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SH Diskussion:LPT2012.3/Anträge/S060 Fehlerkorrektur Ordnungsmaßnahmen (Quelltext anzeigen)
Version vom 7. Oktober 2012, 10:08 Uhr
, 10:08, 7. Okt. 2012Die Seite wurde neu angelegt: „--- ~~~~ --- * Der Antragssatz entspricht nicht der Fomulierung des neuen Textvorschlages. * § 6 Abs. 6 S. 4 der BS sagt eindeutig: "Die Mitgliederversammlung d…“
--- [[Benutzer:HKLS|HKLS]] 11:08, 7. Okt. 2012 (CEST) ---
* Der Antragssatz entspricht nicht der Fomulierung des neuen Textvorschlages.
* § 6 Abs. 6 S. 4 der BS sagt eindeutig: "Die Mitgliederversammlung des die Ordnungsmaßnahme ''treffenden'' Gebietsverbandes hat die Ordnungsmaßnahme am nächsten Parteitag mit einfacher Mehrheit zu bestätigen, ansonsten tritt die Maßnahme außer Kraft." Das steht nicht die Mitgliederversammlung des durch die Ordnungsmaßnahme ''betroffenen'' Gebietsverbandes. Insofern ist der Satz missverstanden worden und der Antrag überflüssig. Dass die Mitgliederversammlung des Gebietsverbandes, der die Ordnungsmaßnahme verhängt, die Entscheidung bestätigen muss, ist also längst geregelt. Der betroffene Gebietsverband kann das nicht aushebeln.
* Vorschlag: Antrag zurückziehen.
* Der Antragssatz entspricht nicht der Fomulierung des neuen Textvorschlages.
* § 6 Abs. 6 S. 4 der BS sagt eindeutig: "Die Mitgliederversammlung des die Ordnungsmaßnahme ''treffenden'' Gebietsverbandes hat die Ordnungsmaßnahme am nächsten Parteitag mit einfacher Mehrheit zu bestätigen, ansonsten tritt die Maßnahme außer Kraft." Das steht nicht die Mitgliederversammlung des durch die Ordnungsmaßnahme ''betroffenen'' Gebietsverbandes. Insofern ist der Satz missverstanden worden und der Antrag überflüssig. Dass die Mitgliederversammlung des Gebietsverbandes, der die Ordnungsmaßnahme verhängt, die Entscheidung bestätigen muss, ist also längst geregelt. Der betroffene Gebietsverband kann das nicht aushebeln.
* Vorschlag: Antrag zurückziehen.