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{{Antragsformular
|parteitag=LMVB
|jahreszahl=2012.2
|autor=Rolf L
|antragstyp=Satzungsänderungsantrag
|antragsgruppeSA=Satzungsabschnitt A - §8
|titel=zurückgezogen <s>Aufwandspauschalen für die Mitglieder des Landesvorstands</s>
|text=Die Mitgliederversammlung möge beschließen, dass dem §8 ein neue Punkt 10 wie folgt hinzugefügt wird:

§8 DER LANDESVORSTAND

"(10) Die Landesmitgliederversammlung kann mit einfacher Mehrheit eine pauschale Aufwandsvergütung für alle Mitglieder des Vorstands in gleicher Höhe oder für einzelne Vorstände separat beschließen."



|begruendung=Nicht nur angesichts der hohen Mitgliederzahlen, sondern auch verbunden mit dem extrem gewachsenen organisatorischen Aufwand wie auch der gestiegenen politischen Verantwortung des Landesvorstands, ist es nicht mehr sinnvoll, den Vorstand als reines Ehrenamt ohne Ausgleich des hohen persönlichen materiellen und zeitlichen Aufwands zu bestimmen. Solche Freizeitvorstände funktionieren auf kleiner überschaubarer Ebene, aber nicht mehr auf Landesebene einer Bundespartei, wo man sich mit einer ausgefuchsten und eingespielten Kaste von Altpolitikern und Medien anlegen muss. In den Vorstand gehören Leute mit Erfahrung und Durchsetzungskraft. Und wenn die eben für Ihren Einsatz für die Piraten andere Erwerbstätigkeit einschränken oder aufgeben müssen, dann sollen sie auch angemessen entschädigt werden. Wir verbauen uns sonst den Weg, gute Leute in die Vorstände zu bekommen. Und ein Versagen auf dieser Ebene schlägt auf den ganzen Landesverband zurück.
|prüficon=2
|urltype=BE:Antragskommission/LMV 2012.2
}}
Anonymer Benutzer