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{{Vorlage:SH:AntragLPT
|Landesparteitag=2012.3
|Antragsart=Satzungsänderung
|Titel=Gebietsversammlungen
|Antragsteller=Sven77
|Kapitel=§9
|Antragstext=Es wird beantragt die Ladungsfrist für Gebietsversammlungen auf zwei Wochen festzusetzen evtl. mit der Möglichkeit eine außerordentliche Gebietsversammlung mit einer Woche Ladungsfrist einzuberufen und die Kriterien für die Einberufung und Beschlussfähigkeit zu lockern.
|Begründung=Es hat sich gezeigt, dass dies notwendig ist. Dieser Antrag wird noch explizit ausgearbeitet.
|Nummer= 
|AKEmpfehlung= 
|AKHinweise= 
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