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- Abschnitt B, § 5 (5) der Bundessatzung be … Abschnitt B, § 5 (5) der Bundessatzung besagt: " Über Beitragsminderungen bei finanziellen Härten entscheidet die für das Mitglied zuständige Gliederung, sofern die Landessatzung nichts Gegenteiliges regelt." https://wiki.piratenpartei.de/Satzung#.C2.A7_5_H.C3.B6he_Mitgliedsbeitrag. Genau genommen müsste danach der Landesvorstand über jeden einzelnen Beitragsminderungsantrag abstimmen. Um die bisher geübte Praxis wasserdicht zu machen, stelle ich diesen Antrag auf Änderung der GO. Der Zusatz "... bei Zuständigkeit" im § 7 Punkt 5 kann entfallen, denn der Landesverband ist laut Landessatzung immer zuständig für den Beitrag.essatzung immer zuständig für den Beitrag. +
- Als einzige Partei, die durchgängig für di … Als einzige Partei, die durchgängig für die Legalisierung von Cannabis</br>steht, sollten gerade wir PIRATEN an dieser Messe mit einem</br>ausreichenden Equipment vertreten sein. Die dortigen Besucher stehen</br>einer neuen Drogen- und Präventionspolitik aufgeschlossen gegenüber.</br>Jedoch werden dort auch andere Parteien mit ihrer Sicht der Dinge</br>vertreten sein und um Wählerstimmen kämpfen. Um unsere Positionen auch</br>mit dem entsprechenden Equipment rüberzubringen, sollte der Messestand</br>mit entsprechendem ausgestattet sein. Dies allein kann weder der</br>Bundesvorstand, noch die AG Drogenpolitik mit ihren Beauftragten</br>finanziell leisten. Daher bitten wir die Landesverbände um finanzielle</br>Hilfe.</br>Im vergangenen Jahr besuchten über 10.000 Interessierte die Messe. Für</br>2017 wurde eine größere Location mit 5.000 m2 Hallenfläche und 3.000 m2</br>Außenfläche im Funkhaus ausgesucht. Die „Mary Jane Berlin“ ist die</br>größte deutsche Hanfmesse mit über 150 nationalen sowie internationalen</br>Ausstellern. Neben der Messe wird dort auch ein Festival stattfinden mit</br>Food-Ständen, Live-Konzerten und Vorträge über therapeutische</br>Eigenschaften, also mit einem umfangreichen Kultur- und</br>Unterhaltungsprogramm.</br>In der Vergangenheit hat die Teilnahme an diesen Messen (2015 München,</br>2016 Berlin) zu Parteieintritten, Einladungen zu Podiumsdiskussionen</br>usw. geführt und</br>uns PIRATEN mit unserer Drogen- und Suchtpolitik wieder in die</br>Öffentlichkeit gebracht.</br>Wir bitten Euch dies kurzfristig zu entscheiden, damit wir zum einen</br>Planungssicherheit haben und zum anderen die Ausstattung und</br>Organisation des Standes möglichst frühzeitig angehen können.</br>Wir bedanken uns vorab schon einmal für eure Aufmerksamkeit beim Lesen</br>dieses Antrages und hoffen auf positive Nachricht von euch.nd hoffen auf positive Nachricht von euch. +
- Es soll die Reichweite des Accounts erhöht und der Wähler ausserhalb der Piraten erreicht werden. +
- In Chemnitz wurde am 22. und 23. April die … In Chemnitz wurde am 22. und 23. April die Kampagne zur Bundestagswahl von den Kandidaten und anwesenden Piraten ohne Gegenstimme abgestimmt.</br>Da es aber zur Zeit Kompetenzproblematiken gibt, stockt es leider bei der Kampagne, trotz vieler ausgearbeiteter und fertiger Ideen, bei der schnellen Umsetzung.</br>So geht zum Beispiel die neue Webseite, auch auf Grund falsch verstandener Verantwortlichkeiten und Sichtweisen, erst 2 Wochen nach dem in Chemnitz zugesagtem Termin online.</br>Der Antrag wird eingereicht um damit Kompetenzproblematiken bei der weiteren Wahlkampf- und Kampagnenplanung möglichst auszuschließen</br>Die Wahlkampforga muss sich aktuell auf Aufgaben konzentrieren, für die sie im Grundsatz gar nicht gedacht ist. Weiterführende Planungen sind leider zur Zeit nicht möglich, weil uns die Kapazitäten fehlen, denn die zeitliche Bindung um Kompetenz- und Grundsatzfragen zu klären ist enorm.</br>Wir möchten den kompletten Wahlkampf transparent und offen in die Piratenpartei tragen, können das aktuell nicht, weil zu befürchten steht, dass wir als Kristallisationspunkt für schwelende Unstimmigkeiten und Abneigungen benutzt werden.</br>Antragsteller:Abneigungen benutzt werden. Antragsteller: +
- Seit dem Bundesparteitag 2017.1 liegt die … Seit dem Bundesparteitag 2017.1 liegt die Zuständigkeit für eingehende Minderungsanträge beim jeweilgen Landesvorstand, sofern die Landessatzung nichts anderes regelt. Anträge die in der Bundesmitgliederverwaltung eingehen, werden von der SG Mitgliederbetreuung an die jeweilige Landesmitgliederverwaltung weitergeleitet, damit dort über den Antrag entschieden und der Vermerk im CRM gemacht werden kann. Da in den meisten Fällen die Minderung ohne Anforderungen von Belegen etc. genehmigt wird, kann man sich diesen Schritt auch sparen, und so eine schnellere Bearbeitung für das Mitglied erfolgen. Ähnlich wie schon bei Austritten oder Änderungen der Adresse kann die zuständige</br>Landesmitgliederverwaltung in BCC gesetzt werden, und wird so über die postiven</br>Entscheidungen informiert.er die postiven Entscheidungen informiert. +
- Stellvertretung des Schatzmeisters +