Änderungen
HH:Satzung/Anträge/Umformulierung § 18 Absatz 1 (Quelltext anzeigen)
Version vom 10. August 2012, 17:22 Uhr
, 17:22, 10. Aug. 2012hat „HH:Satzung/Änderungsanträge/Umformulierung § 18 Absatz 1“ nach „HH:Satzung/Anträge/Umformulierung § 18 Absatz 1“ verschoben
{{HamburgAntrag|Eingereicht=07.10.2009|Zurückgezogen=17.10.2009
|Antragsteller=[[Benutzer:Fridtjof|Fridtjof Bösche]]
|Antragstext=Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, dass § 18 Absatz 1 der Landessatzung ersetzt wird durch
: Es gilt die Schiedsgerichtsordnung der Piratenpartei Deutschland.}}
== Änderung im Kontext ==
{{Kasten blau|§ 18 SCHIEDSGERICHTSORDNUNG|
<s>(1) Diese wird von der Satzung der Piratenpartei Deutschland geregelt.</s>
'''(1) Es gilt die Schiedsgerichtsordnung der Piratenpartei Deutschland.'''}}
|Antragsteller=[[Benutzer:Fridtjof|Fridtjof Bösche]]
|Antragstext=Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, dass § 18 Absatz 1 der Landessatzung ersetzt wird durch
: Es gilt die Schiedsgerichtsordnung der Piratenpartei Deutschland.}}
== Änderung im Kontext ==
{{Kasten blau|§ 18 SCHIEDSGERICHTSORDNUNG|
<s>(1) Diese wird von der Satzung der Piratenpartei Deutschland geregelt.</s>
'''(1) Es gilt die Schiedsgerichtsordnung der Piratenpartei Deutschland.'''}}