NDS:AG Satzung/2010/§ 19
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
§ 19 Finanzordnung
Satzungsänderungsantrag 19
Dieser Antrag wird nicht separat abgestimmt. Die Änderung wird mit der Zustimmung zur Änderung des Änderungsantrags 14.4.1 oder 14.4.2 angenommen.
Thematik
Derzeit müssen auf jedem Landesparteitag die Kassenprüfer neu gewählt werden. Eine Anpassung analog zu §14.4 soll erfolgen. Um nicht auf jedem Landesparteitag die Kassenprüfer und Stellvertreter neu wählen zu müssen wird der Wahlmodus dem des Vorstandes angeglichen.
Änderungen
Der §19.5 wird zu §14.4 im Satzungsvorschlag angepasst.
Satzungsänderung
ORIGINAL | Überarbeitung |
---|---|
|
|