationsaustausch mit den USA und anderen Staaten ohne wirksamen Grundrechtsschutz
  • für den Abbau von Videoüberwachung und das Verbot des Einsatzes von Verhaltens- und Gesichtserkennungssystemen
  • gegen die pauschale Registrierung von Passagierdaten, z.B. von Flug- und Schiffsreisenden, gegen die Speicherung von PNR-Daten auf Vorrat und deren verdachtsunabhängige Übermittlung
  • für die Durchsetzung des Folterverbots
  • für eine bessere, wirksame Kontrolle von Geheimdiensten und Polizei national und europaweit
  • für die Wiederherstellung der Trennung von Polizei und Geheimdiensten und die Rücknahme der geheimdienstlichen Befugnisse für Polizeibehörden wie das Bundeskriminalamt (BKA)
  • gegen eine Absenkung der Hürden zum Informationsaustausch zwischen deutschen Sicherheitsbehörden und denen anderer Staaten, solange kein einheitlicher Datenschutz auf hohem Niveau existiert
  • für die Einführung einer Informations- und Auskunftspflicht gegenüber den Betroffenen beim Datenaustausch zwischen Polizeien der EU-Länder
  • für die Rücknahme der EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung und Stopp aller Planungen zur Wiedereinführung des Gesetzes
  • für den Stopp des SWIFT-Abkommens mit den USA
  • für die Rücknahme der Auslandskopfüberwachung
  • für ein Verbot von automatisierten KFZ-Kennzeichen-Scannings
  • gegen 'präventive' Strafverfolgung und die Aufhebung der Unschuldsvermutung
  • gegen Internierungslager (Gefängnis ohne Aburteilung) in Deutschland
  • für den Abbau von Abhörzentralen wie z.B. Echelon
  • für die Abschaffung der "Anti-Terror-Datei", der "Visa-Warndatei" und anderer unrechtmäßiger Datenbanken
  • für die Stärkung des allgemeinen Informantenschutzes
  • gegen Beugehaft für Zeugen oder zum Erpressen von Passwörtern
  • für die Ausweitung des Persönlichkeits-Kernbereichs auf elektronische Medien (z.B. Mail bei Webmailern, Laptop)
  • für die Berücksichtigung des Datenschutzes für Bürger- und Arbeitnehmer/innen bereits in der Konzeptionsphase aller öffentlicher eGovernment-Projekte
  • gegen geheime Durchsuchungen - weder online noch offline!
  • gegen die Beschränkung des Internetzugangs durch staatliche Stellen oder Internetanbieter (Sperrlisten).
  • gegen Sperrungen von Internetanschlüssen.
  • für ein Verbot der Installation von Filtern in die Infrastruktur des Internet.
  • für die Entfernung von Internet-Inhalten nur auf Anordnung unabhängiger und unparteiischer Richter.
  • für die Einführung eines uneingeschränkten Zitierrechts für Multimedia-Inhalte, das heute unverzichtbar für die öffentliche Debatte in Demokratien ist.
  • für den Schutz von Plattformen zur freien Meinungsäußerung im Internet (partizipatorische Websites, Foren, Kommentare in Blogs), die heute durch unzureichende Gesetze bedroht sind, welche Selbstzensur begünstigen (abschreckende Wirkung).

Gewaltmonopol

Das Gewaltmonopol des Staates darf nicht an Privatfirmen delegiert werden. Polizeiaufgaben, das Beaufsichtigen von Gefängnissen und ähnliches müssen vollständig in staatlicher Hand bleiben.

Justiz

Wir fordern die Unabhängigkeit der Staatsanwälte von der politischen Führung und deshalb ein Verbot des Weisungsrechtes der vorgesetzten Behörden auf Einstellung von Verfahren.

Wir sehen mit Sorge, wie durch eine nicht zu verantwortende Öffentlichkeitsarbeit einiger Staatsanwaltschaften die im Rechtsstaat verankerte Unschuldsvermutung zunehmend zu Lasten von Beschuldigten ausgehebelt wird. Deshalb wollen wir dienst- und strafrechtliche Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Staatsanwälten bei entsprechenden Verstößen verschärfen.

Unabhängige Kontrolle der Polizei

Wir treten für eine demokratische, transparente und unabhängige Kontrolle der Polizei ein. Das wollen wir erreichen durch die Einführung einer unabhängigen Polizeikommission. Die Polizeikommission soll sicherstellen, dass die Exekutivorgane nach rechtsstaatlichen Prinzipien arbeiten. Die Kommission soll als Ansprechpartner von Beschwerdeführern und aktiver Ermittler tätig werden. Sie soll polizeiinterne Beschwerden und Beschwerden von Bürgern entgegennehmen. Um die Unabhängigkeit der Kommission zu gewährleisten, sollte sie nicht dem Innenministerium, sondern direkt dem Landtag unterstellt sein.

Keine Massenvernichtungswaffen in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz ist das einzige Bundesland, in dem Atomwaffen der Vereinigten Staaten im Rahmen der "nuklearen Teilhabe" gelagert werden. Wir wollen dafür sorgen, dass alle in Rheinland-Pfalz gelagerten Atomwaffen abgezogen und möglichst vernichtet werden.

Wir lehnen jegliche Massenvernichtungswaffen ab und sprechen uns entschieden dagegen aus, dass diese in Rheinland-Pfalz erforscht, gebaut, getestet oder gelagert werden.

Informationsfreiheit im 21. Jahrhundert - Offene Daten für mündige Bürger!

Der Zugang zu Wissen und Information ist die Grundlage für unsere freiheitlich-demokratische Informations- und Wissensgesellschaft. Wir PIRATEN setzen uns daher für eine Stärkung der Informationsfreiheit und einen freien und offenen Zugang zu allen staatlichen und staatlich geförderten Informationsbeständen ein.

Sämtliche staatlichen Daten müssen grundsätzlich der Öffentlichkeit und damit jedermann frei zugänglich gemacht werden. Unter staatlichen Daten verstehen wir alle staatlichen und staatlich finanzierten Informationen, ausgenommen personenbezogene Daten und ggf. wenige klar zu definierende und begründende Ausnahmefälle. Diese Ausnahmeregelungen sind möglichst eng und eindeutig zu formulieren und dürfen nicht pauschal ganze Behörden oder Themengebiete ausgrenzen.

Der Anspruch der Gesellschaft auf Wissen endet dort, wo die Privatsphäre beginnt. Persönlichkeitsrechte wie die informationelle Selbstbestimmung sind Grundpfeiler für die freiheitlich demokratische Grundordnung unseres Staates. Damit der Bürger seiner Kontrollpflicht dem Staat gegenüber nachkommen kann, muss dieser offen und transparent aufgestellt sein.

Die Demokratie soll gestärkt werden, indem mehr Mitwirkungsmöglichkeiten und Einblicke in die Abläufe gewährt werden. Durch Einsicht in die Staatsgeschäfte können Korruption, Bürokratie und Lobbyismus erkannt werden. Inkompetenzen und Versäumnisse werden schneller aufgedeckt.

Transparenz des Staatswesens und Lobbyismus

Die politische Arbeit wird in Deutschland stark von Lobbyinteressen gesteuert. Unternehmensvertreter nehmen unbemerkt Einfluss auf Politiker und arbeiten sogar an Gesetzen mit. Abhängigkeiten zwischen Unternehmen und Politikern müssen aufgedeckt werden. Abgeordnete sollen ihre Nebentätigkeiten und die gegebenenfalls daraus resultierenden Einkünfte veröffentlichen. Abgeordnete der Piratenpartei werden mit gutem Beispiel vorangehen und dies mit dem Einzug ins Parlament offenlegen. Dem Bürger muss klar ersichtlich sein, welche Interessen hinter Gesetzesinitiativen stecken und wer, wie und wann auf den Gesetzgebungsprozess Einfluss genommen hat.

Zu einem transparenten Staat gehören neben den Regelungen zu Lobby- und Nebentätigkeiten von Parlamentariern und Amtsträgern auch die gelebte Verpflichtung, Entscheidungsfindungsprozesse für den Bürger wahrnehmbar und nachvollziehbar öffentlich zu machen, wie auch Verordnungen, Diskussionspapiere und Vertragswerke so zu gestalten, dass diese so kurz und sprechend wie möglich und für den Bürger verständlich gehalten sind. Wir lehnen geheime Ausschüsse ab.

Gleichzeitig müssen die Interessen der Bürger besser vertreten werden. Zudem sollen Nichtregierungsorganisationen gefördert werden, die für die Rechte und Interessen der Bürger eintreten.

Informationsfreiheit ist Bürgerrecht!

Die alte Weisheit "Wissen ist Macht" gilt in der Informationsgesellschaft mehr denn je. Nur wer umfänglich informiert ist, kann fundierte Entscheidungen fällen. Eine umfassende Information von Bürgern und Bürgerinnen ist auch Voraussetzung für politisches Engagement und demokratische Kontrolle der vom Volk legitimierten Macht. Jeder Bürger kann staatliche Angaben selbst überprüfen, aus neuen Blickwinkeln betrachten und neue, vorher unbekannte Zusammenhänge entdecken. Dies führt zu einer Demokratisierung der Informationskanäle und erhöht die Kontrollmöglichkeiten der Zivilgesellschaft gegenüber dem Staat. Gemäß dem Mehr-Augen-Prinzip können Angaben gemeinschaftlich besser überprüft, Entscheidungen hinterfragt und kritisiert werden. Verbesserungsvorschläge können von Allen erarbeitet werden und die besten Lösungen können umgesetzt werden. Dem Missbrauch und der Willkür Einzelner wird vorgebeugt.

Wir PIRATEN wollen daher Parlamente und Behörden und die rechtlichen Grundlagen so umgestalten, dass sie diesem gesamtgesellschaftlichen Anspruch der Informationsfreiheit für alle Bürger Rechnung tragen. Wir setzen uns dafür ein, dass sich der Staat vom Prinzip der Geheimhaltung abkehrt und ein Prinzip der Öffentlichkeit einführt, welches den mündigen Bürger in den Mittelpunkt staatlichen Handelns und Gestaltens stellt. Dies schafft nach der festen Überzeugung der Piratenpartei die unabdingbaren Voraussetzungen für eine moderne Wissensgesellschaft in einer freiheitlichen und demokratischen Ordnung.

"Wissen ist Macht" wird bislang eher als Legitimation dafür verwendet, Wissen für sich zu behalten, abzuschotten und zu monopolisieren. Eine erfolgreiche Gesellschaft des 21. Jahrhunderts muss den Satz erweitern zu "Wissen ist Macht - wenn es allen gehört". Denn eingesperrtes Wissen ist gesellschaftlich totes Wissen, nutzt zunächst nur dem, der daraus "Kapital" schlägt, wenn überhaupt. Denn noch viel häufiger liegt das Wissen verschlossen in Tresoren, weil es vergessen oder falsch verstanden wird.

Geteiltes Wissen wächst schneller als isoliertes Wissen. Die Wissenschaftsgemeinschaft weiß das schon lange und bewertet den Rang eines Forschers deshalb nach seinen Publikationen und der Häufigkeit, mit der er zitiert wird. Verbraucherschützer, Umweltschutz-Organisationen, Bündnisse für Verkehrsprojekte und viele andere Organisationen und Initiativen, die die Interessen der Menschen vertreten, warten darauf, dass die öffentliche Verwaltung ihre Informationsschätze teilt und nicht versteckt. Die Piratenpartei versteht sich als Vertreter der Wissensgesellschaft.

Transparente Information über Großprojekte

Bei der Planung und Umsetzung von Großprojekten wie Nürburgring oder Hochmoselübergang sollen frühzeitig alle relevanten Informationen veröffentlicht werden. Daneben sollen die betroffenen Bürger angemessen und frühzeitig beteiligt werden. Bei einer Verlegung in private Rechtsformen muss diese Veröffentlichungspflicht weiterhin gewährleistet sein. Wir wollen eine offenere Kommunikation bei der Planung und Umsetzung von Großprojekten anstoßen.

Am Nürburgring wurden immense Summen in den Bau eines Freizeitparks investiert, um Arbeitsplätze in einer strukturschwachen Region zu schaffen. Bevor diese Investitionen vernichtet und weitere Kosten getragen werden müssen, fordern wir in einem transparenten Verfahren mit umfassender Beteiligung der Bevölkerung zu prüfen, ob eine Nutzungsänderung zum Erreichen des Ursprungsziels führen kann.

Keine Zensur!

Die Bestrebungen etablierter Parteien, eine Inhaltsfilterung im Internet zu etablieren, lehnen wir kategorisch ab. Staatliche Kontrolle des Informationsflusses, also Zensur, ist ein Instrument totalitärer Regime und hat in einer Demokratie nichts verloren. Der Kampf gegen rechtswidrige Angebote im Internet muss jederzeit mit rechtsstaatlichen und transparenten Mitteln geführt werden. Bereits die Etablierung einer Zensurinfrastruktur ist inakzeptabel. Die Beurteilung der Rechtswidrigkeit muss gemäß der in Deutschland geltenden Gewaltenteilung und Zuständigkeit getroffen werden.

Jugendmedienschutzstaatsvertrag aufheben!

Auch den Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV), den die rheinland-pfälzische Landesregierung vorangetrieben hat, lehnen wir kategorisch ab, da er in unseren Augen einen völlig falschen Weg im Jugendschutz beschreitet. Wir fordern Aufklärung und die Vermittlung von Medienkompetenz an Kinder, Jugendliche und Eltern statt einer Zensur von Inhalten im Rundfunk oder Internet.

Moderne Verwaltung mit offenen Daten!

Staatliche Daten, wie Wetter- und Geodaten, Verkehrs- und Einwohnerstatistiken, müssen allen Bürgern zur Verfügung stehen und dürfen nicht länger großen Teilen der Gesellschaft vorenthalten werden. Die heutige Informationspolitik schließt wertvolle Daten in Aktenschränken oder nicht allgemein verarbeitbaren Dateiformaten ein. Bürger bekommen wichtige Informationen nur auf Nachfrage. Wir wollen das Potential der weltweiten Vernetzung ausschöpfen und werden deshalb offene Schnittstellen zum Abruf dieser Daten für jedermann einführen.

Die modernen Informationstechnologien machen eine proaktive, zeitnahe Veröffentlichung und Verbreitung von staatlichen Informationen in offenen und strukturierten Datenformaten kostengünstig und schnell möglich. Die Piratenpartei tritt dafür ein, dass alle staatlichen Stellen von diesen Möglichkeiten Gebrauch machen, statt der Verbreitung dieser Informationen Steine in den Weg zu legen. Wir wollen durchsetzen, dass Rohdaten in maschinenlesbaren Formaten bereitgestellt werden, die eine schrankenlose Weiterverarbeitung durch Nicht-Regierungsorganisationen, Forschungseinrichtungen und interessierte Bürger zulassen.

Eine Veröffentlichung von Daten in Rohform und der Zugriff über offene Schnittstellen ermöglichen vielfältige Anwendungen. Die Piratenpartei betrachtet daher die Veröffentlichung von staatlichen Informationen in offenen, strukturierten Formaten als ein wesentliches Merkmal eines demokratischen Informationszeitalters. Open-Data- und Semantic-Web-Initiativen, welche für die Veröffentlichung von strukturierten Daten eintreten, wollen wir deshalb explizit fördern. Ebenso wollen wir den Einsatz freier Software in allen Einrichtungen des Landes forcieren. Langfristige Verträge mit Monopolisten lehnen wir ab.

Freie und plattformunabhängige Dateiformate für staatliche Veröffentlichungen

Offene Formate garantieren, dass Informationen auch langfristig lesbar sind. Diese müssen möglichst in durchsuchbarer Form zur Verfügung gestellt werden.

Der Zugang zu veröffentlichten Informationen darf nicht davon abhängen, welches Computersystem jemand benutzt, ob spezielle Software installiert oder gekauft wurde. Deshalb ist es erforderlich, Veröffentlichungen in einer Form vorzunehmen, die auf offenen, standardisierten Formaten basiert.

Offene Dateiformate in der Verwaltung

Wir werden dafür sorgen, dass die Verwaltungen des Landes und der Kommunen vollständig auf offene Dateiformate umsteigen. Dies vereinfacht den Datenaustausch zwischen den Behörden untereinander und mit den Bürgern.

Freie Software in Behörden und staatlichen Einrichtungen

Durch die Offenheit des Quellcodes bei freier Software gibt es keine Abhängigkeit von einem bestimmten Softwarehersteller. Dies verbessert die Möglichkeiten für spätere Anpassungen, wenn sich beispielsweise rechtliche Rahmenbedingungen für Behörden ändern. Bei freier Software entfallen außerdem auf lange Sicht große Summen für Lizenzgebühren. Den kurzfristig höheren Kosten für Einarbeitungsaufwand stehen so mittel- und langfristige Einsparungen gegenüber. Wartungsverträge können mit Firmen vor Ort geschlossen werden, was die regionale Wirtschaft fördert. Bei öffentlichen Ausschreibungen sollen Open-Source-Produkte mit offenen Dateiformaten bevorzugt behandelt werden.

Kooperation mit Software-Monopolisten aufkündigen

Verträge der Landesregierung mit Software-Monopolisten zum Einsatz von Software in Schulen, Hochschulen und Verwaltung sowie im Bereich des Jugendmedienschutzes und der Medienkompetenzförderung lehnen wir ab und werden entsprechende bereits bestehende Verträge aufkündigen.

Auskunftsanspruch verbessern!

Wir wollen gewährleisten, dass jeder Bürger unabhängig von der Betroffenheit und ohne den Zwang zur Begründung sein Recht durchsetzen kann, auf allen Ebenen der staatlichen Ordnung Einsicht in die Aktenvorgänge und die den jeweiligen Stellen zur Verfügung stehenden Informationen zu nehmen. Dies gilt für schriftliches Aktenmaterial ebenso wie für digitale oder andere Medien.

Ausnahmeregelungen zum Auskunftsanspruch sind eng und eindeutig zu formulieren und dürfen nicht pauschal ganze Behörden oder Verwaltungsgebiete ausnehmen. Für eine breite und effiziente Nutzung der Daten ist die Auskunftsstelle verpflichtet, Zugang in Form einer Akteneinsicht oder einer Materialkopie zu gewähren. Der Zugang soll zeitnah und mit einer klaren und fairen Kostenregelung erfolgen. Verweigerung des Zugangs muss schriftlich begründet werden und kann vom Antragsteller sowie von betroffenen Dritten gerichtlich überprüft werden lassen, wobei dem Gericht zu diesem Zweck voller Zugang durch die öffentliche Stelle gewährt werden muss.

Wir werden alle öffentlichen Stellen verpflichten, regelmäßig sowohl Organisations- und Aufgabenbeschreibungen zu veröffentlichen, einschließlich Übersichten der Arten von Unterlagen, auf die zugegriffen werden kann, als auch einen jährlichen öffentlichen Bericht über die Handhabung des Auskunftsrechts.

Korruption erschweren!

Lobbyismus aufdecken

Damit für die rheinland-pfälzischen Bürgerinnen und Bürger klar ersichtlich ist, wer die Politik im Land beeinflusst, werden wir ein vollständiges Lobbyistenregister auf Landesebene einführen, in dem alle Verbände und Vertreter aufgeführt werden, die Einfluss auf Gesetzgebungsprozesse oder deren Ausgestaltung durch Verordnungen haben. In den Ministerien dürfen keine Mitarbeiter von Unternehmen dauerhaft ihre Arbeit verrichten. Lediglich in transparenten Anhörungen dürfen diese als Sachverständige angehört werden. Anhörungen zu Gesetzesinitiativen oder anderen Vorhaben der Landesregierung müssen stets öffentlich angekündigt werden und für jeden zugänglich sein. Insbesondere Verbraucherverbände, Bürgerrechts- und Menschenrechtsorganisationen müssen von Anfang an in Gesetzgebungsprozesse eingeweiht werden und Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen. Alle Stellungnahmen von Interessenverbänden müssen öffentlich z.B. über das Internet zugänglich gemacht werden.

Vergaberegister zur Korruptionsbekämpfung

Wir wollen ein Vergaberegister schaffen, mit dessen Hilfe bereits auffällig gewordene Firmen künftig von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Diese Informationen sollen nicht nur Behörden zur Verfügung stehen, sondern auch der interessierten Öffentlichkeit. Das Korruptionsbekämpfungsgesetz von Nordrhein-Westfalen kann hier als Vorlage dienen.

Offenlegung von Nebeneinkünften und Nebentätigkeiten von Amts- und Mandatsträgern

Mandatsträger und Ausübende politischer Ämter müssen zur Offenlegung sämtlicher Nebeneinkünfte und Nebentätigkeiten verpflichtet sein. Nur wenn der Bürger weiß von wem die genannten Personen bezahlt werden und für wen sie arbeiten, kann er sich ein vollständiges Bild über deren Unabhängigkeit oder ggf. deren Abhängigkeit machen. Die Offenlegungspflicht soll auch für unentgeltliche (nicht private) Nebentätigkeiten, wie Ehrenämter in Vereinen und Verbänden gelten. Dazu werden wir ein Modell erarbeiten, das über die Regelungen auf Bundesebene hinausgeht. Das dreistufige System reicht nicht aus, da die höchste Stufe von 7000 Euro nichts darüber aussagt, wie hoch die Nebeneinkünfte tatsächlich ausfallen. Um mögliche Interessenkonflikte erkennen zu können, müssen die zusätzlichen Einkünfte transparent offengelegt werden.

Transparenter Haushalt

Die Transparenz im Haushalt des Landes und bei der Verwendung von sonstigen Landesmitteln muss dringend verbessert werden. Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit sind nicht im erforderlichen Maß gewährleistet.

Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Haushalte der überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanzierten Stiftungen unter verstärkte parlamentarische Kontrolle gestellt werden.

Veröffentlichungsdienst 2.0 - freier Zugang zum Landesrecht!

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Aber sich über geltendes Recht - also Vorschriften, Erlasse, Verordnungen oder Entscheidungen - zu informieren, könnte heute wesentlich einfacher sein.

Wir wollen deshalb eine zentrale Anlaufstelle im Internet umsetzen, die neben Rechtsprechung und Gesetzgebung auch Verordnungen, Umsetzungsrichtlinien, Berichte, Empfehlungen, Analysen, amtliche Bekanntmachungen, Gesetzesentwürfe und sonstige Drucksachen von Land und Kommunen enthält, komplett mit Suchfunktion, Änderungsverfolgung, Querverweisen und Kommentarmöglichkeit.

Das Material wird, sofern nicht ohnehin gemeinfrei, unter eine liberale Lizenz gestellt, die eine (auch kommerzielle) Weiterverwendung der Texte zulässt. Dabei sollen offene, einheitliche Schnittstellen für die automatische Abfrage und frei zugängliche Datenformate genutzt werden.

Von diesem einfachen Zugriff profitieren alle Bürger und Unternehmen. Auch die Arbeit der staatlichen Stellen (Verwaltung, Gerichte, Landtag) wird durch eine einheitliche Plattform für die Veröffentlichung von Dokumenten und Daten erleichtert.

Weitere, konkrete Maßnahmen zur Informationsfreiheit

Um die Informationsfreiheit im obigen Rahmen vollumfänglich zu gewährleisten, wollen die rheinland-pfälzischen PIRATEN folgende Maßnahmen ergreifen:

  • die Digitalisierung aller staatlichen Unterlagen, die neu erstellt werden
  • Forschungsprojekte zur Digitalisierung alter Unterlagen sowie die Erforschung von Langzeitarchivierungsstrategien
  • den freien Zugang zu allen Gesetzen und Gesetzesentwürfen, bereits in der Entstehungsphase
  • den freien Zugang zu allen Beschlüssen des Landtages und anderer politischer Gremien
  • die komplette Offenlegung des Abstimmungsverhaltens im rheinland-pfälzischen Landtag und seinen Ausschüssen
  • die komplette Offenlegung des Abstimmungsverhaltens im Bundesrat
  • die komplette Offenlegung der Nebeneinkünfte der Landtagsabgeordneten und Minister
  • den freien Zugang zu allen finanziellen Ausgaben der Landesregierung, der Ministerien, des Landtags und seiner Fraktionen
  • den freien Zugang zu allen Messdaten, die staatlichen Institutionen vorliegen (Wetterdaten, Flugverkehrsdaten, Gewässerdaten, Katasterdaten, Luftbilder, u.v.m.)
  • den freien Zugang zu allen statistischen Erhebungen, die durch die Verwaltung oder in deren Auftrag vorgenommen werden
  • das Angebot von offenen Schnittstellen zur automatischen Abfrage der bereitgehaltenen Dokumente, Daten und Informationen in standardisierten, offenen Formaten
  • die Einrichtung einer kostenlosen Beratungsstelle, die den Bürgern und Bürgerinnen offene Fragen und komplexe Sachverhalte erläutert
  • die finanzielle Förderung von Open-Data- und Semantic-Web-Initiativen und Forschung in diesem Bereich
  • die Zusammenarbeit mit rheinland-pfälzischen Hochschulen zur Digitalisierung, Aufbereitung und Zurverfügungstellung aller Daten in offenen Formaten
  • die Unabhängigkeit des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit und eine bessere finanzielle und personelle Ausstattung der Behörde
  • das Angebot aller Ausschreibungen in einem standardisierten, maschinenlesbaren Datenformat
  • die Einführung einer Meldepflicht für alle Behörden bei Datenpannen und ein standardisiertes Verfahren zur Benachrichtigung der Betroffenen
  • die Veröffentlichung aller Verträge der Landesregierung und der Ministerien mit Unternehmen
  • die Einführung eines vollständigen Lobbyistenregisters auf Landesebene
  • eine klare Kennzeichnung, welche Passagen in Gesetzesentwürfen von wem hinzugefügt wurden
  • die umgehende Bekanntmachung von Art und Umfang aller Abhörmaßnahmen, Observationen oder Datenabfragen inklusive der Information von welcher Polizeibehörde oder welchem Geheimdienst diese auf welcher rechtlichen Grundlage durchgeführt werden, sowie die umfassende Information der Betroffenen sofort nach Ende der Maßnahme
  • die ausschließliche Verwendung quelloffener Software durch die Verwaltung
  • die Verpflichtung der Gemeindeverwaltungen zur Veröffentlichung der Protokolle von öffentlichen Gemeinderatssitzungen im Internet
  • die Verpflichtung der Gemeindeverwaltungen zur Veröffentlichung der Satzungen der Gemeinde im Internet

Mehr Demokratie einfordern!

Die Digitalisierung sorgt dafür, dass es immer leichter wird, Informationen zu durchsuchen und für alle zugänglich zu machen. Neue und vorher undenkbare Lösungsansätze für die Verteilung von Macht im Staat können möglich werden. Die digitale Revolution ermöglicht der Menschheit eine Weiterentwicklung der Demokratie, bei der die Grundrechte, vor allem die Meinungsfreiheit sowie die Mitbestimmungsmöglichkeiten jedes Einzelnen, gestärkt werden können.

Wir sehen es als unsere Aufgabe an, die gelebte Demokratie an die neuen Möglichkeiten des 21. Jahrhunderts anzupassen. Unser Ziel ist es, jedem Menschen die Möglichkeit zu geben, sich an der Politik zu beteiligen. Nur so kann erreicht werden, dass Entscheidungen von einer breiten Mehrheit akzeptiert werden und die Interessen der Bevölkerung in der Politik ausreichend berücksichtigt werden. Die bisherigen Möglichkeiten der Demokratie sind unserer Ansicht nach nicht ausreichend, um dieses Ziel zu erreichen.

Mehr Demokratie beim Wählen

Demokratie für Alle!

Wir setzen uns dafür ein, dass möglichst jeder durch seine Stimme Einfluss auf die politische Zukunft unseres Landes nehmen kann.

Bisher sind nur EU-Bürger bei Kommunalwahlen wahlberechtigt. Wir wollen, dass alle Menschen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit bei Kommunal- und Landtagswahlen wählen dürfen. Die einzige Voraussetzung soll sein, mindestens drei Monate in der Gemeinde bzw. in unserem Bundesland zu leben. (*OPTIONAL: Außerdem wollen wir erreichen, dass bei Kommunalwahlen auch Menschen wählen dürfen, die nur mit einem Zweitwohnsitz im Ort gemeldet sind.*)

Jugendliche beteiligen!

Jedes Mindestalter für Wahlen ist reine Willkür. Das Mindestalter für Wahlen wollen wir daher abschaffen. Stattdessen muss jeder Wähler sich vor der ersten Wahlteilnahme selbstständig in das Wählerverzeichnis eintragen. Ein Familienwahlrecht, in dem die Eltern stellvertretend für ihre Kinder wählen, lehnen wir ab. Dadurch sehen wir nicht die Interessen junger Menschen, sondern nur die der Eltern gestärkt. Durch die Abschaffung des Wahlalters wollen dafür sorgen, dass die Politik sich in ihren Entscheidungen stärker auf die Nachhaltigkeit für die nachfolgenden Generationen konzentriert. Außerdem wird ein Wahlrecht für Kinder und Jugendliche dafür sorgen, dass sich junge Menschen schon früh in die Politik einbringen und Interesse für die Demokratie entwickeln.

Dies wollen wir durch die Einrichtung von kommunalen Jugendparlamenten unterstützen. Die Jugendparlamente wollen wir mit einem Antragsrecht im Gemeinde- bzw. Stadtrat sowie mit einem eigenen Budget ausstatten. Vertreter der Jugendparlamente sollen im Gemeinde- oder Stadtrat ein Rederecht erhalten.

Ergänzt werden diese Vorhaben durch eine Reform der politischen Bildung. Kinder und Jugendliche müssen zusätzlich zum Politikunterricht frühestmöglich an demokratische Entscheidungsverfahren herangeführt werden und selbst mitbestimmen können. Schulen müssen in demokratische Bildungseinrichtungen verwandelt werden, in denen Schüler gleichberechtigt mit Eltern und Lehrern entscheiden. Nur so können Kinder und Jugendliche Demokratie erfahren und politisches Interesse und Gespür für politische Teilhabe entwickeln.

Parteiendruck verringern!

Wir setzen uns für mehr Freiheit und Unabhängigkeit des einzelnen Abgeordneten im Parlament ein. Um den Parteiendruck zu verringern, muss der Einfluss der Wähler auf die personelle Zusammensetzung des Landtags gestärkt werden. Daher wollen wir auch für Landtagswahlen die Möglichkeit schaffen, Kandidaten verschiedener Parteien zu wählen oder einzelne Kandidaten zu stärken (panaschieren und kumulieren), wie es bereits bei Kommunalwahlen möglich ist.

Briefwahl begrenzen!

Bereits 1981 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Briefwahl problematisch im Hinblick auf die Grundsätze der freien und der geheimen Wahl ist. Damals wurden Briefwahlunterlagen aber nur in begründeten Fällen ausgestellt, sodass die Briefwahl trotzdem akzeptiert wurde. Mittlerweile ist die Zahl der Briefwähler jedoch stark gestiegen. Wir möchten daher die Möglichkeit der Briefwahl auf ein absolutes Minimum beschränken.

Mobile Wahllokale, die z. B. bereits in kleineren Pflegeeinrichtungen eingesetzt werden, sollen zukünftig auch Menschen mit einbeziehen, die zuhause gepflegt werden. Für Personen, die am Wahltag verhindert sind, soll es ermöglicht werden, ausnahmsweise vor dem eigentlichen Wahltermin in eigenen Wahllokalen zu wählen.

Sperrklausel abschaffen!

Bislang braucht eine Partei mindestens 5 % der Stimmen, um Vertreter in den Landtag entsenden zu können. Auf kommunaler Ebene gibt es eine solche Sperrklausel nicht, auch für die Europawahl gibt es sie mittlerweile nicht mehr. Wir wollen die Fünfprozenthürde auch auf Landesebene abschaffen! Dadurch werden auch die Anhänger kleinerer Parteien in der Landespolitik berücksichtigt und neue Ideen in den Landtag gebracht.

Mitbestimmung zwischen den Wahlen

Petitionsrecht stärken

Jeder hat das Recht, sich mit Beschwerden oder Anregungen ans Parlament zu wenden. Wir wollen, dass dieses Recht verstärkt genutzt wird: Nach Vorbild des Portals "ePetitionen" des Bundestags wollen wir auch für dem Landtag Rheinland-Pfalz eine Website einrichten, auf der Petitionen öffentlich eingereicht, diskutiert und unterstützt werden können. Sitzungen des Petitionsausschusses müssen immer öffentlich sein.

Auf kommunaler Ebene wollen wir Plattformen erstellen, auf denen jeder Anregungen an die Kommunalverwaltung und die Stadt- bzw. Gemeinderäte richten kann.

Mitarbeit schafft Demokratie

Wir wollen die Möglichkeiten der deliberativen Demokratie, also die Beteiligung der Bürger in der Erarbeitungsphase von Gesetzen, in Rheinland-Pfalz verstärkt nutzen. Das Veranstalten von Bürgerkongressen, die Einrichtung von Bürger-Arbeitsgruppen und die Nutzung elektronischer Beteiligungsmöglichkeiten über das Internet darf keine Ausnahme sein, sondern muss bei wichtigen Gesetzen und Vorhaben zur Regel werden. Betroffene und Interessierte müssen bereits frühzeitig in die Planung und den Entwurf von Gesetzesvorschlägen mit einbezogen werden.

Volksabstimmungen möglich machen

Bisher wurde in Rheinland-Pfalz noch nie ein landesweiter Volksentscheid durchgeführt. Wir wollen daher die Hürden dafür senken:

Die Sammelfrist für Unterschriften wird von bisher zwei auf künftig sechs Monate verlängert, die Zahl der notwendigen Unterschriften wollen wir von jetzt 300.000 auf 100.000 verringern. Die Unterschriften müssen bisher auf der Gemeindeverwaltung abgegeben werden, diese Hürde wollen wir abschaffen und durch eine freie Unterschriftensammlung ersetzen. Außerdem fordern wir, dass Volksinitiativen und Volksbegehren im Landtag in jedem Fall öffentlich behandelt werden müssen.

Bei Volksentscheiden wollen wir anstelle der Mindestbeteiligung (Beteiligungsquorum) eine Mindestzustimmung (Zustimmungsquorum) einführen, um zu verhindern, dass Gegner eines Vorschlags zum Boykott der Abstimmung aufrufen. Da über unsere Landesverfassung 1948 in einer Volksabstimmung entschieden wurde, wollen wir künftig für alle Verfassungsänderungen verpflichtend eine Volksabstimmung durchführen.

Auch auf kommunaler Ebene wollen wir das Zustandekommen eines Bürgerentscheids vereinfachen. Die dafür nötige Unterschriftenzahl wollen wir von jetzt 10 % auf 5 % der Wahlberechtigten halbieren. Die in manchen Fällen vorgesehen Frist für das Sammeln der Unterschriften wollen wir von jetzt vier Monaten auf sechs Monate verlängern. Die Liste der Themen, bei denen ein Bürgerentscheid nicht zulässig ist, wollen wir kürzen. Kommt es zu einem Bürgerentscheid, wollen wir das Zustimmungsquorum abschaffen oder zumindest verringern.

Bürgerhaushalt statt Hinterzimmerpolitik

Wir setzen uns für die Schaffung von Bürgerhaushalten in allen Kommunen ein. Der dadurch verwaltete Etat soll schrittweise ansteigen, Kritiker erhalten so die Möglichkeit, den Erfolg des Projekts zu erleben oder aber ein Scheitern darzulegen und zu klassischen Haushaltsformen zurückzukehren.

Bei der Realisierung des Bürgerhaushalts sind folgende Anforderungen zu beachten:

  • Die Ergebnisse des Bürgerhaushalts werden per Bürgerentscheid beschlossen und sind verbindlich.
  • Ein eventuell eingerichtetes Begleitgremium darf nicht mit Funktionären aus den Reihen der Politik oder Verwaltung besetzt werden.
  • Der Erfolg darf nicht ausschließlich von der Beteiligungsquote abhängig gemacht werden.
  • Es dürfen nicht nur Sparvorschläge zugelassen werden, da dies die Bürgerbeteiligung unnötig einschränkt. Die Budgetplanung muss einfach vermittelt werden, sodass jeder Interessierte den Bürgerhaushalt versteht und ohne besondere Vorkenntnisse Vorschläge machen kann.
  • Die allgemeinen Wahlgrundsätze müssen eingehalten werden.
  • Wir bevorzugen eine hybride Mischung aus On- und Offlineverfahren. Die Website sowie alle Dokumente müssen möglichst einfach und leicht verständlich aufbereitet werden. Alle Entscheidungen sollen barrierefrei für jeden zugänglich sein.
  • Der Bürgerhaushalt muss der breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht werden und Aktionen zu dessen Verbreitung müssen gefördert werden.
  • Nach der Online-Phase müssen die Vorschläge öffentlich diskutiert und per Bürgerentscheid abgestimmt werden, anstatt nur von politischen Fachgremien diskutiert und entschieden zu werden.

Auf Landesebene werden wir dafür sorgen, dass die nötigen Weichen gestellt werden, um einen solchen Bürgerhaushalt zu realisieren.

Trennung von Staat und Religion

Kein Religionsbezug in der Landesverfassung

Einweltlicher und demokratischer Staat steht für die Achtung von Menschen unabhängig ihrer religiösen Ansichten. Statt spezifischem Religionsbezug fordern wir ein Bekenntnis zu allgemein gültigen Werten, auf denen die Gesellschaft aufbaut. Deutschland garantiert als weltlicher Staat Religionsfreiheit. Religiöse und religionsfreie Weltanschauungen sind Privatsache und die Freiheit der Wahl sowie Gleichbehandlung ist durch eine Verfassung ohne Bezüge zu einem Gott oder einer bestimmten Religion zu garantieren.

Staatsleistungen an Kirchen beenden

Die Länder zahlen jährlich ca. 400-500 Millionen Euro an die Kirchen. In Rheinland-Pfalz wurden dafür im Landeshaushalt 2013 etwa 53 Millionen Euro veranschlagt. Viele Kommunen in Rheinland-Pfalz müssen darüber hinaus aufgrund jahrhundertealter Verträge eigene Zahlungen an Kirchengemeinden leisten. Wir möchten diese Zahlungsverpflichtungen von Land und Kommunen gesetzlich beenden

Abschaffung des Versammlungs-, Sport- und Tanzverbots

Im „Landesgesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage“ ist das Verbot verschiedener Veranstaltungen geregelt. Wir wollen die Paragrafen 6, 7 und 8 streichen (Verbot von Versammlungen und Veranstaltungen, Verbot von Sportveranstaltungen, Verbot von Tanzveranstaltungen). Der Staat soll hier nicht in die Freiheit des Einzelnen eingreifen.

Selbstverwaltung der Religionsgemeinschaften

Die Verwaltung religiöser Institutionen ist vollständig in deren eigene Hände zu legen. Staatliche Stellen dürfen infolge dessen nicht mehr für Austritte aus Religionsgemeinschaften zuständig sein. Damit verbundene Bearbeitungsgebühren entfallen.

Die staatlichen Finanzbehörden sollen nicht länger Kirchensteuern einziehen und verwalten. Kirchen und Religionsgemeinschaften können sich in eigener Verantwortung über Mitgliedsbeiträge finanzieren.

Keine Sonderregelungen für Religionsgemeinschaften im Arbeitsrecht

Beschäftigte bei Religionsgemeinschaften müssen als Arbeitnehmer die gleichen Rechte haben wie Beschäftigte in nichtreligiösen Unternehmen bzw. Organisationen. Auch bis zur vollständigen Entflechtung von Kirche und Staat darf es nicht hingenommen werden, dass in Organisationen, die öffentliche Gelder erhalten, Menschen wegen ihrer Religionszugehörigkeit, ihrer persönlichen Meinung oder ihrem privaten Lebenswandel benachteiligt werden.

Keine religiösen Symbole in staatlichen Institutionen

Alle religiösen Symbole werden aus staatlichen Institutionen entfernt. Architektur und Gestaltung eines Gebäudes lassen auf den Charakter der Verwendung dieses Gebäudes schließen. Aufgrund des Anspruchs weltanschaulicher Neutralität unserer staatlichen Institutionen haben religiöse Symbole jeder Art in diesen Institutionen keinen Platz. Davon unberührt bleiben religiöse Symbole, die Angestellte z. B. als Kleidung oder Schmuck tragen (Kreuze als Anhänger, Kopftuch). Eigene Überzeugungen auf diese Art zum Ausdruck zu bringen liegt in der freien Entscheidung jedes einzelnen Menschen.

Aufhebung des Reichskonkordats

Wir sprechen uns für eine konsequente Trennung von Staat und Religionsgemeinschaften aus. Hierzu wollen wir das Reichskonkordat von 1933 zwischen dem NS-Regime und der katholischen Kirche aufgekündigen, da darin Privilegien für die katholische Kirche formuliert wurden, die unserem Verständnis von einem säkularen Staat widersprechen und die Ungleichbehandlung von Religionsgemeinschaften zulassen. Niemand darf wegen seines Glaubens benachteiligt oder bevorzugt werden. Das Gleichberechtigungsgebot ist einzuhalten.

Die Aufhebung des Konkordats ebnet den Weg für Reformen.

  • rechtliche Gleichsetzung des Beichtgeheimnises mit der ärztlichen Schweigepflicht
  • Religionsgemeinschaften sind als gemeinnützige Vereine freier in ihrem Handeln.
  • Kirchliche Trauungen sollen auch unabhängig von der Zivilehe möglich sein.

Immaterialgüterrechte

Der uralte Traum, alles Wissen und alle Kultur der Menschheit zusammenzutragen, zu speichern und heute und in der Zukunft verfügbar zu machen, ist durch die rasante technische Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte in greifbare Nähe gerückt. Wie jede bahnbrechende Neuerung erfasst diese vielfältige Lebensbereiche und führt zu tief greifenden Veränderungen. Es ist unser Ziel, die Chancen dieser Situation zu nutzen und vor möglichen Gefahren zu warnen. Die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen im Bereich des Urheberrechts beschränken jedoch das Potential der aktuellen Entwicklung, da sie auf einem veralteten Verständnis von so genanntem "geistigem Eigentum" basieren, welches der angestrebten Wissens- oder Informationsgesellschaft entgegen steht.

Urheberrecht und Nutzungsrechte

Das Nutzungsrecht entfernt sich immer weiter vom Urheber und entwickelt sich hin zum Verwerterrecht. Musik- und Filmindustrie profitieren, während Nutzer kriminalisiert werden. Wir PIRATEN möchten Privatleute ohne kommerzielle Interessen dazu berechtigen, Werke frei verwenden und kopieren zu dürfen. Der Einsatz von Maßnahmen, wie die DRM-Technologie oder ähnliche Kopierschutzmechanismen, die diese und andere rechtmäßige Nutzungen einseitig verhindern, soll untersagt werden. Abgeleitete Werke sind neue künstlerische Schöpfungen und müssen dem Kreativen grundsätzlich erlaubt sein. Dies wird durch eine Anpassung des Urheberrechts gewährleistet, für die wir uns im Bundesrat einsetzen werden.

Der Künstler soll für jedes einzelne Werk die Lizenz frei wählen können.

Die für eine internationale Neuausrichtung des Urheberrechts zu verhandelnden Themen müssen der öffentlichen Debatte gestellt werden und dürfen nicht einseitig durch die Lobbyinteressen der Rechteverwerter geprägt sein.

Wir PIRATEN setzen uns für die Veröffentlichung von Lehrmaterialien unter freien Lizenzen und die bevorzugte Nutzung von freien Lehrmaterialien in der Bildung ein. Dies beinhaltet die Erstellung von Lehrmaterialien durch Lehrkräfte oder beauftragte Personen unter freien Lizenzen.

Wir müssen zumindest folgendes am Urheberrecht ändern:

Medien- oder Hardwareabgaben

Eine Neubewertung der Pauschalabgaben an Verwertungsgesellschaften ist nötig. Bis zu dieser Neubewertung wird im Sinne des Transparenzgebotes angestrebt, sowohl das resultierende Aufkommen nach Medien/Geräteart als auch seine Verteilung nach Empfänger öffentlich zu machen.

Keine Beschränkung der Kopierbarkeit

Systeme, welche auf einer technischen Ebene die Vervielfältigung von Werken be- oder verhindern ("Kopierschutz", "DRM", usw.), verknappen künstlich deren Verfügbarkeit, um aus einem freien Gut ein wirtschaftliches zu machen. Die Schaffung von künstlichem Mangel aus rein wirtschaftlichen Interessen erscheint uns unmoralisch, daher lehnen wir diese Verfahren ab.

Darüber hinaus behindern sie auf vielfältige Art und Weise die berechtigte Nutzung von Werken, erschaffen eine vollkommen inakzeptable Kontrollierbarkeit und oft auch Überwachbarkeit der Nutzer und gefährden die Nutzung von Werken durch kommende Generationen, denen der Zugang zu den heutigen Abspielsystemen fehlen könnte. Zusätzlich stehen die gesamtwirtschaftlichen Kosten für die Etablierung einer lückenlosen und dauerhaft sicheren Kopierschutzinfrastruktur im Vergleich zu ihrem gesamtwirtschaftlichen Nutzen in einem extremen Missverhältnis. Die indirekten Folgekosten durch erschwerte Interoperabilität bei Abspielsystemen und Software erhöhen diese Kosten weiter.

Freies Kopieren und freie Nutzung

Da sich die Kopierbarkeit von digital vorliegenden Werken technisch nicht sinnvoll einschränken lässt und die flächendeckende Durchsetzbarkeit von Verboten im privaten Lebensbereich als gescheitert betrachtet werden muss, sollten die Chancen der allgemeinen Verfügbarkeit von Werken erkannt und genutzt werden. Wir sind der Überzeugung, dass die nichtkommerzielle Vervielfältigung und Nutzung von Werken als natürlich betrachtet werden sollte und die Interessen der meisten Urheber entgegen anders lautender Behauptungen von bestimmten Interessengruppen nicht negativ tangiert.

Es konnte in der Vergangenheit kein solcher Zusammenhang schlüssig belegt werden. In der Tat existiert eine Vielzahl von innovativen Geschäftskonzepten, welche die freie Verfügbarkeit bewusst zu ihrem Vorteil nutzen und Urheber unabhängiger von bestehenden Marktstrukturen machen können. Daher fordern wir, das nichtkommerzielle Kopieren, Zugänglichmachen, Speichern und Nutzen von Werken nicht nur zu legalisieren, sondern explizit zu fördern, um die allgemeine Verfügbarkeit von Information, Wissen und Kultur zu verbessern, denn dies stellt eine essentielle Grundvoraussetzung für die soziale, technische und wirtschaftliche Weiterentwicklung unserer Gesellschaft dar.

Neue Geschäftsmodelle fördern

Für viele Künstler, Schriftsteller, Journalisten, Programmierer und andere Kulturarbeiter stellt heutzutage das Urheberrecht eine wesentliche Grundlage ihrer Geschäftsmodelle und Verdienstmöglichkeiten dar. Die Möglichkeiten der digitalen Vernetzung und Kommunikation und die in oft digitaler Form vorliegenden Werke verändern die Grundlagen für diese Geschäftsmodelle zum Teil radikal.

Anstatt den alten Geschäftsmodellen nachzutrauern und sie mit unzumutbaren Eingriffen in die Privatsphäre der Bürger künstlich am Leben erhalten zu wollen, fordern die PIRATEN dazu auf, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln. Diese Geschäftsmodelle sollen den Urhebern der digitalen Kulturgesellschaft ermöglichen, auf marktwirtschaftliche Art und Weise Erlöse aus der Verwertung ihrer Werke oder deren Umfeld zu erzielen, wenn sie dies anstreben.

Überholte Vermittlerfunktionen von Rechteverwertern, die in der Vergangenheit z.B. in der Unterhaltungsmusikindustrie zu hohen Renditen geführt haben, sind größtenteils nicht mehr zeitgemäß und werden in diesem Umfang keinen Bestand haben. Die Ausschaltung von Zwischenhändlern ermöglicht es, dass den Künstlern vom Erlös ihrer Werke ein größerer Teil verbleibt und direkter zufließt. Außerdem wird damit das Spektrum der Kulturszene deutlich erweitert.

Insbesondere die Verwendung von Creative-Commons-Lizenzen erlaubt heutzutage bereits die erfolgreiche wirtschaftliche Verwertung von Werken ohne jegliche Einschränkung bei der digitalen Privatkopie und deren Verbreitung.

Pauschalabgabesysteme für künstlerische Leistungen unter staatlicher Aufsicht wie z.B. die so genannte "Kulturflatrate" lehnen wir ab. Wir sind davon überzeugt, dass solche Subventionen technischen Fortschritt und Innovation behindern. Es ist in unseren Augen nicht Aufgabe des Staates, bestimmte Geschäftsmodelle zu sichern oder gar zu subventionieren. Wir sehen in der freien Kopierbarkeit und Verfügbarkeit von immateriellen Kulturgütern einen Gewinn für unsere Gesellschaft.

Förderung der Kultur

Wir sehen es als unsere Verantwortung, die Schaffung von Werken, insbesondere im Hinblick auf kulturelle Vielfalt, zu fördern. Positive Effekte der von uns geforderten Änderungen sollen im vollen Umfang genutzt werden können. Mögliche, aber nicht zu erwartende negative Nebenwirkungen müssen bei deren Auftreten nach Möglichkeit abgemindert werden.

Die heutige Regelung der Verwertungsrechte wird einem fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Urheber und dem öffentlichen Interesse an Zugang zu Wissen und Kultur nicht gerecht. Im Allgemeinen wird für die Schaffung eines Werkes in erheblichem Maße auf den öffentlichen Schatz an Schöpfungen zurückgegriffen. Die Rückführung von Werken in den öffentlichen Raum ist daher nicht nur berechtigt, sondern im Sinne der Nachhaltigkeit der menschlichen Schöpfungsfähigkeiten von essentieller Wichtigkeit. Es sind daher Rahmenbedingungen zu schaffen, welche eine faire Rückführung in den öffentlichen Raum ermöglichen. Dies schließt insbesondere eine drastische Verkürzung der Dauer von Rechtsansprüchen auf urheberrechtliche Werke unter die im TRIPS-Abkommen vorgegebenen Fristen ein.

Patentrecht

Das heutige Patentsystem erfüllt in vielerlei Hinsicht nicht mehr seinen ursprünglichen Zweck, Innovationen zu fördern. Im Gegenteil: Es erweist sich immer öfter als Innovationshemmnis und behindert den technischen und ökonomischen Fortschritt in vielen Bereichen.

Wirtschaftlicher Erfolg ist in der Informationsgesellschaft zunehmend nicht mehr von technischen Erfindungen, sondern von Wissen und Information und deren Erschließung abhängig. Das Bestreben, diese Faktoren nun ebenso mittels des Patentsystems zu regulieren, steht unserer Forderung nach Freiheit des Wissens und Kultur der Menschheit diametral entgegen.

Wir PIRATEN lehnen Patente auf Software und Geschäftsideen ab, weil sie die Entwicklung der Wissensgesellschaft behindern, weil sie gemeine Güter ohne Gegenleistung und ohne Not privatisieren und weil sie kein Erfindungspotential im ursprünglichen Sinne enthalten. Die gute Entwicklung klein- und mittelständischer IT-Unternehmen in Deutschland und ganz Europa hat beispielsweise gezeigt, dass auf dem Softwaresektor Patente völlig unnötig sind.

Aus den gleichen Gründen dürfen Patente auf das Leben, inklusive der Patente auf Saatgut und Gene, nicht erteilt werden. Der Privatisierung der Biodiversität oder der Grundlage menschlichen, tierischen und pflanzlichen Lebens ist mit aller Entschiedenheit entgegenzutreten. Naturressourcen gehören allen. Patente auf Pflanzen und Tiere blockieren die Entwicklung der Wirtschaft, die Einheit des Wissens und den allgemeinen Fortschritt der Menschheit zugunsten von Einzelinteressen und übermäßiger Ansammlung von Macht und Kapital. Wir setzen uns für die Sammlung, Pflege und Weiterentwicklung tradierter Genbestände im Einklang mit den Prinzipien fortschrittlicher Ressourcenentwickung in der Landwirtschaft ein.

Bei Saatgut und Tieren fordern wir hilfsweise kurzfristig die Formulierung eines uneingeschränkten 'Nachbaurechtes', damit die bisherige Patentierungspraxis nicht weiterhin die natürlichen Verhältnisse auf den Kopf stellt und Bauern ab sofort von solchen Klagen verschont werden. Vertragsbestimmungen, die dem widersprechen, sind für nichtig zu befinden.

Pharmazeutische Patente erzeugen viele ethische Bedenken, nicht zuletzt in Verbindung mit Menschen aus Entwicklungsländern. Sie sind auch eine treibende Kraft für die steigenden Kosten im öffentlich finanzierten Gesundheitssystem. Wir verlangen die Initiierung einer Studie über den ökonomischen Einfluss pharmazeutischer Patente, verglichen mit andern Systemen zur Finanzierung medizinischer Forschung und Alternativen zum gegenwärtigen System.

Infrastrukturmonopole

Eine gute Infrastruktur ist eine grundlegende Voraussetzung, um Wirtschaftswachstum zu ermöglichen und Rheinland-Pfalz als Standort für Unternehmen attraktiv zu halten. Zudem wird eine zuverlässige und neutrale Infrastruktur benötigt, um freien Informationszugang und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Die Piratenpartei möchte verhindern, dass durch privatwirtschaftliche Interessen Infrastrukturen wettbewerbsverzerrend und auf Kosten der Gesellschaft beeinflusst werden.

Die Infrastrukturen sind nicht nur die Basis für die Marktwirtschaft, sondern für das generelle Miteinander der Menschen. Durch dieses zentrale Element des Zusammenlebens entscheidet sich, wer aktiv an der Wirtschaft und dem kulturellen Leben teilhaben kann.

Die Struktur und die Funktionsweise von Infrastrukturen muss transparent sein, um eine Nachvollziehbarkeit von außen zu ermöglichen. Der Zugang zu Infrastrukturen muss allen Teilen der Gesellschaft offen stehen.

Der Staat ist für Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit verantwortlich, um hohe Versorgungssicherheit, Effizienz und Nachhaltigkeit zu garantieren. Die Zugänge zu jeglicher Infrastruktur müssen sowohl für Produzenten und Anbieter als auch für Nutzer und Konsumenten möglichst unlimitiert und barrierefrei sein. Durch gleiche Zugangsmöglichkeiten wird der freie Wettbewerb zwischen den verschiedenen privaten Anbietern gefördert.

Wir werden durch geeignete, öffentlich kontrollierbare und transparente Kontrollinstanzen dafür sorgen, dass die für Infrastruktur geltenden Regeln eingehalten werden. In Fällen, in denen diese Kontrollinstanzen versagen und Abhilfe auch nicht durch Auflagen, Verordnungen und Gesetze mit einem verhältnismäßigen und endlichen Aufwand erreicht werden kann, werden wir diese Infrastruktur verstaatlichen.

Kommunale Versorgung

Das Land und die Kommunen sollen sich dafür einsetzen, dass die Grundversorgung von

  • Trinkwasser
  • Wasser- und Abwasserleitungen
  • Klärwerken
  • Stromnetzen
  • Gasnetze
  • Straßen sowie Straßenbauwerke

in der öffentlichen Hand bleibt bzw. in diese rückgeführt wird, sollte sie bereits privatwirtschaftlich betrieben sein, und erneut zum Verkauf anstehen. Bei einem Verkauf der Netze oder einer Fusion haben die Kommunen ein Vorkaufsrecht, das eine angemessene Zeit vor dem Verkaufstermin von den zuständigen Kommunen ausgeübt werden kann. Der Betrieb soll über kommunale Stadtwerke gewährleistet sein, die sich vollständig in öffentlicher Hand befinden. Seine Verpachtung oder Vermietung ist ausgeschlosssen.

Infrastruktur Internet

Im Informationszeitalter ist das Internet als Infrastruktur von besonderer Bedeutung. Es ist Grundlage für den freien Meinungsaustausch, die Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben, für Wissenschaft und politische Partizipation. Aufgrund dieser Relevanz muss die Verfügbarkeit des Netzes im Rahmen einer unpfändbaren Grundversorgung wie bei Radio und TV gewährleistet werden. Der gleichberechtigte Zugang jedes einzelnen Bürger muss besonders geschützt werden. Das Netz muss sich neutral gegenüber den transportierten Inhalten verhalten. Die Netzbetreiber tragen keine Verantwortung für die übertragenen Daten.

Die Installation von Filtern in die Infrastruktur des Internets lehnen wir ab. Der Kampf gegen rechtswidrige Angebote im Internet muss jederzeit mit rechtsstaatlichen Mitteln geführt werden. Allein die Etablierung einer Zensurinfrastruktur ist bereits inakzeptabel. Die Beurteilung der Rechtswidrigkeit muss gemäß der in Deutschland geltenden Gewaltenteilung und Zuständigkeit getroffen werden.

Der Ausschluss von Bürgern aus dem Internet ist nach Ansicht der Piratenpartei eine eklatante Bürgerrechtsverletzung. Eine Three-Strikes-Regelung nach französischem Vorbild oder ähnliche Maßnahmen lehnen wir deshalb strikt ab.

Breitbandausbau

Regionen ohne Breitbandtechnologie sind nicht nur wirtschaftlich benachteiligt und haben einen Standortnachteil, sie drohen auch von der kulturellen, politischen und technischen Entwicklung abgehängt zu werden.

Breitband-Internetverbindungen sollen wie Strom, Straßen, Telefon und andere Infrastruktur flächendeckend verfügbar sein.

Beim Bau und der Sanierung von Straßen müssen vorausschauend Leerrohre gelegt werden, um einen kostengünstigen Breitbandausbau zu ermöglichen.

Wir wollen unterversorgte Gebiete finanziell fördern, um den Ausbau voranzutreiben. Das Land soll einen Beauftragten einsetzen, dessen Aufgabe es ist, in den Kommunen gezielt über die Fördermittel zu informieren und für den Breitbandausbau zu werben.

Bildung

Grundsätze

Bildung ist ein Menschenrecht

Bildung ist unabdingbares Menschenrecht, daher sind Chancengleichheit und ein freier Zugang zu Information und Bildung für alle Menschen uneingeschränkt durchzusetzen. Um dies zu ermöglichen, ist ein massiver Ausbau der Investitionen ins Bildungssystem zu erstreiten. Freies, selbstbestimmtes und lebenslanges Lernen ist wichtig für die freie Entfaltung der Persönlichkeit in der modernen Wissensgesellschaft. Wir setzen uns für neue Methoden, Verfahren und eine grundlegende Reform des Schulsystems ein. Ein Ziel bei dieser Reform ist die Dezentralisierung des Lernens durch E-Learning (Onlinevorlesungen, Dokumentationen, Lernprogramme, Online-Lernplattformen etc.).

Bildung in Deutschland

Bildung in Deutschland soll Menschen aller Altersgruppen entsprechend ihrer Entwicklung und ihrer Fähigkeiten möglichst optimal fördern sowie ihnen erlauben, ihre Persönlichkeit frei zu entfalten. Bildungsziele sind neben der Vermittlung von Wissen, die Entwicklung von Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kompetenzen. Der nachwachsende Teil der Gesellschaft soll aufgeklärt, bewusst und reflektiert mit gesellschaftlichen Möglichkeiten und Problemen umgehen können und damit zu einem selbstbestimmten, den eigenen Bedürfnissen und Talenten entsprechenden Leben befähigt werden.

Das Bildungssystem muss der Tatsache Rechnung tragen, dass Menschen individuelle Fähigkeiten, Fertigkeiten, Wissen und Kompetenzen besitzen. Dabei wird eine Balance zwischen Fördern und Fordern angestrebt. Der Grad an Bildung, den jeder Einzelne erreicht, darf nicht von sozialer Herkunft, Wohnort oder wirtschaftlichem Hintergrund abhängen. Daher muss allgemeine Bildung lebenslang kostenfrei sein und allen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft zur Verfügung stehen.

Aus diesen Grundsätzen ergeben sich folgende Regeln für alle Bildungsangebote:

  • Alle staatlichen Bildungsangebote müssen kostenfrei sein.
  • Im Interesse von lebenslangem Lernen soll keine Altersbeschränkung für den Besuch weiterführender Bildungsangebote bestehen.
  • Die Dauer der Schullaufbahn soll nicht davon abhängen, welche Entscheidungen die Lernenden, ihre Lehrer oder ihre Eltern in dieser Zeit treffen. Alle Lernenden haben ein Anrecht auf 13 Schuljahre. Die bestehende Schulpflicht von 12 Jahren bleibt davon unberührt.
  • Wenn der Besuch einer bestimmten Schulform Voraussetzungen hat, müssen sie nachholbar sein, damit ein Wechsel zwischen Schulformen immer möglich ist.
  • Lehrpläne und Studiengangkonzepte werden auf den Erwerb von Kompetenzen ausgelegt. Hierbei soll fächerübergreifendes Arbeiten forciert werden.
  • Bildungsangebote können, sofern sie nicht verpflichtend sind, zu jedem Zeitpunkt freiwillig wahrgenommen werden.

Zur Durchsetzung dieser Ziele wollen wir die Mittel für das steuerfinanzierte Bildungssystem deutlich erhöhen.

Wahlfreiheit

Eltern haben das Recht die Schulform für ihr Kind auszuwählen, die sie für die angemessenste halten. Den Kindern ist bei der Wahl der weiterführenden Schule ein Mitspracherecht einzuräumen. Um Chancengleichheit zu wahren, dürfen etwaige Empfehlungen sowohl für die Wahl einer weiterführenden Schule als auch für die Berufswahl nicht auf offiziellen Zeugnissen vermerkt werden. Auch Zusatzdokumente mit offiziellen Empfehlungen sollen nicht erstellt werden.

Persönlichkeitsrechte von Schülern und Lehrern achten

Die Privat- und Intimsphäre sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung von Schülern und Lehrern müssen gewahrt bleiben. Videoüberwachung und private Sicherheitsdienste haben keinen Platz in Schulen. Durchsuchungen und Kontrollen (beispielsweise Urinuntersuchungen) sind zu unterlassen. Die Unschuldsvermutung gilt auch für Schüler. Diese unter Generalverdacht zu stellen, zerstört das Vertrauen zu Schule und Lehrern, ohne welches Unterricht und Erziehung nicht möglich sind.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Staatliche Bildungseinrichtungen sollen den Familien dabei helfen, die notwendige Flexibilität zu erreichen, den Anforderungen des Familien- und Berufslebens gerecht zu werden. Dafür soll an allen Schulen ein Angebot zur Ganztagsbetreuung geschaffen werden. Das Betreuungsangebot ergänzt den Unterricht um zusätzliche Bildungsmöglichkeiten und außerschulische Aktivitäten. Neben Wahlfächern, Hausaufgabenbetreuung und Nachhilfe soll ein möglichst breites Angebot an kulturellen oder sportlichen Tätigkeiten ermöglicht werden.

Säkularisierung der Bildung

Staatliche Bildungseinrichtungen müssen weltanschaulich und religiös neutral sein. Der bisher im Schulgesetz vorhandene Religions- und Gottesbezug soll deswegen gestrichen werden. Ethikunterricht muss flächendeckend für alle Schüler bereits ab der ersten Klasse als Regelfach angeboten werden. Der Religionsunterricht kann als freiwilliges Zusatzfach beibehalten werden.

Im Rahmen des Ethikunterrichts sollen die Konzepte Religion und Glaube an exemplarischen Beispielen (Weltreligionen, Glaubensgemeinschaften, Philosophien) erläutert und ihr Stellenwert für unsere und andere Kulturen verdeutlicht werden. Der Religionsunterricht soll ergänzend auf spezielle Aspekte einer einzelnen Religion und Konfession eingehen. In beiden Fächern sollen verbindende Aspekte hervorgehoben und die Toleranz gegenüber trennenden Positionen gefördert werden.

Abschaffung aller Studiengebühren

Jeder Mensch hat das Recht auf die Teilhabe an der Gesellschaft, auf Bildung und kulturelle Betätigung. Studiengebühren und andere finanzielle Zusatzbelastungen im Studium halten Menschen aber vom Studieren ab. Wir fordern daher die Abschaffung aller Studiengebühren und weiterer finanzieller Zusatzbelastungen für Studierende wie Verwaltungsgebühren, um barriere- und kostenfreie Bildung für alle zu realisieren.

Individuelle Bildung

Derzeit ist das Bildungsangebot in vielen Hinsichten stark eingeschränkt und umfasst wenig Spielraum für die optimale Entfaltung der eigenen Fähigkeiten. Daher sollen Maßnahmen gefördert werden, die die Auswahl von Bildungsangeboten erhöhen.

Individuelle Förderung

Jeder Schüler hat seine individuellen Stärken, Schwächen und Bedürfnisse. Werden diese nicht erkannt und gefördert, verschlechtert sich das allgemeine Schulklima und die individuelle Leistungsfähigkeit wird nicht voll ausgeschöpft.

Wir möchten daher eine bessere Förderung einzelner Schüler und deren Interessen. Dies kann durch Angebote wie Arbeitsgruppen, Wahlpflichtfächer und Förderunterricht erreicht werden.

Bildungssystem

Freier Zugang zu Kindergärten und Kindertagesstätten

Eltern sollen Kindergärten und Kindertagesstätten für ihre Kinder frei wählen können. Jedem Kind muss bis zum Schuleintritt ein kostenloser Kindergartenplatz in einem staatlichen Kindergarten in der Nähe zur Verfügung stehen.

Gleichbehandlung der Träger

Konfessionelle, soziale, kulturelle oder sonstige Zugangsbeschränkungen dürfen in Einrichtungen, die gänzlich oder zu Teilen öffentlich finanziert werden, nicht geduldet werden. Bei der öffentlichen Finanzierung von Einrichtungen sind alle privaten Träger gleich zu stellen.

Schwerpunkte

Bereits im Vorschulalter sollte ein besonderer Schwerpunkt auf der Förderung von sozial benachteiligten Kindern liegen. Gerade Kindertagesstätten in sozialen Brennpunkten sollten sowohl beim Personal und dessen Aus- und Weiterbildung sowie bei der räumlichen Ausstattung (z. B. Küchen) und den pädagogischen Bedarfsmaterialien verstärkt berücksichtigt werden.

Grundschule

Die Grundschule setzt die Arbeit der Kindergärten im Hinblick auf ein lebensnahes Lernen fort. Alle Kinder müssen in einer positiven Lernumgebung entsprechend ihren individuellen Voraussetzungen gefordert und gefördert werden, sowie kindgerechte Beratung und Begleitung erfahren können. Dies erfordert eine entsprechende Personalpolitik. Gerade an Brennpunktschulen sind aufgrund des speziellen Förderbedarfs mehr Lehrkräfte/pädagogische Fachkräfte einzusetzen.

Eine besondere Herausforderung stellt die Inklusion von Kindern mit speziellem Förderbedarf dar. Wenn diese an Regelschulen unterrichtet werden sollen, dann nur mit der Unterstützung von speziell ausgebildeten Lehrkräften (Förderschullehrer) oder Assistenzen und zusätzlichen Lehrerstunden.

Es ist immer eine individuelle Entscheidung, welche Schulform Kinder mit speziellem Förderbedarf besuchen. Diese Entscheidung obliegt den Erziehungsberechtigten. Allerdings sollte eine intensive Beratung durch geschultes Fachpersonal vorausgehen.

Wir unterstützen den Ausbau von Ganztagsschulen im Primarbereich.

weiterführende Schule

Als weiterführende staatliche Schulen sollen ab der 5. Klasse die Schulformen Gesamtschule und Gymnasium zur Wahl stehen. Beide Schulformen unterrichten die 5. und 6. Klasse gemeinsam, ab der 7. Klasse wird ein Kurssystem umgesetzt, um die Schülerinnen und Schüler nach persönlicher Leistung im jeweiligen Fach differenzieren zu können. Langfristig soll auch das Gymnasium in die Gesamtschule integriert werden. Die Qualität des Abiturs ist derzeit schon vergleichbar. Durch das Kurssystem wird eine Über- oder Unterforderung der Schüler vermieden und eine gleichbleibende Qualität sichergestellt, ohne dass ein vielgliedriges Schulsystem nötig ist.

Beide Schulformen setzen stärker auf Lernfelder und Themenblöcke, um bereits bestehende Strukturen an Grundschulen und Berufsschulen besser zu unterstützen. Dabei kann auch das klassische Raster von 45-minütigen Schulstunden in Autonomie der Schule aufgelöst werden. Sowohl Gymnasium als auch Gesamtschule sollen vermehrt als Ganztagsschulen mit offenen Lerneinheiten im Wechsel mit Unterricht arbeiten. Das heißt, dass projektorientiertes Arbeiten, Sport und Ruhephasen in die reguläre Schulzeit integriert werden. Auch können so die Räumlichkeiten der Schulen effizienter genutzt und berufstätige Eltern entlastet werden.

Mit zunehmendem Alter der Schülerinnen und Schüler soll das Lehrangebot verstärkt in Richtung Medienkompetenz, Problemlösungskompetenz und wissenschaftliche Arbeitsweise ausgebaut werden, wobei der Pflege einer Fehlerkultur eine besondere Bedeutung zukommt. Kritischem und eigenständigem Lernen soll Vorrang vor Fachkompetenzen eingeräumt werden.

Die Unterschiede zwischen Gymnasium und Gesamtschule bestehen nur bis einschließlich zur 10. Klasse, danach wird bis zur 13. Klasse gemeinsam in einem Kurssystem mit Wahlmöglichkeiten zwischen Leistungs- und Grundkursen gelernt. Als Alternative gibt es die Möglichkeit für die Schülerinnen und Schüler eine Ausbildung zu beginnen und die letzten zwei bis drei Jahre ihrer Schullaufbahn im Dualen System und der Berufsschule zu absolvieren. Abschlüsse gibt es jeweils am Ende der 10. Klasse (für die Bewerber um Ausbildungsplätze) und am Ende der 13. Klasse. Es kann die Hochschulreife sowie die Fachhochschulreife erworben werden. Ausschlaggebend für diesen letzten Schulabschluss ist der Erwerb mehrerer Leistungsnachweise innerhalb der gesamten letzten zwei bzw. drei Jahre der Schullaufbahn. Die Auswahl der Leistungsnachweise, die den Abschluss bilden, kann unterschiedlich sein und spiegelt das persönliche Profil der Schülerinnen und Schüler wieder.

Alternative Schulformen

Neben den bekannten Schulformen Grundschule, Gesamtschule, Gymnasium und Förderschule setzen wir uns zum Ziel, den Aufbau von alternativen Schulformen zu fördern. Dies soll allen Menschen ermöglichen, sich bedürfnisgerecht weiterzuentwickeln durch Lernmethoden, die ihrem Lerntypus optimal entsprechen.

Hochschule

Es gibt zwei Hochschulformen, die sich in der Vermittlung der Lerninhalte, nicht jedoch in der Regelstudienzeit oder im erreichten Abschluss unterscheiden. In der Fachhochschule können in kurzer Zeit (ca. 8 bis ca. 12 Semester) alle Hochschulabschlüsse erworben werden. Ziel der Fachhochschule ist eine Ausbildung auf hohem Niveau, die durch ihre Strukturierung auf das Erreichen eines Abschlusses ausgerichtet ist. Dies wird durch Lernen in Vorlesungen, Seminaren und Übungen erreicht, wobei durch den gewählten Studiengang eine sinnvolle Abfolge der Veranstaltungen vorgeschrieben wird. In Einzelfällen sollte auch eine Umorganisation des Studiums möglich sein.

Die Universität schließlich ermöglicht gänzlich freies Lernen. Hier besteht die Möglichkeit, Fächergrenzen zu überschreiten, und nach Interesse Veranstaltungen aus vielen Bereichen und mit unterschiedlicher Dauer zu besuchen. Es können auch alle Hochschulabschlüsse erworben werden, jedoch werden keine Studienverlaufspläne vorgegeben.

Die Studienleistungen an Universität und Fachhochschule sollen vergleichbar sein, sodass den Studierenden ein Wechsel zwischen den Hochschulformen jederzeit möglich ist.

Voraussetzung für ein Studium an Fachhochschulen oder Universitäten ist eine abgeschlossene Berufsausbildung, ein Fachabitur oder Abitur. Die Qualität der Abschlüsse soll europaweit einheitlich sein.

Alle haben das Recht auf ein weiterführendes Studium, für das es keine Zulassungsbeschränkungen geben darf.

An der Universität können verschiedenste Zusatzqualifikationen erworben werden, die die überprüften Leistungen des Abschlusses übersteigen. Diese Zusatzqualifikationen können jederzeit (auch mitten im Berufsleben) von allen Menschen mit Hochschulabschluss erworben werden.

Die Qualität der Hochschulen wird durch ein gemischtes Gremium aus Vertretern verschiedener Hochschulen gewährleistet. Private Agenturen sollen keinen Einfluss auf die Akkreditierung von Studiengängen bekommen.

Für faire Bezahlung in Bildungseinrichtungen

Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt schleicht sich eine Zweiteilung im Bereich der Bildungsvermittler ein: Auf der einen Seite stehen gut abgesicherte Beamte auf Lebenszeit, auf der anderen Seite billige Honorarkräfte, die in den Schulen große Teile des Nachmittagsunterrichts und der Betreuung übernehmen. An den Hochschulen sorgen in vielen Bereichen Lehrbeauftragte dafür, dass überhaupt noch ein ausreichendes Lehr- und Betreuungsangebot vorhanden ist. Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz wird sich dafür einsetzen, neue, unbefristete Hochschulstellen vor allem im Bereich der wissenschaftlichen Mitarbeiter einzurichten. Bestehende Lehraufträge an Schulen und Hochschulen wollen wir besser als bisher vergüten und befristete in unbefristete Arbeitsverträge umwandeln.

Bildungsinhalte

Umfassendere politische Bildung

Um als mündiger Bürger an der demokratischen Willensbildung mitzuwirken, wird ein gutes Verständnis unseres politischen Systems benötigt. Wir fordern deshalb die Verbesserung der demokratischen und politischen Bildung durch größere Zeitkontingente für den Sozialkundeunterricht.

Die Erweiterung des Sozialkundeunterrichts soll auch dazu genutzt werden, die wirtschaftskundlichen Inhalte auszubauen. Wirtschaftskunde soll dabei Aspekte aller relevanten Themenbereiche von der Verbraucherbildung bis zu den Grundfragen des Wirtschaftssystems umfassen. Dabei muss darauf geachtet werden, dass ein unparteiischer und kritischer Unterricht angeboten wird, der nicht von Wirtschaftsinteressen gesteuert wird.

Ernährung, Bewegung, Gesundheit

Wir setzen uns dafür ein, dass die Themen Gesundheit, Ernährung und Bewegung unter aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und in ausreichendem Maß an Schulen gelehrt werden. Erklärtes Ziel ist es, Schülern eine ausgewogene Lebensweise zu vermitteln. Dies kann gefördert werden, indem theoretische Überlegungen praktisch angewandt werden, beispielsweise durch gemeinsames Kochen und Essen, bei gleichzeitiger Erläuterung der theoretischen Hintergründe.

Wir fordern die Einführung gesunder und ausgewogener Ernährung an allen Schulen und Kindertagesstätten. Die Finanzierung ist dabei so zu gestalten, dass alle Schüler unabhängig von der sozialen oder finanziellen Lage der Familie daran teilnehmen können. Zur Vermeidung von Ausgrenzung sollen finanzielle Erleichterungen so gestaltet sein, dass andere Schüler nicht erfahren, wer gefördert wird. Bei der Planung sollte auch berücksichtigt werden, ob die Verwaltungskosten für die Essensgebühren die Einnahmen übersteigen oder eine vollständig kostenlose gesunde Ernährung günstiger wäre.

Der Spaß an Bewegung soll gefördert werden. Statt des üblichen Rahmenlehrplans sollen Sportarten einzeln angeboten werden. Ob sich ein Schüler letztendlich für Leichtathletik, Teamsport oder Kraftsport entscheidet, soll seine persönliche Entscheidung sein.

Die Schüler sollen über die Bereiche Sexualität, Gewalt und Suchtprävention ausgiebig aufgeklärt werden. Es soll jährlich ab der siebten Klasse ein Tag für den Kurs 'Lebensrettende Sofortmaßnahmen' vorbehalten sein.

Einheitliche Voraussetzungen und Bewertung

Neben der bildenden Funktion der Schule zertifiziert sie auch Leistungen. Um diese Leistungen miteinander vergleichbar zu machen, soll es einheitliche Abschlussprüfungen geben. Dies gewährleistet, dass an alle Schüler dieselben Anforderungen gestellt werden und garantiert somit eine gerechte Bescheinigung der eigenen Leistung. Dies erfordert ebenso, dass die Lehrpläne der einzelnen Länder einander angeglichen werden.

Keine Bundeswehr an Schulen

Wir sehen die Entsendung von Jugendoffizieren der Bundeswehr für Lehrzwecke in Schulen und zur Aus- bzw. Weiterbildung von Lehrkräften sehr kritisch. Klassenzimmer sollen nicht zu Rekrutierungsbüros werden.

Von der Bundeswehr ausgebildete Referendare, einseitiges Unterrichtsmaterial, Bundeswehrbesuche und von Soldaten gestaltete Unterrichtseinheiten mit Abiturprüfungsinhalten dienen der Manipulation und Rekrutierung, nicht der Erziehung zur eigenständigen Auseinandersetzung mit der Problematik.

Die Kooperationsvereinbarung des Landes RLP mit der Bundeswehr zum Einsatz von Jugendoffizieren im Unterricht an rheinland-pfälzischen Schulen lehnen wir ab und fordern deren Aufkündigung. Einseitige Information und Bundeswehrplanspiele haben im Unterricht nichts verloren. Wir fordern einen ausgewogenen Unterricht und die kontroverse Darstellung und Diskussion von Themen, die in der Öffentlichkeit umstritten erscheinen. Die Bundeswehr darf an Schulen nur informieren, wenn gleichzeitig auch Kritiker zu Wort kommen.

Erwachsenenbildung

Lebenslanger Anspruch auf Bildung

Bisher beschränkt sich die Ausbildung fast ausschließlich auf die jüngeren Generationen. Älteren Menschen wird die Möglichkeit der Aus- und Weiterbildung derzeit nicht in demselben Maße zugestanden wie den jüngeren. Zukünftig soll der Anspruch auf Bildung sich auf das gesamte Leben erstrecken, um die Möglichkeiten der Bürger für freie Selbstentfaltung und Lebensgestaltung zu ermöglichen.

Berufliche Aus- und Weiterbildung

Durch den zunehmenden Wettbewerbsdruck findet in immer mehr Betrieben eine zunehmende Spezialisierung statt. Dies führt dazu, dass die betroffenen Auszubildenden nicht in der vollen Breite des Berufsbildes ausgebildet werden können. Daher wollen wir die Rahmenbedingungen für eine kooperative, betriebsübergreifende Ausbildung verbessern.

Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz will die Einführung einer Beihilferegelung für Fort-/Aus- und Weiterbildungen für Lernende, zur Abschaffung von finanziellen Hürden herbeiführen.

Mittels Verifizierung von Instituten und Lernmodulen soll jedem Lernenden die Möglichkeit geschaffen werden, sich unabhängig von seinen finanziellen Möglichkeiten aus-/ fort- und weiterzubilden.

Für verifizierte Lernmodule bekommt der Lernende eine finanzielle Beihilfe. Die Höhe der Beihilfe wird so gestaltet, dass verifizierte Module zu 100% erstattet werden.

Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz will auch den Ausbau des BAföG/BGE zur beruflichen Weiterbildung herbeiführen.

Sobald möglich soll ein existenzsicherndes bedingungsloses Grundeinkommen, das auch die soziokulturelle Teilnahme sicherstellt, eine Teilnahme an sämtlichen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen ermöglichen.

Das Angebot der beruflichen Weiterbildung soll weiter ausgebaut und reorganisiert werden. Die bisherigen Angebote sind aufgrund ihrer Anzahl und Standorte für viele Bürger in Rheinland Pfalz nicht oder schlecht erreichbar. Wir sind der Überzeugung, dass kostenfreie Bildungsangebote zur beruflichen Weiterbildung flächendeckend vorhanden sein müssen und Standortnachteile minimiert werden müssen.

Erwachsenenbildung

Das geringe Angebot und die damit verbundenen Fahrtkosten sowie mit Beruf und Familie kaum vereinbare Anwesenheitspflichten sorgen für eine geringe Akzeptanz von Abendschulen. Daher fordern wir in der Erwachsenenbildung den Ausbau des Angebots und eine Aufweichung der Anwesenheitspflicht.

Hochschulen sollen ihr Programm um Angebote der Erwachsenenbildung erweitern. Ihr Budget ist entsprechend zu erhöhen.

Demokratie an Schulen

Demokratie kann nur unzureichend im Sozialkundeunterricht erklärt werden. Besser ist es, wenn Schülerinnen und Schüler frühzeitig mit den Mechanismen demokratischer Meinungsbildung und den Institutionen eines demokratischen Systems durch Erleben und Mitmachen vertraut werden. Aus diesem Grund muss jede Schule eine Schülervertretung besitzen, die von der Vollversammlung der Lernenden gewählt wird. Politische Parteien dürfen sich an Schulen nicht direkt einbringen. Es ist jedoch erlaubt, wenn Schüler sich zu Gemeinschaften zusammenschließen, die mit allgemeinpolitischen Parteien korrespondieren.

Wichtig für eine funktionierende Demokratie ist ein transparentes Vorgehen der Entscheidungsträger und eine permanente Kontrolle durch die Wähler. An der Schule bedeutet das eine Kontrolle der Lehrenden durch die Schüler und die Verpflichtung, für Lehrer und Schulleitung transparent zu arbeiten.

Grundschulen

  • Die Schülervertretung (SV) an Grundschulen hat das Recht, in Entscheidungen bezüglich der Anschaffung von Spielzeug und Sportgeräten, sowie der Gestaltung der Klassenräume einbezogen zu werden.
  • Klassensprecher werden von den Lernenden einer Klasse gewählt und dürfen bei Fragen der Unterrichtsgestaltung mitreden. Lehrer sind verpflichtet, auf Anträge der Klassensprecher einzugehen.
  • Mehrheitsentscheidungen der Klasse zu Problemen der Unterrichtsgestaltung oder zu Wandertagen sind dann für die Lehrer bindend, wenn auch eine Mehrheit der Eltern die Entscheidung schriftlich unterstützt.
  • Die SV und die Elternvertretung haben jeweils das Recht, Einblick in die Entscheidungsfindungsprozesse der Lehrenden sowie der Schulleitung zu nehmen.
  • Der begründete Verdacht von diskriminierendem, pädagogisch negativem oder intransparentem Verhalten seitens des Lehrkörpers oder der Schulleitung kann in Form einer Beschwerde an das Kultusministerium von der SV, Elternvertretung oder einer beliebigen Lehrkraft eingereicht werden.

weiterführende Schulen

  • Die Vollversammlung der Lernenden wählt aus dem Kollegium einen oder mehrere Vertrauenslehrer.
  • Schüler können sich bei Streitfragen bezüglich der Notengebung an die SV wenden. Die SV kann in einer solchen Streitfrage beantragen, dass der Fall durch einen anderen Lehrer geprüft wird.
  • Der SV muss für ihre Arbeit ein Budget zur Verfügung gestellt werden.
  • Die SV hat das Recht, Räumlichkeiten der Schule für eigene Veranstaltungen zu nutzen.
  • Die Klassenversammlung soll bei der Auswahl von Klassenfahrten mitentscheiden.
  • Schülervertretungen haben das Recht, Petitionen an das Bildungsministerium zu stellen und eine individuelle schriftliche Antwort zu erhalten. Das Bildungsministerium ist verpflichtet, die Petitionen und die Antworten auf ihrer Webseite zu veröffentlichen.

Demokratie an Hochschulen

  • An Hochschulen existieren bereits demokratische Strukturen in Form von Senat, Studierendenparlament, AStA und Vollversammlung. Die Möglichkeiten der Studierenden müssen gestärkt und undemokratische Gremien abgeschafft werden.
  • Abschaffung der Hochschulräte und Rückübertragung der Kompetenzen auf den Senat.
  • Abschaffung der professoralen Mehrheit im Senat. Stattdessen sollen 50 % der Sitze auf Professoren, Mitarbeiter und Angestellte (entsprechend ihres Anteils an der Belegschaft) und 50 % der Sitze auf Studierende vergeben werden.
  • Das Studierendenparlament bekommt ein Vetorecht für den Haushaltsentwurf der Universität. Das Veto zieht ein Schlichtungsverfahren nach sich, bei dem alle Seiten vom Senat angehört werden müssen. Für die anschließende Abstimmung im Senat gibt es kein Vetorecht mehr.
  • Der Fachschaftsrat bekommt ein Vetorecht bei Änderungen an Studien- und Prüfungsordnung. Wird dies wahrgenommen, kann die neue Ordnung nur durch eine Mehrheit der Fachschaft beschlossen werden, wobei alle Lehrenden und Studierenden befragt werden müssen und jeweils eine Stimme besitzen.

Lizenzfreies Unterrichtsmaterial

Der Grad des schulischen Erfolgs ist stark abhängig vom sozioökonomischen Status des Elternhauses. Damit alle sozialen Schichten ähnliche Voraussetzungen bekommen, wollen wir einen freien und kostenlosen Zugang zu sämtlichen Bildungsmedien gewährleisten.

Staatlich finanzierte oder geförderte Schulbücher sollen unter freier Lizenz digital veröffentlicht werden müssen. Außerdem soll die Veröffentlichung von Unterrichtsmaterialien und -entwürfen unter freien Lizenzen und via Internet gefördert werden. Dies vereinfacht den Lehrkräften die Verwendung bestehender und die Erarbeitung neuer Unterrichtsmaterialien. Auf einer staatlich finanzierten Plattform soll den Lehrern und Schülern der leichte Austausch und die gegenseitige Qualitätssicherung, beispielsweise durch eine Begutachtung seitens mehrerer Kollegen (Peer-Review), ermöglicht werden.

Um einen Anreiz zu schaffen, sollen Lehrer für die Erstellung freier Lehrmaterialien zusätzliche Entlastungsstunden erhalten.

Interessierte haben die Möglichkeit, an den freien Produkten mitzuarbeiten und sie nach Belieben zu verändern und zu verbessern.

Grundsätzlich sollen alle Angestellten des Staates und damit auch Lehrer und Professoren die Materialien und Texte, die während ihrer Arbeitszeit entstehen, der Gesellschaft zugänglich machen müssen. Die Werke sollen also an einer geeigneten Stelle unter einer beliebigen Creative-Commons-Lizenz veröffentlicht werden müssen.

Bei der Veröffentlichung ist darauf zu achten, dass die Materialien auch digital ohne den Kauf eines Buchs z. B. auf E-Book-Readern verwendet werden können.

Wir setzen uns dafür ein, die Abhängigkeit von Schulbuchverlagen schrittweise zu beenden. Die Autorenleistungen, für die jeweilige Erstellung und Aktualisierung, werden hierbei jeweils einmalig durch das Land finanziert, sodass eine jeweilige dauerhafte Vergütung pro Medium entfällt.

E-Learning

E-Learning ermöglicht das dezentrale Vermitteln von Lerninhalten per Computer. Von Zuhause aus kann man Vorlesungen verfolgen, Lernprogramme anwenden und medial aufbereitete Dokumentationen und Lehrvideos ansehen, wodurch die physische Anwesenheit in Klassen- und Hörsaal weitgehend obsolet wird. Dies kommt zum einen dem persönlichen Lernrhythmus zugute, der nicht bei jedem mit den Unterrichts-/Vorlesungszeiten übereinstimmt. Zum anderen entlastet man somit überfüllte Universitäten und Schulgebäude. Derzeit wird E-Learning bereits erfolgreich im Rahmen von Fernuniversitäten angewendet. Unser Ziel ist eine Ausweitung auf alle Bildungsangebote ab der Mittelstufe als Ergänzung zum herkömmlichen Lehrbetrieb. Dabei soll der Anteil des E-Learning-Angebots allmählich bis zur Oberstufe gesteigert werden. Eine qualifizierte Lernbegleitung ist sicherzustellen und die Förderung der Selbstlernkompetenzen der Lernenden sollten hierbei im Vordergrund stehen.

Entlastungen an Bildungseinrichtungen

Entlastungsstunden der Schulen

Die Anzahl der einer Schule zur Verfügung stehenden Entlastungsstunden soll verdoppelt werden. Entlastungsstunden werden eingesetzt, um Lehrkräften die Möglichkeit zu geben, sich über ihren normalen Unterricht hinaus einzubringen. Diese Stunden werden jetzt schon in einem demokratischen Verfahren vergeben, welches das Engagement nachweislich stärkt. Der Umfang deckt bislang jedoch nicht den Bedarf. Eine Erhöhung dieser Stunden gibt den Schulen mehr Spielraum, erhöht die gefühlte Gerechtigkeit bei der Arbeitsbelastung der Lehrkräfte und verringert den Stresspegel der engagierten Lehrer.

Abschaffung der Abitur-Ausgleichsstunden

In Rheinland-Pfalz müssen Lehrer mit Kursen im Abiturjahrgang 1,5 Stunden für jeden Leistungskurs und eine Stunde für jeden Grundkurs zusätzlich arbeiten. Die Begründung dafür ist die Freizeit, die den Lehrkräften dadurch entsteht, dass der Zeitpunkt der Abiturprüfung vor dem Schuljahresende liegt. Wir lehnen eine vorgezogene Abiturprüfung ab, da so wertvolle Unterrichtszeit verloren geht. Demnach soll die ohnehin ungerechte Ausgleichsstundenregelung abgeschafft werden und das Deputat auch für Lehrer mit Abiturkursen regulär berechnet werden.

Unterstützung durch nicht-lehrendes Personal

Bildungseinrichtungen müssen bedarfsgerecht mit nicht-lehrendem Personal versorgt werden, damit sich Erzieher, Lehrer und Dozenten vorrangig auf ihre Aufgaben konzentrieren können. Nicht-lehrendes Personal sind beispielsweise technische Assistenten, Sozialarbeiter und Mitarbeiter für administrative Aufgaben. Diese sollen nach freiem Ermessen der Leitung einer Bildungseinrichtung eingestellt werden können, wobei auf eine angemessene Entlohnung gemäß TVöD (Tarif des öffentlichen Dienstes) zu achten ist.

Technische Assistenten kümmern sich um die Wartung und den Aufbau der technischen Einrichtungen und bieten fachliche Unterstützung bei Fragen. Dies steigert Effizienz und Qualität von Lehrveranstaltungen erheblich.

Eine Verbesserung des Arbeitsklimas ist auch zu erwarten, indem Konflikte durch Psychologen und/oder Sozialarbeiter gelöst werden. Sie stehen Lehrenden und Lernenden gleichermaßen als Ansprechpartner zur Verfügung.

Leistungsdruck in der Schule verringern

Überfüllte Lehrpläne und Lernstandserhebungen sind Stressfaktoren, die für unnötigen Druck sorgen. Statt Lernstandserhebungen wie PISA oder VERA, die nur den Wissensstand messen, sollen langfristige Evaluationsverfahren eingesetzt werden, die auch die Selbstreflexion der Schüler einbeziehen und somit die Lernprozesse unterstützen.

Kleinere Schulklassen und Kita-Gruppen

Durch den demographischen Wandel sinkt die Anzahl von Kindergartenkindern und Schülern. Dies darf nicht zum Anlass genommen werden, Lehrer und Erzieher aus Kostengründen zu entlassen. Vielmehr sollen die freiwerdenden Kapazitäten dazu genutzt werden, um die Gruppengrößen in Kindergärten/Kindertagesstätten und Schulen zu reduzieren, sodass eine individuellere Förderung möglich ist.

Open Access - Zugang zu Wissen schaffen

Wissenschaft und Forschung sind zentrale Bausteine für ein zukunftsfähiges Deutschland und Rheinland-Pfalz. Wissenschaftliche Großprojekte und Grundlagenforschung lassen sich oft nur noch staatlich oder sogar im Verbund von mehreren Staaten durchführen.

Die Publikationen aus staatlich finanzierter oder geförderter Forschung und Lehre werden oft in kommerziellen Verlagen publiziert, deren Qualitätssicherung von ebenfalls meist staatlich bezahlten Wissenschaftlern im Peer-Review-Prozess übernommen wird. Die Publikationen werden jedoch nicht einmal den Bibliotheken der Forschungseinrichtungen kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Steuerzahler kommt also mehrfach für die Kosten der Publikationen auf. Wir unterstützen die Berliner Erklärung der Open-Access-Bewegung und verlangen die Zugänglichmachung des wissenschaftlichen und kulturellen Erbes der Menschheit nach dem Prinzip des Open Access. Wir sehen es als Aufgabe des Staates an, dieses Prinzip an den von ihm finanzierten und geförderten Einrichtungen durchzusetzen.

Mit öffentlichen Geldern geförderte Arbeit muss der Öffentlichkeit zugute kommen. Noch immer sind viele wissenschaftliche Erkenntnisse nur gegen Bezahlung erhältlich, und das, obwohl dank moderner Technik die Reproduktion der Werke praktisch kostenlos erfolgen kann. Dieses Problem ist auch vielen Wissenschaftlern bewusst, die daher zunehmend dazu übergehen, Arbeiten als Open-Access-Publikationen zu veröffentlichen und damit einen dauerhaften kostenfreien Zugang zu den Ergebnissen ihrer Forschung sicherzustellen. Diesen Trend möchten wir PIRATEN unterstützen, da wir glauben, dass ein leichterer Zugang zu Wissen zu erfolgreicherer Forschung und mehr Innovation führen wird und darüber hinaus sogar weltweit eine wohlstandsfördernde Wirkung entfaltet.

Open Access heißt daher für uns, dass mit öffentlichen Geldern geförderte wissenschaftliche Arbeit und daraus resultierende Publikationen für jeden Menschen kostenfrei zugänglich sein müssen.

Gleichzeitig muss eine Infrastruktur geschaffen werden, die digitale Archivierung und den dauerhaften, einfachen Zugang zu Publikationen ermöglicht. Diese Aufgabe wird heute vorrangig von den etablierten Verlagen übernommen. Für Open-Access-Publikationen entwickeln sich entsprechende Mechanismen erst, oft in loser Kooperation von Bibliotheken und Universitäten. Derartige Initiativen wollen die PIRATEN auch finanziell fördern.

In Rheinland-Pfalz soll jede Universität ein eigenes Open-Access-Repository führen in dem alle ihre Fachbereiche unterkommen. Dies vermeidet eine Zersplitterung in zu kleine Einheiten. Die Repositories sollen zwischen den Universitäten vernetzt werden, um die Durchsuchbarkeit und Verfügbarkeit von Wissen zu erhöhen. Es braucht einheitliche APIs (Zugangs- und Nutzungsschnittstellen der Software) auf der Serverseite der Repositories, um die Anschluss- und Verwendungsmöglichkeiten der Repositories zu erhöhen.

Zur allgemeinen Förderung von Open Access sollten bei der Beurteilung von Anträgen auf Forschungsgelder nur noch Publikationen herangezogen werden, die auch öffentlich verfügbar sind.


Open Access in der öffentlichen Verwaltung

Wir fordern die Einbeziehung von Software und anderen digitalen Gütern, die mit öffentlichen Mitteln produziert werden, in das Open-Access-Konzept. Werke, die von oder im Auftrag von staatlichen Stellen erstellt werden, sollen der Öffentlichkeit zur freien Verwendung zur Verfügung gestellt werden. Der Quelltext von Software muss dabei Teil der Veröffentlichung sein.

Dies ist nicht nur zum direkten Nutzen der Öffentlichkeit, sondern die staatlichen Stellen können auch im Gegenzug von Verbesserungen durch die Öffentlichkeit profitieren (Open-Source-Prinzip/Freie Software). Weiterhin wird die Nachhaltigkeit der öffentlich eingesetzten IT-Infrastruktur verbessert und die Abhängigkeit von Softwareanbietern verringert.

Digitalisierung von Büchern

Wir planen die konsequente Digitalisierung der Werke, die in den Landesbibliotheken vorhanden sind und nicht mehr durch Verwertungsrechte geschützt sind. Die Werke sollen unter einer freien Lizenz veröffentlicht und im Internet der Öffentlichkeit frei zugänglich gemacht werden.

Dauerhafte Verfügbarkeit öffentlich-rechtlicher Berichterstattung

Eine der Aufgaben des gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks besteht in der Versorgung der Bevölkerung mit unabhängiger Berichterstattung. Die dabei erstellten Inhalte sind seit Umsetzung des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags nur kurze Zeit in den Mediatheken der Rundfunkanstalten abrufbar, obwohl sie auch dauerhaft von öffentlichem Interesse sind, da sie beispielsweise als Quelle für die politische Diskussion dienen. Sie sollten deshalb zeitlich unbegrenzt zur Verfügung gestellt werden.

Wir fordern die sofortige Überarbeitung des Staatsvertrages mit dem Ziel, die Inhalte, die durch die Bürger finanziert werden, langfristig für jeden Menschen frei verfügbar zu machen. Jeder Bürger hat einen Anspruch auf diese Inhalte. Die gesetzlichen Verweildauerregelungen müssen daher genauso wie der Drei-Stufen-Test umgehend auf den Prüfstand.

Freie Lizenzen für Inhalte der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten

Wenn die Allgemeinheit Fernseh- und Rundfunkprogramme bezahlt, soll sie diese auch uneingeschränkt nutzen können. Überwiegend aus deutschen Rundfunkgebühren finanzierte Inhalte sollen deshalb unter freie Lizenzen gestellt werden.

Informationelle Barrierefreiheit

Die Piratenpartei setzt sich für den freien Zugang zu Wissen und Informationen für Seh- und körperlich Behinderte ein. Öffentlich finanzierte Schriftwerke und amtliche Dokumente sowie Formulare sollen auch in Blindenschrift oder mittels anderer geeigneter Maßnahmen verfügbar gemacht, Archive, Ämter und andere öffentliche Einrichtungen behindertengerecht ausgebaut werden. Es sollen Anreize dafür geschaffen werden, auch nicht öffentlich finanzierte Werke für Blinde verfügbar zu machen.

Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk

Eine funktionierende Demokratie braucht einen lebendigen Diskurs über Politik und Gesellschaft. Dieser findet heute zu einem entscheidenden Teil über die Medien statt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk bildet unserer Auffassung nach eine wichtige und unabhängige Ergänzung und ein oft notwendiges Gegengewicht zu den privaten Medien. Die Piratenpartei sieht daher im öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine demokratische Funktion und steht zum Dualen Rundfunksystem. In der bisherigen Ausgestaltung sehen die PIRATEN jedoch erhebliche Defizite und Verbesserungspotential: Transparente Entscheidungsprozesse, objektivere Qualitätskriterien, die Bereitstellung der Inhalte unter freien Lizenzen, die Einführung eines datenschutzgerechten Gebühreneinzug-Modells und eine Besetzung der Rundfunkräte mit NGOs aus bisher vernachlässigten gesellschaftlichen Bereichen gehören daher zu unseren Zielen.

Kostenlose Grundversorgung

Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz setzt sich dafür ein, den Umfang der Grundversorgung, die zu erbringen Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist, klar zu definieren.

Die Grundversorgung soll kostenlos angeboten werden und folgendes umfassen:

Vorschlagsliste:

  • Information und Nachrichten
  • Bildung und Kultur
  • Wissenssendungen und Ratgeber

Die Neutralität der Sender muss durch einen unabhängigen Rundfunkrat sichergestellt werden. Über den Etat muss gemeinsam mit dem Rundfunkrat jährlich entschieden werden.

Über diese kostenlose Grundversorgung hinausgehende Sendungen sind z. B. aus Werbeeinnahmen oder aus freiwilligen Beiträgen zu finanzieren.

Dauerhafte Verfügbarkeit öffentlich-rechtlicher Berichterstattung

Eine der Aufgaben des gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks besteht in der Versorgung der Bevölkerung mit unabhängiger Berichterstattung. Die dabei erstellten Inhalte sind seit Umsetzung des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags nur kurze Zeit in den Mediatheken der Rundfunkanstalten abrufbar, obwohl sie auch dauerhaft von öffentlichem Interesse sind, da sie beispielsweise als Quelle für die politische Diskussion dienen. Sie sollten deshalb zeitlich unbegrenzt zur Verfügung gestellt werden. Solange das Internetangebot der Rundfunkanstalten und die Vorhaltung der Sendebeiträge erheblich eingeschränkt ist, darf der Besitz "neuartiger Empfangsgeräte" wie PC oder Mobilfunkgeräte keine Beitragslasten bewirken, speziell auch bei Gewerbebetrieben.

Qualitätskriterien für Öffentlich-Rechtliche

Die Sendungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks können inzwischen unabhängig von den Medien Fernsehen und Radio konsumiert werden. Die digitale Bereitstellung von Angeboten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ermöglicht ihre Verbreitung und ihren Konsum auch über das Internet und neuartige Empfangsgeräte. Die bisherige Messung der Fernseheinschaltquoten kann daher weder die tatsächliche Reichweite noch den Erfolg der produzierten Sendungen zutreffend wiedergeben. Wir setzen uns daher für objektive und transparente Qualitätskriterien ein, die dafür sorgen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Auftrag erfüllt.

Besetzung und Transparenz der Rundfunkgremien

Der Einfluss der Verwaltungsgremien der Öffentlich-Rechtlichen ist hoch. Dadurch kann es - wie in der Causa Brender - dazu kommen, dass aus parteipolitischem Kalkül versucht wird, Einfluss auf Personal oder Programmgestaltung zu nehmen. Die Piratenpartei fordert daher, dass in Verwaltungsgremien der Öffentlich-Rechtlichen keine Mitglieder von Landesregierungen vertreten sein dürfen. Die Sitzungen der Gremien sollen zukünftig außerdem öffentlich stattfinden und ins Internet übertragen werden. Die PIRATEN setzen sich dafür ein, dass auch bisher vernachlässigte gesellschaftliche Gruppierungen wie z.B. Datenschutz- und Bürgerrechtsorganisationen (Chaos Computer Club e.V., DigitalCourage e.V. und Digitale Gesellschaft e.V.), aber auch Konfessionslosenverbände in den Rundfunkräten einen Platz bekommen und Gehör finden.

Sozialpolitik

Der Grad an individueller Freiheit ist in unserer derzeitigen Gesellschaft in einem hohen Maß mit dem Besitz von Geld verknüpft. Geld entscheidet, welche Kindergärten und Schulen man besuchen kann, welche Behandlungsmethoden das Gesundheitssystem bietet, welche Absicherung man im Falle von Arbeitslosigkeit besitzt und nicht zuletzt, welche Lebensumstände einen Menschen im Alter erwarten. Auch das Maß an zur Verfügung stehender Freizeit und wie man diese Freizeit nutzen kann, hängt individuell vom Vermögen ab.

Aus diesem Grund nimmt Geld und vor allem dessen Beschaffung eine zentrale Rolle in unserem Alltag ein. Die Angst vor Arbeitslosigkeit und dem darauf folgenden sozialen Abstieg sorgt dafür, dass Existenz- und Zukunftsängste unsere gesamte Gesellschaft stark belasten. Diese Ängste werden außerdem immer häufiger ausgenutzt um Menschen in Beschäftigungsverhältnisse zu zwingen, die nicht ausreichend vergütet werden und zudem fragwürdige Arbeitsbedingungen bereithalten.

Wir fordern daher ein Sozialsystem, das Menschen diese Ängste nimmt und ihnen damit ermöglicht, sich aus freien Stücken und gemäß ihrer Interessen und Fähigkeiten eine Beschäftigung zu suchen. Die Abwägung, ob man eine Arbeit gewerbsmäßig (materieller Lohn) oder ehrenamtlich (emotionaler Lohn) übernimmt, soll jedem Menschen freigestellt sein.

Jeder Mensch hat das Recht auf eine gesicherte Existenz sowie auf Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Dies hat das Sozialsystem bedingungslos sicher zu stellen.

Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE)

Als vielversprechendste Lösung für dieses Problem sehen wir ein bundesweites oder gar EU-weites bedingungsloses Grundeinkommen an. Hierbei wird jedem Menschen der gleiche monatliche Grundbetrag ausgezahlt. Einnahmen durch Erwerbsarbeit kommen hinzu und werden nicht mit dem BGE verrechnet.

Dafür entfallen Steuerfreibeträge auf Einkommen, staatliche Transferleistungen (ALG II, BAföG, Kindergeld, Grundsicherung im Alter etc.) sowie die damit zusammenhängenden Bedarfsprüfungen. Hierdurch wird der Verwaltungsapparat in hohem Maße reduziert, was einerseits Kosten senkt und andererseits die Abhängigkeit der Bedürftigen vom Gutdünken der Sachbearbeiter beendet.

Zwei entscheidende Punkte bei der Einführung des Grundeinkommens sind dessen Höhe und Finanzierung. Hierzu gibt es bereits mehrere realistische Modelle, wobei wir uns bewusst nicht auf eines festlegen. Wir wollen vielmehr dazu beitragen, die Diskussion über das Grundeinkommen in die Gesellschaft zu tragen, um ein breites Bewusstsein für dessen Wert zu schaffen. Ob es eingeführt werden soll, muss über einen Volksentscheid ermittelt werden. Ebenso sollen Höhe und Finanzierungsmodell nicht von der Politik, sondern von den Bürgern selbst festgelegt werden.

Für eine freiheitliche Flüchtlingspolitik

Wer aus seiner Heimat vor Verfolgung, Diskriminierung oder Gewalt flieht, muss in Europa Asyl erhalten können. Dieser Grundsatz darf nicht beschränkt werden. Wir wollen diesem Menschenrecht wieder seine volle Bedeutung zukommen lassen.

Wir fordern, dass Deutschland und Rheinland-Pfalz mehr Flüchtlinge aufnehmen als bislang. In der Gesellschaft und der Politik müssen die Belange der Flüchtlinge einen höheren Stellenwert einnehmen. Die Bearbeitung der Asylanträge wollen wir beschleunigen, das lange Hinhalten vieler Asylbewerber ist nicht hinnehmbar. Auch treten wir einer Ausgrenzung und Diskriminierung von Flüchtlingen entschieden entgegen. Bereits in der Schule muss umfassend über deren Schicksal aufgeklärt werden.

Die Lebensbedingungen der hier lebenden Asylbewerber und Flüchtlinge müssen verbessert werden. Die Unterbringung der geflohenen Menschen muss verbessert werden, Sammelunterkünfte müssen angemessenen Lebensstandards genügen. Insbesondere kann auch nicht hingenommen, dass die Betroffenen in überfüllten Wohnheimen untergebracht werden. Wir werden dafür sorgen, dass rechtzeitig weitere Räumlichkeiten genutzt werden.

Flüchtlinge sollen eine ausreichende soziale Sicherung erhalten, so lange sie in Deutschland Schutz suchen. Keinesfalls dürfen Gutscheine anstelle von Geldleistungen ausgegeben werden. Eine Wiedereinführung der Residenzpflicht lehnen wir strikt ab. Bestehende Beschränkungen der Arbeitserlaubnis wollen wir abbauen.

Gesundheit

Das Ziel einer jeden medizinischen Behandlung ist die schnellstmögliche und weitestgehende Wiederherstellung der Gesundheit. Kostendruck und Gewinnstreben scheinen dieses Ziel jedoch in vielen Bereichen des Gesundheitssystems verdrängt zu haben. Dies hat zu einer Zweiklassenmedizin geführt, die einem Teil der Bevölkerung eine angemessene medizinische Versorgung vorenthält. In manchen Pflegeeinrichtungen leben die Bedürftigen unter Umständen, die ihre Menschenwürde verletzen.

Wir wollen das Gesundheitswesen wieder zu seiner ursprünglichen Zielsetzung zurückführen. Einsparungen dürfen nicht zulasten der Patienten oder des Personals erfolgen.

Menschenwürdige Pflegeeinrichtungen

Kann Pflege nicht im angestammten persönlichen Umfeld der Bedürftigen geleistet werden, so ist die Betreuung in stationären Einrichtungen unabdingbar. Die Würde pflegebedürftiger Menschen muss hierbei stets gewahrt bleiben. Um dies zu erreichen, setzen wir uns für eine ausreichende Personaldecke und wirksame Kontrollen ein.

Pflegende benötigen, besonders wenn sie die Patienten nicht persönlich kennen, eine professionelle Ausbildung. Diese muss in Pflegeeinrichtungen sichergestellt sein.

Kontrollen sollen nicht nur die Abfrage von Kennzahlen und die Einhaltung rechtlicher Vorgaben umfassen, sondern müssen auch eine Befragung der Bewohner miteinbeziehen. Angehörigenbeiräte sehen wir als weiteres sinnvolles Mittel, Qualität und Menschlichkeit in der Pflege zu fördern.

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) prüft Pflegeeinrichtungen und erstellt die sogenannten "Einrichtungsbezogenen Pflegeberichte". Diese dürfen nach derzeitiger Gesetzeslage nicht veröffentlicht werden. Wir wollen dieses Verbot in eine Pflicht zur Veröffentlichung umwandeln. Durch solche Informationen können sich die Verbraucher ein Bild von der Qualität einzelner Pflegeeinrichtungen machen. So entsteht Druck auf die Betreiber, Missstände zu beseitigen und die Qualität zu erhöhen.

Ruhigstellende Medikamente und das Fesseln ans Bett (Fixierung) sollen so wenig wie möglich eingesetzt werden. Maßgabe muss die unbedingte Notwendigkeit für den Schutz des Pflegebedürftigen und der Pflegenden sein. Besonders psychische Erkrankungen mit Fremd- und Eigengefährdung bilden hier eine Ausnahme.

Entlastung von medizinischem Personal

Die Stellenpläne für Ärzte und Pflegekräfte sind oftmals nur noch zeitlich befristet. Der Pflegepersonalschlüssel ist seit Jahren aus Kostengründen nicht mehr dem tatsächlichen Bedarf angepasst worden. Überstunden sind an der Tagesordnung. Eine zufriedenstellende Versorgung von Patienten und Pflegebedürftigen ist unter diesen Umständen nicht möglich.

Dem Personalmangel in medizinischen Einrichtungen soll durch Neueinstellungen und gerechte Entlohnung entgegengewirkt werden. Wir streben geregelte Arbeits- und Bereitschaftszeiten an, die den Beschäftigten Zeit zur eigenen Regeneration lassen. Der Verwaltungsaufwand ist so gering wie möglich zu gestalten und soll weitgehend durch Bürokräfte gedeckt werden, damit Ärzte und Pfleger sich auf ihre eigentlichen Aufgaben konzentrieren können.

Sicherstellung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung

Die ärztliche Versorgung im ländlichen Bereich ist weiterhin rückläufig. Viele Ärzte scheiden altersbedingt aus dem Berufsleben aus und haben Schwierigkeiten, Nachfolger für ihre Praxen zu finden. Als Hauptursache für dieses Problem werden oft die fehlende Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der Mangel an Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten in strukturschwachen Regionen genannt.

Wir setzen uns dafür ein, dass eine flächendeckende ärztliche Versorgung auch in Zukunft möglich bleibt. Hierbei stufen wir den Ausbau an technischer und sozialer Infrastruktur höher ein als das Setzen von finanziellen oder steuerlichen Anreizen.

Elektronische Gesundheitskarte stoppen!

Im Gesundheitswesen ist der Schutz der Privatsphäre von besonderer Wichtigkeit. Deshalb fordern wir einen effektiven Schutz von Patientendaten und wirksame Kontrollmechanismen beim Umgang mit diesen. Mit der elektronischen Gesundheitskarte wurde ein System eingeführt, in dem Patientendaten umfangreich und unkontrolliert zentral gespeichert werden können. Patienten können ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht mehr wahrnehmen. Die Datenskandale der letzten Zeit zeigen eindrücklich die Risiken solcher Systeme. Gesundheitsdaten von Bürgern wecken große Begehrlichkeiten bei Arbeitgebern und Versicherungen.

Wir fordern deshalb die Überarbeitung der elektronischen Gesundheitskarte. Statt einer zentralen Speicherung soll nach geeigneten Verfahren gesucht werden, mit denen die Daten missbrauchsicher gespeichert und verwaltet werden können. Sie sollen grundsätzlich nur dem Patienten zur Verfügung stehen. Dieser muss entscheiden können, welche Informationen er preisgibt.

Informationsfreiheit und Selbstbestimmung bei Behandlungen

Jeder Mensch hat im Rahmen einer Erkrankung Anspruch auf eine bestmögliche Beratung und Behandlung. Niemandem darf aus Kostengründen eine zur Verfügung stehende Diagnose- oder Behandlungsmethode verwehrt oder vorenthalten werden.

Damit ein Patient frei entscheiden kann, ob, wie und von wem er behandelt werden möchte, benötigt er freien Zugang zu folgenden Informationen.

  • Welche Behandlungsmöglichkeiten sind für die jeweilige Erkrankung verfügbar?
  • Welcher Arzt/welche Klinik bietet diese Behandlung an?
  • Wie hoch ist dabei der prozentuale Anteil an erfolgreichen Behandlungen bei diesem Arzt/in dieser Klinik?

Das Gesundheitsministerium hat diese Informationen so im Internet bereitzustellen, dass ein Patient sich im Zweifelsfall auch ohne ärztlichen Beistand einen Überblick verschaffen kann. Alternative Heilmethoden, deren Wirksamkeit erwiesen ist, sollen in dieses Spektrum miteinbezogen werden.

Kassenärztliche Vereinigung

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) ist eine Einrichtung des öffentlichen Rechts. Sie soll die Interessen der niedergelassenen Fach- und Allgemeinärzte vertreten. Unter anderem handelt sie mit den Krankenversicherungen ein Budget für die Behandlungskosten von Kassenpatienten aus und teilt dieses unter den Ärzten auf. Eine direkte Abrechnung zwischen Arzt und Versicherung findet nicht statt. Hierbei kommt ein Abrechnungssystem zum Tragen, das aus Sicht vieler Ärzte weder überschaubar ist, noch die notwendigen Behandlungskosten deckt.

Wir fordern ein leicht nachvollziehbares Abrechungssystem und damit eine Reduzierung des Verwaltungsaufwandes. Dadurch frei werdende Gelder sollen dem Behandlungsbudget zugutekommen.

Inklusion statt Diskriminierung

Menschen mit Behinderungen und Krankheiten müssen so weit wie möglich in das alltägliche Leben miteinbezogen werden (Inklusion). Dazu ist es erforderlich, dass zwischen echten Problemen (beispielsweise Ansteckungsrisiken) und bloßen Vermutungen und Vorurteilen unterschieden wird. Entsprechende Projekte für gesundheitliche Aufklärung und gegen Diskriminierung und Ausgrenzung sollen in Rheinland-Pfalz initiiert und gefördert werden.

Kultur

Wir wollen, dass alle Menschen am kulturellen Leben teilhaben können. Bei der Förderung kultureller Einrichtungen soll darauf geachtet werden, dass diese auf Barrierefreiheit achten und Angebote für sozial schwache Besucher bieten, zum Beispiel deutlich reduzierte Eintrittspreise.

Öffentlicher Raum für alle

Die Nutzungsmöglichkeiten des öffentlichen Raums für alle müssen verbessert werden. Die Innenstädte gehören auch spielenden Kindern und skatenden Jugendlichen. Zwischen den Interessen von Anwohnern und anderen Nutzern des öffentlichen Raumes muss immer ein gerechter Ausgleich stattfinden. Interessengruppen dürfen dabei nicht bevorzugt werden aufgrund ihrer besseren Finanzausstattung oder besserem Organisationsgrad. Wir möchten Bürgervereinigungen, Vereinen und Kulturgruppen den Gebrauch öffentlicher Gebäude einfacher machen und setzen uns für entsprechende Verbesserungen in Nutzungs- und Haftungsregelungen ein.

Öffentlicher Raum in privater Hand

Die zunehmende Privatisierung des öffentlichen Raumes lehnen wir ab.

Beispielhaft seien hier große Einkaufszentren in privatem Besitz genannt. Dort findet öffentliches Leben statt, von dem keiner unserer Mitmenschen auszuschließen ist. Personen dürfen nicht vom Betreten der Zu- und Durchgangswege abgehalten werden.

Die weitere Ausweitung privaten Raumes zuungunsten öffentlichen Raumes, wollen wir stoppen und gegebenenfalls rückgängig machen. Für großflächige Räume in privatem Besitz wollen wir einen rechtlichen Rahmen gestalten, der dem Charakter dieser Räume als öffentlichem Raum, gerecht wird.

Eine solche Bewirtschaftung ehemals öffentlichen Raums darf nicht dazu führen, dass politische Betätigung dort unmöglich wird oder Menschen, die das "Einkaufs-, Geschäfts- und Wohnerlebnis" trüben könnten, vertrieben werden. Für private Räume mit öffentlichem Charakter soll auch öffentliches Recht gelten, privates Wachpersonal darf nur innerhalb der Geschäftsräume eingesetzt werden.

Straßen in Städten und Gemeinden sollen in öffentlicher Hand verbleiben. Die Einfriedung kommunaler Einrichtungen sollte nur in begründeten Fällen erfolgen.

Für ein selbstbestimmtes Leben

Jeder Mensch hat das Grundrecht auf freien Zugang zu Information und Bildung. Dies ist in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft essentiell, um jedem Menschen, unabhängig von seiner sozialen Herkunft, ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung zu ermöglichen. Eine freiheitliche Gesellschaft lebt von der Teilhabe ihrer Bürger. Voraussetzung dafür ist die selbständige Entscheidung über die eigene Lebensgestaltung und über die Art der Teilhabe an der gesellschaftlichen Entwicklung. Die Grundlagen dafür sind Bildung und der Zugang zu Kultur.

Immer mehr Bereiche des täglichen Lebens werden vom Staat durch Vorschriften und Gesetze reguliert und reglementiert. Dadurch werden die Bürger vom Staat bevormundet und daran gehindert, ihren individuellen Lebensstil zu führen und sich frei zu entfalten. Die Piratenpartei setzt sich für die Reform und ggf. Abschaffung von Gesetzen ein, die den Bürger unverhältnismäßig bevormunden.

In den letzten Jahren werden zunehmend Gesetze diskutiert und teilweise auch verabschiedet, welche die Bürger bevormunden und sie in ihren Gewohnheiten oder ihrer Freizeitgestaltung einschränken. Die Freiräume der Bürger zur individuellen Gestaltung und Entfaltung ihres Lebens werden immer stärker beeinträchtigt. Die Piratenpartei stellt sich ungerechtfertigten Bevormundungen der Bürger durch den Staat entgegen.

Nichtraucherschutz

Die Regelungen zum Nichtraucherschutz in Rheinland-Pfalz sind für uns nicht nachvollziehbar. Die Freiheit der Bürger und der Gaststättenbetreiber wird auf nicht nachvollziehbare Weise beschnitten. Gleichzeitig findet aber kein effektiver Schutz der Arbeitnehmer im Gastronomiegewerbe statt.

In Betrieben, in denen nur der / die Inhaber arbeiten, sollen diese selbst entscheiden können, ob sie eine Raucher- oder Nichtraucher- Lokalität betreiben möchten. Hierbei darf ein etwaiges Speisenangebot keine Rolle spielen.

In Betrieben, in denen auch Arbeitnehmer arbeiten, gilt Rauchverbot. Dadurch sind nichtrauchende Arbeitnehmer nicht aus Angst um ihren Arbeitsplatz gezwungen, sich als Raucher auszugeben.

Betriebe, in denen Rauchverbot gilt, können einen abgeschlossenen Raucherbereich einrichten. In Raucherbereichen dürfen keine Arbeitnehmer arbeiten.

An Gastronomiebetrieben muss an der Außenseite eine einheitliche Kennzeichnung angebracht werden, aus der ersichtlich ist, ob in dem Betrieb generell oder in einem Raucherbereich geraucht werden darf. So ist jedem Bürger die Freiheit gegeben, zwischen Rauchergastronomiebetrieben, Nichtraucherbetrieben und Betrieben mit Raucherbereich zu entscheiden.

Jugendschutz

Der Jugendschutz steht in einer komplexer werdenden Medienlandschaft vor neuen Herausforderungen. Wir möchten Mechanismen zum Jugendschutz für das digitale Zeitalter, in dem die Grenze zwischen Anbieter und Konsument verschwimmt, weiterentwickeln.

Wir entwickeln unsere politische Arbeit aus einem gesamtgesellschaftlichen Ansatz, der sich nicht allein auf staatliche Regulierung beschränkt. Zu unseren Partnern gehören die Bildungseinrichtungen, die Erziehungsberechtigten, vor allem aber auch die betroffenen Kinder und Jugendlichen selbst, um hier neue Lösungen zu finden. Immer weitergehende Verbote sind der falsche Weg.

Ein verbesserter Betreuungsschlüssel und eine flexiblere Lehrplangestaltung soll den Schulen den nötigen Raum geben, Hilfestellungen für den Umgang mit der Medienwelt zu leisten. Die Vermittlung von Medienkompetenz muss ein fester Bestandteil des Bildungsauftrags werden. Auch Eltern müssen hier eingebunden werden. Eine Bevormundung volljähriger Personen im Namen des Jugendschutzes lehnen wir ab. Jede Form von Regulierung muss inhaltlich schlüssig begründet, praktikabel und auf Kinder und Jugendliche abgrenzbar sein. Der freie Zugang zu Kunst und Kultur muss gewährleistet bleiben. Zur kulturellen Vielfalt zählen ausdrücklich auch Computerspiele.

Den Jugendmedienschutz wollen wir neu gestalten. Den Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) lehnen wir ab. Nicht nur verpflichtende Inhalte-Kennzeichnung und Sendezeiten für das Internet, sind gefährlich und absurd. Auch sind wir der Überzeugung, dass der generelle Weg des Jugendmedienschutzes aktuell ein falscher ist. Unsere Politik setzt auf die Vermittlung von Medienkompetenz bei Schulen, Eltern, Kindern und Jugendlichen sowie auf Verantwortung und nicht auf immer neue Verbote oder Zensur-Maßnahmen.

Kein Verkaufsverbot für Alkohol

Ein nächtliches Verkaufsverbot für Alkohol, wie in Baden-Württemberg, lehnen wir ab. Wir halten das Verkaufsverbot für wirkungslos, da Alkohol auch auf Vorrat erworben werden kann oder das Verbot auf andere Art umgangen wird. Wir wollen die Aufklärung über die Gefahren des Alkoholkonsums bei allen Altersgruppen fördern.

Kein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen

Wir setzen uns für Versammlungsfreiheit und eine vielfältige und freie Nutzung des öffentlichen Raums ein. Wir lehnen Regelungen ab, die diese unnötig einschränken. Deswegen stellen wir uns gegen Verbote, die den Konsum von alkoholischen Getränken auf öffentlichen Plätzen untersagen.

Kein Flohmärkteverbot in Rheinland-Pfalz

Die Piratenpartei lehnt das von der SPD-Landesregierung vorangetriebene landesweite Flohmärkteverbot in Rheinland-Pfalz ab. Im Gegensatz zu Bevormundung ist es die Aufgabe des Staates die Grundrechte des Einzelnen zu achten und zu wahren und ihn vor Grundrechtseinschränkungen, auch gegenüber der Mehrheit, zu schützen. Die Freiheit des Einzelnen findet nur dort ihre Grenzen, wo die Freiheit eines anderen unverhältnismäßig beeinträchtigt wird. Durch Flohmärkte, die meist auf großen Parkplätzen stattfinden, findet nach unserer Überzeugung keine Einschränkung der Freiheit anderer Menschen statt. Alle diesbezüglichen Verbote und Verbotsanweisungen sind daher aufzuheben.

Paintball, Computer- und Videospiele

Es wird diskutiert Paintball und so genannte ,,Killerspiele" zu verbieten, um Amokläufe zu verhindern. Dabei ist weder definiert, was genau unter "Killerspielen" zu verstehen ist, noch gibt es gesicherte Erkenntnisse, dass diese Spiele Amokläufe verursachen oder fördern. Computer- und Videospiele sind ein wesentlicher Teil der Jugendkultur. Sie sind künstlerisches und kulturelles Gut, vergleichbar mit Filmen oder Büchern. Die Piraten halten es für falsch, Spieler zu kriminalisieren, statt die eigentlichen gesellschaftlichen Probleme zu lösen. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass Computer- und Videospiele als Kulturgüter anerkannt werden und wenden uns gegen Verbote dieser Form von Kultur.

Die Bezeichnung "Killerspieler" diskreditiert in völlig inakzeptabler Weise Spieler, eSportler und sogar Jugendliche, die gerne ihrem Hobby nachgehen. Wir lehnen das von der Innenministerkonferenz geforderte generalisierende Verbot zur Herstellung und Verbreitung von Computerspielen strikt ab. Populistische Verbotsforderungen lösen vor allem dort keine Probleme, wo sie völlig andere Ursachen, als die vordergründig unterstellten, haben. Spieler sind keine Mörder und Gewalttäter. Nicht Verbote, sondern präventive Maßnahmen und die Stärkung medienkompetenten Handelns stärken den verantwortungsvollen Umgang mit elektronischen Medien.

Immer mehr Spieler organisieren sich in eSport-Vereinen, um gemeinsam ihrem Hobby nachzugehen. Ebenso wie traditionelle Sportvereine leisten sie dabei einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Viele bemühen sich beispielsweise um die Vermittlung von Medienkompetenz gegenüber Jugendlichen und Eltern. Wir möchten diese Arbeit honorieren und dafür sorgen, dass eSport-Vereine genauso wie andere Sportvereine als gemeinnützig anerkannt werden.

Paintball ist ein Mannschaftssport und eine legitime Freizeitbeschäftigung Erwachsener. Es gibt keine Anzeichen, dass dieser Sport die Gewaltbereitschaft erhöht oder sogar Amokläufe verursacht. Die Forderungen nach einem Verbot von Paintball betrachtet die Piratenpartei als populistisch und stellt sich ihnen entgegen.

Poker

Das Pokerspielen hat in den letzten Jahren an Popularität gewonnen. In Rheinland-Pfalz hat dies leider dazu geführt, dass ein weitreichendes Pokerverbot geschaffen wurde. Öffentliche Pokerveranstaltungen und Internet-Poker wurden weitgehend verboten. Das Pokerverbot in Rheinland-Pfalz halten wir für ungerechtfertigt und werden uns deshalb für die Abschaffung dieses Gesetzes einsetzen.

Rechtliche Gleichstellung

Wir setzen uns dafür ein, dass sich Rheinland-Pfalz sowohl auf Landesebene als auch über den Bundesrat für ganz Deutschland dafür einsetzt, die rechtliche Gleichstellung aller Menschen unabhängig ihrer sexuellen Identität und Orientierung voranzutreiben.

Insbesondere sind Familien für uns all jene Lebenskonstellationen, in denen Verantwortung für Kinder, Eltern und Lebenspartnern übernommen wird. Dabei ist die Anzahl der Verantwortlichen, deren Beziehung zueinander und deren Geschlecht unerheblich.

Glücksspielstaatsvertrag

Wir fordern die Abschaffung des Glücksspielstaatsvertrages in Rheinland-Pfalz und die Liberalisierung des Glücksspielmonopols durch die Landesregierung. In Zukunft soll es allen Anbietern von Sportwetten und Lotto, Kasinos und Automatenbetreibern gestattet werden, eine Lizenz zur Veranstaltung von Glücksspielen des Landes Rheinland-Pfalz zu erlangen. Dies gilt sowohl für stationäre Tätigkeiten als auch für Angebote im Internet.

Die Piratenpartei sieht den momentanen Zustand als absolut kritisch an. Eine flächendeckende Sperrung von suchtabhängigen Spielern erfolgt nicht. Gleichzeitig profitiert das Land von den Einnahmen der Lotto Rheinland-Pfalz direkt und indirekt. Wir wollen keine Lottogesellschaft, deren oberster und mittlerer Führungszirkel für altgediente Parteimitglieder der Landesregierung dient.

Es ist zielführender, eine landesweite Sperrdatei für selbst gemeldete glücksspielabhängige Menschen aufzubauen und alle Anbieter zu verpflichten, diese Spieler von ihrem Geschäft auszuschließen. Hier sehen wir das Land Rheinland-Pfalz in der Pflicht.

Barrierefreiheit

Wir setzen uns auf allen Ebenen und Bereichen für mehr gesellschaftliche, kulturelle und politische Teilhabe ein. Ein besonderes Anliegen ist es uns, Aufmerksamkeit für Barrieren im Alltag zu schaffen, die fälschlicherweise oft entweder nicht als solche wahrgenommen oder aber verharmlost werden, für die Betroffenen jedoch erhebliche Hindernisse darstellen. Die Themenfelder sind vielfältig und reichen vom Wahlrecht für Ausländer und mehrsprachige Informationsangebote über eine blindengerechte Verkehrsführung und den stufenlosen Zugang zu öffentlichen Gebäuden bis hin zu kontrastreicher Raumgestaltung mit Rücksichtnahme auf Menschen mit Sehschwächen. Gleichermaßen wichtig sind Bekämpfung von geistigen Barrieren und die Erleichterung des Zugangs zu Bürgerbeteiligungsmöglichkeiten, auch im Bereich des Internets. Als Ziel setzen wir uns hierbei die vollständige Barrierefreiheit. Wie die obige, eindeutig nicht erschöpfende Themenliste zeigt, geht die Umsetzung weit darüber hinaus, sich das Wort »Barrierefreiheit« auf die Fahne zu schreiben. Wir bevorzugen den Begriff »Barriereabbau«, der den Fokus auf das Machbare legt und damit gleichzeitig die Forderung in sich trägt, unmittelbar zu handeln, um sich dem Langzeitziel stetig anzunähern.

Konkrete Maßnahmen

Wir wollen allen Menschen eine hürdenlose Teilhabe ermöglichen. Hierzu muss Neues barrierearm gebaut und Bestehendes Schritt für Schritt angepasst werden. Zusammen mit den Gemeinden wollen wir einen Umsetzungsplan mit konkreten Etappen und Zielen zum Barriereabbau erstellen. Damit wollen wir bestehende EU-Richtlinien umsetzen. Konkret bedeutet das für uns unter anderem:

  • Öffentliche Gebäude und Verkehrsmittel müssen rollstuhlgerecht zugänglich gemacht werden. Bis zur Umsetzung muss kurzfristig eine provisorische Lösung (mobile Rampen u. Ä.) gefunden werden.
  • Wir wollen umfangreiche Beschilderungen in öffentlichen Gebäuden, die auch für Blinde lesbar sind.
  • Auf Formularen bei Ämtern müssen Erklärungen in so genannter »einfacher Sprache« beiliegen, und die Formulare müssen in möglichst vielen Sprachen zur Verfügung stehen.
  • Damit sich Blinde mit Stock und Menschen mit Gehhilfen oder Rollstuhl hürdenlos durch die vielen schönen gepflasterten Fußgängerzonen bewegen können, sollen diese ggf. durch einen schmalen, ebenen und ungepflasterten Streifen ergänzt werden. In diesen Streifen könnten spezielle Markierungen integriert werden, die Blinden zeigen, wo genau sie sich befinden.
  • Wir wollen Inklusion an Bildungseinrichtungen ermöglichen und fördern, sodass Menschen mit und ohne Behinderung selbstverständlich zusammenleben.
  • Online-Angebote und andere Informations- und Bürgerbeteiligungsmöglichkeiten müssen so barrierearm wie möglich sein, um ihrem Anspruch gerecht zu werden.

Recht auf körperliche Unversehrtheit

Das Recht von Kindern und Jugendlichen auf körperliche Unversehrtheit und sexuelle Selbstbestimmung muss Vorrang vor dem Recht der Eltern auf Erziehungs- und Religionsfreiheit haben.

Aus diesem Grund lehnen wir nicht medizinisch notwendige und nicht aus eigenem Antrieb des mündigen Betroffenen erfolgenden Eingriffe an den Genitalien und in die sexuelle Identität ab.

Dies sind insbesondere

  • alle Formen der Beschneidung aus religiösen, kulturellen, sozialen oder prophylaktischen Gründen,
  • alle auf gesellschaftlichen Zwang erfolgenden Schönheitsoperationen,
  • das Geschlecht festlegende Maßnahmen bei Intersexuellen sowie
  • rein kosmetische Korrekturen angeborener Fehlbildungen.

Genderpolitik

Unsere Gesellschaft unterliegt einer zunehmenden Individualisierung der Lebensstile. Traditionelle Vorstellungen verlieren weiter an Bedeutung und auch der Begriff des Multikulturalismus kann dies nicht mehr fassen. Menschen können und dürfen nicht mehr in Klassen oder Schichten eingeordnet werden, die willkürlich gewählten Grenzen soziale Milieus verschwimmen in immer stärkerem Maße. Wir leben in einer Welt, in der Frau nicht gleich Frau, Mann nicht gleich Mann ist. Geschlechterrollen sind nicht festgeschrieben und jedem Menschen steht es zu, sich selbst zu definieren. Die PIRATEN haben diese Realität erkannt und zielen auf eine Anpassung der Gesetzeslage an die heutige Gesellschaft statt einer gesetzlichen Forcierung einer einzelnen Leitkultur ab.

Selbstbestimmtes Leben ist für Individuen, für mündige Bürger nur möglich, indem ein rechtlicher Rahmen geschaffen wird, der offen ist für die freie Entfaltung einzigartiger Persönlichkeiten. Subkulturen gilt es daher nicht zu diskriminieren, sondern zu akzeptieren. Sexuelle Orientierung und Identität sowie Zuschreibungen einer Geschlechterrolle dürfen nicht zur Benachteiligung in Bildung, Beruf und gesellschaftlicher Teilhabe führen. Die PIRATEN stehen daher für eine moderne Genderpolitik, bei der durch geeignete Maßnahmen eine bessere Chancengleichheit geschaffen werden soll.

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, die Förderung anonymer Bewerbungs- und Einstellungsverfahren sowie eine Verlängerung der Elternzeit, die eine gleichmäßigere Verteilung zwischen den Eltern ermöglicht, sind Maßnahmen, auf welche die PIRATEN hinwirken.

Wirtschaft

Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz steht für eine soziale, nachhaltige und ökologische Wirtschaftspolitik.

Wir setzen uns ein für fairen Wettbewerb, der nicht auf Kosten der Arbeitnehmer geführt werden darf, für die Förderung von Innovationen, sowie gegen privatwirtschaftliche Monopole und übermäßige staatliche Regulierung der Unternehmen.

Privatisierungen

Die Privatisierung von öffentlichen Einrichtungen, die für die Grundversorgung der Bevölkerung notwendig sind (z.B. ÖPNV, Müllabfuhr, Wasserversorgung, Krankenhäuser), ist zu stoppen. Der Verkauf solcher Einrichtungen an Investoren bei anschließendem Zurückmieten (Sale and Lease Back Verträge) ist zu verbieten. Öffentliche Einrichtungen, die nicht für die Grundversorgung der Bevölkerung notwendig sind (z.B. Schwimmbäder oder andere Freizeiteinrichtungen), sollten nur privatisiert werden dürfen, wenn dadurch keine Monopolstellungen entstehen.

Leiharbeit

Leiharbeit kann für die Wirtschaft ein sinnvolles und notwendiges Instrument darstellen, um Auftragsspitzen zu bewältigen. In einzelnen Unternehmen stellen die Leiharbeitskräfte mittlerweile betriebsintern aber eine Art Konkurrenz und Druckmittel gegen die Stammbelegschaft dar. Leiharbeit sollte wegen ihres Missbrauchspotenzials wieder begrenzt werden.

Leiharbeiter dürfen keine billige Verfügungsmasse sein, mit der reguläre Beschäftigte unter Druck gesetzt werden können, sondern müssen für die ihnen abverlangte Flexibilität mit einem höheren Stundenlohn entlohnt werden, als regulär Beschäftigte im gleichen Tätigkeitsfeld.

Missbrauch von Praktika verhindern

Arbeitgeber, die Praktikanten als billige Arbeitskräfte ausbeuten, verhalten sich nicht nur unfair gegenüber den Praktikanten, sondern auch gegenüber ihren Mitbewerbern und den sozialen Sicherungssystemen.

Darum wollen wir die Regelungen für Praktika verschärfen. Probezeit, Werkstudententätigkeit und befristete Arbeitsverträge sind ausreichende Werkzeuge des Arbeitsmarkts, um Berufsanfängern den Start in das Berufsleben zu erleichtern.

Verbraucherschutz

Die Piratenpartei sieht im Verbraucherschutz das Ziel, Bürgern zu ermöglichen, aktiv und selbstbestimmt am Markt teilzunehmen. Der Verbraucherschutz soll die Bürger vor der Willkür von Anbietern, Konzernen und übermächtigen Marktteilnehmern schützen und sicherstellen, dass ihnen alle nötigen Informationen für Kaufentscheidungen zur Verfügung stehen. Wir wollen erreichen, dass sich die Bürger über Produkte und Dienstleistungen unabhängig informieren und ihre Rechte auch gegen die Marktmacht großer Unternehmen durchsetzen können. Ein wirksamer Verbraucherschutz bietet zudem Schutz vor Belästigung durch ungewollte Werbung, Telefonanrufe und Zusendungen und hilft dem Verbraucher sich gegen diese zu wehren.

Verbraucherinformation verbessern

Wir wollen das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) des Landes so stärken, dass Verbraucherinformationen, beispielsweise zu belasteten Lebensmitteln, verpflichtend bekannt gemacht werden müssen (z.B. Tageszeitungen), und auf gut zugänglichen feststehenden Internet-Plattformen rasch und einfach auffindbar sind, ohne diese erst in aufwändigen Auskunftsprozessen anfordern zu müssen.

Verbraucherzentralen stärken

Verbraucherzentralen spielen eine wichtige Rolle in der Beratung von Verbrauchern und im Schutz von Verbraucherinteressen. Die Einschränkung der Arbeit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz durch restriktive Mittelzuweisungen und die einseitige Orientierung an kurzfristig denkender Nachfrageförderung lehnen wir ab. Wir unterstützen insbesondere die Verbraucherzentralen in ihrer Ablehnung des “gläsernen Konsumenten” und bei der Verteidigung der Datenschutzinteressen der Verbraucher. Wir wollen einen Verbraucherschutz, der das Recht auf umfassende Information verbindet mit einem Verbandsklagerecht zur Durchsetzung von Verbraucherinteressen.

Veröffentlichung der Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen

Obwohl Jahr für Jahr sehr viele Betriebe, die mit Lebensmitteln zu tun haben, kontrolliert werden, ändert sich nichts an den hohen Beanstandungsquoten. Kontrollen, deren Ergebnisse von Konsumenten nicht eingesehen werden können, wirken nicht abschreckend. Statt stärkerer Kontrollen müssen Mängel öffentlich nachvollziehbar sein, um durch Transparenz diese abschreckende Wirkung zu erreichen. So wird auch Druck auf die Verkaufsstellen ausgeübt, ihre Lieferanten sorgfältiger auszuwählen. Wir fordern deshalb die Schaffung eines frei zugänglichen Informationssystems für den Zugang zu den Ergebnissen von Lebensmittelkontrollen.

Verbraucherinformation vor Ort durch Smiley-System

In Dänemark ist ein Smiley-System bereits erfolgreich etabliert. Damit ist für den Kunden direkt, beispielsweise vor Restaurants, Eisdielen oder Supermärkten, ersichtlich, ob Hygienevorschriften und Lebensmittelgesetze eingehalten werden. Kunden können auf Hygienesünder reagieren, was bisher bei uns nicht möglich ist. Negativ bewertete Betriebe haben durch die Kundenreaktion und Folgekontrollen die Möglichkeit und vor allem die Motivation, Mängel zu beseitigen und sich positive Smileys zu verdienen. Die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen sollen künftig in Rheinland-Pfalz anhand unterschiedlicher Smileys zeitnah und gut sichtbar an der Eingangstür angebracht werden, um den Verbraucher zusätzlich zum Informationssystem im Internet direkt vor Ort zu informieren.

Ausbau des Landesumweltinformationsgesetzes

Das Umweltinformationsgesetz Rheinland-Pfalz soll weiterentwickelt werden zur Grundlage einer umfassenden Dienstleistung für Bürger. Umweltinformationen sind nach unserer Auffassung eine Bringschuld: Behörden müssen vorliegende Informationen von sich aus und nicht erst auf Anfrage bereitstellen. Die Veröffentlichung muss dabei unter freien Lizenzen und in offenen Dateiformaten erfolgen. Bürger sollen auf einem Portal mit übergreifenden Suchfunktionen einfachen Zugang zu diesen Daten erhalten.

Kennzeichnung von Lebensmitteln

Die von der Lebensmittelindustrie auf der Vorderseite von Verpackungen bevorzugte Nährwertkennzeichnung trägt nicht dazu bei, dem Verbraucher sinnvolle Informationen an die Hand zu geben. Besonders irreführend ist die Angabe des prozentualen Anteils am Tagesbedarf. Da sie prinzipiell vielen Personengruppen wie zum Beispiel Kindern nicht gerecht werden kann, ist sie durch eine sinnvolle, verpflichtende Kennzeichnung zu ersetzen. Diese muss sich auf feste Portionsgrößen von z.B. 100 g entsprechend der Nährwertangaben auf der Rückseite beziehen.

Telefonische Verträge

Wir wollen, dass telefonische Verträge erst dann Gültigkeit erlangen wenn sie vom Diensteanbieter in Textform übermittelt werden. Ab dem Eingang dieser Information und einer Widerrufsbelehrung beim Verbraucher soll eine Widerspruchsfrist beginnen.

Aushändigung von Protokollen

Werden Protokolle von Vertragsberatungen angefertigt, müssen diese dem Kunden ungefragt ausgehändigt werden. Sie werden Vertragsbestandteil. Bei telefonischen Beratungen gilt dies entsprechend für die Aufzeichnungen des Gespräches, die als Tondokument übermittelt werden.

Kündigung von Verträgen

Wir wollen dem Verbraucher ermöglichen, Verträge auf die gleiche Art und Weise zu kündigen, wie sie abgeschlossen wurden. Werden Verträge online abgeschlossen, so muss auch die Möglichkeit zur Online-Kündigung bestehen.

Digitale Selbstbestimmung statt Entmündigung

Wir wollen Maßnahmen verbieten, die den Verbraucher von der rechtmäßigen Nutzung des gekauften Produkts ausschließen oder diese Nutzung einschränken. Das Produkt wird Eigentum des Käufers und dieser muss die volle Kontrolle erhalten, wenn er dies möchte. Insbesondere lehnen wir restriktive Systeme wie Digital Rights Management (DRM) ab. Auch Einschränkungen des Funktionsumfangs durch technische Maßnahmen in Form von markengebundenen Funktionen (Branding) lehnen wir ab.

Offene, freie Standards statt Herstellerabhängigkeit

Das Zusammenwirken von Produkten unterschiedlicher Hersteller muss gewährleistet sein. Dazu wollen wir die Entwicklung und Verwendung offener und freier Standards vorantreiben. Es ist für die Verbraucher und die Volkswirtschaft schädlich, wenn Produkte einzelner Hersteller nur untereinander zusammenarbeiten und die Kunden somit von einzelnen Herstellern abhängig werden (sogenanntes Vendor Lock-in). Wir werden die höchstmögliche Wahlfreiheit für den Verbraucher, durch untereinander kompatible Produkte, sicherstellen.

Umwelt- und Energiepolitik

Die Piratenpartei RLP ist sich der besonderen Verantwortung der Politk für Umwelt, Energie und Verbraucherschutz bewusst und übernimmt in ihrem Programm die Verantwortung für heutige und nachfolgende Generationen.

Prinzipien

Intakte Umwelt ist Grundrecht

Das Recht auf sauberes Wasser, saubere Luft, vitale Böden und einen gemeinschaftlichen Zugriff auf Naturressourcen ist Teil der universellen Menschen- und Bürgerrechte, auch für zukünftige Generationen. Umweltschutz- und Wirtschaftsinteressen sollten gleichgewichtig behandelt werden. Einseitige Bevorzugung durch Behörden oder Industrie lehnen wir ab. Dennoch sollte dem Umweltzschutz im Falle eines Konfliktes eine höhere Priorität eingeräumt werden, da Schädigungen der Umwelt oft irreparabel sind oder deren Beseitigung mit immensem Kostenaufwand verbunden ist.

Mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung

Viele der heutigen Umweltprobleme – vom Rückgang der Artenvielfalt bis zum Versagen der Atommülldeponierung – sind auch das Resultat der Ohnmacht der Bürger gegenüber den Interessen immer stärker mit dem Staat verflochtenen Lobbyismus. Daher fordern wir auch beim Thema Umwelt mehr Transparenz im Handeln der Verantwortlichen und eine stärkere Beteiligung der Bürger an politischen Entscheidungsprozessen. Ein freier, uneingeschränkter Zugang zu den entsprechenden Informationen muss gewährleistet sein.

Nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development)

Eine nachhaltige Entwicklung ist notwendig, um die Lebensgrundlagen für heutige und zukünftige Generationen zu erhalten. Dazu müssen die ökologischen, sozialen und ökonomischen Systeme im Gleichgewicht gehalten werden. Dazu ist es notwendig, dass Institutionen diesen Prozess unterstützen. Ziel ist eine Erhöhung der Vereinbarkeit anthropogener mit natürlichen Stoffströmen (Konsistenz), Reduzierung des Verbrauchs/Nutzung von Gütern, Rohstoffen und Energie (Suffizienz) und die Reduzierung des Stoff- und Energieverbrauchs je Einheit hergestellter Güter oder Dienstleistungen (Effizienz). Durch Information und Bildung sollen alternative Handlungsoptionen in allen Bereichen ohne Verlust an Lebensqualität aufgezeigt werden.

Vernetzte Umweltpolitik

Umweltpolitik kann langfristig nur Erfolg haben, wenn die Interessen verschiedener gesellschaftlicher Gruppen und das Zusammenspiel unterschiedlicher Politikbereiche berücksichtigt werden. Dazu gehört insbesondere die Verbindung der Umweltpolitik mit Fragen des gesellschaftlichen Zusammenlebens, u.a. Bildungspolitik, Gesundheitspolitik, Landwirtschaft, Energiewirtschaft und Infrastrukturpolitik.

Energiepolitik

Da eine gesicherte Energieversorgung wichtig ist, brauchen wir Lösungen, die für alle tragbar sind. Unser Ziel ist daher eine nachhaltige, sichere und kosteneffiziente Energieversorgung.

Dezentrale Energieversorgung

Ein wichtiges Merkmal zeitgemäßer Energiepolitik ist die Dezentralisierung der Energieerzeugung. Die Abhängigkeit von Großkraftwerken kann überwunden werden durch lokale autarke Energieversorgungsstrukturen und umweltfreundlicher erneuerbarer Energien. Die Energiegewinnung durch nicht auf Gewinnmaximierung orientierte Unternehmen, z.B. Energiegenossenschaften, ist hier besonders hervorzuheben. Eine dezentrale Energieversorgung hat neben der Erhöhung der Sicherheit der Energieversorgung auch positive Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort. Die regionale Wertschöpfung kann durch erneuerbare Energien gesteigert und damit Arbeitsplätze langfristig geschaffen werden. Da eine stärkere Dezentralisierung der Strom- und Wärmeerzeugung eine angepasste Infrastruktur voraussetzt, sind neue Speicher- und Verteilungstechnologien nötig. Wir werden deren Entwicklung und Einsatz verstärkt fördern.

Erneuerbare Energien

Um in Zukunft weniger von konventionellen Energieträgern abhängig zu sein, streben wir schnellstmöglich 100% Anteil erneuerbarer Energien sowohl im Strom- als auch im Wärmesektor an. Bei der Stromerzeugung wollen wir durch verstärkte Forschungsanstrengungen im Bereich der EE-Technologien Verbesserungen erreichen und die Gesamtkosten hierfür weiter senken. Biomasseanlagen sollen vor allem aus Rest- und Abfallstoffen betrieben werden. Dabei darf die Energieerzeugung nie in Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion treten oder zu einer Verknappung von Lebensmitteln führen. Wir werden die Forschung in diesem Bereich vorantreiben und die Förderung innovativer Modelle unterstützen. Solaranlagen sollen bevorzugt auf Gebäudedächern errichtet werden, Flächenanlagen auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen lehnen wir ab. Energie aus Wasserkraft soll ohne Gefährdung von Fischen mit Hilfe von Fischwegen gewonnen werden. Große Windkraftanlagen sollen nur in Gebieten mit überdurchschnittlicher Windhöffigkeit errichtet werden. Die Rodung von Wald und Errichtung von Windkraftanlagen in Naturschutzgebieten und Naturparks lehnen wir ab. Neue Anlagen dürfen nur auf freien oder bereits gerodeten Flächen errichtet werden und müssen naturverträglich sein, wozu in jedem Fall eine gesonderte Einzelfallprüfung nötig ist. Leise Kleinwindkraftanlagen auf Hausdächern sollen verstärkt gefördert werden. Für die Errichtung von Tiefen-Geothermieanlagen müssen Studien zur Technikfolgenabschätzung sicherstellen, dass keine Gefährdung, z.B. durch kleine Erdbeben, besteht.

Kostentransparenz

Traditionelle Energiegewinnung aus Kohle oder Kernspaltung werden durch staatliche Zuschüsse oder aber durch staatliche Zwischenlagerung des Atommülls subventioniert. Folgekosten und Umweltschädigung durch jede Form von Energiegewinnung müssen dem Bürger transparent gemacht werden. Bei der Bewertung neu zu errichtender Energieerzeugungsanlagen müssen diese Kosten für jeden Bürger transparent mit in die Rechnung einbezogen werden. Außerdem müssen Kraftwerksbetreiber verpflichtet werden, verursachte Schäden und Folgekosten zu tragen. Ist die zukünftige Finanzierung dieser Kosten nicht abgesichert, darf ein solches Kraftwerk nicht gebaut werden. Auch im Hinblick auf Laufzeitverlängerungen müssen diese Kosten mit eingerechnet werden.

Energieplanung und Risikobewertung

Wir begrüßen die Einrichtung der Energieagentur Rheinland-Pfalz zur langfristigen Erstellung von Energiekonzepten, Bündelung der Kompetenzen auf Landesebene und Förderung der Zusammenarbeit aller Akteure im Energiesektor. Die Bewertung der Risiken von sämtlichen Formen der Energiegewinnung muss auf eine einheitliche Bewertungsbasis aller Kostenfaktoren gestellt werden, diese sind schon bei der Planung zu berücksichtigen. Zur Absicherung sämtlicher damit verbundenen Gefahren und eventueller Langzeitfolgen soll eine Haftpflichtversicherung für sämtliche Energiegewinnungsformen vorgeschrieben werden. Bei fehlender Haftpflichtversicherungsfähigkeit seitens der Versicherungswirtschaft ist eine Energiegewinnungsform nicht Bestandteil unserer Energieprogramme. Die Betreiber solcher Unternehmen haften unbegrenzt und haben entsprechend Rücklagen aufzubauen oder den Betrieb einzustellen.

Nutzung von öffentlichen Gebäuden für regenerative Energie

Wir wollen die Nutzung von öffentlichen Gebäuden für die Erzeugung von Energie aus regenerativen Quellen weiter fördern. Deren Dach- und Hausflächen könnten zum Beispiel mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden.

Netzneutralität bei Energienetzen

Um für erneuerbare Energien einen wettbewerbsfreien Zugang zu garantieren, der nicht durch Monopolinteressen beeinflusst wird, streben wir eine eigentumsrechtliche Entflechtung der Energienetz-Infrastruktur an. Dazu gehört, dass die Netze möglichst kommunalisiert bleiben bzw. werden.

Kein Ausstieg aus dem Ausstieg

Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz will sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass der Zeitplan des Ausstieges aus der Atomkraft eingehalten oder sogar verkürzt wird. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass wir diese Hochrisikotechnologie nicht beherrschen. Auch wurde nach über einem halben Jahrhundert immer noch keine Lösung für die Entsorgung der gigantischen Abfallmengen gefunden.

Auf europäischer Ebene wollen wir unseren außenpolitischen Einfluss geltend machen, um den Atomausstieg in Nachbarländern wie Frankreich voranzutreiben.

Insbesondere das störanfällige Atomkraftwerk Cattenom (50 km von Trier und 110 km von Kaiserslautern entfernt), das in allen Stresstests als mangelhaft bewertet wurde, muss so schnell wie möglich abgeschaltet werden. Der Rückbau der Anlage wird, gemessen an den Erfahrungen des Kernkraftwerks Greifswald, etwa 25 Jahre in Anspruch nehmen und soll zeitnah nach der Abschaltung beginnen. Das Know-how der bisherigen Belegschaft wird beim Rückbau benötigt, wodurch deren Arbeitsplätze erhalten bleiben. Außerdem besteht genug Zeit, um zum Ausgleich andere Arbeitgeber in die Region zu holen.

Energieeinsparung

Wir setzen uns für Energie- und Ressourceneinsparung ohne Verringerung von Lebensqualität ein, beispielsweise durch Wärmedämmung an Gebäuden unter Beachtung der bestehenden Bausubstanzerfordernisse, durch intelligente Steuerung des Energieeinsatzes in Gebäuden oder mit effizienter Straßenbeleuchtung, intelligenten Technologien in der Industrie und in Privathaushalten. Der öffentliche Nah- und Fernverkehr ist zu fördern und auszubauen, um die individuelle Mobilität zu erhalten und im Gegenzug Ressourcen, die durch den Autoverkehr verbraucht werden, einzusparen.

Intelligentes Stromnetz (Smart Grid)

Wir setzen uns dafür ein, die Einführung der Smart-Grid-Technologie anders als bisher geplant umzusetzen. Anstelle eines Netzmanagements, in dem jeder Kleinverbraucher kommunikativ mit einer Steuerzentrale verbunden ist, sollen Erzeuger und Verbraucher im Verteilnetz anhand der messbaren Netzparameter Spannung und Frequenz ihr Verbrauchs- oder Erzeugungsverhalten selbstorganisierend und netzstabilisierend anpassen.

Bei der Umsetzung des europäischen Energiebinnenmarkts werden modernste internetgestützte Technologien (Smart Grid) eine Schlüsselrolle spielen. Allerdings birgt die damit verbundene detailgetreue Dokumentation des individuellen Energieverbrauchs erhebliche Missbrauchsgefahren. Hier müssen höchste Datenschutzstandards eingehalten werden, wonach z. B. keine Auswertung zum individuellen Nutzerverhalten erfolgt, sodass keine Rückschlüsse möglich sind, ob und wann jemand zu Hause ist, welche Geräte zeitgenau und aktuell genutzt werden oder welche Person gerade Strom einschaltet bzw. nutzt.

Wir lehnen die Bildung von Infrastrukturmonopolen ab und treten für ein dezentrales Energienetz auf der Basis von lokalen Energieverbundsystemen ein. Kleinteilige, energieautonome Strukturen schaffen mehr Sicherheit als große, zentrale Einheiten und senken Betriebs- und Ausfallrisiken. Nur durch den Aus- und Umbau der Energieinfrastruktur zu einem leistungsfähigen und engmaschigen Netz, in dem sich Nachbarregionen gegenseitig ergänzen und damit stabilisieren, können Monopolstellungen verhindert und der freie Zugang und Wettbewerb ermöglicht werden. Die lokalen Energienetze sind nach Möglichkeit zu rekommunalisieren. Verträge mit Netzbetreibern sind zeitlich zu befristen und öffentlich zu machen, um den Wettbewerb zwischen den Marktteilnehmern sowie Transparenz gegenüber den Verbrauchern zu fördern. Unter dem Primat der Netzneutralität soll sichergestellt werden, dass alle Erzeuger und Verbraucher unter den gleichen Bedingungen Zugang zur Energienetzinfrastruktur erhalten. Die Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur und ihre Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen Wettbewerb, Markttransparenz und Netzneutralität sollen gestärkt werden.

Intelligente Zähler (Smart Meter)

Intelligente Zähler können helfen, in einem Haushalt den Wasser-, Gas- und Wärmeverbrauch intelligent zu erfassen. Dabei ist jedoch der Datenschutz zu beachten. Eine individuelle Erfassung und Speicherung des Verbrauchsverhaltens der Bevölkerung lehnen wir ab.

Kommunaler Klimaschutz

Wir setzen uns für klare Signale zur energiewirtschaftlichen und klimawandelbezogenen Stärkung der Kommunen ein. Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz setzt sich für die Entwicklung und Umsetzung kommunaler und regionaler Klimaschutzkonzepte ein. Das mittelfristige Ziel ist es, unter Zusammenarbeit von Privathaushalten und Kommunen, den Eigenverbrauch der Gemeinden zu decken und Überschüsse zu speichern bzw. ins öffentliche Netz einzuspeisen. Kommunale Liegenschaften sollen zum Ausbau von Energieversorgungsanlagen auf Basis Erneuerbarer Energien genutzt werden und mit effizienter Wärmeversorgung und Beleuchtung ausgestattet werden. Die Bauleitplanung soll energieorientiert durchgeführt werden, um Hindernisse im Ausbau der Energieversorgung zu vermeiden. Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Abwasserbeseitigung sollen energetisch optimiert werden.

Natur- und Landschaftsschutz

Die Piratenpartei Rheinland Pfalz fordert eine nachhaltige Landschaftsplanung. Schutzgebiete müssen vernetzt werden und Biotope müssen vor Versiegelung, Zerstörung und Fragmentierung bewahrt werden. Neben der Pflege vorhandener Schutzgebiete muss eine kleinstrukturierte, nachhaltige Land- und Forstwirtschaft in ländlichen Gebieten erhalten und gefördert werden, um die zahlreichen einzigartigen Kultur- und Naturlandschaften in Rheinland Pfalz zu erhalten. Insbesondere in intensiv bewirtschafteten Gebieten ist der Landschafts- und Gewässerschutz zu fördern. Maßnahmen zur erosionsmindernden Bodenbearbeitung, Reduktion des Einsatzes von Düngemitteln und Pestiziden, Anlage von Randstreifen und neuen Biotopen, Renaturierung von Gewässern und dezentralem Hochwasserrückhalt in den Oberläufen müssen umgesetzt werden. Die gute landwirtschaftliche Praxis und alternative Methoden zur Verbesserung des Zusammenwirkens der Landwirtschaft mit dem Umwelt- und Landschaftsschutz sollen gestärkt werden. Umweltkritische Energiegewinnung, wie zum Beispiel gentechnisch veränderte Monokulturen von Nutzpflanzen zur Energiegewinnung, werden von uns aufgrund der unzureichenden Sicherheitslage und Umweltverträglichkeit abgelehnt. Energien, die sich als dauerhaft schädlich erweisen können, werden von uns abgelehnt. Um der Verbesserung von Lebensräumen in der Natur Rechnung zu tragen, sind wir für eine Auflockerung der bestehenden starren Nutz- und Schutzgebiete und für ein Unterbrechen der Agrarflächen. Ziel ist der Aufbau von Pflanzbereichen, in denen Tiere ihren Lebensraum wieder finden, die Verminderung der Erosion sowie die Reaktivierung einer natürlichen Bewässerung in den Randbereichen von intensiv bewirtschafteten Gebieten.

Landesplanung

Im Landesplanungsgesetz streben wir anstelle einer Schwarz-Weiß-Regelung bei der Festlegung von Vorrangflächen für die Nutzung von erneuerbaren Energien eine abgestufte Regelung an, um den Kommunen mehr Autonomie bei der Festlegung dieser Flächen zu gewähren.

Langfristige Landschaftsplanung

Bei der Landschaftsplanung dürfen Nachhaltigkeit und Zukunftsgestaltung keine Lippenbekenntnisse bleiben, die den kurzfristigen Zielen einzelner Kommunen oder Regionen geopfert werden. Stattdessen muss die Landschaftsplanung langfristig angelegt sein. Die Interessen unterschiedlicher Kommunen müssen schon im Voraus durch Transparenz und Beteiligung effektiver als bisher berücksichtigt und koordiniert werden. Der nach wie vor weitgehend ungezügelte Flächenverbrauch in Rheinland-Pfalz muss durch eine Belohnung der Flächenschonung gestoppt werden. Dies kann etwa über Schlüsselzuweisungen des Landes an die Kommunen erfolgen.

Ökologische Landwirtschaft

Wir unterstützen vorrangig die ökologische Landwirtschaft in kleinen und mittleren Betrieben. Diese soll gegenüber industrieller Massentierhaltung und Großbetrieben gefördert und steuerlich begünstigt werden. Die rheinland-pfälzische Landwirtschaft hat nur eine Zukunft, wenn sie auf Qualität statt Quantität setzt. So können auch Synergien für Ökologie, Tourismus, Naherholung und die Gesellschaft insgesamt erzielt werden. So wollen wir zum Beispiel in den Kommunen und Landkreisen Landschaftspflegegelder gezielter als bisher zur Förderung entsprechender Betriebe verwenden. Im Bund setzen wir uns für die Förderung einer ökologischen Landwirtschaft ein, durch eine entsprechende Reform der EU-Agrarsubventionen. Lebensmittelerzeugung in der hiesigen Landwirtschaft sollte vorrangig auf regionale Vermarktung setzen, mit ökologisch gesunden und nachhaltig produzierten Produkten. Mögliche Maßnahmen sind z.B.

  • Verknüpfung der positiv belegten Adjektive regional und nachhaltig mit "Bio" für Pfälzer Produkte: z.B. Wein aus Pfalz, Rheinhessen und Mosel, sowie Obst und Gemüse aus der Pfalz und Rheinhessen
  • Förderung einer diversen Kulturlandschaft und Tourismus
  • Nachhaltige Forswirtschaft, FSC Zertifizierung für den gesamten Wald

in Landeseigentum, keine Privatisierung von Staatswald, sowie die Förderung des Naturparks Pfälzer Wald (Ökotourismus)

Keine Gentechnologie in der Landwirtschaft

Wir setzen uns für die Sammlung, Pflege und Weiterentwicklung traditioneller und natürlicher Genbestände ein. Patente auf Lebewesen lehnen wir grundsätzlich ab. Wir sehen Gentechnologie in der Landwirtschaft als grundsätzlich falschen Weg, da sie in der Praxis die Sortenvielfalt verkleinert. Insbesondere transgene Pflanzen, die Toxine oder andere Substanzen produzieren, stellen ein nicht abschätzbares Risiko für die Biodiversität dar.

Biodiversität

Wir setzen uns für die Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt ein. Dazu wollen wir die Biotopvernetzung fördern. Durch eine entsprechende Gestaltung der Flächennutzung werden isolierte Biotope durch Naturkorridore, Wassernetze und zusätzliche Grünbrücken bei Straßen und Autobahnen für Pflanzen und Tiere verbunden. Dabei soll auf landschaftliche Vielfalt statt auf Monokulturen gesetzt werden. Der Schadstoffeintrag aus Industrie, Verkehr und Landwirtschaft muss reduziert werden.

Tierpatente und gentechnisch veränderte Tiere

Wir sind gegen Patente auf Tiere und gegen Geheimnisse in der Nahrungsmittelproduktion von Tieren. Die Nutzung von gentechnisch veränderten Tieren und hybrider Rassen, die selbst nicht vermehrungsfähig sind, ist grundsätzlich abzulehnen.

Trinkwasserversorgung

Trinkwasser darf keine Handelsware werden. Die dezentrale, kommunale Trinkwasserversorgung in Rheinland-Pfalz ist krisensicher und verbraucherfreundlich und muss gegen Privatisierungsbestrebungen geschützt werden. Qualitativ hochwertiges Wasser muss durch das öffentliche Wassernetz und lokale Trinkwasserförderung gewährleistet werden. Natürlich vorhandene Trinkwasservorräte müssen erhalten und gepflegt werden, etwa durch sorgfältige Auswahl und Kontrolle von Wasserschutzgebieten und durch die Förderung der Nutzung von Regenwasser als Brauchwasser gerade auch im privaten Bereich.

Umweltgerechte Mobilität

Energieeffiziente, emissions- und geräuscharme Mobilität im Interesse der Gesundheit Aller ist ein wesentliches Ziel piratiger Umweltpolitik. Wir setzen uns für die Förderung von PKW mit Elektromotor und Mobilitätshelfern (Pickup-Taxis, Elektro-Leihwagen und Fahrräder etc.) im innerstädtischen Verkehr und im regionalen Nahverkehr ein. Zu diesem Zweck möchten wir Elektro-Kleinfahrzeuge bei der Gestaltung des innerstädtischen Parkraums bevorzugt behandeln, Straßen verstärkt für neuartige Mobilitätshelfer öffnen und Radwegenetze weiter ausbauen.

Flugverkehrsbelastungen minimieren

Wir sehen in der zunehmenden Belastung der Menschen durch den Flugverkehr ein großes Problem. Fluglärm und Abgase stellen einen schweren Eingriff in das Leben der Menschen in Würde und Freiheit dar. Wir fordern rheinland-pfälzische und hessische Landesregierung auf, sich stärker gegen die Belastungen zu engagieren, die durch die Flughäfen in Rheinland-Pfalz, Hessen und anderen sich auf Rheinland-Pfalz auswirkenden Regionen entstehen.

Bei zukünftigen Flughafenausbauten oder ähnlichen Erweiterungen, die ein erhöhtes Flugverkehrsaufkommen mit sich bringen würden, wollen wir uns für frühzeitige Bürgerbeteiligung und Volksabstimmungen über die Umsetzung stark machen - unabhängig davon, ob es sich um zivile oder militärische Flughäfen handelt. Für die Rhein-Main-Region fordern wir ein 8-stündiges Nachtflugverbot zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens, damit die belasteten Menschen zur Ruhe kommen können.

Wir wollen den Fluglärm insgesamt reduzieren und den verbleibenden Lärm gerechter verteilen. Dies bedeutet im Einzelnen:

  • dass dem Schutz der Bevölkerung vor Emissionen, Gesundheitsgefährdungen und Vermögensverlusten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen gegeben wird
  • dass alle technischen Möglichkeiten genutzt werden, um lärmärmere An- und Abflugverfahren ganztägig einzuführen
  • dass Flugverkehr und Fluglärm über Wohngebieten begrenzt werden
  • dass die Lage von vorhandenen Flugrouten anhand aktuellem Kartenmaterial über tatsächlich unbebautem Gebiet optimiert wird
  • dass ein Tempolimit auf dem Anflug zu Flughäfen von 210 Knoten eingeführt wird (schnelle Flugzeuge sind lauter)
  • dass eine räumliche Verteilung des Restfluglärms über alle Anrainer von Flughäfen erfolgt - unabhängig von der Besiedelungsdichte - gemäß dem Motto "Alle mit weniger Lärm belasten" (-> Räumliche Bündelung und zeitliche Staffelung)
  • dass durch ein striktes Nachtflugverbot von 22 - 6 Uhr in Kombination mit einer starken Verminderung der Flugbewegungen zwischen 18 - 22 Uhr sowie zwischen 6 - 8 Uhr dem Schutz der Einschlaf- und Nachtruhe der Bevölkerung Rechnung getragen wird
  • dass dauerhafte Messungen der Lärmbelastung mit modernen Messmethoden vorgenommen werden
  • dass alle Ergebnisse von Messungen und Gutachten der Öffentlichkeit vollständig offen gelegt werden müssen

Maßnahmen zur Lärm- und Erschütterungsvermeidung im Bahnverkehr

Die Piratenpartei fordert die Ausweitung des im Dez.2012 eingeführten lärmabhängigen Trassenpreissystem sowie des Pilot- und Innovationsprogramm "Leiser Güterverkehr" mit folgenden Punkten:

Sofortige Maßnahmen zur Umrüstung aller Güterwaggons mit neuen, lärmmindernden Rädern und Bremsen. Dazu sollen Anreize geschaffen werden über:

  1. die Finanzierung mittels günstiger Kredite, die für eine bestimmten Zeitraum zins- und tilgungsfrei sind.
  2. Sonderabschreibungen, die günstiger sind je früher die Umrüstung erfolgt. Für diese Umrüstung muss ein genauer Zeitstrahl bezogen auf die verschiedenen Rollmaterialien erstellt werden.
  3. Alle lauten Güterwaggons, ob privat, staatlich oder ausländisch müssen ab sofort mit einer monatliche Lärmpauschale belegt werden, die jedes Jahr höher wird.

Festlegung von Grenz- und Alarmwerten in der Bundesimmissionsschutzverordnung. Diese sollen nach Empfindlichkeitsstufen gestaffelt werden und auch bei Klagen Rechtskraft besitzen.

Die Piratenpartei fordert weiterhin die sofortige Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens zum Bau einer Umgehung von Rhein- und Moseltal. Die Aufnahme dieses Projektes in den Bundesverkehrswegeplan 2015 ist notwendig. Langfristig fordern wir die Entwicklung von neuen, alternativen Transportsystemen, die vorzugsweise unterirdisch angelegt werden.

Lichtverschmutzung

Der Himmel gehört allen, auch bei Nacht. Und damit das so bleibt, fordern wir eine landesweite Einschränkung von vermeidbaren Lichtemissionen. Eine Ausnahmeregelung für Veranstaltungen und Kunstprojekte muss missbrauchssicher gestaltet werden. Auch die Lichtüberflutung der außerstädtischen Landschaft möchten wir im Interesse der Umwelt im Sinne des natürlichen Tages- und Nachtrhythmus von Tier, Mensch und Natur vermindern. Es sollen verstärkt LED-Lampen mit einem umweltverträglicheren Lichtspektrum eingesetzt werden.

Fracking

Die Piraten Rheinland-Pfalz lehnen Hydraulic Fracturing, auch Fracking genannt, ab. Bei diesen Vorhaben werden Boden und Grundwasser großen Risiken für uns und die zukünftigen Generationen ausgesetzt. Das Einbringen zahlreicher, zum Teil hochtoxischer Stoffe mit unkontrollierter Ausbreitung ist abzulehnen. Daher setzen wir uns für ein Verbot von Fracking im Land, im Bund und der EU ein.

Sondermülldeponien in Rheinland-Pfalz: Sanieren durch Rückbau statt Abkapseln durch Abdichten

Für alle oberirdischen Sondermülldeponien soll eine komplette Sanierung durch Rückbau erfolgen, damit auch in Zukunft keine Gefahr des Eindringens von Giftstoffen in Grundwasser und Atmosphäre besteht. Eine bloße Abkapselung durch Abdichtung und Abdeckung, bei der die Risiken und Kosten nachfolgenden Generationen übertragen werden, lehnen wir ab. Dazu fordern wir komplette Transparenz und Information über die eingelagerten Stoffe, so auch die Veröffentlichung aller Meßergebnisse. Falls keine Informationen vorliegen, müssen durch unabhängige Gutachter entsprechende Untersuchungen und Messungen durchgeführt werden. Im Anschluss daran sollen Sanierungsprojekte ausgearbeitet werden, um die Abtragung und Sanierung der Deponien durch Rückbau der Deponie in Phasen durchzuführen. Die Verursacher der Altlasten sollen soweit möglich bei der Durchführung und Finanzierung der Sanierung in die Pflicht genommen werden.

Landesfinanzen

Vereinfachung des Steuersystems

Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz setzt sich für eine deutliche Vereinfachung des Steuersystems ein. Nur ein einfaches, transparentes Steuersystem kann für jeden Bürger verständlich und damit gerecht sein. Ausnahmen im Steuersystem müssen deutlich reduziert werden.

Wir wollen erreichen, dass Tricks zur Steuerersparnis, wie das Umleiten von Unternehmensgewinnen in Steueroasen, verboten oder durch geeignete Maßnahmen uninteressant gemacht werden.

Keine Datenhehlerei unter dem Deckmantel der Steuergerechtigkeit!

Es ist inakzeptabel, dass die Landesregierung unter dem Deckmantel der Steuergerechtigkeit Bankdaten von Bürgerinnen und Bürgern aufkauft und damit die Steuergerechtigkeit in die Hände von Kriminellen legt, statt sich für ein einfacheres, transparenteres und gerechteres Steuersystem einzusetzen.

Den Ankauf von personenbezogenen Daten von Bürgerinnen und Bürgern durch Ämter und Behörden lehnt die Piratenpartei generell ab. In einem Rechtsstaat darf sich der Staat nicht als Datenhehler betätigen. Wer mit Kriminellen zusammenarbeitet und diese für Straftaten oder deren Beute bezahlt, fördert damit ggf. sogar weitere Straftaten. Auch bei Ermittlungen im Bankenumfeld gilt für alle Betroffenen die Unschuldsvermutung. Es ist nicht hinnehmbar, dass gegen Menschen ermittelt wird und sie z.B. mit einer oft traumatisierenden Hausdurchsuchung rechnen müssen, lediglich weil ihre Daten von Kriminellen an den Staat verkauft werden. Ermittlungen müssen sich im Rahmen von Kriminalitätsbekämpfung generell auf konkrete Verdachtsfälle beschränken. Ein Auslandskonto zu besitzen, darf aber noch keinen Verdacht einer Straftat begründen.

Die mangelhafte Absicherung und Zugriffskontrolle von Unternehmensdatenbanken erleichtert nach Ansicht der PIRATEN, Daten illegal auszulesen und weiterzugeben. Wir setzen uns daher dafür ein, das Bewusstsein für Datensicherheit und Datensparsamkeit auch im Unternehmensumfeld zu stärken.

Familienpolitik

Gemeinsames Sorgerecht für nicht verheiratete Eltern

Wir fordern die Gleichbehandlung nicht ehelicher und ehelicher Kinder sowie ein allgemeines gemeinsames Sorgerecht beider Elternteile ab Geburt des Kindes.

Nicht verheirateten Vätern soll grundsätzlich mit der rechtlichen Anerkennung der Vaterschaft die Inhaberschaft der elterlichen Sorge von Amts wegen beurkundet werden. Explizit ausgenommen sind Fälle, in denen es erst durch eine Straftat zur Schwangerschaft kam. In diesem Fall sollte weiterhin eine gemeinsame Sorgerechtserklärung oder ein Beschluss des Familiengerichts bindend sein.

Der Staat hat darauf hinzuwirken, dass geschiedenen bzw. getrennt lebenden Eltern Hilfe angeboten wird, um sich bei Streitigkeiten im Hinblick auf die gemeinsame Verantwortung gegenüber ihren Kindern zu einigen. Der Staat ist in der Pflicht, Mediation zwischen den Eltern zu fördern und Entfremdung zu verhindern. Mit dem Sorgerecht geht auch die Sorgepflicht einher. Auch das Umgangsrecht muss stärker geschützt werden als bisher.

Kinderbetreuung

Die moderne Arbeitswelt verlangt den Menschen ein hohes Maß an zeitlicher und räumlicher Flexibilität ab. Insbesondere alleinerziehende Eltern, aber auch Familien ohne Unterstützung durch Verwandte oder Freunde sind daher auf ein gutes Betreuungsangebot für ihre Kinder angewiesen.

Plätze in Krippen, Kindertagesstätten und -gärten müssen schnellstmöglich und flächendeckend an den Bedarf angepasst werden. Wohnortnahe Lösungen sind dabei ebenso geeignet wie Betreuungseinrichtungen am Arbeitsplatz bzw. an Schulen, Hochschulen und Ausbildungsstätten. Erstere ermöglichen eine höhere Flexibilisierung des Privatlebens. Letztere haben den Vorteil, dass Eltern ihre Arbeitspausen gemeinsam mit dem Kind gestaltet können und bei Problemen schnell zur Stelle sind.

Die Öffnungszeiten sind so zu gestalten, dass auch außerhalb der Kernarbeitszeit eine Betreuung ermöglicht wird. Dies kann entweder durch ein Ganztagsangebot oder durch flexible Öffnungszeiten gewährleistet werden. Eine regelmäßige und gesunde Verpflegung ist sicherzustellen.

In Gemeinden, in denen zu wenig Kinder für den Betrieb einer Betreuungseinrichtung vorhanden sind, sehen wir staatlich finanzierte Tageseltern als sinnvolle Ergänzung zur Erreichung der Flächenabdeckung an. Bei der Bereitstellung von Räumlichkeiten muss darauf geachtet werden, dass diese im Falle einer schwindenden Nachfrage auch anderweitig genutzt werden können bzw. von vornherein für eine Mehrzwecknutzung ausgelegt sind.

Die Kinderbetreuung ist ein wichtiger Teil der frühkindlichen Bildung. Sie soll gewährleisten, dass Kinder unabhängig von ihrer sozialen, finanziellen und kulturellen Herkunft mit guten Grundvoraussetzungen ihre Schullaufbahn beginnen können. Daher muss sie selbstverständlich kostenfrei sein. Jedes Kind muss bis zum Schuleintritt ein Anrecht auf einen Betreuungsplatz in einer staatlichen oder staatlich geförderten Einrichtung haben. Eine Kindergartenpflicht lehnen wir ab.

Zur frühkindlichen Förderung ist ein motiviertes, gut ausgebildetes und angemessen entlohntes Personal ebenso wichtig wie eine Ausstattung, die Spielen und Lernen gleichermaßen ermöglicht.

Bei der öffentlichen Finanzierung von Einrichtungen sind alle privaten Träger gleich zu stellen. Im Gegenzug dürfen gänzlich oder teilweise öffentlich finanzierte Betreuungsangebote bei der Aufnahme von Kindern keine Vorauswahl anhand konfessioneller, sozialer, kultureller oder sonstiger Merkmale treffen.

SonstigesInfo

Wir sind für den Ausbau der B 10 zwischen Hinterweidenthal bis Landau, sofern ein effizenter und nach neusten Erkentnissen angepasster Lärmschutz für die Bevölkerung mitgebaut wird und den Wildtieren in regelmäßigen Abständen eine Überquerung der B 10 ermöglicht wird (Brücken). Dabei sind alle Baumaßnahmen schonend und umweltgerecht durchzuführen.

Wir fordern den 4-spurigen Ausbau der B 10 von A 65 Landau bis Hinterweidental mit einer Tunnellösung.

Wir fordern die Bemautung der B 10.

Wir fordern die Bemautung der Bundesstraße 271, Landau – Schwegenheim (Speyer-Karlsruhe)

Wir fordern bis zur Baugenehmigung der Straße, voraussichtliche Fertigstellung 2035, zwischen Hinterweidental und Landau / A 65. Eine intelligente Verkehrssteuerung .die den Verkehr in Wechselspuren führen soll.

Wir fordern eine Verkehrszusatzsteuerung bei Pirmasens und auf der A 65.

Wir fordern von den Anliegergemeinden von Zweibrücken bis Landau einen Businessplan.

Wir fordern die Landesregierung und die Kreise Pirmasens / Landau, einen Businessplan zu erstellen, was nach der Fertigstellung der Straße passieren soll.

Wir fordern die anliegenden Gemeinden auf, sich in die Planung der LBM (Landesbetriebmobilität) mehr einzubringen und damit größere Transparenz zu gewährleisten.

Nachwort

Die in diesem Programm festgelegten Grundsätze und Forderungen stellen einen Zwischenstand der Ausarbeitung dieser Themen seitens unserer Partei dar. In vielen Bereichen gibt es einen nahezu unbegrenzten Spielraum für Forderungen, die sich aus dem hier gesagten direkt ableiten lassen. Diese weitere Ausarbeitung und Anwendung unserer programmatischen Grundsätze ist erwünscht und wird von uns als natürlicher demokratischer Prozess der Weiterentwicklung und Vertiefung begriffen.

Somit laden wir alle Menschen, alle Generationen und alle gesellschaftlichen Gruppen im Land dazu ein, diese neue Politik mit unserer noch jungen Partei zu gestalten.