NRW:Projektgruppe/Landtagswahlkampf 2010/Finanzbericht
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Finanzbericht
Ausgaben und Budgets
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Information: Entscheidungsmodell für Finanzausgaben
Gesamt-PG
- Budgets für Untergruppen oder Ausgaben außerhalb von Budgets müssen in Sitzungen der Gesamt-Projektgruppe durch die Zustimmung von 75% der Anwesenden beschlossen werden. Dabei müssen mindestens 10 Personen mit JA stimmen.
- Antragsberechtigt für Mittelzuweisungen sind ausschließlich Mitglieder der jeweiligen Untergruppe (UG), die gleichzeitig Mitglieder der Projektgruppe (PG) sind.
- Das Entscheidungsmodell für die Ausgabebewilligung durch Untergruppen wird in einer späteren PG-Sitzung beschlossen. Für diese Ergänzungen gilt bis zum erstmaligen Beschluss darüber das einfache Entscheidungsverfahren.
Untergruppen
Erläuterung: Untergruppen werden im Folgenden als UG bezeichnet, die Projektgruppe Landtagswahlkampf NRW 2010 als PG.
- Untergruppen können von der Gesamt-PG Budgets erhalten, die ihnen ausschließlich für ihr jeweiliges Aufgabengebiet im Rahmen des Landtagswahlkampfes zur Verfügung stehen. Budgets für UGs können nachträglich durch die PG erhöht oder verkleinert bzw. entzogen werden. Die PG trifft sämtliche Entscheidung über die Budgets der UGs auf der Basis des gültigen Finanz-Entscheidungskonzeptes.
- Die Budgetzuteilung erfolgt auf Antrag der jeweiligen UG durch die PG. Der Antrag ist an die UG Koordination zu richten. Es sind nur nur UGs antragsberechtigt, die zum Zeitpunkt der Budgeterteilung mindestens zwei Mitglieder haben.
- Die UG muss Ausgaben aus dem ihr zugeteilten Budget durch Zustimmung von mindestens 2/3 der anwesenden UG-Mitglieder beschließen. Es sind mindestens zwei Zustimmungen von Mitgliedern der jeweiligen UG zur Ausgabe erforderlich. Sollte dies aufgrund der Zahl der anwesenden UG-Mitglieder nicht möglich sein, entscheidet die PG bei nächster Gelegenheit über die Ausgabe.
- Ab einer wöchentlichen Gesamtausgabe von mind. 100,- € muss dies von der UG im Vorfeld mit der UG Finanzen abgestimmt werden. Die UG Finanzen prüft (ggf. in Person eines Budgetbeauftragten), ob für die jeweilige Ausgabe noch genügend Budget vorhanden ist und muss per einfacher Mehrheit eine Freigabe erteilen, bevor die Ausgabe getätigt werden darf. Die UG Finanzen hat das Recht, geplante Ausgaben der UGs auch bei vorhandenem Budget abzulehnen, wenn die Ausgabe nicht angemessen erscheint oder andere Gründe vorliegen, die eine Ablehnung rechtfertigen. Im Falle einer Ablehnung bzw. aus anderen Gründen nicht vorliegenden Freigabe muss die PG über die Ausgabe entscheiden. Bei Einzel-Ausgaben ab 1.000 Euro muss die UG generell die Zustimmung der PG einholen.
- Die UG ist gegenüber der PG für ihre Ausgaben rechenschaftspflichtig. Über geplante und getätigte Ausgaben ist auf der nächsten PG-Sitzung zu informieren.
- Sämtliche Unterlagen über getätigte Ausgaben sind an die UG Finanzen zu leiten.