Änderungen
Plakatiergenehmigung Info/00000144 (Quelltext anzeigen)
Version vom 22. Juni 2013, 16:54 Uhr
, 16:54, 22. Jun. 2013keine Bearbeitungszusammenfassung
{{Plakatiergenehmigung Info
|Bundesland=Nordrhein-Westfalen
|KommuneNW=Lotte
|Behoerde_Ansprechpartner=Brigitte Herzog herzog@lotte.de
|Behoerde_Telefon=05404 / 889-43
|Behoerde_Fax=05404 / 889-643
|Piratenkontakt=Torsten Thomas
Kampstrasse 5
59348 Lüdinghausen
Tel. 0171 / 99 79 624
torsten DOT thomas ÄT piratenpartei-nrw DOT de
|Beginn=2013/06/22
|Ende=2013/09/29
|Typen=Hohlkammer, Plakatwand
|Bemerkungen="... der gemeinsame Runderlass des Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr und des Innenministers vom 04.03.2005 regelt u. a. die Plakatwerbung der politischen Parteien aus Anlass von Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen. Danach ist Plakatwerbung im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, vor Bahnübergängen und am Innenrand von Kurven unzulässig. Die Plakatwerbung darf nach Ort und Art der Anbringung sowie nach Form und Farbe der Plakate nicht zu Verwechselungen mit Verkehrszeichen und Einrichtungen Anlass geben oder deren Wirkung beeinträchtigen.
Seitens der Gemeinde Lotte bestehen - vorbehaltlich der Rechte Dritter - gegen das Aufstellen von Wahlwerbetafeln (in angemessener Zahl) im Zuge gemeindlicher Straßen keine Bedenken.
Vor Aufstellung der Werbeflächen bitte ich, den genauen Standort mit dem Leiter meines gemeindlichen Bauhofes, Herrn Stork, Tel. 05404-88957 abzustimmen."
|Erhebungsdatum=2013/06/22
|Eintragender=[[Benutzer:PiratTorsten|TorstenThomas]]
}}
[[Kategorie:Lotte|Plakatiergenehmigung]]
|Bundesland=Nordrhein-Westfalen
|KommuneNW=Lotte
|Behoerde_Ansprechpartner=Brigitte Herzog herzog@lotte.de
|Behoerde_Telefon=05404 / 889-43
|Behoerde_Fax=05404 / 889-643
|Piratenkontakt=Torsten Thomas
Kampstrasse 5
59348 Lüdinghausen
Tel. 0171 / 99 79 624
torsten DOT thomas ÄT piratenpartei-nrw DOT de
|Beginn=2013/06/22
|Ende=2013/09/29
|Typen=Hohlkammer, Plakatwand
|Bemerkungen="... der gemeinsame Runderlass des Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr und des Innenministers vom 04.03.2005 regelt u. a. die Plakatwerbung der politischen Parteien aus Anlass von Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen. Danach ist Plakatwerbung im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, vor Bahnübergängen und am Innenrand von Kurven unzulässig. Die Plakatwerbung darf nach Ort und Art der Anbringung sowie nach Form und Farbe der Plakate nicht zu Verwechselungen mit Verkehrszeichen und Einrichtungen Anlass geben oder deren Wirkung beeinträchtigen.
Seitens der Gemeinde Lotte bestehen - vorbehaltlich der Rechte Dritter - gegen das Aufstellen von Wahlwerbetafeln (in angemessener Zahl) im Zuge gemeindlicher Straßen keine Bedenken.
Vor Aufstellung der Werbeflächen bitte ich, den genauen Standort mit dem Leiter meines gemeindlichen Bauhofes, Herrn Stork, Tel. 05404-88957 abzustimmen."
|Erhebungsdatum=2013/06/22
|Eintragender=[[Benutzer:PiratTorsten|TorstenThomas]]
}}
[[Kategorie:Lotte|Plakatiergenehmigung]]