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K
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{{Antrag LPT BW
|landesparteitag=2019.1
|autor=Buktop
|antragstyp=SÄA
|titel=Kreisorganisationen - Beauftragung Sprecher
|zusammenfassung=Zustimmung und Widerruf der Beauftragung erfolgt durch den Landes- bzw. Bezirksvorstand
Inhaltlich: Die 2 Sätze werden ergänzt.
|text=Der Landesparteitag möge beschließen, in der Landessatzung unter Abschnitt A: Grundlagen §15 Kreisorganisationen Absatz (4) werden dem Text folgende 2 Sätze hinzugefügt:
"Der Sprecher wird vom Landes- bzw. Bezirksvorstand bestätigt und beauftragt. Die Beauftragung kann vom Landes- bzw. Bezirksvorstand ohne Nennung von Gründen widerrufen werden."

(4) Die Mitglieder können Sprecher bis zur nächsten Mitgliederversammlung bestimmen, jedoch für höchstens zwei Jahre. Der Sprecher wird vom Landes- bzw. Bezirksvorstand bestätigt und beauftragt. Die Beauftragung kann vom Landes- bzw. Bezirksvorstand ohne Nennung von Gründen widerrufen werden.
|begruendung=Eine zusätzliche Absicherung gegen Trolle/Rechte, falls die Mitgliederversammlung gekapert wird und schnelles Handeln vom Landes- und Bezirksvorstand erforderlich ist.

|prüficon=2
|abstimmung=3
|wikiBenutzer=Buktop
}}
Anonymer Benutzer