RP Diskussion:Arbeitskreis Neustadt Bad Dürkheim/Kreisverband1.EntwurfSatzungKVMittelhaardt
Bitte alle Änderungs/Verbesserungsvorschläge hier eintragen, ggfs mit Begründung, und Namen:marcus
Ich hab Fehlende Zeilenumbrüche ergänzt und die Absatznummerierung vereinheitlicht. Keine Inhaltlichen Änderungen. Tipp- und Rechschriebfehler können wir ja am Schluss beseitigen. --Steeph 11:40, 28. Okt. 2009 (CET)
Soll eine Differenzierung von Mitgliedern des Kreisverbands/ Gliederungen und der Partei erfolgen? Nach §2 Abs. (3) ist eine Mitgliedschaft im Kreisverband unter den entsprechenden Voraussetzungen möglich. Die Differenzierung von Parteimitgliedschaft und Mitgliedschaft im Kreisverband/ Gliederung geht aus §3 nicht mehr eindeutig hervor, da hier unterschiedliche Mitgliedschaften zusammenhängend und im Kontext mit einem Aufnahmeantrag genannt werden, über den der Kreisvorstand entscheidet. Ich finde dieser Zusammenhang wird beim Lesen der jeweiligen Textstellen nicht klar und ist nicht eindeutig beschrieben.
In §9a werden Angaben zur Struktur Kreisvorstand mit Verantwortlichkeiten (Rechte, Pflichten, usw.) vermischt (insbesondere bei 1f).
Die Verantwortlichkeiten des politischen Geschäftsführer gemäß Definition in §9a Abs. (3b) ist nicht klar geregelt. Ich denke es sollten ähnlich wie in §10 und §11 Aufgaben definiert sein oder zumindest ein Verweis auf eine übergeordnete Satzung/ Regularien mit einer entsprechenden Regelung erfolgen.
§9b Abs. (3): Definiert der Begriff "Piraten" die Mitglieder des Kreisverbandes? Ansonsten könnte man hier eventuell explizit den Begriff "Mitglieder" verwenden bzw. "PIRATEN", als festgelegten Begriff benutzen (?) --Milhouse 19:29, 29. Okt. 2009 (CET)
Antwort: Nein es gibt nur eine Mitgliedschaft, die in der Partei. Im Kreisverband wird aber zukünftig über die Aufnahme neuer Mitglieder aus dem Einzugsgebietes des KV entschieden, und nicht mehr im Landesverband. Ich denke das ist korret formuliert.
Zu 9a) hier werden lediglich exakt die einzelnen Ämter definiert, und wer die Geschäfte führt, da kein eigener Geschäftsführer derzeit vorgesehen ist. Die einzelnen AUfgaben der Vorstände werden in der Geschäftsordnung geregelt, die sich der Vorstand gibt. Das müssen wir noch tun (GO), gehört aber nicht in die Satzung. 1f) klsr, habe ich auch gefragt. Das kann man auch in einen eigenen § schreiben. Ich habe explizit den Begriff Piraten anstelle von Mitgliedern benutzt, Ludwigshafen benutzt den Begriff Mitglieder, unsere Landessatzung spricht v Piraten, wir auch. marcus