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Hier sind 26 Ergebnisse, beginnend mit Nummer 1.

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Liste der Ergebnisse

  • RP:2014-08-17 - 140. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (Saarländischer Provider "Manitu" als potentielle Alternative?)
  • RP:2015-09-20 - 168. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (Sascha hat sich auf der AV in Adenau vorgestellt.)
  • RP:2016-08-21 - 191 Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (Beschlusslage:http://wiki.piratenpartei.deBeschlusslage:http://wiki.piratenpartei.de/RP:2016-06-20_-_187_Vorstandssitzung#Budget_f.C3.BCr_die_Wahlkampfunterst.C3.BCtzung_zur_AGH_Wahl_in_Berlin</br>Es Wird dem Antragssteller mitgeteilt, dass wir bereit sind einen Teil des geforderten Betrages zu bezahlen, es wird nicht die Idee grundsätzlich abgelehnt. Eventuell kann sogar erwogen werden das Budget für Berlin insgesamt zu erhöhen.as Budget für Berlin insgesamt zu erhöhen.)
  • RP:2013-08-06 - 114. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (Thema wird durch die Bundespartei zu Genüge bearbeitet und Landesregierung ist der falsche Ansprechpartner.)
  • RP:Kreisverband Rheinhessen/Protokoll VS 05032014#Antrag RLP  + (Es wird die fehlende thematische Bindung aEs wird die fehlende thematische Bindung an den ersten Mai bemängelt. Dem Antragsteller wird vorgeschlagen, einen Aufruf zur Unterstützung einzureichen, wenn der Aufruf des Bündnisses endgültig ausformuliert ist. Die Ideen der Piratenpartei sollen stärker in den Aufruf eingebracht werden. stärker in den Aufruf eingebracht werden.)
  • Plakatiergenehmigung Info/00000473  + (Sehr geehrte Damen und Herren, gegen die bSehr geehrte Damen und Herren,</br>gegen die beantragte Plakatierung zur Bundestagswahl 2013 im Stadtgebiet Ronnenberg bestehen von hieraus keine Bedenken. Plakatwände werden von der Stadt Ronnenberg nicht zur Verfügung gestellt. Ich bitte darauf zu achten, dass die Plakate nicht an Pfosten von Verkehrszeichen und oder Lichtsignalanlagen (Ampeln) angebracht werden dürfen. </br>Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.)
  • Plakatiergenehmigung Info/00000499  + (Sehr geehrter Herr Nobis, Plakate können Sehr geehrter Herr Nobis,</br></br>Plakate können an den Laternen entlang der Ortsdurchfahrt der B 214 </br>angebracht werden. Die Altstadtlaternen im Ortskern sind freizuhalten.</br>Großplakate können auf der Freifläche gegenüber dem Hotel Billenkamp aufgestellt werden (s. beigef. Skizze)</br>Ich gehe davon aus, dass die Plakate nach der Wahl zeitnah wieder abgenommen werden.</br></br>Mit freundlichem Gruß</br>Werner Gramann</br>Gemeinde Ankum</br>www.ankum.de </br>info@ankum.deemeinde Ankum www.ankum.de info@ankum.de)
  • Plakatiergenehmigung Info/00000481  + (Sehr geehrter Herr Nobis, auf Grund IhresSehr geehrter Herr Nobis,</br></br>auf Grund Ihres Antrags vom 25.06.2013 genehmige ich Ihnen ab dem 22.07.2013 Wahlplakate von DIN A1 im Gemeindegebiet zu plakatieren. Für die Durchfahrtsstraßen (L89 Osnabrücker Str., K305 Holzhauser Str., Tecklenburger Str., K306 Hauptstr.) ist die Genehmigung der Nds. Landesbehörde für Verkehr, Straßenmeisterei Bad Iburg, Münsterstr. 65, 49186 Bad Iburg bzw. der Landkreis Osnabrück, PF 2509, 49015 Osnabrück zuständig.</br></br>Nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StVO ist Plakatwerbung auf öffentlichen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn dadurch Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer in einer den Verkehr gefährdenden oder erschwerenden Weise belästigt oder abgelenkt werden können.</br></br>Durch § 3 Abs. 1 Nr. 12 AllgZustVO-Kom ist den Straßenverkehrsbehörden die Befugnis übertragen worden, Ausnahmen von diesem Verbot gemäß § 46 Abs. 2 Satz 1 StVO zu genehmigen.</br></br>Dazu werden folgende Hinweise gegeben:</br></br>2.1 An Bundesautobahnen und Kraftfahrstraßen ist Plakatwerbung unzulässig.</br></br>2.2 Aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs ist Plakatwerbung im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, vor Fußgängerüberwegen und Bahnübergängen, unter Brücken und am Innenrand von Kurven grundsätzlich unzulässig.</br></br>2.3 Abweichend von § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StVO darf Plakatwerbung zum Zweck der Wahlwerbung innerhalb einer Zeit von zwei Monaten unmittelbar vor dem Wahltag durchgeführt werden.</br></br>2.4 Die Plakatwerbung darf nach Ort und Art der Anbringung sowie nach Form und Farbe der Plakate nicht zu Verwechslungen mit Verkehrszeichen und -einrichtungen Anlass geben oder deren Wirkung beeinträchtigen. Auf § 33 Abs. 2 StVO wird in diesem Zusammenhang hingewiesen.</br></br>2.5 Das Annageln von Plakaten an Straßenbäumen sowie die Befestigung von Werbeträgern und Plakaten an Pfosten vorhandener Verkehrszeichen und -einrichtungen sind unzulässig.</br></br>2.6 Plakattafeln, -träger und Stellflächen müssen standsicher aufgestellt werden.</br></br>2.7 Bei der Anbringung von Werbeträgern an Straßeneigentum, insbesondere an Straßenbäumen, ist das Lichtraumprofil freizuhalten.</br></br>2.8 Vor Beginn der Plakatwerbung sind die für die Durchführung von § 45 StVO zuständigen Straßenverkehrsbehörden über die Vorhaben der Plakatwerbung zu unterrichten, damit diese Behörden ggf. die für die Sicherheit des Verkehrs erforderlichen zusätzlichen Auflagen jeweils nach den örtlichen Gegebenheiten festlegen können.</br></br>2.9 Die Plakatwerbung ist nach dem Wahltag unverzüglich zu entfernen.</br></br>An den folgenden Standorten werden die Stellwände zum 22.08.2013</br>aufgestellt:</br>></br>> * Hauptstraße / Ecke Jahnstraße</br>> * Im Bereich Kindergarten Gaste an der K306 (Hauptstr. Vor Hsnr. 44)</br>> * Im Bereich der Kreuzung L89/K305 (Osnabrücker Str./Tecklenburger Str.)</br>> * Im Bereich der Schule am Roten Berg (Schulstr.)</br>> * Wiesenstr./Ecke Im Wiesengrund</br>> * Vor dem Rathaus, Martin-Luther-Str. 12</br></br>Mit freundlichen Grüßen</br>Tillner</br></br>Martin Tillner</br>Abteilung 2 - Ordnung und Bürgerservice</br>Martin-Luther-Straße 12</br>49205 Hasbergen</br>Tel.: 05405/502-201</br>Fax: 05405/502-66</br>email: tillner@gemeinde-hasbergen.de</br>homepage: www.hasbergen.deemail: tillner@gemeinde-hasbergen.de homepage: www.hasbergen.de)
  • Plakatiergenehmigung Info/00000497  + (Sehr geehrter Herr Nobis, hiermit erteileSehr geehrter Herr Nobis,</br></br>hiermit erteile ich Ihnen die Genehmigung für die Wahlwerbung Ihrer Partei "PIRATEN PARTEI" mit Wahlplakaten in der SG Neuenkirchen. Die SG Neuenkirchen hat keine Plakatwände. </br>Gruß aus Neuenkirchen</br></br>Dieter Westermann</br></br>Samtgemeinde Neuenkirchen</br></br></br>PS: Neuenkirchen umfasst auch Merzen, Neuenkirchen, Voltlagemfasst auch Merzen, Neuenkirchen, Voltlage)
  • Plakatiergenehmigung Info/00000479  + (Sehr geehrter Herr Nobis, ich bin grundsäSehr geehrter Herr Nobis,</br></br>ich bin grundsätzlich bereit auf und an gemeindeeigenen Plätzen und Einrichtungen Wahlwerbung zu dulden. Voraussetzung für die Genehmigung sind folgende Punkte:</br></br>* keine Behinderung für Passanten, Anlieger, Straßenverkehr usw. (Höhe; Sichtbehinderung u.ä.);</br>* keine Beschädigung von gemeindlichen Einrichtungen;</br>* die Verantwortung für die Standsicherheit und die Verkehrssicherungspflicht muss übernommen werden;</br>* die Werbung ist unverzüglich nach der Wahl rückstandsfrei zu entfernt.</br></br>Außer Ihrer Partei kandidieren noch eine Reihe anderer Parteien, für die auch die gleichen Voraussetzungen gelten. Bitte halten Sie sich mit der Anzahl an Aufstellungen zurück.</br></br>Bei Nichtbeachtung werden Sie kurzfristig zur Änderung oder Entfernung aufgefordert bzw. erfolgt die Entfernung auf Ihre Kosten.</br></br>Für die Aufstellung von Großplakaten auf gemeindl. Grundstücken benötigen Sie eine besondere Genehmigung. Diese ist schriftl. Und auf dem Postwege zu beantragen. Aufstellungsorte sind mit mir abzustimmen.</br></br>Mit freundlichen Grüßen</br>Im Auftrage R. Kuhlmannreundlichen Grüßen Im Auftrage R. Kuhlmann)
  • Plakatiergenehmigung Info/00000496  + (Sehr geehrter Herr Nobis, auf Grund Ihrer Sehr geehrter Herr Nobis, auf Grund Ihrer Mail vom 25.06.2013 teile ich Ihnen mit, dass eine besondere Erlaubnis zur Plakatierung anlässlich der Bundestagswahl am 22.09.2013 entbehrlich ist.</br></br>Durch Runderlass des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 19.02.2009 (gültig ab 15.03.2009) ist geregelt, dass Plakatwerbung innerhalb der geschlossenen Ortschaften innerhalb einer Zeit von zwei Monaten vor der Wahl zugelassen ist. Die Plakatwerbung ist nach dem Wahltag unverzüglich zu entfernen. Dieses ist spätestens bis zum 28.09.2013 zu veranlassen.</br></br>Für Plakatwerbung außerhalb geschlossener Ortschaften ist die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Osnabrück für Genehmigungen befügt.</br></br>Seitens der Samtgemeinde Fürstenau werden keine Aufstellwände etc. zur Verfügung gestellt. Bei eigener Aufstellung sind die Eigentumsrechte zu beachten.</br></br>Diese Mitteilung gilt auch für die Stadt Fürstenau, Gemeinde Berge und Gemeinde Bippen als Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Fürstenau.</br></br>Den Runderlass füge ich bei.</br></br>Mit freundlichen Grüßen</br></br>Holger Stünkel</br></br></br>Gilt auch für Berge, Bippenlger Stünkel Gilt auch für Berge, Bippen)
  • Plakatiergenehmigung Info/00000154  + (Sehr geehrter Herr Thomas, im Anhang erhaSehr geehrter Herr Thomas,</br></br>im Anhang erhalten Sie die Genehmigung für das Aufstellen von großflächigen Plakattafeln für die Bundestagswahl am 22.9.2013 in Rheine. Weitere Informationen zum Aufstellen kleinerer Wahlplakate erhalten Sie in Kürze durch den Fachbereich "Planen und Bauen", Herrn Fislage.</br></br>Bis dahin bitte ich noch um etwas Geduld und verbleibe....</br></br></br></br>Genehmigung von Standorten zum Aufstellen von Plakattafeln zur Bundestagswahl am 22. September 2013</br></br>Sehr geehrter Herr Thomas,</br></br>für das Aufstellen von großflächigen Plakattafeln (die allerdings nicht von der</br>Stadt Rheine zur Verfügung gestellt werden) zum Zwecke der Wahlwerbung für</br>die am 22. September 2013 stattfindende Bundestagswahl wird Ihrer Partei die</br>Genehmigung für folgende Standorte in Rheine erteilt:</br></br>1. Salzbergener Straße/Schleupestr. (Grünanlage neben dem Amtsgericht)</br>2. Osnabrücker Straße - Grünfläche östlich der Johannesschule</br>3. Lingener Damm - Grünfläche Eingangsbereich Walshagenpark</br>4. Neuenkirchener Straße/Berbomstiege - Grünbereich vor Hünenborg</br>5. Neuenkirchener Straße/Felsenstraße</br>6. Osnabrücker Straße/Emstorplatz - Grünanlage</br>7. Catenhorner Straße/Melkeplatz - Grünanlage</br>8. Sandkampstraße/Bergstraße - Schallschutzwand</br>9. Berbomstiege/Königeschstraße - Grünfläche</br>10. Dechant-Römer-Straße/Industriestraße - Grünanlage</br>11. Rheiner Straße/Thiestraße - Grünanlage</br>12. Hauptstraße/Bauernschaftsstraße - Grün- und Parkfläche</br>13. Nahrodder Straße - Grünfläche gegenüber ehem. Bahnhof Rodde</br>14. Venhauser Damm/Daimlerstraße - Grünanlage</br>15. Hemelter Straße - Grünfläche vor der Sparkasse</br>16. Lindenstraße/Frankenburgstraße - Grünstreifen Berufsschule</br>17. Breite Straße/Mittelstraße - Grünfläche -</br>18. Kardinal-Galen-Ring/Elter Straße - Grünfläche</br>19. Hansaallee/Konrad-Adenauer-Ring - Grünfläche</br>20. Friedrich~Ebert~Ring/Konrad-Adenauer-Ring - Grünfläche</br>21. Aloysiusstraße/Schützenstraße - Grünfläche</br>22. Schwanenburg/Ortsmitte neben Bushaltestelle (Elte)</br>23. Elter Straße (Grünanlage südl. der Eisenbahnunterführung)</br>24. Kirchplatz gegenüber der Volksbank (Elte)</br></br>Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Genehmigung zum Aufstellen</br>großflächiger Plakattafeln auf Mittelinseln von Straßen seitens der Stadt Rheine</br>mangels vorhandener Abstandsflächen zur Fahnbahn aus Sicherheitsgründen</br>grundsätzlich nicht erteilt wird.</br></br>Diese Genehmigung gilt unter Beachtung des § 5 Parteiengesetz für alle Parteien unter den selben wie folgt aufgeführten Auflagen:</br></br>1. Die Tafeln dürfen nur für Wahlwerbung genutzt und nicht Dritten für andere Zwecke zur Verfügung gestellt werden.</br>2. Sie sind am jeweiligen Standort so aufzustellen, dass dort jederzeit allen</br>an der Wahl teilnehmenden Parteien proportional (nach dem bei der letz-</br>ten Wahl erzielten Ergebnis) die Wahlwerbung ermöglicht werden kann.</br>3. Die Reihenfolge der Werbetafeln richtet sich nach der Reihenfolge der Parteien auf den Stimmzetteln.</br>4. Es sind Sichtfelder freizuhalten, und zwar von der Fahrbahnachse gemes-</br>sen 10 m auf der heranführenden Straße und 70 m auf der Vorfahrtstraße.</br>5. Von Radwegen ist ein Mindestabstand von 1 m einzuhalten.</br>6. Die Werbetafeln sind standsicher aufzustellen; Gefahren für die öffentliche</br>Sicherheit und Ordnung dürfen hiervon nicht ausgehen.</br>7. Die Werbetafeln müssen spätestens 14 Tage nach der Wahl wieder ent-</br>fernt sein.</br>8. Die Standorte sind nach Abbau wieder in den ursprünglichen Zustand zu</br>versetzen.</br></br>Die Genehmigung wird unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs</br>erteilt.</br></br>Es wird empfohlen, vor Aufstellung der Werbetafeln die proportional einzuhaltende Größe und die genaue Platzierung am jeweiligen Standort mit den anderen</br>Parteien abzusprechen, und zwar nach derzeitigem Stand mit der</br>~ CDU-Stadtunion Rheine, Herrn Norbert Kahle, Eupener Str. 12, 48429</br>Rheine, Tel. 05971/806570, E-Mail: norbert.kahle@pieper-fuer-europa.de</br>~ SPD-Ortsverein Rheine, Herrn Volker Brauer, Pommernstiege 3, 48429</br>Rheine, Tel.: 05971/9628097, E-Mail: volker.brauer86@gmail.com</br>ø FDP-Stadtverband Rheine, Herrn Jörg Niehoff, Georg-Elser-Ring 45, 48432</br>Rheine, Tel. 0177 8455 697, E-Mail: joerg.niehoff@unitybox.de</br>° BUNDNIS '90/_DIE GRUNEN in Rheine, Frau Silke Friedrich, Devesburgstr. 54, 48431 Rheine, Tel. 05971/17809, E-Mail: sw-friedrich@t-online.de</br>~ Die Linke, vertreten durch Mihai. Gesellschaft für Mediaservice mbH, Herrn</br>Dirk Schrotter, Konrad-Wolf-Str. 69, 13055 Berlin, Tel. 030/832179567, E</br>Mail: mediaservice@mihai.de</br></br>Mit freundlichen Grüßenaservice@mihai.de Mit freundlichen Grüßen)
  • Plakatiergenehmigung Info/00000488  + (Sie Scan: [[Datei:Plakatiergenehmigung_Bohmte.pdf]])
  • RP:2016-04-03 - 182. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (Auf der Veranstaltungsseite im Wiki können sich Kandidaten für Versammlungsämter, Vorstandsämter und das Schiedsgericht eintragen. https://wiki.piratenpartei.de/RP:Landesparteitag_2016.2)
  • Plakatiergenehmigung Info/00000482  + (Siehe Datei [[Datei:Plakatiergenehmigung_BTW13_Wallenhorst.pdf]])
  • RP:2012-11-01 - 95. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (Siehe Diskussion oben)
  • Plakatiergenehmigung Info/00000489  + (Siehe Dokumente [[Datei:Plakatiergenehmigung_BTW13_Bramsche.pdf]] und [[Datei:Plakatiergenehmigung_BTW13_Bramsche_Infobrief_an_Parteien.pdf]])
  • Plakatiergenehmigung Info/00000498  + (Siehe Scan [[Datei:Plakatiergenehmigung_BTW13_Eggermuehlen.pdf]])
  • Plakatiergenehmigung Info/00000492  + (Siehe Scan [[Datei:Plakatiergenehmigung_BTW13_Hilter.pdf]])
  • Plakatiergenehmigung Info/00000478  + (Siehe Scan [[Datei:Plakatiergenehmigung_BTW13_Osnabrueck.pdf]])
  • Plakatiergenehmigung Info/00000485  + (Siehe Scan: [[Datei:Plakatiergenehmigung_BTW13_Bad_Laer.pdf]])
  • Plakatiergenehmigung Info/00000490  + (Siehe Scan: [[Datei:Plakatiergenehmigung_BTW13_Dissen.pdf]])
  • Plakatiergenehmigung Info/00000491  + (Siehe Scan: [[Datei:Plakatiergenehmigung_BTW13_Glandorf.pdf]])
  • Plakatiergenehmigung Info/00000480  + (Siehe Scan: [[Datei:Plakatiergenehmigung_BTW13_HagenAtW.pdf]])
  • Plakatiergenehmigung Info/00000487  + (Siehe Scan: [[Datei:Plakatiergenehmigung_Bissendorf.pdf]])