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keine Verbindlichkeiten

Für die Bundes-, Länder und Kreisebene gilt folgende Regel

  • Vorstände der Länder und Kreis sowie des Bundes – insbesondere die Schatzmeister – gehen keine Verbindlichkeiten gegenüber Dritten ein.
  • Es werden keine Darlehen, eidesstattliche Versicherungen, (selbstschuldnerische) Bürgschaften, Verpflichtungserklärungen o.ä. eingegangen.
  • Der Schatzmeister im Bundesvorstand sowie der Bundesvorstand haften nicht, wenn leichtfertig ein Darlehen eingegangen wird, das nicht mehr getilgt werden kann.