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- RP:2017-03-05 - 204 Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Wahlkampfkosten BTW2017)
- NRW:Bundestagswahl 2013/berti149/Schichtplan/00000006 + (Wahlkampforga)
- NRW:Bundestagswahl 2013/berti149/Schichtplan/00000007 + (Wahlkampforga)
- Plakatiergenehmigung Info/00000007 + (Wahlwerbung (1) Wahlwerbung im Stadtgebie … Wahlwerbung </br>(1) Wahlwerbung im Stadtgebiet Grevenbroich ist frühestens sechs Wochen vor dem jeweiligen </br>Wahltermin zulässig. </br>(2) </br>Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber dürfen Wahlwerbeplakate in Formaten bis zu DIN A </br>0 auf Tafeln oder Plakatreitern im gesamten Stadtgebiet nach vorheriger schriftlicher Anzeige </br>anbringen oder aufstellen; In der Anzeige ist ein werktags zwischen 8.00 und 16.00 Uhr zu </br>erreichender Ansprechpartner mit Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer zu benennen, der für </br>das Anbringen, Aufstellen und Entfernen der Wahlwerbeplakate verantwortlich zeichnet. Licht- und </br>Leitungsmasten dürfen durch angebrachte Werbetafeln nicht beschädigt werden. Unmittelbar an </br>Bäumen dürfen Plakate nicht angebracht werden. </br>(3) </br>Im Bereich nachfolgend aufgeführter Straßen und Plätze ist das Anbringen oder Aufstellen von </br>Wahlwerbeplakaten generell untersagt: </br>- </br>Breite Straße, </br>- </br>Kölner Straße, </br>- </br>Marktplatz, </br>- </br>Zünfteplatz, </br>- </br>Wallgasse. </br>(4) </br>An Wahltagen darf im Umkreis von 20 Metern zum Eingang von Wahllokalen keine Wahlwerbung </br>betrieben werden. </br>(5) </br>Wahlwerbeplakate sind so anzubringen, aufzustellen oder zu gestalten, dass </br>a) die Sichtwinkel an Straßeneinmündungen nicht beeinträchtigt werden, </br>b) Verwechslungen mit Verkehrszeichen ausgeschlossen sind, </br>c) sie keine Leuchtfarbe enthalten. </br>Wahlwerbeplakate dürfen nicht weniger als fünf Meter entfernt von Straßenkreuzungen, </br>Verkehrsinseln oder in Kreisverkehren angebracht oder aufgestellt werden. Defekte Plakattafeln </br>und Plakatreiter sind unverzüglich zu entfernen oder durch intakte zu ersetzen. </br>(6) Wahlwerbeplakate in größeren Formaten als DIN A 0 können mit besonderer Erlaubnis der Stadt </br>Grevenbroich an von der Verwaltung als geeignet angesehenen Standorten aufgestellt werden. </br>(7) Wahlwerbeplakate sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach dem Wahltag zu </br>entfernen. </br>(8) Spanntransparente zur Wahlwerbung im Luftraum über dem Straßenkörper oder an </br>Brückengeländern sind unzulässig. </br>(9) Kommt bei Streitigkeiten von Parteien, Wählergruppen und / oder Einzelbewerbern über </br>Standortnutzungen keine einvernehmliche Lösung zu</br>stande, entscheidet das Los. </br>(10) Die Aufstellung von Informationsständen zur Wahlwerbung richtet sich nach den Bestimmungen </br>der Satzung der Stadt Grevenbroich über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an </br>öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung). </br>§ 2 </br>Zuwiderhandlungen </br>Wird den Bestimmungen dieser Verordnung zuwider gehandelt, fordert die Ordnungsbehörde der </br>Stadt </br>Grevenbroich die betroffene Partei, Wählergruppe oder den betroffenen Einzelbewerber auf </br>kürzestem Wege auf, die entsprechenden Wahlwerbeplakate oder Spanntransparente innerhalb des nächsten </br>Werktages zu entfernen. Kommt die betroffene Partei, Wählergruppe oder der betroffene </br>Einzelbewerber der Aufforderung nicht oder nicht rechtzeitig nach, kann die Ordnungsbehörde der </br>Stadt Grevenbroich die entsprechenden Wahlwerbeplakate und Spanntransparente entfernen oder durch </br>einen Dritten entfernen lassen und die damit verbundenen Kosten der betroffenen Partei, </br>Wählergruppe oder dem Einzelbewerber auferlegen. Bei Gefahr im Verzuge ist keine Wartefrist nach Satz 1</br>erforderlich.</br></br>Für wahlwerbung werden keine Gebühren erhoben.wahlwerbung werden keine Gebühren erhoben.)
- Plakatiergenehmigung Info/00000043 + (Wahlwerbung anlässlich der Bundestagswahl … Wahlwerbung anlässlich der Bundestagswahl am 22. September 2013 </br></br></br>Sehr geehrter Herr Thomas,</br></br>wie bei allen vorangegangenen Wahlen soll auch für die anstehende Bundestagswahl am 22. September 2013 für alle Parteien eine Chancengleichheit gewährleistet werden. Deshalb werden für alle an den Wahlen zugelassenen Parteien nachfolgend genannte Vorgaben festgelegt. Im Einzelnen werden Regelungen zu folgenden Punkten getroffen:</br></br></br>1. Plakatierungsmaßnahmen</br></br>1.1. Städtische Plakattafeln für DIN A1-Plakate</br></br>Die Tafeln werden wie bisher von der Stadt aufgestellt und sind mit den Ziffern 1 – 6 durchnummeriert. Ab dem 12. August 2013 (33. Kalenderwoche) darf mit der Plakatierung durch die zugelassenen Parteien zur Bundestagswahl begonnen werden. Für die Plakatierung an den Plakattafeln sollen möglichst Plakate im DIN-A1-Format (84 x 59,4 cm) verwendet werden. Eine geringfügige Überschreitung der Maße wird zugelassen, jedoch in der Breite bis max. 65 cm. Dadurch haben möglichst viele Parteien die Möglichkeit, städt. Plakattafeln zu nutzen. Die Felder dürfen, beginnend mit der Ziffer 1 - 4, von den Parteien in der Reihenfolge der erhaltenen Stimmen bei der letzten Bundestagswahl (Ergebnis Zweitstimme - Wahlkreis bezogen) in Anspruch genommen werden (CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP). Die verbleibenden Flächen Nr. 5 – 6 stehen den weiteren zugelassen Parteien zur Verfügung.</br></br></br>Das Anbringen von Plakaten außerhalb der städtischen Plakatwände (z. B. an öffentlichen Gebäuden oder Litfasssäulen) ist nicht gestattet. </br></br>Die Plakattafeln befinden sich an den folgenden Standorten: </br> - Beerlager Straße, vor dem Grundstück Beerlager Straße 17</br> - im Bereich des landwirtschaftlichen Anwesens Münsterstraße 67</br> - Osterwicker Straße, gegenüber dem Gehöft Meinert</br> - Darfelder Straße in der Grünfläche hinter dem Wohnhaus Darfelder Straße 31</br> - Parkplatz „Edeka“</br> - gegenüber vom Wohngebiet „Wüllen“, im Bereich des Wildgartens</br></br>Die Standorte sind auch von Ortsunkundigen schnell aufzufinden, so dass sich die Übersendung eines Lageplanes erübrigt.</br></br></br>1.2. Großformatige Wahlplakate („Wesselmann-Plakate“)</br></br>Größere Werbeeinrichtungen im Format der „Wesselmann Plakate“ bedürfen der Einzelerlaubnis der Stadt Billerbeck. Die Erlaubnis der Werbeeinrichtung ist im Einzelnen schriftlich unter Beifügung einer Beschreibung, Zeichnung, Angabe der Größenverhältnisunterlagen über den Standort usw. zu beantragen. Solche Großflächenplakate beabsichtige ich auch ab dem 12. August 2013 zuzulassen.</br></br>1.3. Plakatieren im öffentlichen Straßenraum (Dreiecksständer, Halterung für Laternenmaste im Format von max. DIN A1)</br></br>Mit dieser Form der Wahlwerbung kann ebenfalls ab dem 12. August 2013 begonnen werden. </br></br>Die gesamten Wahlwerbungen sind so anzubringen und aufzustellen, dass Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nicht beeinträchtigt werden. Außerdem dürfen keine Sichtbehinderungen für die Verkehrsteilnehmer entstehen. Das Plakatieren an Verkehrzeichen nach der StVO und Straßennamensschildern wird nicht zugelassen. Diese Einschränkung ist erforderlich, da bei der laufenden Wahl vielfach Beschwerden eingegangen sind.</br></br>Die Werbeträger sind so zu sichern, dass sie auch bei stärkerem Wind nicht aus ihrer Verankerung gerissen werden können. Die regelmäßige Sicherheitskontrolle der aufgestellten/angebrachten Werbeträger obliegt den jeweiligen Parteien. Grünanlagen und Bäume dürfen nicht beschädigt werden. </br></br>Bei den letzten Wahlen wurde festgestellt, dass durch Witterung oder Vandalismus viele Plakate und deren Rückwände beschädigt wurden. Dies hat über einen längeren Zeitraum zu einem sehr unschönen Bild geführt. Teilweise gefährdeten heruntergefallene bzw. herunterhängende Plakate die Verkehrsteilnehmer. Deshalb müssen die Parteien dafür sorgen, dass die Plakate regelmäßig überprüft und nachgebessert werden. </br></br></br>Die Werbung - einschließlich der Werbeträger - sind unverzüglich nach der Wahl zu entfernen. </br></br>Für weitere Informationen oder Fragen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. </br></br>Mit freundlichen Grüßen</br></br>gezeichnet </br></br>Alfons Krause </br>Wahlamtüßen gezeichnet Alfons Krause Wahlamt)
- Plakatiergenehmigung Info/00000452 + (Wahlwerbung und Plakatierung »unter den üblichen verkehrsrechtlichen Bestimmungen«)
- NRW:Bundestagswahl 2013/berti149/Schichtplan/00000008 + (Warenannahme)
- NRW:Bundestagswahl 2013/berti149/Schichtplan/00000009 + (Warenannahme)
- NRW:Bundestagswahl 2013/berti149/Schichtplan/00000010 + (Warenannahme, Telefon)
- RP:2012-07-04 - 86. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Ursprünglicher Antrag enthielt die Einspeisung der Mail-Adresse ins Ticket-System. Da der Antragsteller nicht anwesend war, ist dies vom Vorstand angepasst worden, da die Notwendigkeit hierfür nicht gesehen wurde.)
- RP:2014-03-04 - 129. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Wegen mangelnder Beteiligung im Umlaufbeschluss auf Sitzung abgestimmt.)
- RP:2014-02-20 - 128. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (zurückgezogen zu Gunsten Antrag 7)
- RP:2016-09-18 - 193 Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Der Antrag ist um organisatorische Hinweise gekürzt. Der vollständige Text liegt vor im OTRS Ticket-ID: PP#100223500)
- RP:2018-01-22 - 225 Vorstandssitzung#Antrag RLP + (zweckgebunden “Verteidigung Erdowahn”)
- RP:2023-12-08 - 365 Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Wenn der Service nicht verfügbar ist wird der Beschluss hinfällig und das Postfach muss weitergeführt werden.)
- RP:2017-02-05 - 202 Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Wenn die Piratenpartei mit auf den Flyer m … Wenn die Piratenpartei mit auf den Flyer möchte, dann muss die Rückmeldung bis Ende Januar bei dem Organisator dfg-vk Mainz erfolgen. Besser früher als später. In diesem Fall diesen Antrag bitte per Umlauf abstimmen, da er sonst für die nächste reguläre LVor-Sitzung am 5.2. zu spät käme. Im Fall der Annahme des Antrags die Organisatoren möglichst schnell über die beschlossene Beteiligung informieren. die beschlossene Beteiligung informieren.)
- RP:2015-04-19 - 158. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Wenn es ohne Aufwand möglich ist, soll auf die alte Nummer eine Ansage für die neue Nummer geschaltet werden.)
- Plakatiergenehmigung Info/00000455 + (Werden geklebt! Die Stadt Lüdenscheid und … Werden geklebt!</br></br>Die Stadt Lüdenscheid und die politischen Parteien haben einvernehmlich</br>festgelegt, den gesetzlichen Anspruch für die Wahlplakatwerbung durch die</br>Bereitsstellung von 300 doppelseitig nutzbaren A1-Wahlplakatträgern</br>(Laternenmastschilder) zu gewährleisten.</br>Damit sollen allen Parteien eine angemessene gebührenfreie Wahlplakatwerbung</br>auf öffentlichen Flächen ermöglicht und gleichzeitig ein Übermaß an</br>Plakatwerbung in der Stadt mit den sich daraus ergebenden negativen</br>Begleiterscheinungen vermieden werden.</br></br>Darüber hinaus werden weitere 40 Großflächen für Wahlplakate bis zum</br>18/1-Format zu Verfügung gestellt.</br></br>Maßgeblich für die Aufteilung der Flächen ist die Beachtung des Grundsatzes</br>der abgestuften Chancengleichheit, demnach müssen jeder interessierten Partei</br>mindestens 5 % aller zur Verfügung stehenden Plakattafeln zugesprochen werden.</br>Sie könnten somit mit einer ungefähren Anzahl von 15 Wahlplakatträgern der</br>Größe A1 und von 2 Großflächen ausgehen.</br>Die Aufteilung erfolgt durch die Stadt Lüdenscheid und zu gegebener Zeit</br>erfolgt von hier eine ausführliche Information.</br></br>Mit ihrem Plakatierungswunsch für die A1-Wahlplakatträger können Sie sich dann</br>direkt an das folgende Unternehmen wenden:</br></br>Mediateam Stadtservice</br>Bundesallee 56</br>10715 Berlin</br>E-Mail: m.marose@mediateam.de</br>Telefon: 030/8540300</br></br>Mediateam wird spätestens sechs Wochen vor der Wahl die Wahlwerbeplakate zur</br>Verfügung stellen. Bei einem Plakatierungswunsch müssen Sie sich mit Mediateam</br>in Verbindung setzen und Ihre Wahlplakate an einem von Mediateam bestimmten</br>innerstädtischen Ort hinterlegen. Eine Eigenplakatierung ist nicht möglich.</br>Die Verteilung der Wahlplakate wird Mediateam nach eigenem Ermessen vornehmen.</br>Sofern es möglich ist, wird Mediateam besondere Wünsche diesbezüglich</br>berücksichtigen.</br></br>Für die Bestückung der Plakatrahmen zu den von Mediateam regulär</br>durchgeführten Wechselzeiten (von Sonntag auf Montag) wird den Parteien je</br>Standort ein Betrag von 2,50 Euro zzgl. MwSt. berechnet.</br></br>Für einen Plakatwechsel zu einem Wunschtermin berechnet Mediateam den Parteien</br>je Standort 5,00 Euro zzgl. MwSt.</br>Darüberhinaus können Sie bei der Firma Mediateam weitere Rahmen hinzubuchen.</br></br>Die Plakatträger werden innerhalb von zwei Wochen nach dem Wahltermin durch</br>Mediateam wieder abgebaut.</br></br>Für die Plakatierung der Großflächen können Sie sich an das folgende</br>Unternehmen wenden:</br></br>WESTFA-Werbung</br>Schwarzenmoorstraße 7-11</br>32049 Herford</br>Mail: tobias.modersohn@westfa-werbung.de</br>Telefon: 05221/280720hn@westfa-werbung.de Telefon: 05221/280720)
- RP:2011-09-19 - 65. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (-)
- Plakatiergenehmigung Info/00000483 + (Wildes plakatieren hat für Unmut gesorgt, dehalb wird darum gebeten nur die Plakattafeln zu nutzen. Siehe Scan [[Datei:Plakatiergenehmigung_BTW13_Bad_Essen.pdf]])
- RP:2018-05-14 - 232 Vorstandssitzung#Antrag RLP + (nicht abgestimmt Jan, Ingo - BITTE demnächst Budget Anträge früher stellen.)
- RP:2014-07-20 - 138. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Beim Umlaufbeschluss kamen nicht genug Stimmen zusammen. Wegen Fristablauf nicht mehr behandelt.)
- RP:2012-03-18 - 78. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Die Aufkleber überkleben den nicht mehr aktuellen Teil zur LTW2011. Leider stehen sie ca 1mm über, das kann umgeschlagen oder vorher mit einer Schneidmaschine abgeschnitten werden.)
- RP:2015-11-15 - 172. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Eingereicht mit Ticket-ID: PP#100143780. Wird nicht behandelt gemäß Beschluss Nr. 2)
- RP:2014-11-16 - 146. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Wird abgelehnt - Es werden neue Anträge gestellt auf Grundlage der heutigen Diskussionen - Beauftragungen werden ausgeschrieben (Jürgen/Sir Thomas))
- RP:2012-07-15 - 87. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Wird aus dem nicht verbrauchten LPT-Budget bezahlt.)
- RP:2012-11-11 - 96. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Wird erst auf der nächsten Sitzung behandelt da nicht fristgemäß eingegangen und Schatzmeister nicht anwesend.)
- RP:2021-01-14 - 295 Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Es ist zu überlegen, ob wir bei der Plakat … Es ist zu überlegen, ob wir bei der Plakatbestellung mehr auf die Wünsche der einzelnen Regionen eingehen, zum Beispiel sind bei Flyeralarm die Kosten pro Plakat bei 100 er (1,89€, 2,50€) oder 500 er Chargen (1,76, 2,40€) nicht so groß, und wir könnten direkt an die Regionen/Städte versenden. Versendung innerhalb von 5 Tagen, oder etwas teurer in 3 Tagen.</br>Bei Flyeralarm können sie nur 4 Löcher stanzen. Wir sollten also pro Team zum Aufhängen noch eine Revolver-Lochzange mitliefern. (ca. 10€)</br>Kabelbinder müssen extra bestellt werden. (Ist auch wesentlich preiswerter) werden. (Ist auch wesentlich preiswerter))
- RP:2017-08-28 - 216 Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Wird heute noch bestellt)
- RP:2014-11-16 - 146. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Wird abgelehnt - Es werden neue Anträge gestellt auf Grundlage der heutigen Diskussionen - Beauftragungen werden ausgeschrieben (Jürgen/Sir Thomas))
- RP:2012-06-03 - 84. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Intention des Antrages ist grundsätzlich n … Intention des Antrages ist grundsätzlich nicht verkehrt, jedoch ist es notwendig zuerst die Vorgehensweise bezüglich der Listenaufstellung (und damit zusammenhängend den LPT 2012.2) zu beschließen. Danach sollten zeitnah die LPT 2013 ausgeschrieben werden.eitnah die LPT 2013 ausgeschrieben werden.)
- RP:2010-05-30 - 34. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (-)
- RP:2017-08-14 - 215 Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Wurde für 2.500 Plakate und für Kabelbinder ausgegeben.)
- Plakatiergenehmigung Info/00000495 + (Wurde über die Samtgemeinde genehmigt, siehe auch für die Mitgliedsgemeinden Badbergen, Menslage, Nortrup und nein ich mach nicht einen Eintrag / Gemeinde) [[Datei:Plakatiergenehmigung_BTW13_Samtgemeinde_Artland.pdf]])
- RP:2018-02-26 - 227 Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Wäre schön noch einen Vertreter zu haben.)
- RP:2014-02-04 - 126. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Wünscht z.B. eine Untergliederung eine Datenschutzbelehrung vor Ort, so sind diese Reisekosten nicht von diesem Budget gedeckt.)
- RP:Kreisverband Rheinhessen/Verwaltung/beschluesse#Antrag RLP + (Xander wird gebeten, die Annahme der Beauftragung zu bestätigen.)
- RP:Kreisverband Trier Trier-Saarburg/2014-07-30 Kreisvorstandssitzungsprotokoll#Antrag RLP + (Zeitraum: 02.07.2014, 23:33 Uhr bis 05.07.2014, 23:33 Uhr)
- RP:Kreisverband Trier Trier-Saarburg/2014-08-20 Kreisvorstandssitzungsprotokoll#Antrag RLP + (Zeitraum: 17.08.2014, 13:03 Uhr bis 20.07.2014, 13:03 Uhr)
- RP:2014-07-06 - 137. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Zum Zeitpunkt der Annahme (eindeutige Mehrheit) des Umlaufbeschlusses hatte Sebastian noch nicht abgestimmt)
- RP:2012-06-17 - 85. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Zunächst gab es einen zweiten Bewerber für den Materialwart, der nach Diskussion seine Bewerbung zurückgezogen hat.)
- RP:2010-08-15 - 39. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (-)
- RP:2016-10-03 - 194 Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Zurückgezogen, da die Reisekostenanträge (noch?) nicht vorliegen.)
- Plakatiergenehmigung Info/00000017 + (Zusätzlich steht noch Plakatflächen zur Ve … Zusätzlich steht noch Plakatflächen zur Verfügung durch die Firma Stroeer. Diese werden über Herrn Busch vergeben. Zuteilung erfolgt wohl erst ab nach dem 22. Juli.<br></br>Tel.: +49 212 290 2142<br></br>Fax: +49 212 290 2288<br></br>E-Mail: [mailto:a.busch@solingen.de a.busch@solingen.de]<br></br>Anmerkung: Er ist bis einschließlich 17.6.2013 im Urlaublt;br> Anmerkung: Er ist bis einschließlich 17.6.2013 im Urlaub)
- Plakatiergenehmigung Info/00000422 + (Zusätzlich stellt die Stadt Viersen neben 7 Wahlplakattafel (14 x DIN A2 beidseitig) auch Dreieckständer (DIN A0)zur Verfügung. Bis jetzt 2 Dreieckständer bekommen, können aber noch mehr werden, wenn andere Parteien diese nicht beanspruchen.)
- Plakatiergenehmigung Info/00000057 + (Zusätzlich wurde beantragt die Piratenpartei in den Pool, der von der Stadt gestelten Wesselmänner aufzunehmen. Die Standorte werden ausgelost und an die Parteien verteilt. Flächen bezahlt durch die Stadt. Nur 1 Plakat pro Mast)
- Plakatiergenehmigung Info/00000070 + (Zusätzliche Plakattafel werden von der Stadt gestellt. Die Stadt informiet mich, wo und ab wann die Plakattafelln zur Verfügung stehen.)
- Plakatiergenehmigung Info/00000084 + (Zuteilung liegt noch nicht vor. Menge aus LTWkampf 2012 adaptiert)
- NDS:Cloppenburg/Stammtisch + (Zweite Ansprechpartnerin ist Jessica Mittwollen Anomalia@gmx.net)
- RP:2017-02-05 - 202 Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Wenn die Piratenpartei mit auf den Flyer m … Wenn die Piratenpartei mit auf den Flyer möchte, dann muss die Rückmeldung bis Ende Januar bei dem Organisator dfg-vk Mainz erfolgen. Besser früher als später. In diesem Fall diesen Antrag bitte per Umlauf abstimmen, da er sonst für die nächste reguläre LVor-Sitzung am 5.2. zu spät käme. Im Fall der Annahme des Antrags die Organisatoren möglichst schnell über die beschlossene Beteiligung informieren. die beschlossene Beteiligung informieren.)
- RP:2015-03-15 - 156. Vorstandssitzung#Antrag RLP + ([1] Urteil BSG 2011-12-16, Seite 4:http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/3/31/BSG_2011-12-16.pdf)